Ereignisse Chronologisch
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Das erste Reptil des Jahres ist die Waldeidechse (Zootoca vivipara), die häufigste und am weitesten verbreitete einheimische Eidechse. Die Waldeidechse ist ein Vertreter der Echten Eidechsen, der Familie Lacertidae, die mit etwas mehr als 270 Arten in Europa, Afrika und Asien verbreitet ist. In Deutschland kommen neben ihr vier weitere Arten vor.
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Einheimische Lurche und Reptilien sind inzwischen in ihren Beständen stark gefährdet, teilweise sogar vom Aussterben bedroht. Weite Teile der Bevölkerungen stehen diesen Arten eher skeptisch bis ablehnend gegenüber. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V. (DGHT) beschlossen, vom Jahre 2006 an abwechselnd eine Reptilien- oder Amphibienart des Jahres der breiten Öffentlichkeit vorzustellen.
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Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie hat den Ästigen Stachelbart (Hericium coralloides) zum Pilz des Jahres 2006 gewählt.
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Die internationale Umweltstiftung Global Nature Fund (GNF) hat das Tote Meer zum Bedrohten See des Jahres 2006 ernannt. Der GNF macht damit auf den starken Rückgang des Wasserspiegels und die fortschreitende Zerstörung natürlicher Lebensräume am salzhaltigsten See der Welt aufmerksam.
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Die BUND NRW Naturschutzstiftung hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V. den Schwalbenschwanz (Papilio machaon) zum Schmetterling des Jahres 2006 gewählt. Durch geringeren Einsatz von Pestiziden in vielen Gärten und im öffentlichen Bereich sowie durch naturverträglichere Pflegemaßnahmen auf Magerwiesen und Saumbiotopen ist der Bestand des Schwalbenschwanzs deutschlandweit nicht mehr gefährdet.
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Das Weichtier des Jahres 2006 ist die Gemeine Flussmuschel (Unio crassus). Diese Muschart gehört inzwischen international zu den am intensivsten geschützten Muschelarten, da ihre Bestände in weiten Gebieten Mitteleuropas sehr stark zurückgegangen sind.
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Die Bryologisch-lichenologische Arbeitsgemeinschaft für Mitteleuropa (BLAM) hat die Caperatflechte (Flavoparmelia caperata)zur Flechte des Jahres 2006 ernannt.
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Seit 2003 ernennt der Bundesverband Menschen für Tierrechte in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsvereinen das Versuchstier des Jahres. Ziel ist es Tierversuche, die an einer bestimmten Tierart durchgeführt werden, öffentlich zu machen. Eine Jury von Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. hat die "Muschelmaus" zum Versuchstier des Jahres 2006 gewählt, das heißt, Mäuse, die zur routinemäßigen Analyse von Muschelgiften getötet werden.
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Der Förderkreis Sporttauchen e.V. (FKS) hat die Europäische Seekanne (Nymphoides peltata) zur Wasserpflanze des Jahres 2006 gewählt.
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Der Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) und das Österreichische Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF) haben die Koppe (auch: Mühlkoppe oder Groppe) gemeinsam zum Fisch des Jahres 2006 gewählt. In weiten Teilen Deutschlands wie in Österreich zählt die Koppe zu den bedrohten Tierarten. Sie ist im Anhang der europäischen Flora - Fauna - Habitat - Richtlinie (FFH) aufgeführt, gehört damit zu den Tier- und Pflanzenarten, die von gemeinschaftlichem Interesse sind und für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
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Auslöser des Großbrandes am 11. Dezember im Tanklager Buncefield in Hemel Hempstead in der Nähe von London war die Überfüllung eines Lagertanks über eine Pipeline. Es kam dadurch zu einer Freisetzung von ca. 300 Tonnen unverbleitem Benzin. Das sich bildende Benzin-Luft–Gemisch explodierte und führte zu erheblichen Gebäudeschäden und Beschädigungen an anderen Tanks des Lagers. Dies führte zu weiterem Austritt von Mineralölprodukten und damit zu dem Großbrand. Durch die Explosion und den Brand wurden 43 Menschen verletzt. Ca. 2000 Anwohner wurden vorsorglich evakuiert. Die Auswirkungen insbesondere auf Boden und Grundwasser durch die intensiven Löschmaßnahmen und sowie ausgelaufene Mineralölprodukte waren so erheblich, dass die zuständigen britischen Behörde das Ereignis als Störfall an die EU-Kommission gemeldet hat. Daneben kam es zu schweren vorübergehenden Luftbelastungen durch die massive Rauchentwicklung.
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Vom 28. November bis zum 9. Dezember 2005 fand die 11. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 11) und die 1. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls (CMP 1) im kanadischen Montreal statt. Ergebnis dieser Klimakonferenz war der sogenannte Montrealer Aktionsplan zur Fortentwicklung des internationalen Klimaschutzregimes post 2012. Staaten, wie USA und Kanada, die nur die Klimarahmenkonvention aber nicht Kyoto-Protokoll akzeptiert hatten, nahmen lediglich als Beobachter teil. Das Kyoto-Protokoll wurde mit Annahme der Marrakesch-Vereinbarungen vollständig ausgestaltet und mit einem starken Überprüfungsregime ausgestattet. Der Clean Development Mechanism (CDM) wurde mit 7,7 Millionen US Dollar zusätzlichen Mitteln ausgestattet, organisatorisch verbessert und institutionell gestärkt. Das Fünf-Jahres-Arbeitsprogramm zu Auswirkungen des Klimawandels und zur Anpassung wurde verabschiedet.
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Am 13. November 2005 wurde in der Stadt Jilin durch eine Serie von Explosionen im Chemiewerk der Jilin Petroleum and Chemical Company der Songhua-Fluss mit Benzol und Nitrobenzol stark verseucht. Nach offiziellen Angaben wurden etwa 100 Tonnen Benzol in den Fluss ausgestoßen und ein 80 Kilometer langer Giftteppich entstand auf dem Fluss.
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11. November 2005: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird das Grüne Band erstmalig als Nationales Naturerbe eingestuft. Die damit erfolgte Sicherung dieser Flächen für den Naturschutz ist von großer Bedeutung in Hinblick auf den Erhalt und die Entwicklung des Grünen Bandes als Teil des länderübergreifenden Biotopverbunds. Die inzwischen beschlossene Flächenübertragung erhält neuen Schwung und 2007 in der Nationalen Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt der Bundesregierung (NBS) als Leuchtturmprojekt hervorgehoben.
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Der ersze Europäische Tag der Agro-Biodiversität fand im Jahr 2005 statt. Die Idee des Europäischen Tages der Agro-Biodiversität (EAD)besteht darin, am gleichen Tag europaweit medienwirksam die breite Öffentlichkeit auf die Bedeutung der Erhaltung der genetischen Vielfalt bei Nutztieren und Kulturpflanzen aufmerksam zu machen. Der EAD soll mit einer positiven Meldung Werbung für alte und bedrohte Rassen und Sorten und deren Erhaltung machen und die Dringlichkeit der Erhaltung für die Zukunft betonen. Der EAD findet alljährlich am 29. September (St.Michaels Tag) statt.
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Künstler aus San Francisco riefen den Park(ing) Day 2005 ins Leben. Seitdem findet er jeweils am dritten Freitag im September statt. Ziel ist, gegen die massive Platzverschwendung durch Parkflächen für Autos in den Städten zu protestieren. 2015 fanden nach Angaben der Organisatoren über 1.000 dieser "Kunstprojekte" auf allen Kontinenten statt.
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Seit dem 18./19.08.2005 ist das Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen in Kraft. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/122/EURATOM vom 22. Dezember 2003 zur Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen (ABl. EU Nr. L 346 S. 57). Hochradioaktive Quellen werden nach §12d AtG in einem zentralen Register (HRQ-Register) beim Bundesamt für Strahlenschutz erfasst.
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Am 11. August 2005 tritt die EU-Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) in der Europäischen Union in Kraft. Mit der Richtlinie 2005/32/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie, EbP-RL, Ökodesign-Richtlinie oder abgeleitet von Energy using Products auch EbP-RL) hat die Europäische Kommission erstmals die Anforderungen des Ökodesigns in einer Richtlinie explizit verankert. Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) setzt die Richtlinie in deutsches Recht um.
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Mit der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind in das Bundes-Immissionsschutzgesetz Vorschriften über die strategische Lärmkartierung und Aktionsplanung eingeführt worden (§§ 47a bis 47f). Danach sind 2007 und 2012 Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie Ballungsräume auszuarbeiten. Die Bevölkerung ist über die Lärmbelastung zu informieren. Auf der Grundlage der Lärmkarten sind dann 2008 und 2013 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne mit dem Ziel aufzustellen, den Umgebungslärm zu verhindern und zu vermindern und in ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen.
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Das Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) ist am 29. Juni 2005 in Kraft getreten (BGBl. 2005, Teil I S. 1746). Es dient unter anderem der Umsetzung der am 21.06.2001 in Kraft getretenen EG-Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (sog. SUP-Richtlinie) in das deutsche Recht.
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Wie sehr die Menschen bereits die Umwelt geschädigt haben, beweist ein Vergleich alter und neuer Satellitenfotos, den die UNEP in einem Umweltatlas "One Planet Many People" zusammengestellt hat. Der Atlas soll vor allem Bewohnern von industrialisierten Staaten zeigen, wie ihr Lebensstil die Umwelt zerstören kann. Gezeigt werden u.A. Entwicklungen in den USA, Argentinien, Spanien, Israel und China.
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Die Deponierung unbehandelter biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle ist ohne weitere Einschränkungen verboten. Mit dem 31. Mai 2005 ging eine zwölfjährige Übergangsfrist zu Ende, in der sich Kommunen und die Entsorgungswirtschaft auf die Neuregelung der Abfallablagerungsverordnung eingestellt haben.
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Der Atommeiler im baden-württembergischen Obrigheim wird nach 37 Jahren Betriebszeit abgeschaltet. Damit geht nach Mülheim-Kärlich (2000) und Stade (2003) der dritte Reaktor als Konsequenz des von der Bundesregierung durchgesetzten Atomausstiegs endgültig vom Netz. Von ursprünglich 49 geplanten und 20 genehmigten Atomkraftwerken laufen damit noch 17.
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Die erste Vertragsstaatenkonferenz der Stockholm-Konvention über langlebige organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants = POP) hat in Punta del Este (Uruguay) getagt. Die etwa 800 Teilnehmer aus 130 Staaten setzten ein Gremium ein, das Vorschläge zur Erweiterung der Liste der besonders gefährlichen Substanzen ("das dreckige Dutzend") bewerten soll. Vier zusätzliche Stoffe wurden bereits vorgeschlagen. Ziel ist der weltweite Ausstieg aus der Produktion dieser Stoffe.
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Der Umweltausschuss (MEPC) der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hatte die verschärften Altersgrenzen für Einhüllenöltanker sowie das Verbot, Schweröl in Einhüllentankern mit über 5000 Tonnen Tragfähigkeit zu transportieren im Dezember 2003 beschlossen. Als Stichtag für das weltweite in Kraft treten wurde der 5. April 2005 festgelegt. Bereits seit Oktober 2003 dürfen Einhüllentanker dieser Größe, die Schweröl geladen haben, europäische Häfen nicht mehr anlaufen.
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Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) tritt in Kraft. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig (ab dem 26. März 2006) ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller müssen die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Mit diesem Gesetz ist Deutschland einer der ersten Mitgliedstaaten der EU, der die beiden EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (2002/96/EC) und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten (2002/95/EC) umsetzt.
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Um weltweit auf die Dringlichkeit des Schutzes der Trinkwasservorräte, den verantwortungsvollen Umgang mit den Wasser-Ressourcen, die Verteilungsproblematik und die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wasserwirtschaft hinzuweisen, hat die UN-Generalversammlung auf ihrer 58. Sitzung das nun beginnende Jahrzehnt von 2005 bis 2015 zur Internationalen Aktionsdekade "Wasser – Quelle des Lebens" ausgerufen.
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Anlass für das Gesetz waren die katastrophalen Hochwasserereignisse der letzten Jahre und nicht zuletzt das Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002. Mit dem Hochwasservorsorgegesetz hat die Bundesregierung erstmals bundesweit einheitliche, stringente Vorgaben zur Vorbeugung gegen Hochwasserschäden verbindlich geregelt.
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Zum ersten Mal hat eine Stadt in Deutschland die pro Jahr zulässige Feinstaubbelastung erreicht. In München lag der Tageswert seit Anfang des Jahres 35 mal über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, dem Grenzwert der EU (Richtlinie 1999/30/EG). In weiteren Städten (z.B. Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Hannover) wird eine Überschreitung kurzfristig erwartet. Dies hat eine umfassende Debatte über Gegenmaßnahmen ausgelöst.
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Das Klimaschutzabkommen wurde 1997 in der japanischen Stadt Kyoto verabschiedet. Es verpflichtet die Industriestaaten, die Emission ihrer Treibhausgase bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 um 5,2 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Um in Kraft zu treten, musste das Protokoll von mindestens 55 Ländern ratifiziert werden, die gemeinsam mindestens 55 Prozent der Treibhausgase verursachen. Die Anzahl der unterzeichnenden Länder war sehr schnell erreicht, aber nicht die Grenze von zusammen 55 Prozent der Treibhausgasemissionen. Die USA als weltweit größter Verursacher von Treibhausgasen haben dem Protokoll nicht zugestimmt. Erst durch das Hinzukommen von Russland im November 2004 haben 128 Länder das Protokoll ratifiziert, die 61,6 Prozent der Emissionen der Industrieländer auf sich vereinigen.
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Ein neues Umweltinformationsgesetz tritt in Kraft. Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Zugang zu Umweltinformationen deutlich verbessert. So werden künftig alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet. Die Auskunftspflichten der Landesverwaltung werden künftig in landesrechtlichen Vorschriften geregelt, bis dahin gilt für Behörden der Länder und Gemeinden die Umweltinformationsrichtlinie unmittelbar. Die Bundesverwaltung wird verpflichtet, umfassender als bisher Umweltinformationen aktiv zu verbreiten. Dabei soll zunehmend das Internet als modernes und schnelles Medium genutzt werden. Mit dem Umweltinformationsgesetz wird die neu gefasste Umweltinformationsrichtlinie der EU (2003/4/EG) umgesetzt. Zugleich werden die Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention erfüllt.
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Der Studienkreis Entwicklungsgeschichte der Arzneipflanzenkunde am Institut für Geschichte der Medizin der Universität Würzburg wählt seit 1999 die Arzneipflanzen des Jahres aus. Im Jahr 2005 wurde der Arzneikürbis (Cucurbita pepo) zur Arzneipflanze des Jahres gewählt.
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Seit dem Jahr 2000 wird durch den Bund deutscher Staudengärtner alljährlich eine Staude des Jahres ernannt. Die Staude des Jahres 2005 ist das Windröschen (Anemone)
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Im Jahr 2005 wurde erstmals das Moos des Jahres durch die Bryologisch-lichenologische Arbeitsgemeinschaft für Mitteleuropa (BLAM) ausgezeichnet. Mit dieser Aktion möchte die BLAM auf eine wenig beachtete Pflanzengruppe aufmerksam machen, die in Deutschland mit mehr als 1000 Arten vertreten ist. Moose reagieren sehr sensibel auf Veränderungen der Luft- und Wasserqualität und eignen sich deshalb sehr gut zur Beobachtung und Beurteilung von Umweltveränderungen.
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Moss of the Year 2005 is the Silvergreen Bryum Moss (Bryum argenteum).
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Der Lein (Linum usitatissimum) wurde zur Heilpflanze des Jahres 2005 vom NHV Theophrastus gekürt.
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Der Weltbodentag ist ein gemeinsamer Aktionstag für die Ressource Boden. An diesem Tag wird der Boden des Jahres für das folgende Jahr vorgestellt. Diese Aktion wurde vom Bundesverband Boden und der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft initiiert und wird vom Umweltbundesamt gefördert. Boden des Jahres 2005 ist die Schwarzerde.
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Der Blutegel (Hirudo medicinalis) wurde von der Waldschule Cappenberg zum Wirbellosen Tier des Jahres 2005 erklärt.
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Im Umweltbundesamt ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingerichtet worden. Das Emissionshandelssystem bietet ein ökonomisches Instrument, um den Ausstoß des Klimagases Kohlendioxid (CO2), zu reduzieren. Die Tonne CO2 erhält durch dieses System einen Wert, den der (Handels-)Markt bestimmt. In der Folge werden Emissionsminderungsmaßnahmen dort durchgeführt, wo sie am kostengünstigsten sind. Der Emissionshandel schafft Anreize für Investitionen in CO2-sparende Technologien. Zusätzlich entsteht ein neuer Markt für Händler von Emissionsberechtigungen, Sachverständige und weitere Dienstleister. Der Emissionshandel geht auf das so genannte Kyoto-Protokoll aus dem Jahre 1997 zurück.
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Im November 2004 rief der Botanische Sondergarten Wandsbek erstmals auf, sich an der Wahl zur Giftpflanze des Jahres 2005 zu beteiligen. Ziel dieser Aktion soll eine aktive Auseinandersetzung mit dem Themenbereich der Giftpflanzen in der breiten Öffentlichkeit zur Folge haben. Zur Giftpflanze des Jahres wurde der Eisenhut gewählt.