1. Die Bundesnetzagentur gab am 30. Januar 2017 die Bedingungen der ersten Ausschreibung für die Netzanbindung und Vergütung von Offshore-Windparks nach dem geänderten Windenergie-auf-See-Gesetz bekannt. Ausgeschrieben sind insgesamt 1.550 Megawatt Offshore-Kapazität, die ab 2020 in Betrieb gehen müssen. Maximal dürfen die Bewerber für den Strom zwölf Cent pro Kilowattstunde verlangen. Den Zuschlag erhalten diejenigen mit den niedrigsten Gebotswerten.

  2. Die Ölkonzerne Total und BP planen einem Bericht des Greenpeace-Portal Energydesk vom 30. Januar 2017 zufolge Erdölbohrungen in der Nähe eines Korallenriff, das vor der Küste Südamerikas, zwischen Französisch-Guayana und dem brasilianischen Bundesstaat Maranhão, liegt. Die Unternehmen verfügen zusammen über fünf Genehmigungen für Tiefwasser-Erkundungen im Atlantik nördlich der Mündung des Amazonas. Die Bohrarbeiten sollen 2017 beginnen, sobald die entsprechenden Umweltverträglichkeits­prüfungen durch die Regierung Brasiliens abgeschlossen sind. Vermutet werden in dem Gebiet Reserven von 14 Milliarden Barrel Öl. Eine der Tiefwasser-Bohrung soll nur acht Kilometer vom Amazonasriff entfernt stattfinden, dessen Existenz seit der genauen Beschreibung im Jahr 2016 als eine der größten Überraschungen in der Meeresforschung gilt. Wissenschaftler befürchten, dass die Ölbohrungen bzw. die Folgen einer Ölverschmutzung drastische Auswirkungen auf das knapp 1.000 Kilometer lange Riff haben könnten.

  3. Am 30. Januar 2014 stimmte der Umweltausschuss des EU-Parlaments einem Vorschlag der Kommission zu, die CO2- und Stickoxidemissionen (NOx) des Schiffsverkehrs künftig zu überwachen. In dem Gesetzesentwurf ist ein EU-weites System zur Überwachung, Meldung und Prüfung (MRV) von Treibhausgasemissionen der Schifffahrt vorgesehen. Das soll die Effizienz des Sektors steigern und die Emissionen reduzieren.

  4. Der Gebrauch von fluorierten Gasen soll in der EU bis 2030 stufenweise um 80 Prozent sinken. Am 30. Januar 2014 stimmte der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments dem entsprechenden Vorschlag des Europäischen Parlamentes und des Rates für eine Verordnung zu. Mit 46 Stimmen wurde der Vorschlag angenommen.

  5. Am 30. Januar 2014 reichten die Umweltorganisation Greenpeace und der niedersächsische Forstbesitzer Fried Graf von Bernstorff beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen eine sogenannte Veränderungssperre ein, die seit dem Jahr 2005 auf dem Endlagerstandort Gorleben liegt. Beklagte ist die Bundesregierung. Greenpeace und Bernstorff fordern das Gericht auf, festzustellen, dass der aus dem Jahr 1983 stammende Rahmenbetriebsplan heute und in Zukunft nicht mehr als Rechtsgrundlage für eine weitere Erkundung in Gorleben dienen kann. Der Rahmenbetriebsplan ermöglichte bisher den Ausbau des Salzstocks Gorleben ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung.

  6. Am 30. Januar 2014 legte der Weltklimarat IPCC die Endfassung seines Berichtes Climate Change 2013: The Physical Science Basis in Genf vor. Eine Rohfassung wurde schon im September 2013 in Schweden veröffentlicht. Der Bericht beschäftigt sich mit den physikalischen Grundlagen des Klimawandels: Was hat sich verändert und wie werden die Entwicklungen in der Zukunft aussehen?