Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse
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Am 22. Februar 2017 teilte das Bundesamt für Naturschutz mit, dass die Eisente (Clangula hyemalis), die zum Seevogel des Jahres 2017 erklärt wurde, zunehmend in Bedrängnis gerät. Die Entenart überwintert in großen Zahlen in der Ostsee. Durchschnittlich wurden im deutschen Teil der Ostsee große Winterbestände von 350.000 Eisenten ermittelt. Das sind 22 Prozent des westsibirischen-nordeuropäischen Gesamtbestands. Untersuchungen zeigen jedoch, dass in den letzten Jahrzehnten der Bestand der Meeresenten immer weiter zurückgeht. Vergleiche zwischen den Jahren 1992/1993 und 2007 bis 2009 belegten einen Rückgang der westsibirischen-nordeuropäischen Population um 65 Prozent von 4,1 Millionen auf 1,5 Millionen Individuen. Dieser Trend hat sich in den letzten Jahren fortgesetzt. Derzeit ist nicht bekannt, ob hierfür vor allem ein zu geringer Bruterfolg oder eine zu hohe Sterblichkeit verantwortlich sind. In den Brutgebieten werden zum Beispiel Altvögel bejagt und Gelege und Küken fallen Räubern zum Opfer. Doch auch in den Rast- und Durchzugsgebieten der Ostsee lauern Gefahren: So halten sich viele Eisenten insbesondere in Flachwasserbereichen auf, in denen teilweise auch intensive Stellnetzfischerei betrieben wird. Da sich Eisenten tauchend ernähren, können sie sich in Stellnetzen verfangen und ertrinken. Darüber hinaus reagieren Eisenten sehr sensibel auf Störungen, zum Beispiel durch Schiffsverkehr. Auch in Windparkgebieten konnten Meidungseffekte beobachtet werden. Darüber hinaus führen Verölungen insbesondere nahe der Schifffahrtswege zu weiteren hohen Verlusten.
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Am 21. Februar 2017 beschloss der Ministerrat von Baden-Württemberg wichtige Maßnahmen für die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart. Die beschlossenen Maßnahmen basierten auf den Ergebnissen eines Gesamtwirkungsgutachtens, welches im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität untersucht hat. Ab 2018 gelten an „Feinstaubtagen“ vorübergehende Verkehrsbeschränkungen im Stuttgarter Talkessel und Feuerbach und Teilen von Zuffenhausen für alle Dieselkraftfahrzeuge, die nicht die aktuell strengste Abgasnorm Euro 6/VI erfüllen. Die geplante Fortschreibung des Luftreinhalteplans umfasst darüber hinaus auch Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, Rad- und Fußverkehrs, Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Förderung alternativer Antriebe für Kraftfahrzeuge sowie die Minderung weiterer Feinstaub PM10-Quellen. Auch Maßnahmen der intelligenten Verkehrssteuerung und innovative Mobilitätskonzepte, wie zum Beispiel Mobilitäts-Apps mit Echtzeit-Daten zu Straßenverkehrsinformationen, Parkplatzbelegungen und ÖPNV-Auskünften, werden von Land und Stadt Stuttgart im Rahmen der Luftreinhalteplanung intensiv verfolgt.
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Singapur teilte am 20. Februar 2017 mit, dass der Stadtstaat eine CO2-Steuer einführt. Sie soll ab 2019 gelten und pro Tonne des Treibhausgases zwischen zehn und 20 Singapur-Dollar betragen, umgerechnet sieben bis 14 Euro. Damit ist Singapur das erste Land in Südostasien mit einem CO2-Preis.
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In Nordosten Nordrhein-Westfalens wurde erneut ein einzelner Wolf in diesem Jahr nachgewiesen. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium bestätigte, dass in der Nähe von Lemgo (Kreis Lippe) am Dienstag, 21. Februar 2017, ein Wolf durch Fotoaufnahmen nachgewiesen wurde. Wie tags zuvor im benachbarten Bad Oeynhausen (Kreis Minden-Lübbecke) hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die Fotos zusammen mit der "Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf" geprüft und einen Wolf bestätigt. Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Nähe zu dem Nachweis eines einzelnen Wolfs bei Bad Oeynhausen am 20. Februar kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um ein und dasselbe Tier handelt. Am Beobachtungsort konnten vom zuständigen Wolfsberater keine weiteren Spuren gefunden werden. Es ist nach Angaben des LANUV wahrscheinlich, dass es sich um ein durchziehendes Einzeltier handelt. Eine dauerhafte Rückkehr des Wolfes nach NRW konnte bisher nicht bestätigt werden.
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Am 20. Februar 2017 beschlossen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam gegen Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht vorzugehen. Gemeinsam werden die EU-Staaten dafür sorgen, dass das Europäische Patentamt (EPA) die bestehenden Verbote schärfer auslegt und die Praxis der Patenterteilung ändert. Mit diesem Beschluss, der im Europäischen Rat für Wettbewerbsfähigkeit gefasst wurde, unterstützen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Positionen des Europäischen Parlamentes und der EU-Kommission unterstützen. Das EPA hatte in den letzten Jahren immer wieder Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung erteilt.
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Das Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und die Airbus Defence and Space GmbH haben am 17. Februar 2017 den Industrievertrag für die Konstruktions- und Bauphase des deutsch-französischen Klimasatelliten MERLIN (Methane Remote Sensing LIDAR Mission) geschlossen. Diese Kleinsatellitenmission soll ab 2021 die Methankonzentration in der Erdatmosphäre mit einer bislang unerreichten Genauigkeit messen und damit zur Ursachenforschung des Klimawandels beitragen. Der Vertrag wurde am Airbus-Standort in Ottobrunn unterzeichnet und umfasst den deutschen Beitrag der Mission, also die Entwicklung und den Bau des so genannten Methan-LIDAR (LIght Detection And Ranging), dem Messinstruments an Bord des MERLIN-Satelliten. Herzstück des Instruments ist ein Laser, der kurze Lichtpulse in zwei unterschiedlichen Wellenlängen aussenden kann und dadurch unabhängig vom Sonnenlicht die Methankonzentration auf allen Breitengraden sehr präzise misst. Das LIDAR-Instrument wird im Auftrag des DLR Raumfahrtmanagements mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Deutschland entwickelt und gebaut.
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Am 16. Februar 2017 verhandelte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof öffentlich über Luftreinhaltemaßnahmen und Diesel-Fahrverbote in München. Rechtliche Grundlage ist ein seit 2012 bestehendes, rechtskräftiges Urteil, das den Freistaat Bayern dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan München fortzuschreiben. Wegen der weitgehenden Untätigkeit von Freistaat und Landeshauptstadt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im November 2015 das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet und einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in München gestellt. Nach Medienberichten ließ der Vorsitzende Richter Rainer Schenk des Verwaltungsgerichtshofes in München erkennen, dass der Freistaat und die Stadt München bei der Umsetzung des Luftreinhalteplans tatsächlich im Verzug sind und Maßnahmen unter Einhaltung von Fristen schneller umsetzen müssen. Laut Schenk könne als Maßnahme zur Luftreinhaltung auch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge gehören, sofern das „rechtlich so abgesichert“ sei.
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Am 15. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum Übereinkommen von Minamata, dem internationalen Vertrag zum Umgang mit Quecksilber. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kann Deutschland das Übereinkommen ratifizieren und Vertragspartei eines weiteren wichtigen Umweltabkommens werden. Das Minamata-Übereinkommen verbietet ab 2020 weltweit die Produktion und den Verkauf quecksilberhaltiger. Ferner soll die Verwendung des Schwermetalls in industriellen Prozessen eingeschränkt werden. Quecksilberabfälle dürfen nach dem Abkommen nur unter strengen Auflagen gelagert und entsorgt werden.
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Am 15. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett eine Reform der Düngeverordnung. Mit der neuen Düngeverordnung sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert, die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 Kilogramm pro Hektar) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind.
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Am 15. Februar 2017 richtete die Europäische Kommission ein letztes Mahnschreiben an Deutschland, weil es versäumt hat, die wiederholte Überschreitung der Grenzwerte für die Luftverschmutzung durch Stickstoffdioxid (NO 2) zu beenden. Die Europäische Kommission fordert Deutschland nachdrücklich auf, Maßnahmen in 28 Luftqualitätsgebiete, darunter Berlin, München, Hamburg und Köln zu treffen, um die Luftreinhaltung sicherzustellen und die Gesundheit der Menschen zu schützen.
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Am 15. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf werden das UVP-Gesetz und andere Vorschriften an die neuen europäischen Standards angepasst. Die neue Richtlinie sieht unter anderem Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Künftig soll die Information der Öffentlichkeit verstärkt auf elektronischem Wege erfolgen. Hierfür sollen im Bund und bei den Ländern jeweils zentrale Internetportale eingerichtet werden. Damit erhalten die Bürgerinnen, Bürger und Umweltverbände direkten Zugang zu den UVP-Unterlagen über das Internet. Darüber hinaus sollen die UVP-Vorschriften insgesamt vereinfacht, klarer und anwenderfreundlicher ausgestaltet werden. Die Novelle wurde deshalb auch in das Programm der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung aufgenommen. Mit der Neufassung sollen zugleich bisherige Umgehungsmöglichkeiten durch die sogenannte "Salami-Taktik" beseitigt werden. Bislang konnten Investoren einer UVP-Pflicht entgehen, indem sie ein großes Vorhaben in mehrere kleine Vorhaben aufteilten, die nacheinander zugelassen wurden. Mit dem neuen Gesetz soll auch in solchen Fällen künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht sein.
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Der am 14. Februar vom Bundesumweltministerium veröffentlichte "Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung" ist eine Handlungsempfehlung für die Wasserversorgungsunternehmen und die Vollzugsbehörden. Der Leitfaden wurde von den zuständigen Behörden von Bund und Ländern zusammen mit Experten der Wasserverbände erarbeitet und soll den Behörden vor Ort eine Handreichung für eine harmonisierte Umsetzung der Vorgaben für die Überwachung der Radioaktivitätsparameter und Handlungsempfehlungen bei der Überschreitung von Parameterwerten im Trinkwasser sein.
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Mit der Veröffentlichung von Band 8 der "Roten Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands" legt das Bundesamt für Naturschutz am 13. Februar 2017 auch erstmals eine Gesamtartenliste für heimische Ständer- und Schlauchpilze vor. Die Informationen hatte die Deutsche Gesellschaft für Mykologie zusammengetragen. Die Großpilze gehören zu den beiden artenreichsten Gruppen der Echten Pilze, den Ständerpilzen und den Schlauchpilzen. Für 3.025 der in der Liste enthaltenen 6.120 Arten konnte die Gefährdungssituation aufgrund der vorhandenen Daten bewertet werden. Über 27 Prozent dieser Arten sind bestandsgefährdet. Weitere 728 Arten sind aufgrund ihrer extremen Seltenheit latent bedroht. Bei etwa der Hälfte der Pilzarten reichten die bisherigen Kenntnisse für eine Bewertung noch nicht aus. Großpilze werden so genannt, weil die sporenbildenden Strukturen bei ihnen eine gewisse Größe erreichen und somit auch ohne optische Hilfsmittel im Gelände gut erkennbar sind. In der letzten Fassung der Roten Listen 1996 wurden die Pilze noch unter den Pflanzen abgehandelt, entsprechend ihrer traditionellen systematischen Stellung. Ultrastrukturelle und molekulargenetische Untersuchungen haben in der jüngeren Vergangenheit aber die bisherigen Klassifikationssysteme der Pilze erheblich verändert.
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Am 11. Februar 2017 traten gesetzliche Regelungen zum Fracking in Kraft. Sie sehen weitreichende Verbote und Einschränkungen für die Anwendung der Frackingtechnologie in Deutschland vor. Sogenanntes unkonventionelles Fracking wird generell verboten. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken können die Bundesländer bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen zulassen, um bestehende Kenntnislücken zu schließen. Dafür sind strenge Bedingungen vorgesehen. Konventionelle Fracking-Vorhaben, die in Deutschland seit den 1960er Jahren in anderen Gesteinsarten vorgenommen werden, können zukünftig nur noch nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit realisiert werden.
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Ab dem 1. Juni 2017 muss der Handel bei einem Verstoß gegen seine Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Der Bundesrat stimmte am 10. Februar 2017 einer entsprechenden Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zu. Der Bußgeldtatbestand ermöglicht es den zuständigen Länderbehörden, zukünftig effektiver gegen Händler vorzugehen, die Verbrauchern und Verbraucherinnen die Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte erschweren oder verweigern – sowohl im stationären als auch im Onlinehandel.
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Am 8. Februar 2017 legte die Bundesregierung die Grundlagen für einen umfassenderen Schutz der Natur in Nord- und Ostsee sowie für die beschleunigte Errichtung eines Biotopverbunds an Land. Eine entsprechende Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes beschloss das Kabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums. Mit der Novelle wird im Bundesnaturschutzgesetz eine Ermächtigungsgrundlage dafür geschaffen, gefährdete Arten in den Meeresgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone durch Rechtsverordnungen unter Schutz zu stellen. Ein zweiter Schwerpunkt ist der Aufbau eines bundesweiten Biotopverbundes an Land, der zehn Prozent der Fläche eines jeden Landes umfasst. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Bundesländer, diesen Biotopverbund bis 2027 zu schaffen. Ein dritter Schwerpunkt ist die Aufnahme von Höhlen und naturnahen Stollen in die Liste der geschützten Biotope, um zum Beispiel die Lebensräume von Fledermäusen, Schmetterlingen, Spinnen und anderen Insekten zu erhalten. Im Artenschutzrecht sieht der Gesetzentwurf zudem vor, die Vorschriften zur Zulassung von Straßenbauvorhaben, Planungen von Baugebieten oder energiewirtschaftlichen Anlagen an die höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen.
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Innerhalb von zehn Jahren ist die Verschmutzung an einem Messpunkt in der arktischen Tiefsee um mehr als das 20-fache gestiegen. Dies ergab eine Studie des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI), die im Februar 2017 in der Fachzeitschrift Deep-Sea Research I veröffentlicht wurde. Seit 2002 dokumentieren AWI-Wissenschaftler den Müll an zwei Messpunkten im sogenannten AWI-Hausgarten. Dabei handelt es sich um ein Tiefsee-Observatorium, das aus 21 Messstationen in der Framstraße zwischen Grönland und Spitzbergen besteht. Die Wissenschaftler haben an den beiden Messpunkten den Meeresgrund in einer Tiefe von 2500 Metern beobachtet. Dafür nutzten sie das ferngesteuerte Kamera-System OFOS (Ocean Floor Observation System). Seit Beginn der Messung haben sie auf insgesamt 7058 Fotos 89 Müllteile entdeckt. Da sie mit den Kameras nur ein relativ kleines Gebiet beobachten können, haben die Wissenschaftler die Mülldichte auf eine größere Fläche hochgerechnet. So kommen sie in dem Untersuchungszeitraum von 2002 bis 2014 auf einen Durchschnittswert von 3485 Müllteilen pro Quadratkilometer. Unter den fotografierten Müllteilen konnten vor allem Plastik und Glas ausmacht werden. Glas driftet nicht über größere Distanzen, sondern sinkt sofort an Ort und Stelle auf den Meeresgrund. Die Messreihe zeigt entsprechend, dass die Mülldichte in der arktischen Tiefsee mit der Intensivität der Schifffahrt in der Region zunimmt. Über die genaue Herkunft des Plastikmülls lässt sich dagegen kaum etwas sagen. Denn meist hat das Plastik schon eine weite Reise hinter sich, bevor es den tiefen Meeresgrund erreicht.
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Am 8. Februar 2017 starteten Umwelt- und Bewegungsorganisationen aus 13 EU-Ländern eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) zum Verbot des Pestizids Glyphosat. Bis Ende Juni wollen sie mehr als eine Million Unterschriften sammeln. Danach entscheiden EU-Kommission und Mitgliedstaaten über die erneute Zulassung des Pestizids. In Deutschland wird die Initiative vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der Bürgerbewegung Campact, dem Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN Germany), dem Umweltinstitut München und WeMove.EU getragen.
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Am 8. Februar 2017 gab das Fisheries Department von Belize die Entdeckung einer bisher unbekannten Hai-Art in Belize bekannt. Lange ging die Forschung davon aus, dass alle Schaufelnasen-Hammerhaie eine gemeinsame Art darstellen. Wissenschaftler der Florida International University untersuchten in Zusammenarbeit mit dem Fisheries Department von Belize die Schaufelnasen-Hammerhaie vor der Küste des zentralamerikanischen Landes. DNA-Proben der Tiere zeigen große genetische Unterschiede zu anderen Schaufelnasen-Hammerhaien auf, wie die Universität in Florida am 2. Februar 2017 mitteilte.
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Das Bundesumweltministerium (BMUB) fördert in Schleswig-Holstein eine Teststrecke für Elektro-Lkw. Mit rund 14 Millionen Euro fördert das BMUB das Pilotprojekt auf einem etwa sechs Kilometer langen Teilstück der Autobahn 1 in beiden Richtungen zwischen Reinfeld und Lübeck. Jochen Flasbarth, Staatssekretär im BMUB, überreichte den Förderbescheid am 3. Februar 2017 in Reinfeld (Kreis Stormarn) an Ministerpräsident Torsten Albig. Der emissionsarme Elektro-Lkw habe einen Wirkungsgrad von circa 80 Prozent und ist damit ungefähr doppelt so effizient wie ein herkömmlicher Lkw. Güterverkehr, Mobilität und Umwelt könnten so zukünftig besser vereinbart werden. Bei der neuen Technik reiche es dabei aus, einzelne Abschnitte der Autobahn zu elektrifizieren, zwischen denen dann mit Strom aus dem Akku gefahren werden könne. Das Wirtschaftsministerium in Kiel als Projektantragsteller kooperiert bei diesem Pilotprojekt mit dem Forschungs- und Entwicklungszentrum der Fachhochschule Kiel. Dort wird der "E-Highway" geplant.
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Der Global Nature Fund (GNF) ernennt den Tanganjikasee zum „Bedrohten See des Jahres 2017“. Sedimentation, Verschmutzung und Übernutzung bedrohen den zweitgrößten See Afrikas, der von Burundi, der Demokratischen Republik Kongo, Tansania und Sambia umgeben ist. Mit einem Volumen von 17 % des weltweit verfügbaren Trinkwassers ist der Tanganjikasee von globaler Bedeutung und eine Lebensquelle für mehrere Millionen Menschen. Am Welttag der Feuchtgebiete weist der GNF auf die Bedeutung von Seen und Feuchtgebieten weltweit hin. Zusammen mit der burundischen Living Lakes-Partnerorganisation Biraturaba ruft der GNF zur Umsetzung von nachhaltigen Maßnahmen auf, um den Tanganjikasee zu schützen.
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Das Bundeskabinett beschloss am 1. Februar 2017 auf Vorschlag des Verkehrsministeriums und des Umweltministeriums das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland". Ziel ist es, verstärkt in die Renaturierung von Bundeswasserstraßen zu investieren und damit neue Akzente in Natur- und Gewässerschutz, Hochwasservorsorge sowie Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung zu setzen. Das Bundesprogramm bietet für jene Wasserstraßen eine Zukunftsperspektive, die nicht mehr für den Güterverkehr benötigt werden: sogenannten Nebenwasserstraßen mit einer Länge von circa 2800 Kilometern. Auch im verkehrlich intensiv genutzten Kernnetz der Bundeswasserstraßen werden Renaturierungsmaßnahmen für den Aufbau eines bundesweiten Biotopverbunds durchgeführt. Zur Umsetzung des Bundesprogramms werden ein Zeitraum von 30 Jahren und ein jährlicher Investitionsbedarf von 50 Millionen Euro angesetzt. Gemeinsam mit den Akteuren vor Ort werden regionale Entwicklungskonzepte erarbeitet.
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Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von Greenpeace antworten 61 Prozent der Befragten mit Ja die Frage: „Sind Sie der Meinung, dass Dieselfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß im Straßenbetrieb nicht mehr in Stadtteilen mit besonders schlechter Luftqualität fahren sollten?“ Emnid hat zwischen dem 31. Januar und 8. Februar2017 3041 Menschen befragt.
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Auch 2016 war die Luft in deutschen Städten zu stark mit Stickstoffdioxid belastet. Das zeigt die Auswertung der vorläufigen Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes vom 31. Januar 2017. An gut 57 Prozent der verkehrsnahen Messstationen wurde der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresmittel überschritten. Seit 2010 zeigt sich ein nur leicht abnehmender Trend. Beim Feinstaub sind dagegen deutliche Fortschritte zu verzeichnen: 2016 ist das Jahr mit den niedrigsten Belastungen seit 2000. Auch die Ozonkonzentrationen waren im Vergleich zu den letzten 20 Jahren eher niedrig. Für Ozon und Feinstaub werden aber weiter die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Werte deutlich überschritten; diese sind wesentlich strenger als die geltenden EU-Grenzwerte.
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Die Bundesnetzagentur gab am 30. Januar 2017 die Bedingungen der ersten Ausschreibung für die Netzanbindung und Vergütung von Offshore-Windparks nach dem geänderten Windenergie-auf-See-Gesetz bekannt. Ausgeschrieben sind insgesamt 1.550 Megawatt Offshore-Kapazität, die ab 2020 in Betrieb gehen müssen. Maximal dürfen die Bewerber für den Strom zwölf Cent pro Kilowattstunde verlangen. Den Zuschlag erhalten diejenigen mit den niedrigsten Gebotswerten.
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Die Ölkonzerne Total und BP planen einem Bericht des Greenpeace-Portal Energydesk vom 30. Januar 2017 zufolge Erdölbohrungen in der Nähe eines Korallenriff, das vor der Küste Südamerikas, zwischen Französisch-Guayana und dem brasilianischen Bundesstaat Maranhão, liegt. Die Unternehmen verfügen zusammen über fünf Genehmigungen für Tiefwasser-Erkundungen im Atlantik nördlich der Mündung des Amazonas. Die Bohrarbeiten sollen 2017 beginnen, sobald die entsprechenden Umweltverträglichkeitsprüfungen durch die Regierung Brasiliens abgeschlossen sind. Vermutet werden in dem Gebiet Reserven von 14 Milliarden Barrel Öl. Eine der Tiefwasser-Bohrung soll nur acht Kilometer vom Amazonasriff entfernt stattfinden, dessen Existenz seit der genauen Beschreibung im Jahr 2016 als eine der größten Überraschungen in der Meeresforschung gilt. Wissenschaftler befürchten, dass die Ölbohrungen bzw. die Folgen einer Ölverschmutzung drastische Auswirkungen auf das knapp 1.000 Kilometer lange Riff haben könnten.
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Die Umweltschutzorganisation Greenpeace Brasilien konnte erstmals Unterwasseraufnahmen des 9500 Quadratkilometer großen Korallenriff im Mündungsgebiet des Amazonas im Atlantik machen. Die Aufnahmen zeigen eine einzigartige Welt von von Schwämmen, Hart- und Weichkorallen, Rotalgen und Millionen von Fischen. Ein Team von Experten, darunter mehrere Ozeanographen, die die Entdeckung des Riffs im 2017 bekannt gegeben haben, sind mit dem Greenpeace-Schiff "Esperanza" auf Expedition, um das gigantische Ökosystem, das vom Französisch Guyana bis zum brasilianischen Bundesstaat Maranhão reicht, zu dokumentieren.
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Cybutryn, besser bekannt unter dem Handelsnamen Irgarol®, ist ab dem 27. Januar 2017 nicht mehr als Wirkstoff in Antifouling-Produkten zulässig. Dies hat die EU-Kommission bereits am 27. Januar 2016 beschlossen. Antifouling-Wirkstoffe sollen Aufwuchs (Fouling) durch Einzeller, Algen und kleine Tiere – wie Seepocken oder Muscheln – auf Schiffsrümpfen verhindern, indem sich die Wirkstoffe langsam aus der Farbe lösen und ins umliegende Wasser gelangen. Dort schaden sie auch den lokalen Ökosystemen, zu denen Wasserpflanzen, Ruderfußkrebse und Algen gehören. Wenn im Frühjahr frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden, gelangen auf diesem Weg besonders viele Biozide in die Gewässer. Mit Cybutryn wird zum ersten Mal ein Wirkstoff der Produktart Antifouling aufgrund von unannehmbaren Umweltrisiken nicht genehmigt. Restmengen von Antifouling-Produkten mit Cybutryn müssen bis zum Stichtag – 27. Januar 2017 – entsorgt werden.
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Das irische Parlament stimmte am 26. Januar 2017 dafür, dass der staatliche „Strategic Investment Fund“ seine Gelder aus fossilen Investments abziehen soll. Das Gesetz wurde von dem parteilosen Abgeordneten Thomas Pringle initiiert. Der staatliche Fond verfügt über Gelder in Höhe von acht Milliarden Euro, von den rund 17 Prozent in Geldanlagen mit fossilen Energien angelegt sind. Nach der Zustimmung des Finanzausschusses kann das Gesetz in Kraft treten. Nach dem Inkrafttreten blieben dem staatlichen Fonds fünf Jahre, um seine Gelder aus fossilen Investitionen abzuziehen. Neue Investitionen in dem Sektor wären künftig untersagt.
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Am 26. Januar 2017 legte der Bergführer und Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya aus Peru Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Essen in seinem Zivilverfahren gegen RWE ein. Gemeinsam mit seiner Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg) kämpft er vor dem Oberlandesgericht Hamm weiter dafür, dass RWE sich als größter CO2-Emittent Europas an Schutzmaßnahmen gegen Klimawandelfolgen in den peruanischen Anden beteiligen muss.
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Am 26. Januar 2017 wurde das Forschungslabor für Turbulenz und Windenergiesysteme (WindLab) der Universität Oldenburg eingeweiht. Herzstück des Neubaus mit 2.300 Quadratmetern Nutzfläche ist ein turbulenter Windkanal, mit dessen Hilfe das Zusammenspiel von atmosphärischen Strömungen mit Windparks, Windenergieanlagen und ihren Komponenten untersucht werden soll. Ziel sind exakte Daten über das Betriebsverhalten von Windenergieanlagen und großen Offshore-Windparks. Das vierstöckige WindLab bietet Platz für Physiker, Meteorologen, Ozeanographen und Ingenieurswissenschaftler. Im Vergleich zu Windkanälen, wie sie beispielsweise in der Luftfahrt genutzt werden, lassen sich in dem turbulenten Oldenburger Windkanal Windfelder simulieren, wie sie in der Natur vorkommen. Die Untersuchungen sollen dazu beitragen, die Effizienz von Windparks zu steigern und technische wie finanzielle Risiken zu vermeiden.
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Am 25. Januar 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Strahlenschutzgesetzes. Bisher war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst. Das neue Strahlenschutzgesetz regelt erstmals den Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Auch der Umgang mit dem Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassender geregelt. Außerdem wird der radiologische Notfallschutz optimiert. Alle Behörden und Organisationen, die zur Notfallbewältigung gebraucht werden, müssen ab sofort ihre Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung miteinander eng abstimmen und in Notfallplänen beschreiben. Neu ist zudem die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine einheitliche Lagebewertung erstellt. Das Lagezentrum wird auch Koordinierungs- und Meldeaufgaben übernehmen und als Ansprechpartner für Behörden im In- und Ausland und für internationale Organisationen fungieren.
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"Allen Unkenrufen zum Trotz" - der Name ist Programm für ein Projekt, das die Verbesserung der Lebensbedingungen der bundesweit stark gefährdeten Gelbbauchunke zum Ziel hat. Die Auftaktveranstaltung fand am 24. Januar 2017 im oberbayerischen Freising statt. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt in den nächsten fünf Jahren mit insgesamt fast 495.000 Euro im Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet das Projekt fachlich. Die Gelbbauchunke ist selbst in ihren Hauptverbreitungsgebieten in Bayern gefährdet. Das Projekt beinhaltet für alle bayerischen Kernareale der Unke verschiedene Maßnahmen zum Schutz der kleinen Froschlurche. Dazu gehört unter anderem das Schaffen von neuen Verbreitungskorridoren, um der zunehmenden Isolation der Tiere entgegen zu wirken. Zudem wird das Angebot an Laichplätzen durch das regelmäßige Anlegen neuer Kleingewässer als kurzzeitige Lebensräume erhöht. Ein wesentlicher Projektbestandteil ist dabei die Kooperation mit den Beteiligten aus Land- und Forstwirtschaft. Die Gefährdung der Gelbbauchunken resultiert aus dem fortschreitenden Verlust von nur zeitweilig Wasser führenden Klein- und Kleinstgewässern wie zum Beispiel kleine flache Tümpel oder Pfützen in Traktorspuren, welche die Gelbbauchunken zur Eiablage benötigen. Ein weiteres Problem ist die zunehmende Zerschneidung der Landschaft durch Verkehrswege und andere Infrastruktur, wodurch die Lebensräume verschiedener Populationen immer stärker voneinander getrennt werden.
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Am 24. Januar 2017 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump zwei Dekrete, mit denen er die umstrittene Pipeline-Projekte wiederbelebt, die sein Vorgänger Barack Obama gestoppt hatte. Bei einem der beiden Projekte geht es um die Erweiterung der 2010 in Betrieb genommenen Keystone Pipeline, die von Kanadas in die USA führt. Die zweite Pipeline verläuft durch North Dakota und soll Öl von den Tausenden Frackingbohrstellen in den Staat Illinois transportieren. Die geplante Route führt an einem Indianerreservat entlang.
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Das Bundesumweltministerium zeichnete am 24. Januar 2017 auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin das Projekt "Summendes Rheinland - Landwirte für Ackervielfalt", das die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft in der Niederrheinischen Bucht durchführt, als offizielles Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt aus. Im Projekt "Summendes Rheinland" der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft verfolgen Landwirte und Naturschützer gemeinsam das Ziel, die Lebensbedingungen für Wildbienen und andere bestäubende Insekten in der Niederrheinischen Bucht zu verbessern. Dabei wird auf drei Maßnahmen gesetzt: die Einsaat blühender Zwischenfrüchte, die Anlage mehrjähriger Blühstreifen aus regionalem Saatgut an Ackerrändern und die Installation von Wildbienen-Nisthilfen. Das "Summende Rheinland" wurde aber nicht nur als offizielles Projekt der UN-Dekade ausgezeichnet. Es wird als Projekt mit Modellcharakter auch mit 800.000 Euro aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesumweltministerium gefördert.
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Essen wurde am 21. Januar 2017 offiziell Grüne Hauptstadt Europas. Bei der Eröffnungsveranstaltung übergab Karmenu Vella, Kommissionsmitglied für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, den Titel für das Jahr 2017 von Ljubljana an Essen. Kommissionsmitglied Vella erklärte: „Ich gratuliere Essen zum Titel Grüne Hauptstadt Europas 2017 und zur Umwandlung der Stadt in einen gesünderen Lebensraum. Die beeindruckende Umwandlung einer Kohle- und Stahlstadt zur grünsten Stadt in Nordrhein-Westfalen ist Ausdruck des erfolgreichen Strukturwandels in Essen. Diese großen Fortschritte im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit waren nur mit Weitblick, verantwortungsvoller Verwaltung, starker Führungskraft und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger möglich.“
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Der NABU hat den Brandenburger Forstwissenschaftler Dietrich Mehl am 20. Januar 2017 für seinen konsequenten und vorbildlichen Einsatz für den Naturschutz im Wald mit der NABU-Waldmedaille 2016 ausgezeichnet. Als Leiter der brandenburgischen Landeswaldoberförsterei Reiersdorf betreut Dietrich Mehl rund 21.500 Hektar Wald im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Dort setzt er sich dafür ein, wichtige Waldstrukturen für die Artenvielfalt zu erhalten und naturferne Forste zu naturnahen Laubmischwäldern zu entwickeln. Mit seiner Arbeit als Oberförster in Brandenburg und als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) Brandenburg zeigt er eindrucksvoll in der Praxis, wie Naturschutzmaßnahmen in den Wirtschaftswald integriert werden können.