Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse
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Der Einsatz für den Naturschutz zeigt Wirkung, muss aber gerade im Bereich der Agrarlandschaft noch deutlich verstärkt werden. Das geht aus dem zweiten Rechenschaftsbericht zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) hervor, den das Bundeskabinett am 2. August 2017 beschlossen hat. Der Rechenschaftsbericht zur NBS stellt die Entwicklungen der biologischen Vielfalt von 2013 bis 2017 dar. Der zentrale Indikator "Artenvielfalt und Landschaftsqualität" zeigt einen negativen Trend. Ein wesentlicher Grund dafür sind die Intensivierung der Landbewirtschaftung und die Zunahme von intensiv genutzten Flächen für den Anbau von Energiepflanzen. Auch der anhaltende Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und das Wachstum von Siedlungen und Gewerbeflächen führen zu Zerschneidungen von Lebensräumen. Insgesamt wird die gesetzliche Verpflichtung der Länder, ein Netz verbundener Biotope zu schaffen, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes einnimmt, noch zu langsam umgesetzt. Zu den positiven Entwicklungen zählt, dass 14 Bundesländer mittlerweile eigene Biodiversitätsstrategien oder-programme auf Grundlage der NBS entwickelt haben. Der Flächenanteil streng geschützter Biotope konnte gesteigert werden und lag im Jahr 2014 bei 4,4 Prozent der Landesfläche Deutschlands. Das Ziel, bis 2020 zehn Prozent des öffentlichen Waldes in Deutschland der Natur zurückzugeben, hat der Bund für seinen Waldbesitz im Rahmen des Nationalen Naturerbes bereits übertroffen. Auch für die Renaturierung von Auen und Flüssen wurden wichtige Grundlagen gelegt: Mit dem im Februar 2017 vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesprogramm "Blaues Band" sind die Voraussetzungen für umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen in den nächsten Jahrzehnten geschaffen. Beim zentralen Förderinstrument zur Umsetzung der NBS, dem "Bundesprogramm Biologische Vielfalt", konnte die Finanzierung des Bundes von zuvor 15 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro im Jahr 2017 gesteigert werden.
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Am 2. August 2017 hat die Menschheit alle natürlichen Ressourcen aufgebraucht, die die Erde innerhalb eines Jahres regenerieren und damit nachhaltig zur Verfügung stellen kann. Damit ist der „Welterschöpfungstag“ um sechs Tage im Kalender nach vorne gerückt. 2016 reichten die Ressourcen noch bis zum 08. August. Für den Rest des Jahres lebt die Menschheit von den stillen Reserven der Erde. Die Berechnungen des Global Footprint Networks zum Welterschöpfungstag (Overshoot Day) gehen auf das Konzept des Ökologische Fußabdrucks zurück, der ausweist, wie viel Fläche benötigt wird, um alle Ressourcenbedürfnisse inklusive der Energieversorgung zu gewährleisten.
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Am 1. August 2017 wurde der Umweltbeobachtungs-Satelliten VENµS mit der Trägerrakete „VEGA“ vom Weltraumbahnhof Kourou in Französisch-Guyanaaus ins All geschickt. Der Name ist die Abkürzung für „Vegetations- und Umweltbeobachtung mit einem Neuen Mikro-Satelliten“. Bei dem Projekt der Israelischen Raumfahrtbehörde (ISA) und der französischen Raumfahrtagentur CNES handelt es sich um den ersten wissenschaftlichen Satelliten für die Beobachtung landwirtschaftlicher und ökologischer Vorgänge. Der Satellit wird landwirtschaftliche Flächen und andere Naturräume beobachten. Dabei soll er Daten über den Zustand dieser Flächen, ihrer Belaubung, Aufforstung, Landwirtschaft, der Qualität von Wasserquellen und vieles mehr aufzeichnen. Der Satellit wird alle zwei Tage Bilder der ausgesuchten weltweiten Untersuchungsstandorte übermitteln.
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Das Bundesumweltministerium organisiert den Betrieb von atomaren Zwischenlagern neu. Diese bisher von den Atomkonzernen wahrgenommene Aufgabe fällt ab dem 1. August 2017 in die Verantwortung des Bundes. Die zu diesem Zweck im März 2017 gegründete Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) ist am 1. August 2017 zu 100 Prozent in den Besitz des Bundes übergegangen. Die Übernahme der BGZ ist ohne Zahlung eines Kaufpreises erfolgt. Zum Geschäftsfeld der BGZ gehören ab heute die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus. Anfang 2019 fallen auch die zwölf dezentralen Zwischenlager an den AKW-Standorten in die Zuständigkeit der BGZ. Anfang 2020 wird sie zudem auch die Verantwortung für die zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke übernehmen. Die BGZ war bereits am 1. März 2017 in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium von der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), einem Gemeinschaftsunternehmen der Atomkonzerne, gegründet worden. Der Bund hat nun sämtliche Anteile an der BGZ übernommen – einschließlich der kerntechnischen Einrichtungen an den Standorten in Ahaus und Gorleben. Als alleiniger Gesellschafter der BGZ wird die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesumweltministerium. Die Leitung der BGZ wird ab sofort wahrgenommen durch den technischen Geschäftsführer Wilhelm Graf und den kaufmännischen Geschäftsführer Lars Köbler.
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Bohrlöcher in der Nordsee könnten eine deutlich größere Quelle von Methan, einem starken Treibhausgas, sein als bisher angenommen. Am 1. August 2017 veröffentlichte ein Forscherteam des GEOMAR Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel und der Universität Basel online in der internationalen Fachzeitschrift Environmental Science & Technology neue Daten, wonach Gasaustritte, die entlang der Außenseite von Bohrlöchern entweichen, ein deutlich größeres Problem darstellen könnten als bisher angenommen. Diese Art der Leckage wird derzeit weder von Betreibern noch Regulatoren betrachtet, könnte aber ebenso bedeutsam sein, wie die Austritte aus beschädigten Bohrlöchern selbst, welche meist schnell erkannt und repariert werden. Bei mehreren Expeditionen zu Öl- und Gaslagerstätten in der zentralen Nordsee in den Jahren 2012 und 2013 haben die Forschenden rund um verlassene Bohrlöcher Methanaustritte entdeckt. Das Gas stammt aus flachen Gastaschen, die weniger als 1000 Meter unter dem Meeresboden liegen. Bei Bohrungen zu tiefer liegenden, wirtschaftlich interessanten Lagerstätten werden sie einfach durchstoßen. Seismische Daten vom Untergrund der Nordsee verrieten den an der Studie Beteiligten, dass rund ein Drittel der Bohrlöcher durch flache Gastaschen gebohrt wurden und somit die Bedingungen erfüllen, um Methanquellen in der Umgebung zu erzeugen. Hochrechnungen des Teams ergaben, dass entlang der existierenden Bohrlöcher zwischen 3000 und 17.000 Tonnen Methan pro Jahr aus dem Meeresboden austreten. m Meerwasser wird Methan normalerweise mikrobiell abgebaut, was in der näheren Umgebung zu einer lokalen Versauerung führen kann. In der Nordsee liegt etwa die Hälfte der Bohrlöcher in so geringen Wassertiefen, dass das am Meeresboden austretende Methan die Atmosphäre erreichen kann. Dort entfaltet es als Treibhausgas eine deutlich größere Wirkung als Kohlendioxid.
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Die Hersteller von Elektro- und Haushaltsgeräten müssen sich auf ein neues System bei der Kennzeichnung des Energieverbrauchs einstellen. Zum 1. August 2017 tritt dazu die neue EU-Energielabel-Verordnung in Kraft. In einem ersten Schritt wird die Kennzeichnung von Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, TV-Geräten und für Beleuchtung überarbeitet. Die schrittweise Umstellung vom A+++-Label zum neuen A-G-Label für den Energieverbrauch soll wieder mehr Klarheit herstellen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die neue Kennzeichnung ab Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar. Die Werbung für Elektro- und Haushaltsgeräte ist ebenfalls von der neuen Verordnung betroffen: Künftig müssen Anbieter bei der Reklame stärker auf die Energieeffizienzklasse der Produkte hinweisen und das jeweilige Spektrum der Effizienzklassen nennen, in dem Produkte auf dem Markt angeboten werden dürfen. Für Waschmaschinen der jetzigen Effizienzklasse A+++ bedeutet dies ab sofort, dass zusätzlich das Spektrum A+++ bis A+ angegeben werden muss. Neu ist auch die Einrichtung einer Online-Produktdatenbank für alle gekennzeichneten Produkte. Damit lassen sich alle Geräte mit Energielabel leichter vergleichen. Sie soll ab 2019 eingerichtet sein. So können sich Kundinnen und Kunden bereits vor dem Kauf eines neuen Fernsehers oder Geschirrspülers für ein besonders energieeffizientes und umweltfreundliches Gerät entscheiden. Gleichzeitig soll mit der Datenbank auch die Marktüberwachung verbessert werden.
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Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart gab am 28. Juli 2017 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juli der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land Baden-Württemberg statt. Das Land muss künftig mehr tun, um die Stuttgarter Luft sauber zu halten. Der Luftreinhalteplan des Landes muss ergänzt werden. Und zwar um "Maßnahmen, die gewährleisten, dass schnellstmöglich die geforderten Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden." Baden-Württemberg muss nun deutlich mehr gegen überhöhte Schadstoffwerte unternehmen als bislang geplant, wenn nötig auch ganzjährige Diesel-Fahrverbote im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet verhängen. Solche Verbote seien "rechtlich zulässig und unausweichlich", so das Gericht.
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Ein Report des WWF Deutschlands, den die Umweltschutzorganisation am 20. Juli 2017 vorstellte, zeigt eine massive Belastung des Grundwassers mit Nitrat in der Region Karlsruhe. Bei 46 bis 70 Prozent der Messstellen wurden die Grenzwerte für Trinkwasser in den vergangenen Jahren überschritten. Lediglich eine Messstelle zeigte keine Verunreinigungen durch Nitrat. Verursacher ist die intensive Agrarindustrie in der Region, die neben dem Grundwasser auch den Böden und der Artenvielfalt schadet. In der Region Karlsruhe befindet sich das größte Anbaugebiet für Gemüse in Deutschland. Rund 6.200 Betriebe bewirtschaften eine Fläche von ca. 196.000 Hektar. Doch der Anteil der Bio-Landwirtschaft ist mit nur 4 Prozent extrem niedrig und liegt sogar noch unter dem Bundesdurchschnitt von 6,5 Prozent. Die hohe Nutzungsintensität der Böden begünstigt Erosionen. Der Kraichgau, die Kornkammer Süddeutschlands, verzeichnet die höchsten Bodenverluste durch Erosionen in ganz Baden-Württemberg. In den vergangenen 100 Jahren kam es zu einem Verlust des fruchtbaren Oberbodens von 20 bis 40 cm.
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Nach Auffassung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der ökologische Verkehrsclub VCD muss Deutschland seine Anstrengungen beim Klimaschutz erheblich verstärken. Einen entsprechenden dringenden Appell richteten am 20. Juli 2017 der BUND und der VCD an alle wahlkämpfenden Parteien. Das Ziel, im Jahr 2020 vierzig Prozent weniger Treibhausgase auszustoßen als 1990, lasse sich nur mit Stilllegung der ältesten und klimaschädlichsten Kohlekraftwerke erreichen. Bis 2020 sei die Halbierung der Kohlekapazitäten erforderlich. Außerdem müsse der Ausbau erneuerbarer Energien weiter beschleunigt, der Energieverbrauch entscheidend gesenkt und die Energieeffizienz deutlich erhöht werden. Zur Verringerung der CO2-Emissionen im Straßen- und Flugverkehr stehe eine grundlegende Reform der Verkehrspolitik an. Von der nächsten Bundesregierung forderten die Verbände die Verabschiedung einer "Klima-Agenda 2020", die mit kurz- und längerfristigen Maßnahmen das Erreichen nationaler und internationaler Klimaziele sichert. Im Verkehrssektor fordern beide Verbände neben der Abschaffung klimaschädlicher Begünstigungen des Auto- und Flugverkehrs ein Tempolimit von 120 Kilometer pro Stunde auf Autobahnen sowie strengere CO2-Grenzwerte für Pkw spätestens ab 2025. Außerdem müsse mehr Verkehr auf die Schiene verlagert werden. Die Trassenpreise der Bahn im Güter- und im Personenverkehr müssten dauerhaft halbiert werden und die Beseitigung von Engpässen an Bahn-Knotenpunkten schnell beginnen.
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mahnt das Forum Getränkedose ab, da es Verbraucher durch falsche Recyclingversprechen in die Irre führe. Aluminium und Weißblech können nicht unendlich oft und ohne Materialverluste recycelt werden. Dies ist das Ergebnis wissenschaftlicher Recherchen der DUH. Beim Recycling von Getränkedosen kommt es zu Metallverlusten, die bis zu zehn Prozent pro Recyclingvorgang betragen können. Werbeslogans des deutschen Lobbyverbandes der Getränkedosenhersteller „Forum Getränkedose“ sollen Verbrauchern jedoch den Eindruck eines unendlichen Recyclingkreislaufs vorgaukeln. Die DUH fordert den Dosenlobbyverband „Forum Getränkedose“ auf, bis zum 2. August 2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die rechtswidrige Praxis zu beenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das „Forum Getränkedose“ Verbrauchern in Zukunft keine Werbelügen zum Recycling von Getränkedosen mehr auftischt. Unabhängige Ökobilanzen des Umweltbundesamtes und eine von Dosenherstellern selbst in Auftrag gegebene Studie beim Heidelberger IFEU-Institut bestätigen die ökologischen Nachteile von Getränkedosen. Wiederbefüllbare Mehrwegflaschen sind die deutlich umweltfreundlichere Getränkeverpackung.
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Der auftauende Dauerfrostboden in arktischen Regionen könnte in doppelter Hinsicht zur Verstärkung des Treibhauseffektes führen: Zum einen erhöht sich mit wärmerer Umwelt die oberflächennahe Produktion des Treibhausgases Methan durch Mikroben. Zum anderen öffnet der tauende Untergrund zunehmend Austrittspfade für uraltes Methan. Das ist das Ergebnis einer Studie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Deutschen GeoForschungsZentrums GFZ, des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) und US-amerikanischen Partnern im kanadischen Mackenzie-Delta, die am 19. Juli 2017 im Fachjournal Nature Scientific Reports veröffentlicht wurde. Das Team untersuchte ein 10.000 Quadratkilometer großes Gebiet im hohen Norden Kanadas. Mit dem Forschungsflugzeug Polar 5 vom AWI bestimmte das Team während zahlreicher Überflüge in den Sommern 2012 und 2013 kontinuierlich die Gaskonzentration der umgebenden Luft und zahlreiche meteorologische Größen. Das Ergebnis war eine Karte mit einer Auflösung von je 100 mal 100 Metern, die die Methanemissionen zeigt.
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Am 18. Juli 2017 zeichnete das Bundesumweltminsterium den Lebensmittel-Discounter Aldi Süd als neues Mitglied der Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen und für sein Klimaschutzengagement aus. Aldi Süd ist die erste Lebensmitteleinzelhandelskette, die die anspruchsvolle Aufnahmeprüfung in die Klimaschutz- und Energieeffizienzgruppe der Deutschen Wirtschaft bestanden hat. Deren Mitglieder bekennen sich zu ambitionierten Klimaschutzzielen und müssen dies in einer unabhängigen Fachbegutachtung in der Praxis unter Beweis stellen. Aldi Süd produziert mit Solaranlagen auf bereits über 1250 Filialdächern einen Großteil des benötigten Stroms selbst. Mit dem Strom werden auch die Elektrotankstellen versorgt, die Kunden in rund 50 Filialen kostenfrei zur Verfügung stehen. Auch die Nutzung umweltfreundlicher Filialtechnik, beispielsweise mit energieeffizienter Kühltechnik, gehört dazu. Allein durch den Einsatz eines effizienten Energiemanagementsystems konnte Aldi Süd im Jahr 2016 10 Millionen Kilowattstunden einsparen. Darüber hinaus testet das Unternehmen derzeit mit einem Batteriespeicher-Projekt, wie die eigene Solarenergie gespeichert und effizienter verwendet werden kann. Anfang 2018 soll es Ergebnisse geben.
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Bei der Umsetzungskonferenz zu den UN-Nachhaltigkeitszielen (High Level Political Forum on Sustainable Development) vom 17. bis 19. Juli 2017 in New York legten über 40 Staaten ihre Fortschrittsberichte vor. Dies ist deutlich mehr als im vergangenen Jahr. Darunter waren auch Indien, Japan und Brasilien. Das zeigt ein wachsendes Interesse der Staaten an der Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, der Agenda 2030. Deutschland hatte seinen ersten Fortschrittsbericht bereits 2016 vorgestellt. Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter und Entwicklungsstaatsekretär Thomas Silberhorn vertraten die Bundesregierung bei der Konferenz und stellten dort unter anderem die Beschlüsse des G20-Gipfels in Hamburg zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele vor. Zudem stand die Frage der Finanzierung der UN-Nachhaltigkeitsziele im Mittelpunkt der Beratungen. Am Rande der Konferenz haben sich Deutschland, China und Mexiko zu ihren Nachhaltigkeitsstrategien ausgetauscht – als erste von mehreren kleinen Gruppen des neuen freiwilligen "Peer Learning"-Mechanismus, den die G20 beschlossen haben. Zudem hat sich die Bundesregierung verpflichtet, ihre Beratung für Schwellen- und Entwicklungsländer bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele deutlich auszuweiten. Mit dem sogenannten "Hamburg Update" verpflichten sich die G20 zu konkreten Umsetzungsschritten der Agenda 2030.
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Am 14. Juni 2017 stimmtem die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit knapper Mehrheit für das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verbot von Pestiziden auf Ökologischen Vorrangflächen ab Januar 2018. EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte einen entsprechenden Vorschlag gemacht, um dem Artenverlust in der Landwirtschaft entgegenzuwirken. Das wesentliche Ziel von Ökologischen Vorrangflächen ist, die Artenvielfalt und damit Biodiversität in den Agrarlandschaften zu erhalten und zu fördern. Der bislang erlaubte Einsatz von Pestiziden auf den Flächen widerspricht diesem Ziel.
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Mit Hilfe einer neuen Messstation auf der Zugspitze lässt sich die UV-Strahlung in Deutschland erstmals lückenlos quer durch alle Klimazonen ermitteln, wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 14. Juli 2017 mitteilte. Anhand der Daten lassen sich nun auch im Hochgebirge zuverlässige und exakte Werte zur UV-Belastung ermitteln. Das Messgerät an der Umweltforschungsstation Schneefernerhaus am Südhang der Zugspitze bildet einen von insgesamt 11 Messpunkten des BfS für UV-Strahlung in Deutschland. Die Station misst die am Erdboden einfallende Sonnenstrahlung nach einzelnen Wellenlängen aufgelöst kontinuierlich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Die Messwerte werden übersetzt in den weltweit standardisierten UV-Index. Dieser gibt an, wie hoch oder wie niedrig aktuell das Sonnenbrandrisiko einzuschätzen ist. Das UV-Messnetz betreibt das BfS gemeinsam mit dem Umweltbundesamt, dem Deutschen Wetterdienst und weiteren Institutionen.
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erhoben. Die Umweltorganisation will ein Verkaufsverbot für zu viel Stickoxid ausstoßende Diesel-Neuwagen erreichen. Ein vom BUND Anfang 2017 beim Verwaltungsgericht Schleswig gestellter Antrag auf einstweilige Verfügung war von diesem abgelehnt worden. Die Umweltorganisation sieht jedoch weiterhin dringenden Handlungsbedarf. Nach Auffassung des BUND hat das KBA nicht nur die Möglichkeit, im Falle von Grenzwertüberschreitungen ein Verkaufsverbot für die beanstandeten Pkw zu verhängen, es ist nach Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sogar dazu verpflichtet. Komme die Behörde dieser Handlungspflicht nicht nach, bedeutet dies nach Ansicht des BUND die faktische Legalisierung rechtswidriger Grenzwertüberschreitungen zu Lasten von Umwelt und menschlicher Gesundheit.
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Am 13. Juli 2017 beschloss die Europäische Kommission, Polen wegen des verstärkten Holzeinschlags im Białowieża-Wald, einem geschützten Natura-2000-Gebiet, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Da der Holzeinschlag in großem Umfang begonnen hat, beantragte die Kommission beim Gerichtshof zudem einstweilige Anordnungen, um Polen zur Einstellung dieser Tätigkeiten zu veranlassen.
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Zwischen dem 10. und 12. Juli 2017 löste sich ein riesiger Eisberg vom Larsen-C-Schelfeis ab, der etwa 175 Kilometer lang und an seiner breitesten Stelle 50 Kilometer breit ist. Die Gesamtfläche beträgt rund 5.800 Quadratkilometer. Seine Entstehung ließ sich mit Hilfe von Satellitenaufnahmen beobachten.
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Am 7. Juli 2017 beschloß der Bundesrat das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um eine bereits seit 2015 geltende EU-Verordnung in Deutschland anzuwenden. Dadurch sollen die negativen Folgen gemindert werden, die mit der Ausbreitung invasiver Pflanzen- und Tierarten für die biologische Vielfalt verbunden sind. Die EU-Verordnung untersagt unter anderem Einfuhr, Haltung, Zucht und Freisetzung von Arten, die in einer offiziellen EU-Liste erfasst sind. Dazu zählt beispielsweise der Nordamerikanische Ochsenfrosch oder die Chinesische Wollhandkrabbe.
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Der Pflanzenmittelwirkstoff Glyphosat wird im US-Staat Kalifornien auf eine schwarze Liste gesetzt. Wie die zuständige Aufsichtsbehörde OEHHA mitteilte, wird Glyphosat ab dem 7. Juli 2017 auf die Liste der Chemikalien gelistet, die nach Erkenntnissen des Staates Kalifornien Krebs verursachen können.
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Am 7. Juli 2017 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium die ersten Ergebnisse einer Verbraucherstudie zur Vorbereitung der Überarbeitung der EU-Energielabel-Verordnung zu Waschmaschinen. Ziel der Studie ist es, über eine Verbraucherbefragung bessere Hinweise auf das tatsächliche Verbraucherverhalten zu bekommen z. B. bei der Nutzung von Waschprogrammen. Die Ergebnisse der Studie wurden vom Bundeswirtschaftsministerium zugleich an die Europäische Kommission übermittelt, um Verbesserungen bei der Aussagekraft des EU-Energielabels durch verbesserte Vorgaben und Anforderungen an Messverfahren zu erreichen. Die produktspezifischen Rechtsakte zum EU-Energielabel werden von der EU-Kommission auf europäischer Ebene festgelegt. Die Studie wurde vom Ökoinstitut und der Universität Bonn durchgeführt. Ziel ist, Messverfahren näher am Verbraucherverhalten zu orientieren. Die Studie kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher: deutlich häufiger die schnelleren Standard-Baumwollprogramme nutzen als die entsprechenden längeren vierstündigen Energiesparprogramme, die allerdings die Grundlage für die Angabe des Energieverbrauchs auf dem Label bilden; bereit sind, energiesparende Waschprogramme zu wählen, wenn die Waschdauer nicht länger als drei Stunden dauert; die im Politikprozess vorgeschlagenen neuen Energiespar-Programme „Eco 30-60°C“ für leicht verschmutzte Wäsche und „Eco 40-60°C“ für normal verschmutzte Wäsche nutzen und dabei Wäscheposten stärker zusammen waschen und mit den oben beschriebenen Programmkombinationen gegenüber der Ausgangssituation bis zu 8 Prozent Wasser und 15 Prozent Energie sparen können.
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Am 7. Juli 2017 stimmte der Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu. Neben spürbaren Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung schließt das Gesetz eine Regelungslücke: Bislang konnten Investoren die UVP-Pflicht umgehen, indem sie eine große Anlage, zum Beispiel einen Großstall, in mehrere kleine Vorhaben aufteilten ("Salami-Taktik"). Diese Umgehungsmöglichkeit wird nun beseitigt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Wir stellen mit dem neuen Gesetz klar, dass viele kleine Anlagen, die in Wirklichkeit eine große Anlage sind, auch entsprechend behandelt werden. Sie dürfen dann nicht mehr ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Mitsprache für die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um neue Großställe geht. Weitere Schritte müssen folgen." Künftig muss die Information der Öffentlichkeit verstärkt auf elektronischem Wege erfolgen. Bund und Ländern werden zentrale Internetportale einrichten, damit Bürgerinnen, Bürger und Umweltverbände auf unkomplizierte Weise direkten Zugang zu den UVP-Unterlagen erhalten können. Die neuen Regelungen treten am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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Wandernde Westwinde und warmes Tiefenwasser sind die treibenden Kräfte hinter dem zunehmenden Eismassenverlust in der Westantarktis. Zu diesem Ergebnis kommt ein internationales Geologenteam, dessen Studie am 5. Juli 2017 im Fachmagazin Nature erschienen ist. Die Wissenschaftler aus Deutschland, Großbritannien, Dänemark und Norwegen hatten mit Hilfe von Sedimentkernen das Zusammenspiel von Ozean und Eisströmen im Amundsenmeer für die zurückliegenden 11.000 Jahre rekonstruiert und deutliche Parallelen zwischen den aktuellen Ereignissen und großen Eisverlusten vor mehr als 7500 Jahren entdeckt. Die neuen Daten sollen nun helfen, die zukünftige Entwicklung des Westantarktischen Eisschildes besser vorherzusagen. Mit ihren neuen Erkenntnissen füllen die Wissenschaftler eine entscheidende Lücke in der Klima- und Eismodellierung. Für ihre Studie hatten die Wissenschaftler Sedimentkerne analysiert, die im Jahr 2010 auf einer Expedition des deutschen Forschungseisbrechers Polarstern in die Pine Island-Bucht des Amundsenmeeres geborgen worden waren. Die Bodenproben enthielten Überreste winziger Meeresorganismen, sogenannter Foraminiferen. Der geochemische Fingerabdruck ihrer Kalkschalen erlaubt Rückschlüsse auf die Umweltbedingungen zu Lebzeiten der Tiere. Auf diese Weise gelang es den Forschern, die Temperatur-, Strömungs- und Eisverhältnisse im Amundsenmeer für die zurückliegenden 11.000 Jahre zu rekonstruieren. Die in das Amundsenmeer mündenden Gletscher und Eisströme verlieren inzwischen so viel Eis, dass sie allein zehn Prozent des globalen Meeresspiegelanstieges verursachen. Weltweite Aufmerksamkeit erregen vor allem der Pine Island-Gletscher und der Thwaites-Gletscher. Beide haben ihr Fließtempo und ihre Rückzugsraten in den vergangenen Jahrzehnten enorm gesteigert. Zusammen genommen speichern die Eisströme der Region so viel Eis, dass sie im Falle ihres Abschmelzens den Meeresspiegel um 1,2 Meter ansteigen lassen könnten.
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Der Comoé Nationalpark in Côte d'Ivoire und der Simien Nationalpark in Äthiopien wurden aufgrund erfolgreicher Schutzmaßnahmen aus der Liste des gefährdeten Welterbes ausgetragen. Dies beschloß das Welterbe-Komitee am 4. Juli 2017 auf seinem 41. Treffen in Krakau, Polen. Der Comoé Nationalpark in Côte d'Ivoire wurde 2003 vom UNESCO-Welterbekomitee als gefährdet eingestuft. Gründe dafür waren politische Konflikte, Brände und Wilderei, Überweidung sowie das Fehlen eines effizienten Managements. Durch erfolgreiche Schutzmaßnahmen konnten die Probleme weitestgehend behoben werden, wie die Stabilisierung der Tierpopulationen und die Präsenz von Elefanten und Schimpansen im Jahr 2016 zeigten. 1996 hatte das Welterbekomitee den Simien Nationalpark in Äthiopien aufgrund des Baus einer Durchgangsstraße, exzessiver Beweidung, intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und einem Zurückgang der Tierpopulationen insbesondere des Walia Steinbocks und des Simien Fuches in die Liste des gefährdeten Welterbe aufgenommen. Das Komitee begrüßte nun die erfolgreichen Schutzmaßnahmen: den Bau einer Umgangsstraße und Maßnahmen für einen nachhaltigen Tourismus.
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Am 3. Juli 2017 zahlten die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke fristgerecht und vollständig Einzahlungen in Höhe von insgesamt rund 24,1 Milliarden Euro auf Konten des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Fonds) bei der Deutschen Bundesbank ein, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Damit ist die Haftung der Energieversorgungsunternehmen für Kosten der nuklearen Entsorgung im Bereich Zwischen- und Endlagerung beendet. Die Verantwortung für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung ging mit Eingang der vollständigen Einzahlungen auf den Bund über. Die Konzerne bleiben jedoch für die Stillegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung der radioaktiven Abfälle und deren Finanzierung voll verantwortlich.
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Am 3. Juli 2017 unterzeichneten UN-Habitat, das Programm der Vereinten Nationen für menschliche Siedlungen, und das Institut für Verkehrsforschung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) eine Absichtserklärung, um die Kooperation im Bereich nachhaltiger urbaner Mobilität zu stärken. Mit der Unterzeichnung bekunden beide Organisationen zukünftig gemeinsam an Themen zur nachhaltigen urbane Mobilität zu arbeiten, um so einen Beitrag zur Umsetzung der auf der Habitat III Konferenz in Quito, Ecuador, im Oktober 2016 beschlossene New Urban Agenda zu leisten. Die Zusammenarbeit erfolgt in den Themenfeldern Digitalisierung im Verkehr, Erreichbarkeiten, Barrierefreiheit, Klimawandel, Elektromobilität und aktive Mobilität. UN-Habitat und das DLR bringen beide ihre jeweiligen spezifischen Kompetenzen in die Zusammenarbeit mit ein: Das Institut für Verkehrsforschung verfügt über langjährige Erfahrung in der multi-disziplinären, methodisch fundierten wissenschaftlichen Bearbeitung verkehrswissenschaftlicher Fragestellungen auf nationaler und internationaler Ebene. Als offizielles Programm der vereinten Nationen für menschliche Siedlungen ist UN-Habitat in der Lage, nachhaltige urbane Mobilitätslösungen weltweit zu befürworten und zu fördern. Beide Institutionen verfolgen das Ziel, angewandte und maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen, denen sich urbane Mobilität des 21. Jahrhunderts gegenübersieht, zu liefern.
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Am 3. Juli 2017 gab die Initiative „Wildnis in Deutschland“, die von 18 Naturschutzorganisationen getragen wird, die Broschüre „Wir für Wildnis“ heraus. Mit diesem „Wegweiser zu mehr Wildnis in Deutschland“ unterstreichen die Verbände und Stiftungen ihre Geschlossenheit mit elf gemeinsamen Positionen. Die Zoologischen Gesellschaft Frankfurt ist Koordinator der Initiative. In der Broschüre geben die Experten Handlungsempfehlungen für mehr Wildnis und nennen Argumente, warum Wildnisgebiete in Deutschland für die Natur und für den Menschen von so großer Bedeutung sind. Deshalb fordern die Naturschutzorganisationen von der Bundesregierung einen Fonds, der Anreize schafft, neue Wildnisgebiete auszuweisen. Unterstützung für die Idee eines solchen Finanzierungsinstrumentes kommt auch von den Umweltministern der Bundesländer, die sich im Mai 2017 auf ihrer Konferenz in Bad Saarow geschlossen für die Einrichtung eines nationalen Wildnisfonds ausgesprochen haben. Mindestens zwei Prozent der deutschen Landesfläche sollen bis 2020 zu Wildnisgebieten werden, fordert die Initiative „Wildnis in Deutschland“, und so sieht es auch die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung von 2007 vor. Bisher sind allerdings erst 0,6 Prozent erreicht. Mit einem Wildnisfonds soll für Privatpersonen, Kirchen und Kommunen ein Anreiz geschaffen werden, Flächen für Wildnisentwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Flächenbesitzer könnten damit für ihren freiwilligen Dienst an der Umwelt einen adäquaten Ausgleich erhalten.
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Auf der Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Patentamts hat der Verwaltungsrat eine Regeländerung beschlossen, wonach Pflanzen und Tiere, die ausschließlich durch im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren gewonnen werden, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind. Die neuen Bestimmungen treten ab 1. Juli 2017 in Kraft.
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Am 30. Juni 2017 beschloss die Regierung Mexikos ein Verbot der Fischerei mit Treibnetzen im Golf von Kalifornien, um die vom Aussterben bedrohten Kalifornischen Schweinswale zu schützen. In freier Wildbahn leben nur noch etwa 30 Exemplare des Kalifornischen Schweinswals, der auf Spanisch Vaquita genannt wird. Die Wale verfangen sich immer wieder in den Netzen der Fischer und verenden als Beifang. 2012 lebten noch 200 Tiere im Golf, 2014 waren es nicht einmal mehr halb so viele. Die Naturschutzorganisation World Wildlife Fund (WWF) befürchtet, dass die Art ohne Schutzmaßnahmen 2018 ausgestorben sein könnte. Der mexikanische WWF-Direktor Jorge Richards begrüßte das Verbot, betonte aber die Notwendigkeit, den Fischern alternative Fischereitechniken zugänglich zu machen. Nur so könne der illegale Fischfang unterbunden werden. In der Region wird vor allem der Totoaba gejagt. Die Schwimmblasen dieser bis zu zwei Meter großen Fische sind eine begehrte Ware auf dem chinesischen Schwarzmarkt. Der Fang der Totoabas wurde zwar bereits 1975 verboten, allerdings wurde die Einhaltung des Verbots kaum kontrolliert. 2015 waren Treibnetze bereits temporär verboten worden, doch auch diese Maßnahme wurde nicht dauerhaft umgesetzt. Jetzt dürfen Fischer keine Treibnetze mehr in das betroffene Gebiet bringen und müssen zudem melden, wenn sie Teile ihrer Ausrüstung verloren haben.
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Nach der neuen Klärschlammverordnung, die der Bundestag am 29. Juni 2017 billigte, müssen Klärschlämme für die Wiedergewinnung von Phosphor recycelt werden. Ziel ist es, nach und nach den Stoffkreislauf Phosphor zu schließen und damit die Abhängigkeit Deutschlands von Phosphorimporten abzubauen. Die neugefasste Klärschlammverordnung verpflichtet vor allem Betreiber größerer Abwasserbehandlungsanlagen zur Phosphorrückgewinnung aus phosphorreichen Klärschlämmen. Um geeignete Rückgewinnungsverfahren zu entwickeln und zu genehmigen, sieht die Verordnung Übergangsfristen vor. Für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten greift die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor 12 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung; Anlagen mit einer Ausbaugröße ab 50.000 Einwohnerwerten müssen die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung 15 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung erfüllen. Zeitlich parallel wird die unmittelbare Düngung mit Klärschlämmen aus solchen Anlagen nicht mehr zulässig sein. Lediglich bei Anlagen mit einer Ausbaugröße bis 50.000 Einwohnerwerten wird es noch zulässig sein, Klärschlämme unmittelbar zur Düngung einzusetzen. Dabei gelten allerdings strengere Anforderungen als bisher.
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Im Streit über die Elbvertiefung gibt es keine Annäherung zwischen Umweltverbänden und der Stadt Hamburg. Das Aktionsbündnis Lebendige Tidelbe aus BUND, NABU und WWF lehnt das Gesprächsangebot der Hamburg Port Authority (HPA) über eine mögliche Ausgleichsmaßnahme an der Billwerder Bucht in Hamburg ab. Das Aktionsbündnis teilte mit, dass bislang die mit dem Planergänzungsverfahren beauftragte HPA nur ein dünnes Maßnahmenblatt allein für die Hamburger Maßnahme vorgelegt habe. „Wir halten es im Sinne der Verfahrenseffizienz für geboten, dass die Stadt Hamburg und die Wasser- und Schifffahrtsdirektion in einem Gesamtkonzept darlegt, wie alle Kritikpunkte des Bundesverwaltungsgerichtes aus der Welt geschaffen werden sollen. Alles andere ist politischer Aktionismus. Wir erwarten im anstehenden Planergänzungsverfahren aussagekräftige Unterlagen und werden uns an dieser Stelle im Verfahren einbringen“, so die Verbände BUND, NABU und WWF.
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DAs Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) haben vereinbart, ein Nationales Forum Diesel einzusetzen. Das Forum soll Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen bei Diesel-PKW vereinbaren, um die NOx-Belastung zu reduzieren und gleichzeitig die Mobilität zu gewährleisten. Neben dem BMVI und dem BMUB sollen am Forum weitere fachbezogene Ministerien und Vertreter der Automobilindustrie sowie Entscheidungsträger der Länder beteiligt werden. Die erste Sitzung des Forums findet am 2. August 2017 statt.
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Am 27. Juni 2017 startete der Castor-Transport mit Brennstäben aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Obrigheim. Zum ersten Mal wurden Brennstäbe über ein deutsches Binnengewässer transportiert. Weil beide Atomkraftwerke, Obrigheim und Neckarwestheim in 50 Kilometer Entfernung am Neckar liegen, setzt die EnBW auf den Transport über den Fluss statt auf der Straße. Die Brennelemente lagen in drei Transportbehältern (den Castoren) , die auf jeweils einem Lkw gelagert und auf dem Schiff vertäut wurden. Der Transport ging mit dem Lkw direkt aufs Schiff. Von dort fuhren die Lkw weiter ins Zwischenlager. Für den Transport der 342 Brennstäbe ins Zwischenlager Neckarwestheim sind insgesamt fünf Fahrten geplant. Der erste Transport kam am 28. Juni gegen 19:10 Uhr nach 13 Stunden Fahrt an. Insgesamt sechs Schleusen musste der Transport passieren. Auf der Strecke gab es mehrere Zwischenfälle durch Atomkraftgegner. Vor dem Transport war die Gemeinde Neckarwestheim mit einem Antrag gegen die Verschiffung gescheitert. Im Eilverfahren wurde die Fahrt vom Verwaltungsgericht Berlin genehmigt.
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Ökonomen haben die Wirtschaftsleistung des Great Barrier Riffs berechnet. Die Studie erfasste den wirtschaftlichen und sozialen Wert des Great Barrier Reef für das Land Australien. Das Ergebnis: "Zu groß, um zu scheitern", schreiben die Autoren der Great Barrier Reef Foundation in ihrem Bericht "Deloitte Access Economics", der am 26. Juni 2017 veröffentlicht wurde. "Mit 56 Milliarden australischen Dollar ist das Riff mehr als zwölf Sydney Opernhäuser wert", heißt es in einem Vergleich mit dem ebenso berühmten architektonischen Wahrzeichen der Millionenstadt Sydney. Allein für den Tourismus schlage das Great Barrier Reef mit einem Wert von 29 Millionen australischen Dollar zur Buche. Etwa 64.000 Arbeitsplätze seien an das Ökosystem gekoppelt.
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Letztmalig ging ein Transport mit bestrahlten Brennelementen aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II auf den Weg in die USA. Der Transport mit niedrig angereichertem Uran (LEU) der untersten Sicherungskategorie III verließ am Abend des 26. Juni 2017 die Reaktoranlage Richtung Hafen Nordenham für den Transport auf dem Seeweg in die USA. Die erforderliche Transportgenehmigung wurde vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit noch vor Inkrafttreten des neuen Standortauswahlgesetzes erteilt. Nach neuer Rechtslage, die seit dem 16. Mai 2017 gilt, ist eine Ausfuhr abgebrannter Brennelemente generell untersagt und nur noch in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich. Die Rückführung bestrahlter Brennelemente aus einem Forschungsreaktor entspricht einem Abkommen mit den USA zur Nichtverbreitung von waffenfähigem Uran. Das Abkommen gilt für Brennelemente, die bis Mai 2016 bestrahlt wurden. Insgesamt wurden 33 Brennelemente des Helmholtz-Zentrums Berlin mit niedrigangereichertem Uran (LEU) transportiert. Für die danach bis zum Betriebsende (Ende 2019) anfallenden Brennelemente ist die Zwischenlagerung in Ahaus vertraglich vereinbart.
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Atomkraftgegner aus Deutschland, den Niederlanden und Belgien haben mit einer Kilometer langen Menschenkette gegen belgische Atomkraftwerke demonstriert. Die Teilnehmer an der Aktion beklagten Sicherheitsmängel in den umstrittenen Kraftwerken Tihange 2 bei Lüttich und Doel 3 bei Antwerpen. Die Teilnehmer an der Aktion forderten ein sofortiges Abschalten der Kraftwerksblöcke. Wegen Tausender kleiner Risse in den Reaktorbehältern zweifeln Experten an der Sicherheit der beiden Reaktoren bei Störfällen. An der Aktion unter dem Motto "Kettenreaktion Tihange" beteiligten sich nach Angaben der Organisatoren 50.000 Menschen. Sie stellten sich vom Atomkraftwerk Tihange in Huy bei Lüttich über die Niederlande bis nach Aachen auf. Ziel der Aktion unter dem Motto "Kettenreaktion Tihange" war es, eine 90 Kilometer lange geschlossene Kette zu bilden. Dazu wären 60.000 Teilnehmer nötig gewesen.
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Eine vollständige Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien im Jahr 2050 ist möglich – auch ohne erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Allerdings erfordert dies ambitionierte politische Rahmensetzungen für die Planung des Energiesystems und eine schnelle Umsetzung energietechnischer Innovationen. Zu diesem Schluss kommt die Studie eines interdisziplinären Forschungsteams unter Leitung der Leibniz Universität Hannover. Am 23. Juni 2017 stellt Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks in Berlin Kriterien zum naturverträglichen Ausbau Erneuerbarer Energien vor. Den wissenschaftlichen Rahmen bildet die Ergebnispräsentation des Forschungsprojektes „Naturverträgliche Energieversorgung aus 100 % Erneuerbaren Energien 2050“ des Instituts für Umweltplanung der Universität Hannover. Das Forschungsvorhaben wurde als F+E durch das Bundesamt für Naturschutz im im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Naturschutz und Erneuerbare Energien“ gefördert. Zu den zentralen Elementen gehören ambitionierte Effizienzmaßnahmen und ein stärkerer Ausbau gebäudenaher Anlagen wie Solarmodulen auf Dächern und Fassaden oder Wärmepumpen. Weitere Elemente eines naturverträglichen Ausbaus sind ein schonender und standortoptimierter Ausbau der Windenergie an Land und See, die Gewinnung von Biomasse aus Rest- und Abfallstoffen sowie eine naturverträgliche Nutzung der Wasserkraft. Diese Leitlinien werden auch bisher schon zunehmend bei der Energiewende berücksichtigt, müssen aber für die weitere Entwicklung hin zu einer komplett erneuerbaren Energieversorgung in den nächsten Jahrzehnten noch stärker verankert werden.
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Am 22. Juni 2017 beschloss der Bundestag die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Bundesumweltministerium teilt mit, dass es seine starke Stellung bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee behält. Wie bisher schon bedarf es dabei nicht des Einvernehmens mit anderen Ressorts. Bei der Ausweisung der Gebiete können künftig nicht nur wie bislang Schweinswal, Seehund oder Kegelrobbe als Schutzgüter berücksichtigt werden, sondern auch weniger bekannte gefährdete Arten wie Sternrochen oder Islandmuschel. Die bisherigen Beschränkungen auf die europarechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entfallen. Außerdem sieht die Novelle vor, dass es für Eingriffe in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee künftig die Möglichkeit sogenannter "bevorrateter Kompensationsmaßnahmen" geben wird. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können im Interesse einer flexibleren Handhabung der Eingriffsregelung z. B. für Offshore-Windkraftanlagen (nach März 2018) oder Öl- und Gaspipelines damit bereits im Vorgriff auf einen künftigen Eingriff realisiert werden. Ein weiterer Beitrag zu mehr biologischer Vielfalt in Deutschland ist die Erweiterung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Höhlen und naturnahe Stollen. Diese Regelung unterstützt zum Beispiel die Erhaltung des Lebensraums für Fledermäuse und andere hochspezialisierte Arten. Folge der Novellierung ist, dass Höhlen und naturnahe Stollen ab sofort einen höheren Schutz in Deutschland genießen, unabhängig davon, ob sie in einem Schutzgebiet liegen oder nicht.
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Am 20. Juni 2017 legte Brasiliens Präsident Michel Temer ein vorläufiges Veto gegen zwei umstrittene Dekrete (Veto gegen MP 756/2016 und Teil-Veto gegen MP 758/2016 in allen relevanten Bereichen) ein, deren Inkrafttreten die Verkleinerung von Amazonas-Schutzgebieten um rund 600.000 Hektar zur Folge gehabt hätte. Die brasilianische Regierung erklärte, der Kongress werde nun ein neues Gesetz erarbeiten. Die Umweltorganisationen WWF begrüßt die Entscheidung, wendet jedoch ein, dass die betreffenden Gebiete damit keineswegs gerettet sind: „Mit dem Veto haben wir Zeit gewonnen. Aus der Schusslinie ist der Amazonas jedoch nicht. Es steht zu befürchten, dass die Pläne bestenfalls leicht abgeschwächt werden“, sagt Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz beim WWF Deutschland.
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Am 19. Juni 2017 fand im Bundeswirtschaftsministerium die konstituierende Sitzung des Kuratoriums des neu errichteten Entsorgungsfonds statt. Die EU-Kommission hatte am 16.6.2016 grünes Licht für das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung gegeben. Mit der beihilfenrechtlichen Genehmigung ist dieses Gesetz in Kraft getreten. Damit ist die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ errichtet. Bei der Sitzung hat sich das Kuratorium als Aufsichts- und Gründungsorgan der Stiftung konstituiert und wichtige organisatorische Entscheidungen getroffen. Erste und wichtigste Aufgabe der Stiftung ist es, Geldmittel in Höhe von rund 24 Milliarden Euro von den Betreibern der Kernkraftwerke in Deutschland Anfang Juli 2017 zu vereinnahmen und in der errichteten Fonds-Stiftung zu sichern.