Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse
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Am 3. April 2017 führten der Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN), der Deutsche Naturschutzring (DNR) e. V. und der Deutsche Rat für Landespflege e. V. (DRL) eine gemeinsame Festveranstaltung zum 40-jährige Bestehen des Bundesnaturschutzgesetzes durch. Alle drei haben 1971 gemeinsam im Auftrag des damaligen Bundesbeauftragten für Naturschutz, Prof. Dr. Bernhard Grzimek, eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Dr. Erwin Stein gebildet und den sogenannten Stein’schen Entwurf erarbeitet. Inhalte dieses Entwurfs haben im Verlauf des damaligen Gesetzgebungsverfahrens Eingang in das Bundesnaturschutzgesetz gefunden. Seit Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes 1976 haben sich die veranstaltenden Verbände immer wieder einzeln oder auch gemeinsam auf Veranstaltungen oder in Form von Stellungnahmen zu den zwischenzeitlich stattgefundenen Novellierungen mit der Weiterentwicklung des Naturschutzrechts geäußert. Ziel der Festveranstaltung war es, nach einem kurzen Rückblick auf die Historie insbesondere den gegenwärtigen Stand und die Herausforderungen des Naturschutzrechts anzusprechen, zu thematisieren und zukünftige Perspektiven zu diskutieren.
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Am 3. April 2017 stellte Greenpeace eine Studie über „Gesundheitsrisiken der NO2-Belastung für den Menschen“ vor. Greenpeace hat die Lufthygienische Dokumentationsstelle LUDOK am Schweizerischen Tropen- und Public Health Institut beauftragt, die Gesundheitsfolgen erhöhter NO2-Werte in einer Kurzexpertise darzustellen. Im Auftrag des Schweizerischen Bundesamts für Umwelt (BAFU) sichtet, sammelt und bewertet LUDOK den aktuellen Stand des Wissens zu schädlichen oder lästigen Wirkungen der Aussenluftverunreinigung seit 1985. Mehr als die Hälfte der Verkehrsmessstationen in deutschen Städten zeigen seit Jahren Stickoxidwerte, die den Grenzwert von 40 Mikrogramm überschreiten. Laut Europäischer Umweltagentur sterben in Deutschland jährlich mehr als 10.000 Menschen vorzeitig durch Stickoxide. Die Kurzexpertise betrachtet die kurz- und langfristigen Gesundheitsschäden mit einem Schwerpunkt auf Kinder. Demnach beeinträchtigen hohe Stickoxidwerte langfristig deren Lungenwachstum und stehen im Verdacht, die Entwicklung des Kindes im Mutterleib zu beeinträchtigen. Kinder entwickeln häufiger Asthma, wenn sie in Verkehrsnähe wohnen: Das Asthmarisiko steigt bei einer um 10 μg/m3 höheren NO2-Belastung um 15 Prozent. Bei kurzfristig erhöhter Belastung ist neben einer erhöhten Sterblichkeit mit mehr Notfallkonsultationen und Krankenhauseintritten zu rechnen, insbesondere für solche die mit der Atemwegsgesundheit zusammenhängen. An Asthma erkrankte Kinder scheinen empfindlicher zu reagieren als Erwachsene mit Asthma, sie kommen bis zu 3 Mal häufiger wegen Atemwegsnotfällen ins Krankenhaus als Erwachsene.
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Das Bundesumweltministerium gab am 31. März 2017 ein Gutachten in Auftrag, um zu prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Stilllegung der Urananreicherung und der Brennelementeproduktion in Deutschland möglich wäre. Damit setzt das Ministerium einen Auftrag der Konferenz der Landesumweltminister um. Mit dem Atomausstieg wurde 2011 zwar die Abschaltung von Atomkraftwerken beschlossen, aber nicht das Ende der Produktion von Kernbrennstoffen. Solange aber Kernbrennstoffe in Deutschland produziert werden, werden die Behörden auch Ausfuhrgenehmigungen erteilen müssen. Bei den Exportgenehmigungen für Brennelemente handelt es sich um sogenannte "gebundene Genehmigungen", die nicht versagt werden können, wenn der Antragsteller die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
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Der Bundesrat nahm am 31. März den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes an.
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Am 30. März 2017 lief erstmals ein eisbrechender Flüssiggastanker den neuen russischen Hafen Sabetta auf der Halbinsel Jamal an. Die unter zyprischer Flagge fahrende "Christophe de Margerie" ist dafür ausgelegt, 80.000 Tonnen verflüssigtes Erdgas (LNG) zu transportieren. Ziel der Reise war es zu testen, ob ein Schiff dieser Größenordnung die Nordostpassage befahren kann. Russland will auf der Halbinsel Jamal in der Arktis Erdgas fördern. Um das Gas abtransportieren zu können, wurde ein hochmodernes Flüssiggasterminal errichtet. Jährlich sollen hier 16,5 Millionen Tonnen Erdgas gefördert werden. Die Tanker sollen die Nordostpassage nutzen, die seit 2009 in den Sommermonaten immer stärker befahren wird.
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Am 30. März 2017 stimmte der Bundestag dem Verpackungsgesetz zu. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Die dualen Systeme müssen ab 2019 deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Diese gelten für alle Verpackungen, die bei dualen Systemen lizenziert sind. Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen steigt bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent. Die Recycling-Quoten bei Metallen, Papier und Glas steigen bis 2022 auf 90 Prozent an. Die Lizenzentgelte der dualen Systeme müssen sich zudem stärker an ökologischen Aspekten orientieren. Die Entsorgung von Verpackungsabfällen erfolgt nach wie vor im Wettbewerb. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die von den Produktverantwortlichen finanziert wird. Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle. Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Inwieweit Wertstofftonnen eingeführt werden, kann jeweils die Kommune mit den dualen Systemen entscheiden. Ebenfalls geregelt wird die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen. Das Gesetz verpflichtet den Einzelhandel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung. Außerdem gibt es eine appellative Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent, mit der das Ziel, Mehrweg weiter zu stärken, politisch deutlich gemacht wird. Das Gesetz bedarf als Einspruchsgesetz nicht der Zustimmung durch den Bundesrat.
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Am 30. März 2017 nach monatelangen Verhandlungen erreichte die Europäische Kommission eine 10-Jahres-Verpflichtung, um die Fischbestände im Mittelmeer zu erhalten und den ökologischen und wirtschaftlichen Reichtum der Region zu schützen. Die MedFish4Ever-Erklärung von Malta enthält ein detailliertes Arbeitsprogramm für die nächsten 10 Jahre auf der Grundlage ehrgeiziger, aber realistischer Ziele. Sie ist das Ergebnis eines von der Europäischen Kommission im Februar 2016 in Catania (Sizilien) eingeleiteten Prozesses. Wichtige Meilensteine umfassten eine erste Ministerkonferenz der für Mittelmeerfischerei zuständigen Minister im April 2016, die Jahrestagung der GFCM im Juni 2016 und die GFCM-Zwischentagung im September 2016. Die folgenden Parteien waren bei der MedFish4Ever- Ministerkonferenz auf Malta vertreten: Europäische Kommission, 8 Mitgliedstaaten (Spanien, Frankreich, Italien, Malta, Slowenien, Kroatien, Griechenland, Zypern), 7 Drittstaaten (Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Türkei, Albanien, Montenegro), die FAO, die GFCM, das Europäische Parlament und der regionale Beirat für das Mittelmeer.
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Der Bundestag stimmte am 30. März 2017 der neuen Gewerbeabfallverordnung zu. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht sie anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück der neuen Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Die Verordnung setzt bereits beim Abfallerzeuger an und verpflichtet zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Unvermeidliche Abfallgemische müssen vorbehandelt und aufbereitet werden. Vorbehandlungsanlagen haben in Zukunft anspruchsvolle Anforderungen an die Sortierung der Abfälle zu erfüllen, damit auch Gemische hochwertig verwertet werden können. Da damit deutlich weniger Gewerbeabfälle thermisch verwertet werden dürfen, stehen zukünftig mehr Wertstoffe für das Recycling zur Verfügung, wie Kunststoffe, Holz und Bioabfälle. Auch im Bereich der Bauabfälle soll zukünftig ein höherwertiges Recycling insbesondere von mineralischen Bauabfällen und Gips erfolgen.
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US-Präsident Donald Trump unterzeichnete am 28. März 2017 eine Exekutive Order zugunsten der US-Kohle, Öl- und Gasindustrie. Dazu werden verschiedene Klimaschutzmaßnahmen der Regierung Barack Obama aufgehoben und gelockert.
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Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat am 27. März 2017 negativ über den Antrag des BUND e.V. entschieden. Mit dem am gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wollte der BUND erreichen, dass das KBA den Verkauf von noch nicht zugelassenen Neufahrzeugen der Euro-Stufe-6 mit Dieselmotor untersagt, wenn im realen Fahrbetrieb der Emissionsgrenzwert der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 für Stickoxyd (NOx) von 80 mg/km überschritten wird. Der BUND hatte seinen Antrag damit begründet, dass bei vielen Euro-6-Diesel-Neufahrzeugen im realen Fahrbetrieb der verbindliche NOx-Emissionsgrenzwert der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 von 80 mg/km dauerhaft und teils massiv überschritten wird. Das KBA hatte zuvor einen entsprechenden Antrag des BUND abgelehnt. Das Verwaltungsgericht stützt seine ablehnende Entscheidung maßgeblich darauf, dass die herangezogene EG-Verordnung ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulasse und daher ein Anordnungsanspruch des BUND nicht bestehe. Die Einhaltung der NOx-Grenzwerte im Rahmen der aktuell vorhandenen EG-Typengenehmigungen sei noch in dem bislang geltenden Prüfverfahren nachgewiesen worden, bei dem die Messungen auf einem Abgasrollenprüfstand stattfanden. Für die Zukunft sei zwar die Messung im realen Fahrbetrieb vorgesehen; dies betreffe jedoch nicht bereits erteilte Typengenehmigungen. Das Gericht könne nicht auf nationalstaatlicher Ebene das KBA dazu verpflichten, von zwingendem Unionsrecht abzuweichen und auf nationaler Ebene weitergehende Anforderungen hinsichtlich der Emissionswerte einzuführen.
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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) veröffentlichte am 27. März 2017 seine dritte Antarktiskarte. Nun ist die Serie der deutschen Antarktiskarten vollständig, bestehend aus der INT 9055, 9057 und 905. Die nunn veröffentlichte Karte ermöglicht die sichere Navigation im Weddellmeer und dem westlichen Seegebiet vor Dronning Maud Land, an dessen Küste sich die deutsche Antarktisstation NEUMAYER III befindet. Das Südpolarmeer gehört zu den am wenigsten erforschten Gebieten der Welt, das neben Forschungsschiffen auch zunehmend Kreuzfahrtschiffe befahren. Zum Teil stützt sich die dortige Schifffahrt noch heute auf die überlieferten Beobachtungen, die James Cook auf seinen Fahrten notierte. Als Partner des internationalen Antarktisvertrages von 1991 verpflichtete sich Deutschland zur Herausgabe von drei Seekarten des internationalen Seegebietes Weddellmeer und des Seegebietes vor Dronning Maud Land. Die Herstellung zuverlässiger Seekarten dient der Sicherheit der Seeschifffahrt und dem Schutz der Umwelt in dieser besonders sensiblen Region.
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Das Naturkunde Museum in Berlin entwickelte mit der finanziellen Unterstützung des Bundesumweltministeriums die App „Naturblick“, mit deren Hilfe sich Tiere und Pflanzen digital mit dem Smartphone bestimmen lassen. Das Programm soll den Nutzerinnen und Nutzern einen digitalen Zugang zur Natur eröffnen: Mit Hilfe des integrierten Bestimmungsschlüssels lassen sich Bäume, Kräuter, Wildblumen, Säugetiere, Amphibien und Reptilien intuitiv bestimmen. Über den Sprachrecorder des Smartphone erkennt die App sogar die Sprache von Amsel, Drossel, Fink und Star. Das geografische Anwendungsgebiet der App ist zunächst auf Berlin beschränkt. Per Karte zeigt die App Naturorte in der Hauptstadt, die zum Erkunden oder Verweilen einladen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks stellte "Naturblick" am 24. März 2017 auf dem Schöneberger Südgelände der Öffentlichkeit vor. Die App ist Teil des Projektes "Stadtnatur entdecken" und ist zugleich als partizipatives Pilotvorhaben bewusst als Modell für weitere Städte konzipiert. Mit Hilfe des Feedbacks von Nutzern wird das digitale Bestimmungsbuch kontinuierlich inhaltlich und technisch weiterentwickelt.
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) beantragte am 24. März 2017 beim Verwaltungsgericht Schleswig den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den weiteren Verkauf zu viel Stickoxid ausstoßender neuer Diesel-Pkws.
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Am 24. März 2017, verkündete US-Präsident Donald Trump, dass seine Regierung dem Bau der umstrittenen Ölpipeline Keystone XL endgültig zugestimmt hat. Das US-Außenministerium erteilte dem kanadischen Unternehmen TransCanada die Genehmigung für das Projekt.
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Seit dem 23. März 2017 scheint die derzeit größte künstliche Sonne der Welt in Jülich. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nahmen gemeinsam mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) die Forschungsanlage "Synlight" in Betrieb. Mit der Anlage sollen unter anderem Produktionsverfahren für solare Treibstoffe, wie beispielsweise Wasserstoff, entwickelt werden. Wasserstoff gilt als der Treibstoff der Zukunft denn er verbrennt ohne dabei Kohlendioxid abzugeben. Die Herstellung von Wasserstoff durch Aufspalten des weltweit verfügbaren Rohstoffs Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff bedarf einer großen Menge Energie. Diese kann von der Sonne bereitgestellt werden. Da die Sonne in Mitteleuropa selten und unregelmäßig scheint, ist für die Entwicklung von Produktionsverfahren solarer Treibstoffe eine künstliche Sonne nötig. Bei den Synlight-Versuchen können Schlechtwetterperioden und schwankende Strahlungswerte die Tests und ihre Auswertung nicht erschweren oder verzögern. Jülich bietet zudem mit seiner Infrastruktur, darunter auch der Solarturm Jülich und das wissenschaftliche Umfeld, ideale Bedingungen für innovative Entwicklungen in der Solartechnik. Das Projekt Synlight wird vom Land Nordrhein- Westfalen mit 2,4 Millionen Euro unterstützt, das sind 70 Prozent der Gesamtkosten von 3,5 Millionen Euro. Die anderen 1,1 Millionen Euro werden durch das Bundeswirtschaftsministerium erbracht. Synlight ist ein Projekt des Instituts für Solarforschung des DLR.
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Am 23. März 2017 eröffnete die Bundesregierung Deutschland im Rahmen der Konferenz "Umsetzung nachhaltiger Konsum in Deutschland" das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum beim Umweltbundesamt. Die Bundesregierung will damit ein klares Signal zur Förderung des nachhaltigen Konsums in Deutschland setzen. Mit der Zustimmung zur Erreichung der im September 2015 verabschiedeten 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen will die Bundesregierung die Förderung von Innovationen und gesellschaftlichen Engagement für nachhaltigen Konsum intensivieren. Hierfür hat die Bundesregierung im Februar 2016 das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum mit über 170 Maßnahmen verabschiedet. Nachhaltigkeit soll somit zur Richtschnur in Wirtschaft, Gesellschaft und im Konsumalltag werden. Um die Rahmenbedingungen für eine gesellschaftliche Verwirklichung nachhaltigen Konsums in Deutschland zu verbessern, hat die Bundesregierung das Nationale Netzwerk Nachhaltiger Konsum initiiert, das durch das neu eingerichtete Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum der Bundesregierung beim Umweltbundesamt getragen werden soll. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, hebt hervor: „Die zentrale Rolle des Kompetenzzentrums Nachhaltiger Konsum beim Umweltbundesamt besteht darin, die Aktivitäten von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in vielfältigen Bedürfnisfeldern zusammenzuführen, Öffentlichkeit und Verbraucher zu informieren und neue Impulse für private und politische Initiativen zu geben.“
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Ein am 23. März 2017 von Greenpeace veröffentlichtes Städteranking bewertet den Stand der 14 größten deutschen Städte im Aufbau einer nachhaltigen Mobilität. Die Spanne der Einwohnerzahl erstreckt sich dabei von rund 500.000 (Nürnberg) bis gut 3,5 Millionen (Berlin). Das Hamburger Stadtplanungsbüro Urbanista hat das Ranking im Auftrag der Umweltorganisation Greenpeace erstellt. Es basiert auf einem System von 22 Messgrößen, das Städte in drei Disziplinen bewertet: Angebot an neuen Mobilitätsformen wie Leihräder und –autos; Schutz von Umwelt und Gesundheit gemessen etwa an der Belastung durch Stickoxide und Feinstaub; Erreichbarkeit von leistungsfähigen U-, S- und Straßenbahnen. Das Ranking stützt sich dabei auf die jeweils jüngsten verfügbaren Daten. Insbesondere die Verteilung der zurückgelegten Wege auf einzelne Verkehrsträger (Modal Split) wird von den Städten jedoch bislang zu unregelmäßig veröffentlicht. Als positives Beispiel einer Stadt, die konsequent den Radverkehr fördert, läuft Freiburg außer Konkurrenz mit. Das Ranking zeigt, dass Spitzenreiter Berlin zwar eine historisch niedrige Autodichte hat, aber auch noch immer Lücken im öffentlichen Schienennetz. In Deutschlands zweitgrößter Stadt Hamburg (Platz 10) sind noch immer ganze Stadtteile vom leistungsfähigen ÖPNV abgeschnitten. Nordrhein-westfälische Städte wie Dortmund, Essen und Düsseldorf landen wegen schlechter Luft und ausbleibender Gegenmaßnahmen am Ende des Rankings.
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Wo befindet sich Müll im Meer und welche Arten und Lebensräume beeinflusst er? Wissenschaftler des Alfred-Wegener-Instituts haben erstmalig alle publizierten wissenschaftlichen Daten in einer einzigen umfassenden Datenbank zusammengetragen und jetzt im Online-Portal AWI-Litterbase veröffentlicht (www.litterbase.org). Sie stellen die Verteilung des Mülls und dessen Wechselwirkungen mit Organismen in globalen Karten dar. Außerdem fließen die regelmäßig aktualisierten Datensätze in grafische Auswertungen ein, die das Team einordnet. Diese zeigen beispielsweise, dass besonders Seevögel und Fische von Müll betroffen sind. Die aktuelle Analyse der Wechselwirkungen ergibt, dass 34 Prozent der untersuchten Organismen Müll verzehren, 31 Prozent der Arten besiedeln ihn, und 30 Prozent verstricken sich in Müll (alle Werte: Stand 23.03.2017). Die Zahl der betroffenen Arten insgesamt steigt ständig an und liegt momentan bei 1220, das ist mehr als doppelt so viel wie beim letzten Übersichtsartikel. Da die Datenbank regelmäßig aktualisiert wird, ändern sich diese Zahlen.
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Am 23. März 2017 beschloss der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit die Novelles des bestehenden Standortauswahlgesetz für ein atomares Endlager. Vorgesehen sind eine mehrphasige Suche nach einem Standort mit "bestmöglicher Sicherheit" und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere in den betroffenen Standortregionen. Im Standortauswahlgesetz werden zudem wissenschaftliche Ausschluss-, Mindest- und Abwägungskriterien festgeschrieben. Vorgesehen sind zudem Normen, um sicherzustellen, dass potenzielle Standorte nicht durch andersartige bergbauliche Maßnahmen unbrauchbar gemacht werden. Das Verfahren ist als "lernendes Verfahren" angelegt und soll Rücksprünge ermöglichen. Nach Inbetriebnahme des Endlagers soll eine Bergung für einen längeren Zeitraum zur Korrektur von grundlegenden Fehlern möglich sein.
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Am 22. März 2017 präsentierte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das erstmals aufgestellte "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" der Öffentlichkeit. Das Konzept, das als Entscheidungshilfe für Planungen des Bundes angelegt ist, basiert auf einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, das das BfN in Auftrag gegeben hatte. Auf dieser Grundlage hat das BfN schließlich Datengrundlagen, Informationen und bestehende Fachkonzepte zusammengetragen und in einem rund 70-seitigen Dokument gebündelt. Das Konzept macht all diejenigen grünen Flächen sichtbar, die es bei Planungen zu berücksichtigen gilt. Dem Begriff "Grüne Infrastruktur" liegt der Gedanke zugrunde, dass der Erhalt und die Verbesserung von Ökosystemen und ihren Leistungen für die Entwicklung eines Landes unverzichtbar sind. Denn von "grüner Infrastruktur" profitiert nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch, etwa wenn es um die Anpassung an den Klimawandel, den Hochwasserschutz oder um Erholung und Gesundheitsfürsorge geht. Schließlich ist es Ziel "grüner Infrastruktur" durch ein Netzwerk naturnaher Flächen die Umwelt für den Menschen effizient zu sichern und zu verbessern und zugleich die biologische Vielfalt zu bewahren. "Rückgrat" grüner Infrastruktur bilden die geschützten Flächen und der Verbund der Lebensräume. Dazu zählen folgende Schutzgebietskategorien: Natura-2000-Gebiete, Nationalparke, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate sowie die Nationalen Naturmonumente. Auch die Flächen des Nationalen Naturerbes sind Teil der grünen Infrastruktur. Daneben umfasst die grüne Infrastruktur unter anderem Flussauen, das Grün in Städten und Siedlungen sowie Bereiche von Nord- und Ostsee. Bestandteile grüner Infrastruktur sind zwar in erster Linie natürlichen Ursprungs, können aber auch künstlich geschaffene Elemente wie Grünbrücken über Autobahnen sein. Das "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" weist auf nationaler Ebene Bezüge zum Bundesnaturschutzgesetz auf. Seine Erarbeitung ist zudem als Auftrag im laufenden Koalitionsvertrag aufgeführt, auf europäischer Ebene ist es unter anderem in die EU-Biodiversitätsstrategie eingebettet.
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Am 21. März 2017, dem internationalen Tag des Waldes, wurde offiziell das European Forest Institute (EFI) auf dem UN-Campus in Bonn begrüßt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Ansiedlung des EFI für die Bundesregierung unterstützt. EFI ist eine internationale Organisation mit Hauptsitz in Finnland und weiteren Niederlassungen in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern. Es wird getragen von 26 europäischen Zeichnerstaaten und hat 116 Mitgliedsorganisationen meist aus dem wissenschaftlichen Bereich. Gemeinsam mit seinen Mitgliedern forscht EFI zu allen Aspekten von Wäldern. Die Arbeit reicht dabei von den ökologischen Grundlagen bis hin zur wirtschaftlichen Nutzung der Wälder. Zugleich unterstützt es die Kommunikation zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis und sorgt dafür, dass politische Entscheidungsträger erleichterten Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen bekommen. In Bonn wird es dabei schwerpunktmäßig um die Widerstandsfähigkeit von Wäldern gehen. Das bedeutet, dass Wälder Herausforderungen wie dem Klimawandel und anderen Stressfaktoren widerstehen und zugleich vielfältigen Nutzen für die Menschen erbringen können. Die Ansiedlung von EFI in Bonn wird auch vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützt.
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Am 21. März 2017 einigten sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates auf ein überarbeitetes Energieeffizienzlabel und den entsprechenden Regulierungsrahmen. Dabei wird die derzeitige Skala von A+++ bis G durch eine klare und nutzerfreundlichere Skala von A bis G ersetzt. So werden die Energielabels für die Verbraucher besser verständlich und ermöglichen ihnen fundierte Kaufentscheidungen. Flankiert wird die Maßnahme durch die Einführung einer öffentlichen Datenbank, die die Bürgerinnen und Bürger beim Vergleich der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten nutzen können.
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Am 15. März 2017 stufte die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) das Pflanzenvernichtungsmittel Glyphosat als nicht krebserregend, nicht erbgutschädigend sowie nicht gefährlich für die Fortpflanzung ein. Damit widerspricht die ECHA der Einschätzung der Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC), welche Glyphosat als „krebserregend beim Menschen“ eingestuft hatte. Die ECHA begründete ihre Entscheidung, dass nicht genügend Beweise für eine Krebswirkung vorliegen würden. Glyphosat könne allerdings zu schweren Augenverletzungen führen, auch sei es giftig für Tiere und Pflanzen, die in Gewässern leben.
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Extreme Wetterbedingungen waren die Ursache für das Mangrovensterben im Norden Australiens im Jahr 2016. Zu diesem Ergebnis kommt Norman Duke, Mangrovenexperte von der James Cook University in Townsville. Duke werte Luft- und Satellitenaufnahmen sowie Wetterdaten ab 1972 aus, um den Grund für das Absterben der Gezeitenwälder herauszufinden. Die Ergebnisse der Untersuchung erschienen am 14. März 2017 im Fachmagazin Journal of Marine and Freshwater Research. Anfang 2016 waren am Golf von Carpentaria auf rund 1.000 Kilometern Küste 7.400 Hektar Mangroven abgestorben. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass drei Faktoren zu dem massiven Niedergang geführt haben. Ab 2011 fielen an der Küste weniger Niederschläge als im Durchschnitt und die Dürre 2015/2016 war besonders stark. Zudem erreichten die Temperaturen in der Region ein Rekordniveau. Zusätzlich ließ der besonders heftige El Niño den Meeresspiegel um 20 Zentimeter sinken.
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Am 14. März 2017 führte die Firma Alstom die erste Testfahrt mit dem weltweit einzigen brennstoffzellenbetriebenen Personenzug Coradia iLint erfolgreich bei 80 km/h auf seiner werkseigenen Teststrecke in Salzgitter (Niedersachsen) durch. Nach einer umfangreiche Testkampagne in Deutschland und Tschechien, geht der Coradia iLint Anfang 2018 auf der Strecke Buxtehude–Bremervörde–Bremerhaven–Cuxhaven in den Probebetrieb mit Fahrgästen. Der Coradia iLint ist weltweit der erste Niederflur-Personenzug, der mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle betrieben wird, die elektrische Energie für den Antrieb erzeugt. Dieser komplett emissionsfreie Zug ist geräuscharm und gibt lediglich Wasserdampf und Kondenswasser ab. Der Coradia iLint ist besonders geeignet für den Einsatz auf nichtelektrifizierten Strecken. Er ermöglicht einen nachhaltigen Zugbetrieb unter Beibehaltung einer hohen Zugleistung. Das Projekt wird vom des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt.
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Der Bundestag stimmte am 9. März 2017 für einen Verordnungsentwurf, der die bodenbezogene Verwertung der Klärschlämme in der Landwirtschaft reduzieren soll. Die Verordnung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Abstimmung lag eine eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (18/11443) zugrunde.
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Die Bundesnetzagentur eröffnete am 8. März 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land für den Gebotstermin 1. Mai 2017. Bis zum 2. Mai können sich Investoren mit Projekten von mindestens 750 Kilowatt Nennleistung für eine Beteiligung am Umlageverfahren über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bewerben. Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 800 Megawatt und der Höchstwert ist auf 7 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt. Es gelten Sonderregeln für sogenannte Bürgerenergiegesellschaften. Diese können sich bereits vor der Erteilung einer Genehmigung um die Förderung bewerben, erhalten den Zuschlagswert im Einheitspreisverfahren und haben eine längere Errichtungsfrist.
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Am 8. März 2017 beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums, das erweiterte Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht zu ratifizieren. Die 197 Vertragsparteien des Montrealer Protokolls hatten sich im Oktober 2016 in der ruandischen Hauptstadt Kigali darauf verständigt, die Herstellung und Verwendung von 17 klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) zu begrenzen und schrittweise um bis zu 85 Prozent zu mindern. Wegen der weltweit steigenden Nachfrage nach Kälte- und Klimaanlagen erleben sie derzeit einen starken Zuwachs. Der Verpflichtungszeitraum für Industrieländer läuft von 2019 bis 2036, für die Länder des Südens von 2024 bis 2045 beziehungsweise von 2028 bis 2047. Die neue Reduktionsregelung für HFKW tritt bereits am 1. Januar 2019 in Kraft, sofern sie von 20 Vertragsparteien ratifiziert wird.
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Das arktisches Meereis erreichte am 7. März 2017 seine größte Ausdehnung. Dieses Maximum ist 2017 so gering wie noch nie seit Beginn der satellitengestützten Messungen vor 38 Jahren. Das teilte das US-amerikanische Datenzentrum für Schnee und Eis am 22. März 2017 mit. Demnach waren in der Arktis etwa 14,4 Millionen Quadratkilometer mit Eis bedeckt. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist das Eis um 100.000 Quadratkilometer geschrumpft. Das ist das dritte Jahr in Folge, in dem die Eisbedeckung geringer wird.
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Knapp zwei Jahre nach seinem "Zwillingssatelliten" startete am 7. März 2017 um 2.49 Uhr Mitteleuropäischer Zeit der europäische Erdbeobachtungssatellit Sentinel-2B an Bord einer Vega-Trägerrakete vom europäischen Weltraumbahnhof der ESA in Kourou (Französisch-Guyana/Südamerika) zu seiner Mission. Der zirka 1,1 Tonnen schwere Satellit soll aus 786 Kilometern Höhe von einem sonnensynchronen Orbit die Erde beobachten und vor allem Veränderungen der Landoberfläche und der Vegetation zwischen 84 Grad nördlicher und 56 Grad südlicher Breite dokumentieren. Die Sentinel-Satelliten sind Teil des Copernicus-Programms der Europäischen Kommission. Es dient der Sammlung und Auswertung von Fernerkundungsdaten der Erde. Die Daten werden Behörden, Unternehmen, der Wissenschaft und allen interessierten Bürgern seit Beginn des Programms 2014 kostenlos zur Verfügung gestellt. Insgesamt gehören vier optische Sentinel-2-Satelliten zur am Ende 20-köpfigen Copernicus-Satellitenfamilie. Sentinel-2A ist seit dem 23. Juni 2015 im All, Sentinel-2C und -D sollen ab 2022 folgen. Sentinel-2B verdoppelt zusammen mit Sentinel-2A sowohl Aufnahmefrequenz - jeder Punkt der Erde wird nun alle fünf Tage erfasst - als auch die Ausfallsicherheit, beides zentrale Anforderungen der Nutzer von Copernicus.
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Am 7. März 2017 wurde im Zoo von Thoiry westlich von Paris ein Breitmaulnashorn tot aufgefunden. Nach Medienberichten erschossen Wilderer den Nashornbullen und sägten eines der beiden Hörner ab, schafften es aber nicht das zweite zu entfernen. Sie flohen mit dem Haupthorn, das laut Ermittler einen Schwarzmarktwert zwischen 30.000 bis 40.000 Euro hat. Dem Zoo zufolge ist es das erste Mal, dass Diebe in einen Tierpark eindringen und ein Rhinozeros töten.
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Am 4. März 2017 rammte das britische Kreuzfahrtschiff "Caledonian Sky" der Reederei Noble Caledonia ein Korallenriff in der Meeresregion Raja Ampat im Osten Indonesiens. In der an der Grenze zwischen dem Indischen und dem Pazifischen Ozean gelegenen Region liegen hunderte kleine Inseln. Der Archipel gilt als eines der artenreichsten Ökosysteme der Welt. Das Unglück ereignete sich vor der Insel Kri, wo das Schiff mit 102 Passagieren und 79 Besatzungsmitgliedern auf einer Vogelbeobachtungstour war. Bei Niedrigwasser lief das Schiff auf das Riff auf. Erst nach mehreren Anläufen gelang es einem Schlepper das Schiff zu befreien. Meeresforscher der Universität von Papua begutachteten die Schäden und erklärten am 14. März 2017, 13.500 Quadratmeter des Riffs seien durch den Vorfall beschädigt worden. Laut dem Leiter des Forschungsteams, Ricado Tapilatu, könnte die Wiederherstellung des Riffs umgerechnet bis zu 15 Millionen Euro kosten.
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Zur Information der Öffentlichkeit über Fragen des Natur- und Artenschutzes finanzierte das Bundesumweltministerium die Produktion einer Zeitschrift und gab Konzeption und Redaktion vollständig in die Hände freier und unabhängiger Journalisten. Das Produkt erschien in der Reihe "MehrWERT" mit einer Auflage von 25.000. Es entstand ein 68-seitiges, bebildertes Magazin. Es versammelt einige der namhaftesten und besten Umweltjournalisten Deutschlands. In Features, Interviews und Reportagen befassen sie sich mit dem Spannungsfeld zwischen Artenreichtum und Landwirtschaft, Energiewende und Naturschutz, Nutztierhaltung und Artenschutz. Dazu gibt das Heft jede Menge praktischer Tipps und hilfreiche Adressen.
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Vom 2. bis 7. März 2017 führte das Meinungsforschungsinstitut Kantar Emnid 1.000 Telefoninterviews in der Region bayerischer Spessart und Unterfranken zur Einrichtung eines Nationalparks Spessart durch. Befragt wurden Bewohner der Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg, Main-Spessart, Würzburg sowie den kreisfreien Städten Aschaffenburg und Würzburg. Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage stellten der BUND Naturschutz in Bayern, Greenpeace, der Landesbund für Vogelschutz und der WWF Deutschland am 14. März 2017 in München vor. Eine deutliche Mehrheit von 64 Prozent der Bewohner in der Region Bayerischer Spessart und Unterfranken befürworten demnach die Einrichtung eines Nationalparks. So sind 29 Prozent der Meinung, dass die Einrichtung eines Nationalparks in der Region „sehr gut“ wäre. 35 Prozent halten dies für „eher gut“. 29 Prozent halten einen Nationalpark für „eher schlecht“ (17 Prozent) oder „sehr schlecht“ (12 Prozent). Sechs Prozent der Befragten machten keine Angabe. Außerdem antworteten fast drei Viertel der Befragten, die dem Nationalpark ablehnend gegenüberstehen, dass sie eher zustimmen würden, wenn Zugang und Nutzung des Waldes für die Bevölkerung nicht eingeschränkt werden.
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Im Mexikos entdeckten Wissenschaftler eine neue Spinnenart mit ungewöhnlich langen Beinen und einem vergleichsweise kleinen Körper. Sie ist etwa 23 Zentimeter im Durchmesser groß. Die Spinne wurde Califorctenus Cacachilensis getauft, weil sie im Nordwesten Mexikos auf der Halbinsel Baja California beheimatet ist und dort in Höhlen lebt. Sie ist einer brasilianischen Spinne ähnlich, die für ihr starkes Gift bekannt ist. Die mexikanische Art ist nach Angaben der Forscher nicht aggressiv und ihr Gift nicht tödlich für den Menschen.
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Die neunjährige Inderin Ridhima Pandey hat ihre Regierung verklagt. Weil die Administration nicht versuche, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu begrenzen, reichte die Tochter eines Umweltschützers aus dem nördlichen Bundesstaat Uttarakhand Klage gegen das Umweltministerium ein. Die Regierung hat zwar das Pariser Klimaschutzabkommen ratifiziert, sie unternehme aber nichts, wird in der 52-seitigen Klageschrift argumentiert. Die Klage soll vor dem National Green Tribunal, einem Gericht für Umweltangelegenheiten, verhandelt werden.
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Am 1. März 2017 gab die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) die verifizierten Temperaturrekorde in der Antarktis bekannt. Für die Antarktis-Region gilt ab sofort der 30. Januar 1982 als Tag der höchsten Messung mit plus 19,8 Grad. Die Messung erfolgte an der Signy-Forschungsstation auf der Signy-Insel. Als niedrigste gemessene Temperatur in der Antarktis und auch weltweit gilt eine Messung vom 21. Juli 1983: minus 89,2 Grad an der russischen Forschungsstation Wostok.
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Erstmals in Baden-Württemberg wurde eine Wand mit Moosen errichtet, um Schadstoffe aus der Luft zu filtern. Zwischen dem 20. Februar und dem 10. März 2017 wurde an der B14/Cannstatter Straße, unweit der Messstation Neckartor in der Landeshauptstadt Stuttgart eine rund 100 Meter lange und drei Meter hohe weiße Wand errichtet und mit Moosmatten behängt. Der Projektversuch ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Es soll getestet werden, inwiefern Moose Feinstaubpartikel aus der Atmosphäre entfernen können. Dies ist unter Laborbedingungen bereits erwiesen, allerdings noch nicht unter Realbedingungen. Ziel ist es, die Feinstaub-Belastung in diesem stark befahrenen Bereich zu reduzieren. Verwendet werden zwei Moos-Arten: das Hornzahnmoos (Ceratodon purpureus) und das Graue Zackenmützenmoos (Racomitrium canescens). Sie werden eigens für den Versuch gezüchtet. Um die Filterwirkung zu erkennen, hat das Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik der Universität Stuttgart zahlreiche Messpunkte errichtet. Neben Feinstaub wird auch die Konzentration von Stickstoffdioxid bestimmt. Damit soll die Luftschadstoff-Belastung an der Mooswand mit der Belastung an der Messstation Neckartor vergleichbar sein. Die Stadt investiert für diesen Pilotversuch 388.000 Euro. Zudem fördert das Verkehrsministerium Baden-Württemberg das Projekt mit 170.233 Euro. Die Studie ist ein Gemeinschaftsprojekt des Amts für Umweltschutz, des städtischen Tiefbauamts, des Instituts für Tragkonstruktionen und konstruktives Entwerfen und des Instituts für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik der Universität Stuttgart sowie des staatlichen Museums für Naturkunde Baden-Württemberg.
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Am 27. Februar 2017 demonstrierten Greenpeace-Aktivisten an einer Bohrplattform des Ölkonzerns Statoil. Sie protestierten vor der auslaufende Plattform im Fjord bei Tromsö in Kajaks und Schlauchbooten. Die Plattform soll bis zum Sommer in die äußere Barentssee fahren und dort an einer der weltweit nördlichsten Stellen nach Öl bohren. Erstmals seit mehr als 20 Jahren hat Norwegens Regierung im Sommer 2016 ein vollkommen neues Gebiet der norwegischen Barentssee für die Ölausbeutung geöffnet. Dreizehn Konzerne, darunter auch Dea Norge, Tochterfirma der Dea Deutsche Erdöl AG, sowie Chevron und Lukoil, haben sich Bohrrechte gesichert. Norwegens größte Ölfirma Statoil hat bereits angekündigt, im Sommer 2017 mit den Bohrungen zu starten. Die von Statoil hierfür gecharterte Bohrplattform Songa Enabler überwinterte in dem Fjord in der Nähe von Tromsö.
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Am 22. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett ein Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten. Die EU verbietet die Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung von 37 invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten. In Deutschland treten mindestens 24 dieser Arten wild lebend auf. Für weit verbreitete invasive Arten muss Deutschland nun nach der EU-Verordnung geeignete Managementmaßnahmen festlegen. Außerdem muss ein Aktionsplan erstellt werden, der Maßnahmen beschreibt, mit denen die nicht vorsätzliche Einschleppung und Ausbreitung invasiver Arten verhindert werden kann. Das Vorkommen invasiver Arten in der Umwelt muss zudem überwacht werden. Das Durchführungsgesetz legt außerdem fest, welche Behörden zuständig sind und auf welcher gesetzlichen Grundlage sie bei Verstößen gegen die EU-Verordnung eingreifen können. Weiterhin werden Regelungen geschaffen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der EU-Verordnung, etwa zu Forschungszwecken. Die neuen Regelungen werden im Artenschutzkapitel des Bundesnaturschutzgesetzes aufgenommen. Während der Aktionsplan durch den Bund erstellt werden soll, ist die Festlegung von Managementmaßnahmen Aufgabe der Länder. Für die Durchführung des Managements bei invasiven Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, wird auch eine ergänzende Regelung im Bundesjagdgesetz aufgenommen.