1. Die Eisente ist der Seevogel des Jahres 2017. Der Meeresvogel ist ein Wintergast aus dem Norden und rastet jedes Jahr in großen Gruppen vor allem in der Ostsee. Die einst häufige Tauchente wird jedoch seit einigen Jahren immer seltener, teilte der Verein Jordsand zum Schutz der Seevögel und der Natur am 18. November 2016 in Ahrensburg mit. Insbesondere die hierzulande überwinternde Population aus Nordosteuropa und Westsibirien weisen dramatische Bestandseinbrüche auf. Der Gesamtbestand in den Brutgebieten von Nordeuropa bis Westsibirien wird auf 1,6 Millionen Vögel geschätzt. Im Jahr 2002 waren es noch 4,6 Millionen. Der Weltbestand, zusätzlich mit Ostsibirien, Nordamerika, Grönland und Island, sank von über 7 Millionen auf jetzt etwa 3,5 Millionen. Internationale Fachgremien stufen die Art deshalb auch als in ihrem Bestand gefährdet und regional sogar als stark gefährdet ein.

  2. Am 22. März 2017 zum Internationalen Weltwassertag kürte das Umweltbundesamt den Gewässertyp des Jahres 2017: den tiefen, großen, kalkarmen Mittelgebirgssee. Rund 80 Prozent dieses Gewässertyps erreichen das „gute“ ökologische Potenzial nach den Kriterien der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Alle 26 Vertreter dieses Typs in Deutschland sind Talsperren. Beispiele sind die Leibis-Lichte-Talsperre in Thüringen, Muldenberg und Eibenstock in Sachsen, Rappbodetalsperre in Sachsen-Anhalt, Oleftalsperre in Nordrhein-Westfalen, Granetalsperre in Niedersachsen und Förmitztalsperre in Bayern. Naturnahe Gewässer wie Talsperren sind äußerst wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Arten. Typische Bewohner sind zum Beispiel der Flussbarsch und die biegsame Glanzleuchteralge. Talsperren dienen vorrangig der Trinkwassergewinnung, dem Hochwasserschutz sowie der Stromerzeugung. Hinzu kommen in einigen Talsperren (Biggetalsperre, Sösetalsperre) die Fischerei und eine beschränkte Freizeitnutzung. Der Gewässertyp des Jahres 2017 hat einen Vorbildcharakter für andere deutsche Gewässer, die weitgehend noch keinen guten ökologischen Zustand aufweisen.

  3. An beiden Polen sank die von Meereis bedeckte Fläche im Januar 2017 auf einen neuen Tiefstand. Das geht aus der Datenerhebung der US-Klimabehörde NOAA hervor. Die durchschnittliche Ausbreitung der Meereisdecke lag in der Arktis bei 13,38 Millionen Quadratkilometern. Das sind 260.000 Quadratkilometer weniger als beim letzten Tiefstand im Januar 2016. Gegenüber dem Langzeit-Durchschnitt der Jahre 1981 bis 2010 für den Monat Januar ist das ein Eisverlust von 8,6 Prozent oder 1,26 Millionen Quadratkilometern. So wenig Eis wurde noch nie seit Beginn der Satellitenaufzeichnungen 1979 gemessen. Auch die Antarktis verzeichnet Minusrekorde. Hier ging die Meereisausbreitung sogar um 22,8 Prozent zurück.

  4. Am 17. Juni 2015 wurde die Stadt Essen zur Grünen Hauptstadt Europas 2017 gekürt. Nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren im Wettbewerb um den Titel konnte die Stadt Essen im Finale in Bristol (amtierende "Grüne Hauptstadt Europas 2015") mit ihrem Konzept die Jury der Europäischen Kommission überzeugen und sich gegen die Städte Nijmegen,’s Hertogenbosch und Umea durchsetzen. Die zweite Bewerbung der Stadt Essen brachte nun den gewünschten Erfolg: Nach Hamburg (2011) ist Essen die zweite Grüne Hauptstadt Europas in Deutschland. Dieser Titel wird seit 2010 von der europäischen Kommission verliehen.

  5. Die Schöne Landdeckelschnecke wurde zum Weichtier des Jahres 2017 gewählt. Sie zeichet sich durch zwei auffällige Besonderheiten aus: Zum einen handelt es sich bei diesem bis zu 15 mm großen Tier um die größte in Mitteleuropa lebende Landdeckelschnecke, zum anderen ist sie die einzige einheimische Schnecke, die nicht einfach kriecht, sondern viel mehr recht flott „schreitet“.

  6. Das Gänseblümchen ist die Heilpflanze des Jahres 2017. Das verkündete eine Jury des NHV Theophrastus im Rahmen des Heilkräuter-Fachsymposiums im Lausitzer Kloster St. Marienstern am 7. Juni 2016. Über die Heilwirkungen der heimischen Blume ist wenig bekannt. Bewährt hat sich das Gänseblümchen besonders in der Kinderheilkunde. Die Erfahrungsheilkunde verwendet die Pflanze weiterhin bei Hautausschlägen und Verletzungen, als Hustenmittel und bei Menstruationsbeschwerden.

  7. Die Stiftung Bündnis Mensch & Tier hat den Hund zum Haustier des Jahres 2017 gewählt.

  8. Jedes Jahr kürt der Bund deutscher Staudengärtner eine Staude des Jahres. Für das Jahr 2017 wurden Bergenien zur Staude des Jahres gewählt.

  9. Die Vierfleck-Höhlenschlupfwespe (Diphyus quadripunctorius) wurde vom Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher zum Höhlentier des Jahres 2017 erklärt. Die Tiere überwintern in großer Zahl in Naturhöhlen, Bergwerksstollen und Felsenkellern. Die Vierfleck-Höhlenschlupfwespe steht für eine große Zahl an Tierarten, die auf geschützte und frostfreie Rückzugsorte unter Tage angewiesen sind.

  10. Hepps Schönfleck (Variospora flavescens) wurde von der Bryologisch-lichenologischen Arbeitsgemeinschaft für Mitteleuropa zur Flechte des Jahres des Jahres 2017 gewählt. Hepps Schönfleck siedelt direkt auf dem nackten Kalk- oder Dolomitfels, gerne an etwas nährstoffreicheren Standorten (Staubanflug) und verlangt leichte bis volle Besonnung. Die Art besiedelt auch sekundäre Lebensräume wie gemörtelten Backstein, Mauern und Grabsteine. Variospora flavescens ist in Europa, den angrenzenden Teilen Asiens und Afrikas sowie auf den Makaronesischen Inseln verbreitet und findet sich von den Küsten bis in die höheren Gebirge. In Deutschland kommt die Art in nahezu allen Bundesländern vor und gilt insgesamt als nicht gefährdet. Allerdings wird sie in einigen nördlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Gefährdungsgraden (von gefährdet – 3 bis extrem selten – R) auf den Roten Listen geführt.

  11. Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) verleiht den Titel "Waldgebiet des Jahres“ im Jahr 2017 an den Frankenwald. Der wählte diesen Wald, weil es hier in besonderer Weise gelingt, die forstliche Nutzung in Einklang mit dem Naturschutz und der touristischen Nutzung zu bringen.

  12. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat gemeinsam mit der Schutzgemeinschaft Deutsches Wild die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) zum Tier des Jahres 2017 gewählt. Mit der Haselmaus wird gar keine Maus, sondern einen mausähnlichen Schläfer zum Tier des Jahres gekürt. Da sie nur in der Dämmerung und Nacht aktiv ist, bleibt sie vom Menschen meist völlig unbemerkt. Die Bestände der Haselmaus sind in den letzten Jahrzehnten rapide geschrumpft, denn ihr Lebensraum verschwindet. Die Haselmaus ist auf ein abwechslungsreiches Nahrungsangebot angewiesen und braucht artenreiche Wälder. Mischwälder mit dichtem Unterholz und ausgeprägten Strauchschichten werden durch ertragsorientierte Forstwirtschaft und die damit einhergehende Zerschneidung von Waldstrukturen jedoch zunehmend zerstört.

  13. Der NABU- Bundesverband gab am 28. Dezember 2016 den Preisträger des peinlichsten Umweltpreis in Deutschland für das Jahr 2016 bekannt. Den Dinosaurier des Jahres bekommt Werner Baumann, Vorstandsvorsitzender der Bayer AG verliehen. Hauptgrund ist die von Werner Baumann eingefädelte Übernahme des US-Saatgutriesen Monsanto. Der NABU-Bundesverband begründet sein Entscheidung, dass "mit der geplanten Übernahme des US-Agrargiganten Monsanto Baumann nicht nur die kostenträchtigste Fusion der deutschen Wirtschaftsgeschichte besiegelt wird. Er treibt damit auch weltweit eine natur- und umweltschutzfeindliche hochintensive Landwirtschaft weiter an, die maßgeblich zum Verlust der biologischen Vielfalt beiträgt. Die Unternehmensausrichtung von Bayer und Monsanto geht zudem zulasten von Landwirten und Verbrauchern, deren Abhängigkeit von forcierten monopolartigen Agrarmarkt-Strukturen zunimmt." Mit dem Dinosaurier des Jahres, der aus Zinn gegossenen und 2,6 Kilogramm schweren Nachbildung einer Riesenechse, zeichnet der NABU seit 1993 solche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus, die sich sowohl durch negative Einzelleistungen als auch durch die Summe ihres Wirkens in Sachen Umweltschutz als besonders antiquiert erwiesen haben.

  14. Immer wieder kommt es vor, dass sich Schweinswale in der Ostsee in Stellnetzen von Fischern verfangen und ertrinken. Ein neues Warngerät hat jetzt nach mehrjährigen Versuchsreihen sehr vielversprechende Ergebnisse geliefert: Die Schweinswal-Beifänge ließen sich in der westlichen Ostsee mithilfe dieses Geräts um mehr als 80 % verringern. Im Dezember 2016 stellte das Entwicklungs- und Erprobungsteam der Firma F3 gemeinsam mit TB Conrad und dem Thünen-Institut für Ostseefischerei die Ergebnisse im Schleswig-Holsteinischen Umweltministerium in Kiel vor. Das neu entwickelte, programmierbare Warngerät PAL („Porpoise ALert“) erzeugt naturgetreue Kommunikationssignale und regt die Echoortung der Tiere an. Das unterscheidet PAL von bislang eingesetzten akustischen Vergrämern, sog. Pingern, die störende Geräusche aussenden. Die PAL-Geräte wurden seit 2014 in der professionellen dänischen und deutschen Stellnetzfischerei in der westlichen Ostsee getestet. Bei jedem Versuch wurden gleichzeitig jeweils zwei gleich lange Netze ausgebracht. Nur eines war mit PAL ausgerüstet, das andere, herkömmliche Netz diente als Kontrolle. Insgesamt wurden in mehr als 900 Einsätzen 21 Schweinswale beigefangen: nur 3 in PAL-Netzen, aber 18 in den Kontrollnetzen. Die Ergebnisse zeigen, dass PAL in der Ostsee erfolgreich zur Minimierung des Schweinswalbeifangs eingesetzt werden kann.

  15. Am 21. Dezember 2016 stimmte das Bundeskabinett dem von Bundesverkehrsminister Dobrindt eingebrachten Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Schienengüterwagen ab Ende 2020 zu. Ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12. 2020 gilt auf dem deutschen Schienennetz ein Fahrverbot für laute Güterwagen. Kein Güterwagen darf bei der Fahrt den Höchstwert überschreiten, wie er in den geltenden Lärmschutz-Richtlinien (TSI Lärm) für die Neuzulassung von Fahrzeugen festgeschrieben ist. Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann durch Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen. Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

  16. Das Bundeskabinett beschloss in seiner Sitzung am 21. Dezember 2016 den Entwurf des Verpackungsgesetzes. Mit dem Gesetz sollen Verpackungsabfälle effektiver vermieden und recycelt werden. Es schreibt unter anderem höhere Recycling-Quoten bis zum Jahr 2022 vor: 63 Prozent für Kunststoffverpackungen und 90 Prozent bei Metallen, Papier und Glas.

  17. Auf Vorschlag des Bundesministeriums verständigte sich am 21. Dezember 2016 das Bundeskabinett auf einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes. Ziel ist es in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren bis zum Jahr 2031 ein Endlagerstandort zu finden. Das novellierte Standortauswahlgesetz legt dafür Entscheidungsgrundlagen, fachliche Kriterien und Anforderungen fest. Im Gesetzentwurf werden die Empfehlungen der Endlagerkommission aufgenommen. Ausgangspunkt des Standortauswahlverfahrens ist die sogenannte weiße Landkarte. Außerdem enthält der Gesetzentwurf neue Instrumente, die eine umfassende und transparente Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor den Entscheidungen im Auswahlverfahren sicherstellen. Über Fach- und Regionalkonferenzen werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und dialogorientiert in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens einbezogen.

  18. Am 21. Dezember 2016 beschloss das Bundeskabinett den von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingebrachten Entwurf eines Carsharing-Gesetzes. Das Gesetz soll Kommunen die Möglichkeit geben, Carsharing besonders zu fördern, zum Beispiel mit Stellplätzen oder reduzierten Parkgebühren.

  19. Gemeinsam mit dem Nachbarstaat Kanada haben die USA große Teile der arktischen Gewässer für Ölbohrungen gesperrt, teilte das Weiße Haus am 20. Dezember 2016 mit. Gesperrt bleiben die Tschuktensee und die Beaufort See auf der US-Seite und die kompletten Arktis-Gewässer vor Kanada.

  20. Am 19. Dezember 2016 unterzeichneten Deutschland und Belgien nach rund zehnmonatigen Verhandlungen ein bilaterales Abkommen zur nuklearen Sicherheit. Kern des Abkommens ist die Bildung einer gemeinsamen Expertenkommission und ein regelmäßiger Informationsaustausch zu Fragen der nuklearen Sicherheit. Anlass für das Abkommen war insbesondere die Wiederinbetriebnahme der belgischen Reaktoren Doel 3 und Tihange 2 Ende des Jahres 2015. Dies hatte vor allem in der grenznahen Region, aber auch darüber hinaus für Unruhe gesorgt. Daraufhin hatte Hendricks mit Nachdruck bei den belgischen Kollegen für einen besseren, intensiveren Informationsaustausch geworben und eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung bei Laufzeitverlängerungen von Atomreaktoren verlangt. Anfang Februar 2016 schließlich hatte die Bundesumweltministerin der belgischen Seite die Bildung einer gemeinsamen Atomkommission vorgeschlagen, wie es sie bereits mit anderen Nachbarstaaten gibt, etwa mit Frankreich, der Schweiz und Tschechien.

  21. Die von der Firma Deutsche Erdöl AG (DEA) geplanten Explorationsbohrungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sind nicht genehmigungsfähig. Grundsätzlich sind nach dem Nationalparkgesetz im Nationalpark Wattenmeer Eingriffe im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes, Sprengungen oder Bohrungen verboten. Unter dieses Verbot fallen auch die von DEA beabsichtigen Explorationsbohrungen. Diese Auffassung der Landesregierung wird auch durch ein vom Ministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten untermauert, wie Umweltminister Robert Habeck am 19. Dezember 2016 im Rahmen einer Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses mitteilte.

  22. Am 19. Dezember 2016 klassifizierte der Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur den Weichmacher Bisphenol A sowie drei weitere Chemikalien als besonders besorgniserregende Stoffe. Damit fällt Bisphenol A in den Annex XIV des Chemikalienregisters REACH. Außerdem wurden drei weitere besonders besorgniserregende Stoffe klassifiziert: Nonadecafluorodecanoic-Säure (PFDA), eine Gruppe von Hemmstoffen namens 4-Heptylphenol, welche in Reinigungsmitteln und Korrosionsschutzmitteln enthalten ist, sowie 4-tert-Pentylphenol, was als Weichmacher und Beschichtungsmittel fungiert. Ab Januar 2017 werden die Stoffe in die Kandidatenliste von REACH aufgenommen und ihr Gebrauch eingeschränkt.

  23. Der Bundesrat beschloss am 16. Dezember 2016 einen Verordnungsentwurf zur Entsorgung von Styropor. Seit Oktober 2016 gilt Styropor, das das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthält, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall und darf deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden. Seitdem geriet die Entsorgung dieses Sondermülls erheblich ins Stocken, da viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Sondergenehmigung nicht besitzen. Die wenigen Ausnahmen verlangen hohe Vergütungen. Die Länderkammer möchte deshalb die Umsetzung der europäischen Vorgaben von Oktober um eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD ergänzen. Der Bundesrat hat seine erforderliche Zustimmung zum Verordnungsentwurf bereits im Voraus erteilt.

  24. Am 15. Dezember 2016 regelte der Deutsche Bundestag die weiteren Folgen des Atomaustiegs. Für den Rückbau der Atomkraftwerke, von denen 2022 die letzten vom Netz gehen sollen, bleiben die Atomkonzerne zuständig. Für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfällen überweisen die Atomkonzerne mehr als 23 Milliarden Euro an den Staat, der ihnen dafür diese Aufgabe abnimmt.

  25. Am 15. Dezember 2016 wies das Landgericht Essen die "Klimaklage" des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE ab. Das Zivilgericht begründete dies unter anderem mit einer fehlenden "rechtlichen Kausalität", räumte aber gleichwohl eine mögliche "naturwissenschaftliche Kausalität" ein. Der Kläger und seine Anwältin hatten auf eine Beweisaufnahme zu der Frage gehofft, ob Mitverursacher des Klimawandels für den Schutz vor Risiken aufkommen müssen, die anderen infolge des globalen Klimawandels entstehen.

  26. Am 14. Dezember 2016 verabschiedete das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie über neue nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie), die auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags strengere Grenzwerte für die fünf wichtigsten Schadstoffe in Europa festlegt. Sie tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft. Nach der vollständigen Umsetzung der Richtlinie werden sich die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung, beispielsweise Atemwegserkrankungen und vorzeitige Todesfälle, bis 2030 um fast 50 % verringert haben. Die Richtlinie ist der zentrale Bestandteil des umfassenderen Programms „Saubere Luft für Europa“. Den Mitgliedstaaten kommt bei der Koordinierung und Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene eine sehr wichtige Rolle zu. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 30. Juni 2018 in nationales Recht umsetzen und bis 2019 ein nationales Luftreinhalteprogramm ausarbeiten, dessen Maßnahmen sicherstellen, dass die Emissionen der fünf wichtigsten Luftschadstoffe bis 2020 bzw. 2030 um die vereinbarten Prozentsätze verringert werden. Außerdem müssen sie diese Programme mit Plänen in anderen Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Klima abstimmen.

  27. Deutschland muss damit rechnen, seine Klimaschutzziele für das Jahr 2020 nicht zu erreichen. Das geht aus dem Klimaschutzbericht 2016 hervor, den das Bundeskabinett am 14. Dezember 2016 verabschiedet hat. Darin räumt die Regierung ein, dass ihre Schätzungen zur Reduzierung der Emission klimaschädigender Treibhausgase wohl zu optimistisch gewesen seien. Geplant ist eigentlich, bis 2020 den Treibhausgas-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent zu senken. 2015 betrug das Minus erst rund 27 Prozent. Laut Klimaschutzbericht wird bis 2020 eine Minderung von 37 bis 40 Prozent vorausgesagt. Erwartet wird aber eher eine Minderung am unteren Rand. Anders ausgedrückt: Die Große Koalition wollte den Ausstoß bis 2020 um 62 bis 78 Millionen Tonnen pro Jahr drücken. Jetzt erwartet sie, dass die Minderung nur bei 47 bis 58 Millionen Tonnen liegen wird.

  28. Das EU-Parlament stimmte am 13. Dezember 2016 in zweiter Lesung einer neuen Verordnung zu, durch die die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern Tiefe ab dem Jahr 2017 verboten ist. Die Verordnung verbietet Tiefseefischerei unter 800 Metern Tiefe, hat gesonderte Vorschriften für besonders empfindliche Meereszonen unter 400 Metern Tiefe und enthält die Möglichkeit für strengere Kontrollen auf See und Vorschriften für transparentere Datensammlungen.

  29. Die Europäische Kommission stellte am 12. Dezember 2016 die Anwendung „Global Surface Water Explorer“ offiziell vor. Es handelt sich um eine allgemein zugängliche Online-Anwendung mit interaktiven Karten, die helfen soll, europäische und internationale Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Wasserwirtschaft zu verbessern. Auf den von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission und Google Earth Engine entwickelten Karten können Veränderungen der Oberflächengewässer der Erde in den letzten 32 Jahren abgelesen werden. Auf den Karten lässt sich eine Zunahme von Oberflächengewässern in ganz Europa verzeichnen, die auf die Errichtung von Staudämmen und Veränderungen in der Bewirtschaftung und Speicherung dieses Wassers zurückgeht. Allerdings sind die Vorkommen in einigen Teilen Asiens erheblich zurückgegangen. Über 70 % der Nettoverluste sind in Kasachstan, Usbekistan, Iran, Afghanistan und Irak zu verzeichnen. Weltweit sind fast 90 000 km² ganz verschwunden und über 72 000 km² sind nur für einige Monate im Jahr vorhanden. Die Karten sind für alle Nutzer kostenlos über die Google Earth Engine-Plattform zugänglich. Dieses Projekt stellt auch einen Beitrag zum Copernicus Global Land Service dar, dem weltweiten Landüberwachungsdienst des Copernicus-Programms, das einen kostenlosen und freien Zugang zum gesamten Datensatz bietet. Die Copernicus-Satelliten Sentinel-1 und Sentinel-2 werden zudem zusätzliche Radar- und optische Satellitenbilder aufnehmen, durch die die Detailtreue und Genauigkeit der in dem Global Surface Water Explorer enthaltenen Informationen zukünftig weiter verbessert werden können.

  30. Am 8. Dezember 2016 veröffentlichte die Weltnaturschutzorganisation IUCN ihr Update der Roten Liste der bedrohten Tierarten auf der UN-Biodiversitätskonferenz in Cancún. Das größte Landsäugetier der Erde ist vom Aussterben bedroht. Die Weltnaturschutzunion IUCN hat den Status der Giraffe (Giraffa camelopardalis) auf der Roten Liste für gefährdete Tier- und Pflanzenarten 2016 von „ungefährdet“ auf „bedroht“ hochgestuft. Hintergrund ist eine dramatische Abnahme der Giraffenbestände um bis zu 40 Prozent in den letzten 30 Jahren. Während 1985 noch 163.000 Tiere gezählt wurden, waren es 2015 nur noch 97.000. Das liegt nach Auffassung der IUCN vor allem daran, dass die Tiere immer weniger Lebensraum haben und illegal gejagt werden. Zudem tragen Unruhen in den Verbreitungsgebieten der Giraffe - im Süden und Osten Afrikas - zum Schwund bei.

  31. Am 7. Dezember 2016 bescheinigte die Europäische Kommission dem europäischen Naturschutzrecht in ihrer Sitzung Fitness und Effektivität. Die Kommission hob hervor, dass die Fauna-Flora-Habitat- und die Vogelschutz-Richtlinie wesentliche Instrumente für die Erhaltung der biologischen Vielfalt darstellen. Die Europäische Kommission kündigte außerdem die Erstellung eines Aktionsplans an, mit dem die Umsetzung der Naturschutzrichtlinien in den kommenden Jahren gezielt verbessert werden soll.

  32. Am 6. Dezember 2016 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass das "Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011" zum endgültigen Ausstieg aus der Atomkraft für die Atomindustrie weitgehend zumutbar ist. Jedoch stehe den Energiekonzernen wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtes wird den Unternehmen Eon, RWE und Vattenfall noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen.

  33. Ende November 2016 wurde die neue Schutzhülle für den havarierten Block 4 des Atomkraftkraftwerks Tschernobyl fertiggestellt. Die Montage der Schutzhülle erfolgte aus Gründen des Strahlenschutzes auf einer speziell dazu eingerichteten Montageplattform in einiger Entfernung vom Sarkophag. Sechs Jahre lang wurde daran gebaut. Die Schutzhülle wurde dann über den Sarkophag geschoben. Die neue Hülle hat meterdicke Wände aus Edelstahl und ein Drucksystem, das die Strahlung innerhalb der Hülle hält. Bei der Abschlusszeremonie am 29. November 2016 würdigte der ukrainische Präsident Petro Poroschenko die Schutzhülle als einzigartig.

  34. Am 27. November 2016 sprach sich die Schweiz mehrheitlich in einer Volksabstimmung gegen einen vorzeitigen Atomausstieg aus. Die Bevölkerung stimmte über eine Initiative der Grünen Partei für einen geordneten Ausstieg aus der Atomkraft ab, die vorsah, dass alle fünf Atomkraftwerke spätestens nach 45 Betriebsjahren stillgelegt werden müssen. 54,2 Prozent der Stimmenden votierten mit Nein, in nur gerade sechs Kantonen fand das Anliegen der Grünen eine Mehrheit.

  35. Am 25. November 2016 bestätigte die Bundesnetzagentur den Offshore-Netz­entwicklungs­plan (O-NEP) für das Zieljahr 2025, der die Anbindungen von Winderzeugung auf der Nord- und Ostsee an das deutsche Übertragungsnetz regelt. Der O-NEP 2025 umfasst vier Netzanbindungen für Offshore-Winderzeugung in der Nordsee und drei Netzanbindungen in der Ostsee. Er gibt die Reihenfolge der einzelnen Anbindungen sowie den Zeitpunkt ihrer Beauftragung und der geplanten Fertigstellung vor. Der Plan setzt auch die Vorgaben des sogenannten Windenergie-auf-See-Gesetzes zum Ausbaukorridor für Offshore-Windenergie in den Jahren 2021 bis 2025 um und sieht Anbindungen für bestehende Windparkprojekte vor, die an den Ausschreibungen für die Jahre 2021 bis 2025 teilnehmen.

  36. Am 25. November 2016 wurde der Sonderpreis "PartnerStadt – Nachhaltige Infrastrukturen lokal und global" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) an die Stadt Solingen verliehen. Mit der Auszeichnung wird Stadt für ihre Nachhaltigkeitsnetzwerke gewürdigt. Der erstmals verliehene Preis wurde von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks im Rahmen der Gala des Deutschen Nachhaltigkeitspreises in Düsseldorf überreicht. Solingen pflegt Partnerschaften mit Thiès, der drittgrößten Stadt Senegals, und Jinotega in Nicaragua. Im Rahmen beider Partnerschaften konnten vielfältige Maßnahmen angestoßen werden. In einem Projekt zur Rehabilitierung der Ökosysteme werden in Thiès städtische Grünflächen angelegt und eine Aufforstung betrieben. In Zusammenarbeit mit Jinotega wurde u. a. ein Bildungszentrum namens "La Cuculmeca" gebaut, in dem Fächer wie Agrarökologie gelehrt werden.

  37. Am 23. November 2016 sprach sich das Europäische Parlament für strengere nationale Grenzwerte für Emissionen von bestimmten Schadstoffen aus. Die Grenzwerte waren bereits informell mit der niederländischen Ratspräsidentschaft vereinbart worden. Die neuen Vorschriften legen nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (Partikel unter 2,5 Mikrometer Durchmesser) fest.

  38. Am 19. November 2016 starteten die USA in Cape Canaveral den neuen Wettersatelliten GOES-R ("Geostationary Operational Environmental Satellite – R Series"). "GOES-R" wird bei seinen Erdumkreisungen in der Lage sein, Hurrikane und schwere Schneestürme mit größerer Auflösung zu sehen als jeder andere Satellit seiner Art vor ihm.

  39. Am 15. November 2016 wurden an mindestens fünf Messstellen im Bereich des Nordpols Temperaturen von 0 bis 1,2 Grad Celsius gemessen. Das sind bis zu 20 Grad mehr als sonst in dieser Jahreszeit üblich. Die langjährigen Temperaturen im November liegen bei minus 18 bis minus 19 Grad Celsius.

  40. Auf der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Marrakesch wurde am 15. November 2016 eine globale Klima-Partnerschaft gegründet, die insbesondere Entwicklungsländer bei der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens unterstützen soll. Die Bundesregierung hatte die Partnerschaft gemeinsam mit Marokko, dem Gastgeber der diesjährigen Klimakonferenz, sowie dem Forschungsinstitut World Ressource Institute initiiert. Mehr als 40 Industrieländer, Entwicklungsländer und internationale Organisationen gehören zu den Gründungsmitgliedern. Die Partnerschaft soll eine ambitionierte und schnelle Umsetzung der nationalen Klimapläne sicherstellen. Hierfür werden sich die Mitglieder eng vernetzen und untereinander koordinieren sowie den Zugang zu Finanzierung und technischer Unterstützung für Entwicklungsländer verbessern.