1. Auf Vorschlag des Bundesministerium beschloss am 18. Januar 2017 das Bundeskabinett eine Änderung der Klärschlammverordnung. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach Ablauf angemessener Übergangsfristen bei größeren Kläranlagen Phosphor aus dem Klärschlamm oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden muss. Nennenswerte Mengen an Phosphor werden heute noch nicht zurückgewonnen. Die Verfahrensentwicklung und die Dauer der Genehmigungsverfahren machen daher lange Übergangsfristen sinnvoll. Die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor greift gemäß dem Regierungsentwurf daher erst 12 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten und 15 Jahre nach Inkrafttreten für Anlagen mit einer Größe ab 50.000 Einwohnerwerten. Für kleinere Abwasserbehandlungsanlagen besteht weiterhin die Möglichkeit, kommunale Klärschlämme unmittelbar zu Düngezwecken einzusetzen. Für Klärschlamm, der in Zukunft noch bodenbezogen verwertet wird, werden zudem Regelungen für eine Qualitätssicherung geschaffen, die die behördliche Überwachung flankiert.

  2. Am 18. November 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesrepublik Deutschland den sogenannten Haftungsannex zum internationalen Antarktis-Umweltschutzprotokoll in innerstaatliches Recht um. In Kraft treten werden die Regel in Deutschlandaber erst, wenn alle beteiligten Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Mit dem Antarktis-Haftungsgesetz sollen Notfälle vermieden werden, die die Umwelt in der Antarktis gefährden beziehungsweise sollen die Auswirkungen solcher Notfälle auf die antarktische Umwelt beschränkt werden. Dieses Ziel wird durch Regelungen in drei Bereichen erreicht. Zum einen gibt es eine Art Pflichtenheft für in der Antarktis tätige Organisationen oder Unternehmen, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Daneben gibt es nun die Pflicht, bei umweltgefährdenden Notfällen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um Umweltschäden zu verhindern oder einzudämmen. Schließlich regelt das Gesetz die Haftung für den Fall, dass eine Organisation oder ein Unternehmen keine Gegenmaßnahmen ergreift. Werden von dritter Seite Aufräumarbeiten durchgeführt, muss der Verursacher die hierfür entstandenen Kosten bis zu den gesetzlich normierten Höchstgrenzen ersetzen. Selbst wenn von niemandem Aufräumarbeiten durchgeführt werden, müssen fiktive Aufräumkosten an einen internationalen Fonds geleistet werden, der seinerseits Aufräumarbeiten in der Antarktis finanziert.

  3. Am 18. Januar 2017 verständigten sich Bund und Länder auf ein Gesamtkonzept zur Nutzung der Elbe. Der Beschluss erfolgte auf der Grundlage des Entwurfs, den das so genannte Beratergremium für das Elbekonzept Mitte Dezember 2016 im gegenseitigen Einvernehmen zur Entscheidung vorgelegt hat. Mit dem Gesamtkonzept Elbe wird dem Fluss eine langfristige Entwicklungsperspektive gegeben. Es sieht neue Leitlinien und Maßnahmen für die Nutzung der Elbe vor, um die Interessen der Binnenschifffahrt, der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes miteinander in Einklang zu bringen. Außerdem garantiert es einen Beteiligungsprozess, der sicherstellt, dass Interessenvertreter und die breite Öffentlichkeit in die Umsetzung von Maßnahmen einbezogen werden. Damit ist auch die gemeinsame Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts verankert.

  4. Erstmals seit dem Atomausstiegsbeschluss von 2011 hat ein AKW in Deutschland eine Rückbaugenehmigung erhalten. Für den Abriss eines Atomkraftwerkes ist eine atomrechtliche Stilllegungsgenehmigung erforderlich, die auf einem komplexen Genehmigungsverfahren beruht. Als erste Behörde hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Zustimmung des BMUB der Preussen Elektra GmbH am 17. Januar 2017 eine Genehmigung für eine Stilllegung und zum Abbau der Anlage Isar 1 (KKI 1) erteilt. Mit dieser wird der Abbau aller Anlagenteile gestattet, die nicht der Abbauphase 2 (Reaktordruckbehälter und Biologischer Schild) zugeordnet sind. Nach derzeitiger Planung soll die Abbauphase 1 bis zum Jahr 2023 und die Abbauphase 2 bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein.

  5. In der Nacht vom 30. Januar 2017 endete der bis zu diesem Zeitpunkt längste Feinstaubalarm in Stuttgart. Mit einer Dauer von 15 Tagen war es die längste Alarmphase seit Einführung des Feinstaubalarms Anfang 2016. Laut der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg lag der vorläufige Tagesmittelwert am 27. Januar am Neckartor bei 158 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Der nach EU-Recht zulässige Grenzwert für Feinstaub liegt bei 50 Mikrogramm.

  6. Zum ersten Mal gibt es eine Rote Liste, in der bedrohte EU-Habitate erfasst sind. Rund 490 Lebensräume haben 300 ForscherInnen im Auftrag der EU-Kommission nach Kriterien der Weltnaturschutzunion IUCN analysiert. Die Habitate befinden sich auf dem Gebiet der EU mit allen 28 Mitgliedstaaten, untersucht wurden aber auch Norwegen, Island, die Schweiz und die Balkanstaaten. Mehr als ein Drittel aller Lebensräume in Europa sind gefährdet, das betrifft besonders Moore, verschiedene Wiesentypen und Küstenzonen. Sümpfe und Moore sind die meistgefährdeten Lebensräume in der EU 28: 85 Prozent der Habitate sind in den drei oben genannten Gefährdungskategorien eingestuft. Es folgen Wiesen mit 53 Prozent, Süßwasserhabitate mit 46 Prozent und Küstengebieten mit 45. Auch die vergleichsweise weniger bedrohten Wälder , Heide- und Buschlandschaften weisen hohe Prozentanteile in den Gefährdungskategorien auf. Der höchste Anteil gefährdeter Lebensräume bei den Meereslebensräumen befindet sich im Mittelmeer (32 Prozent), gefolgt vom Nordostatlantik (23 Prozent), dem Schwarzen Meer (13 Prozent) und der Ostsee (8 Prozent).

  7. Die US-Naturschutzbehörde Fish and Wildlife Service (USFWS ) sezte am 11. Januar 2017 zum ersten Mal eine Bienenart vom Festland auf die Liste der bedrohten Tiere. Die früher in Nordamerika weitverbreitete Rostbraungefleckte Hummel (Bombus affinis) verschwand inzwischen aus 87 Prozent ihres ursprünglichen Verbreitungsgebiets und droht auszusterben. Die von der USFWS verhängte Massnahme tritt im Februar 2017 in Kraft. Nach Angaben des USFWS war die Hummelart in den 90er Jahren noch in 28 Bundesstaaten weitverbreitet. Inzwischen sei sie nur noch in 13 Bundesstaaten und einer Provinz anzutreffen, und das auch nur in verstreuten Populationen. Nach Angaben von Experten sind diese Hummeln aber wichtig, weil sie für die Agrarwirtschaft wichtiges Gemüse und Früchte bestäuben. Für ihren massiven Rückgang sind verschiedene Faktoren verantwortlich, darunter der zunehmende Verlust des Lebensraums, Krankheiten und Parasiten, der Einsatz von Pestiziden, der Klimawandel sowie die extrem kleinen Hummel-Populationen. Ihre Auflistung als vom Aussterben bedrohte Tierart ermögliche es, rasch Partner und Mittel zu mobilisieren, um das Verschwinden der Hummelart zu stoppen, erklärte der für den Mittelwesten zuständige USFWS-Regionalleiter Tom Melius. 2016 hatten die USA bereits sieben Bienenarten aus Hawaii auf die Liste der bedrohten Tiere gesetzt.

  8. Von März 2008 bis Dezember 2010 haben Wissenschaftler der Arbeitsgruppe Ozeanische Akustik am Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) die Geräuschkulisse im atlantischen Teil des Südpolarmeeres aufgezeichnet. Für die Aufzeichnungen wurden zwei akustische Rekorder in 217 bzw. 260 Meter Tiefe verankert. Es ist die erste Langzeitstudie zur Unterwasser-Geräuschkulisse, die in den höheren Breiten des antarktischen Ozeans durchgeführt wurde. Die Ergebnisse erschienen am 11. Januar 2017 in der Fachzeitschrift Royal Society Open Science. Die Wissenschaftler haben im Südpolarmeer unter anderem die Laute von Seeleoparden, Antarktischen Blauwalen, Finnwalen und Südlichen Zwergwalen identifiziert, die zu einer Art monotonem Hintergrundchor verschmelzen. Die Tierlaute variieren dabei zeitlich und lokal in der Zusammensetzung, sodass die aufgezeichneten Geräusche neue Erkenntnisse zu Verhalten und Vorkommen der Tiere liefern. Zudem haben die Wissenschaftler Daten zum jahreszeitlichen Zyklus der Tiere gesammelt. Die Meeresbiologen und Physiker konnten außerdem herausfinden, wie groß der Einfluss des Meereises auf die Geräuschkulisse im Südpolarmeer ist. Es legt sich in den Wintermonaten wie ein schallisolierender Teppich über den Ozean. Die akustischen Aufzeichnungen zeigen, dass dabei nicht nur die Fläche des Meereises eine Rolle spielt, sondern auch seine Konzentration und Beschaffenheit.

  9. Am 11. Januar 2017 beschloss das Bundeskabinett die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“. Sie steht ganz im Zeichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Sie stellt die umfassendste Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie seit ihrem erstmaligen Beschluss im Jahre 2002 dar. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2016 legt deutsche Ziele zu allen 17 SDGs fest und schildert, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung diese bis zum Jahr 2030 in allen Bereichen nachhaltiger Entwicklung erreichen will: Von Armutsbekämpfung, Ernährungssicherung und Gesundheitsfürsorge über Bildung, Geschlechtergleichheit, Rechtsstaatlichkeit hin zu Klima- und Artenschutz, nachhaltigem Konsum und wirtschaftlicher Entwicklung. Zudem stärkt die Strategie sowohl die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung für eine nachhaltige Politik als auch die Kooperation mit den wichtigen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.

  10. Um die Regenwürmer in Deutschland ist es vielerorts schlecht bestellt. Zu diesem Schluss kommt die Naturschutzorganisation WWF in ihrem am 3. Januar 2017 veröffentlichten „Regenwurm-Manifest“. In Deutschland sind laut der WWF-Analyse 46 Regenwurmarten beheimatet. Mehr als die Hälfte davon wird als „sehr selten“ oder sogar „extrem selten“ eingestuft. In den meisten Äckern leben durchschnittlich nur drei bis vier, maximal zehn verschiedene Arten. In der Landwirtschaft ist auch die absolute Bestandszahl gering: vor allem mit eintöniger Fruchtfolge und starkem Maschinen- und Chemieeinsatz sinkt sie auf unter 30 Tiere pro Quadratmeter. Der Durchschnitt in kleinstrukturierten Äckern liegt bei rund 120 Exemplaren, auf wenig gepflügten Öko-Äckern können über 450 Würmer gezählt werden. Die Folgen der Regenwurm-Armut für die Landwirtschaft: Zu kompakte, schlecht durchlüftete Böden, die zu wenig Wasser aufnehmen oder durchleiten. Hinzu können faulende Erntereste oder eine zu langsame Nährstoffrückgewinnung und Humusbildung kommen. Doch auch weit darüber hinaus warnt die WWF-Analyse vor gefährlichen Kettenreaktionen für den Mensch: Ein Boden mit sehr vielen Regenwürmern nimmt bis zu 150 Liter Wasser pro Stunde und Quadratmeter auf, so viel wie bei starken Regenfällen sonst eher an einem Tag fällt.

  11. Pilz des Jahres 2017 ist das Judasohr. Der Speisepilz, auch Mu-Err oder Chinesische Morchel genannt, wird häufig verzehrt, aber in der Natur meist übersehen. Mit ihrer Wahl möchte die Deutsche Gesellschaft für Mykologie stärker auf den Speisepilz aufmerksam machen.

  12. Hepps Schönfleck (Variospora flavescens) wurde von der Bryologisch-lichenologischen Arbeitsgemeinschaft für Mitteleuropa zur Flechte des Jahres des Jahres 2017 gewählt. Hepps Schönfleck siedelt direkt auf dem nackten Kalk- oder Dolomitfels, gerne an etwas nährstoffreicheren Standorten (Staubanflug) und verlangt leichte bis volle Besonnung. Die Art besiedelt auch sekundäre Lebensräume wie gemörtelten Backstein, Mauern und Grabsteine. Variospora flavescens ist in Europa, den angrenzenden Teilen Asiens und Afrikas sowie auf den Makaronesischen Inseln verbreitet und findet sich von den Küsten bis in die höheren Gebirge. In Deutschland kommt die Art in nahezu allen Bundesländern vor und gilt insgesamt als nicht gefährdet. Allerdings wird sie in einigen nördlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Gefährdungsgraden (von gefährdet – 3 bis extrem selten – R) auf den Roten Listen geführt.

  13. Das Weiche Kamm-Moos (Ctenidium molluscum) wurde von der Bryologisch-lichenologische Arbeitsgemeinschaft für Mitteleuropa zum Moos des Jahres 2017 gewählt. Das Weiche Kamm-Moos überzieht großflächig Kalkfelsen vorwiegend in Wäldern. Die Art ist auf der gesamten Nordhalbkugel verbreitet und kommt von den Kanarischen Inseln bis über den Polarkreis vor. In Mitteleuropa ist sie von der alpinen Stufe bis an die Küste bekannt, mit einer deutlichen Bevorzugung der Kalkgebirge. Das Weiche Kamm-Moos wird in der Roten Liste Deutschlands auf der Vorwarnliste geführt. In den einzelnen Bundesländern reicht die Einstufung entsprechend dem Süd-Nord-Gefälle von ungefährdet bis ausgestorben). In der Schweiz und in Österreich gilt die Art als nicht gefährdet.

  14. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), haben den Waldkauz (Strix aluco) zum Vogel des Jahres 2017 gewählt. Stellvertretend für alle Eulenarten soll der Waldkauz für den Erhalt alter Bäume mit Höhlen im Wald oder in Parks werben und eine breite Öffentlichkeit für die Bedürfnisse höhlenbewohnender Tiere sensibilisieren.

  15. Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) verleiht den Titel "Waldgebiet des Jahres“ im Jahr 2017 an den Frankenwald. Der wählte diesen Wald, weil es hier in besonderer Weise gelingt, die forstliche Nutzung in Einklang mit dem Naturschutz und der touristischen Nutzung zu bringen.

  16. Die BUND NRW Naturschutzstiftung und die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen haben die „Goldene Acht“ (Colias hyale) zum Schmetterling des Jahres 2017 gekürt, um auf den Rückgang des Falters aufmerksam zu machen. Seine Raupen ernähren sich von Luzerne und Klee und brauchen naturnahe blütenreiche Wiesen oder Weiden. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft schwindet der Lebensraum der Goldenen Acht zusehends. Luzerne und Klee werden kaum noch als Gründünger oder Viehfutter angebaut.

  17. Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) und ihre Partnerorganisationen haben die Blindschleiche (Anguis fragilis) zum Reptil des Jahres 2017 gekürt. Die Blindschleiche (Anguis fragilis) ist weder blind, noch eine Schlange, sondern eine beinlose und mit Augen ausgestattete Echse. Durch die Wahl der Blindschleiche soll auf die harmlose Echsenart aufmerksam gemacht werden. Die Blindschleiche gilt in den meisten Gebieten Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und Luxemburgs als nicht unmittelbar gefährdet. Sie ist aber wie alle einheimischen Reptilienarten „besonders geschützt“ und vom fortschreitenden Verlust ihres Lebensraums bedroht.

  18. Die Gottesanbeterin (Mantis religiosa ) ist das Insekt des Jahres 2017. Ursprünglich stammt die Gottesanbeterin aus Afrika. Von dort haben sich die Fangschrecken über Südeuropa immer weiter in Richtung Norden ausgebreitet. In Deutschland kam die Gottesanbeterin lange Zeit nur in Wärmeinseln wie dem Kaiserstuhl bei Freiburg vor. Mittlerweile aber wurde das Insekt des Jahres 2017 mit Ausnahme von Niedersachsen und Schleswig-Holstein bereits in allen deutschen Bundesländern nachgewiesen. Insgesamt ist die Art ein gutes Beispiel für die Auswirkung des globalen Klimawandels auf die mitteleuropäische Tierwelt. In Deutschland, der Schweiz und Österreich wird Mantis religiosa als bedrohte Art geführt. Das könnte sich aber in absehbarer Zeit mit steigender Temperatur ändern, denn sie besiedelt immer mehr Orte.

  19. Das Kuratorium "Wildbiene des Jahres" hat die Knautien-Sandbiene (Andrena hattorfiana) zur Wildbiene des Jahres 2017 gewählt. Die Wildbiene des Jahres 2017 gehört zu den 134 Bienenarten Deutschlands, welche auf den Blütenpollen ganz bestimmter Pflanzenarten angewiesen sind, um ihre Nachkommen aufzuziehen. Fehlen Blüten der Wiesen-Witwenblume, kann die Knautien-Sandbiene nicht auf andere Pflanzenarten ausweichen und reagiert deshalb besonders empfindlich auf ein Verschwinden ihrer Nahrungspflanzen. Die Knautien-Sandbiene verdeutlicht stellvertretend für alle Wildbienen, wie problematisch heute die Lebensumstände für Insekten sind, die auf bunt blühende Wildkräuter angewiesen sind. Durch fortschreitenden Umbruch der Wiesen in Ackerland, die starke Düngung und häufige Mahd der noch verbliebenen Wiesen, oftmals ohne Abräumen des Mähguts, ist die Wiesen-Knautie zurückgedrängt worden.

  20. Zum zehnten Jubiläum wählte die Deutsche Gesellschaft für Protozoologie die Diaphanoeca grandis zum Einzeller des Jahres 2017 gewählt.

  21. Das Tränende Herz (Lamprocapnos spectabilis) wurde zur Giftpflanze des Jahres 2017 gewählt.

  22. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat gemeinsam mit der Schutzgemeinschaft Deutsches Wild die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) zum Tier des Jahres 2017 gewählt. Mit der Haselmaus wird gar keine Maus, sondern einen mausähnlichen Schläfer zum Tier des Jahres gekürt. Da sie nur in der Dämmerung und Nacht aktiv ist, bleibt sie vom Menschen meist völlig unbemerkt. Die Bestände der Haselmaus sind in den letzten Jahrzehnten rapide geschrumpft, denn ihr Lebensraum verschwindet. Die Haselmaus ist auf ein abwechslungsreiches Nahrungsangebot angewiesen und braucht artenreiche Wälder. Mischwälder mit dichtem Unterholz und ausgeprägten Strauchschichten werden durch ertragsorientierte Forstwirtschaft und die damit einhergehende Zerschneidung von Waldstrukturen jedoch zunehmend zerstört.

  23. Algenforscher haben die Blaugrüne Felskugel Chroococcidiopsis zur Alge des Jahres 2017 gekürt. Der Einzeller lebt in Steinen und Flechten, trotzt Extrembedingungen und erschließt lebensfeindliche Orte − heute wie wahrscheinlich schon vor Milliarden Jahren, als er den Weg für das Leben der Pflanzen und Tiere ebnete. Für die Blaugrüne Felskugel, die zu den Cyanobakterien zählt und wie alle Algen von Sonnenlicht lebt, interessieren sich Ökologen, Biotechnologen, Wüsten- und Weltraumforscher.

  24. Die Steckrübe oder Kohlrübe (Brassica napus ssp. napobrassica L.) ist vom VEN als Gemüse des Jahres für die Jahre 2017/2018 gewählt worden. Die Steckrübe, Kohlrübe, Wrucke oder Wruke ist ein traditionelles Gemüse insbesondere des nördlichen Europas, wo sie auch in kühlem Klima gut gedeiht und mit ihrem mitunter zarten, süßlichen Aroma und guter Lagerfähigkeit vielfältig verwendbar ist.

  25. Im Rahmen des Weltbodentags am 5. Dezember 2016 wurde der Gartenboden (Hortisol) zum Boden des Jahres 2017 ernannt. Der Hortisol ist ein Kulturboden, der durch jahrhundertelange Gartenkultur mit starker organischer Düngung entstand. Tiefgründige Bodenbearbeitung, intensive Bewässerung und die hohe biologische Aktivität führten zur Ausbildung charakteristischer, humusreicher Horizonte. Im Hortisol lassen sich auch besonders viele Kleinstlebewesen und vor allem Regenwürmer nachweisen. Der ursprüngliche natürliche Bodentyp ist infolge der langen und intensiven Bodenbearbeitung oft nicht mehr erkennbar. Hortisole sind in traditionellen Gartenbaugebieten, Klostergärten sowie langjährig bewirtschafteten Haus- und Kleingärten zu finden.

  26. Die Weiße Seerose (Nymphaea alba) ist Wasserpflanze des Jahres 2017. Die Weiße Seerose ist, mit Ausnahme des hohen Nordens, in ganz Europa verbreitet. Sie ist an nährstoffreiche, stehende und schwach fließende Gewässer angepasst. Die Wurzeln sind in humus- und nährstoffreichem Schlamm verankert. Die bevorzugte Wassertiefe beträgt rund ein bis eineinhalb Meter, die Blattstängel können bis 3 Meter lang werden und damit hält sie in Europa den Rekord der längsten Blattstiele. In den letzten Jahren hat der Förderkreis Sporttauchen e.V. die Wasserpflanzen ausgewählt. Zu Jahresbeginn 2011 haben das die nationalen Tauchsportverbände von Deutschland, Österreich und der Schweiz als gemeinsame Aufgabe grenzüberschreitend übernommen. Mit der Wahl der Weiße Seerose zur Wasserpflanze des Jahres möchten die Verbände auf die Gefährdung des Flachwasserbreiches aufmerksam machen. Dieser ist ein wichtiger Lebensraum für viele Wassertiere und -pflanzen.

  27. Die Vereinigung für Allgemeine und Angewandte Mikrobiologie (VAAM) kürte die Halobacterium salinarum zur Mikrobe des Jahres 2017. Sie zählt zu den Archaeen – Urformen des Lebens, die zwar Bakterien ähneln, aber tatsächlich enger verwandt mit Pflanzen und Tieren sind. Sie sind häufig an außergewöhnliche Lebensräume angepasst, beispielsweise heiße Quellen, extrem saure Gewässer, Orte ohne Sauerstoff oder – wie H. salinarum – an hohe Salzkonzentrationen. Der Mikroorganismus wächst in Salinen und Salzlaken.

  28. Seit 1989 erklärt die Naturfreunde Internationale (NFI) jeweils für zwei Jahre eine grenzüberschreitende und ökologisch wertvolle europäische Region zur Landschaft des Jahres. Mit dem Beschluss zur Durchführung der ersten afrikanischen Landschaft des Jahres im Grenzgebiet von Senegal und Gambia hat die Jahreskonferenz der Naturfreunde ein wichtiges Zeichen gesetzt. In Afrika befindet sich ein Netzwerk von Naturfreunde-Organisationen im Aufbau, das zu einem wichtigen Baustein der Bewegung geworden ist und mit partnerschaftlichen Projekten Werte wie Solidarität und globale Gerechtigkeit erlebbar und sichtbar macht. Unter dem Motto „Hand in Hand mit Afrika“ sollen im Rahmen der ersten afrikanischen Landschaft des Jahres wichtige lokale Aktivitäten initiiert werden, die von solidarischen Aktionen in Europa begleitet werden.

  29. An beiden Polen sank die von Meereis bedeckte Fläche im Januar 2017 auf einen neuen Tiefstand. Das geht aus der Datenerhebung der US-Klimabehörde NOAA hervor. Die durchschnittliche Ausbreitung der Meereisdecke lag in der Arktis bei 13,38 Millionen Quadratkilometern. Das sind 260.000 Quadratkilometer weniger als beim letzten Tiefstand im Januar 2016. Gegenüber dem Langzeit-Durchschnitt der Jahre 1981 bis 2010 für den Monat Januar ist das ein Eisverlust von 8,6 Prozent oder 1,26 Millionen Quadratkilometern. So wenig Eis wurde noch nie seit Beginn der Satellitenaufzeichnungen 1979 gemessen. Auch die Antarktis verzeichnet Minusrekorde. Hier ging die Meereisausbreitung sogar um 22,8 Prozent zurück.

  30. Am 22. März 2017 zum Internationalen Weltwassertag kürte das Umweltbundesamt den Gewässertyp des Jahres 2017: den tiefen, großen, kalkarmen Mittelgebirgssee. Rund 80 Prozent dieses Gewässertyps erreichen das „gute“ ökologische Potenzial nach den Kriterien der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Alle 26 Vertreter dieses Typs in Deutschland sind Talsperren. Beispiele sind die Leibis-Lichte-Talsperre in Thüringen, Muldenberg und Eibenstock in Sachsen, Rappbodetalsperre in Sachsen-Anhalt, Oleftalsperre in Nordrhein-Westfalen, Granetalsperre in Niedersachsen und Förmitztalsperre in Bayern. Naturnahe Gewässer wie Talsperren sind äußerst wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Arten. Typische Bewohner sind zum Beispiel der Flussbarsch und die biegsame Glanzleuchteralge. Talsperren dienen vorrangig der Trinkwassergewinnung, dem Hochwasserschutz sowie der Stromerzeugung. Hinzu kommen in einigen Talsperren (Biggetalsperre, Sösetalsperre) die Fischerei und eine beschränkte Freizeitnutzung. Der Gewässertyp des Jahres 2017 hat einen Vorbildcharakter für andere deutsche Gewässer, die weitgehend noch keinen guten ökologischen Zustand aufweisen.

  31. Die DBU-Naturerbefläche Oranienbaumer Heide wurde als „Weidelandschaft des Jahres 2017“ gekürt. Grund dafür ist die erfolgreiche Umsetzung einer großflächigen extensiven Ganzjahresbeweidung auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz und der zahlreichen positiven Effekte auf die Zielarten der Heide- und Sandrasenökosysteme. Am 6. Juli 2017 zeichnete Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt, die DBU-Naturerbefläche mit dem vom Verein Weidewelt ausgelobten Titel aus. Der Bundesforst, die Hochschule Anhalt und die Primigenius gGmbH als Projektpartner sowie das DBU Naturerbe als Flächeneigentümer freuen sich über die Auszeichnung, die das Engagment der Verantwortlichen für den Erhalt der Biodiversität auf der Fläche belohnt. Ziel des Vereins „Weidewelt - Verein für naturschutzkonforme Landnutzung durch Beweidung e.V.“ ist es, auf die Bedeutung extensiver Weidelandschaften für Biodiversität, Klima- und Hochwasserschutz, Erholung sowie die Erzeugung gesunder Nahrungsmittel aufmerksam zu machen. Dazu ruft ein Kuratorium, dem der Verein „Weidewelt e.V.“ angehört, jährlich die „Weidelandschaft des Jahres“ aus.

  32. Die Zoologische Gesellschaft für Arten- und Populationsschutz e.V. hat den Kakadu zum "Zootier des Jahres 2017" gewählt, weil vor allem die asiatischen Kakaduarten, wie Rotsteißkakadu und Gelbwangenkakadu von der Ausrottung stark bedroht sind.

  33. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2017 zum „International Year of Sustainable Tourism for Development“ erklärt.

  34. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und die Gesellschaft der deutschsprachigen Odonatologen haben die Gemeine Keiljungfer (Gomphus vulgatissimus) zur Libelle des Jahres 2017 gekürt. Die Gemeine Keiljungfer steht stellvertretend für eine Gruppe von Libellenarten, die sehr stark oder ausschließlich an Fließgewässer als Lebensräume gebunden sind und die in den vergangenen Jahren fast durchweg eine positive Bestandsentwicklung zeigen. Sie unterstreichen damit, dass die Anstrengungen zur Reinhaltung und Renaturierung unserer Bäche und Flüsse von der Quelle bis zur Mündung sinnvoll und erfolgreich sind. Auch die Gemeine Flußjungfer galt vor ca. 20 Jahren noch in vielen Teilen Deutschlands als selten und gefährdet oder sogar als vom Aussterben bedroht. Ihre Bestände haben aber in ganz Deutschland wieder zugenommen, so dass die Art aktuell deutschlandweit auch nicht mehr als gefährdet gilt.

  35. Die drei Entenrassen Deutsche Pekingente, Orpingtonente und Warzenente wurden für das Jahr 2017 von der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) zur "Gefährdete Nutztierrasse des Jahres" gewählt.

  36. Die Eisente ist der Seevogel des Jahres 2017. Der Meeresvogel ist ein Wintergast aus dem Norden und rastet jedes Jahr in großen Gruppen vor allem in der Ostsee. Die einst häufige Tauchente wird jedoch seit einigen Jahren immer seltener, teilte der Verein Jordsand zum Schutz der Seevögel und der Natur am 18. November 2016 in Ahrensburg mit. Insbesondere die hierzulande überwinternde Population aus Nordosteuropa und Westsibirien weisen dramatische Bestandseinbrüche auf. Der Gesamtbestand in den Brutgebieten von Nordeuropa bis Westsibirien wird auf 1,6 Millionen Vögel geschätzt. Im Jahr 2002 waren es noch 4,6 Millionen. Der Weltbestand, zusätzlich mit Ostsibirien, Nordamerika, Grönland und Island, sank von über 7 Millionen auf jetzt etwa 3,5 Millionen. Internationale Fachgremien stufen die Art deshalb auch als in ihrem Bestand gefährdet und regional sogar als stark gefährdet ein.

  37. Die Stiftung Bündnis Mensch & Tier hat den Hund zum Haustier des Jahres 2017 gewählt.

  38. Jedes Jahr kürt der Bund deutscher Staudengärtner eine Staude des Jahres. Für das Jahr 2017 wurden Bergenien zur Staude des Jahres gewählt.

  39. Die Vierfleck-Höhlenschlupfwespe (Diphyus quadripunctorius) wurde vom Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher zum Höhlentier des Jahres 2017 erklärt. Die Tiere überwintern in großer Zahl in Naturhöhlen, Bergwerksstollen und Felsenkellern. Die Vierfleck-Höhlenschlupfwespe steht für eine große Zahl an Tierarten, die auf geschützte und frostfreie Rückzugsorte unter Tage angewiesen sind.

  40. Die Flunder (Platichthys flesus) wird Fisch des Jahres 2017. Die Plattfischart wurde gemeinsam vom Deutschen Angelfischerverband und dem Bundesamt für Naturschutz in Abstimmung mit dem Verband Deutscher Sporttaucher zum Fisch des Jahres 2017 gewählt. Mit der Wahl der Flunder zum Fisch des Jahres soll darau aufmerksam gemacht werden, dass die Meere und Flüsse untrennbare Lebensräume darstellen und vielen Fischarten durch Querbauwerke wie zum Beispiel Wehre die natürlichen Wandermöglichkeiten genommen werden. Außerdem wird mit der Wahl auf die Verschmutzung der Lebensräume in Küstennähe, die Gefahr von Überfischung durch die Berufsfischerei und die Gefährdung durch Ausbaggerung der Flüsse hingewiesen.