Ereignisse Chronologisch
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Am 14. November 2016 beschloss das Bundeskabinett im Umlaufverfahren den von Bundesumweltministerium vorgelegten Klimaschutzplan 2050, auf den sich die Bundesregierung am 11. November 2016 nach langen Verhandlungen geeinigt hat. Damit konnte Umweltministerin Hendricks mit einem offiziellen Beschluss zur UN-Weltklimakonferenz nach Marrakesch reisen. Es ist das erste Regierungsdokument, das den Weg in ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050 aufzeigt. Der Plan enthält erstmals Klimaziele für einzelne Wirtschaftszweige und gibt so eine konkrete Orientierung für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren.
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Auf der Tagung der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) vom 14. bis zum 21. November 2016 in Vilamoura/ Portugal haben sich die Vertragsstaaten auf einen Wiederauffüllungsplan für Schwertfischbestände im Mittelmeer verständigt. Der auf 15 Jahre angelegte Wiederauffüllungsplan enthält Obergrenzen für Fangmengen, zeitweise Verbote und andere technische Maßnahmen, um die Jungtiere zu schonen. 2017 gilt eine Grenze von 10.500 Tonnen, die in den nächsten fünf Jahren jeweils um 15 Prozent reduziert werden soll: 2018 wären das 10.185 Tonnen und 2022 nur noch 8.925 Tonnen.
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Am 9. November 2016 bekam Deutschland auf der UN-Klimakonferenz in Marrakesch den Negativpreis "Fossil des Tages" übergeben. Dieser Preis wird dort jeden Tag von dem Climate Action Network (CAN), einem Netzwerk von Umweltorganisationen, verliehen. Grund für die Auszeichnung war die Unfähigkeit der Bundesregierung Deutschland sich am 8. November 2016 auf einen Klimaschutzplan zu einigen.
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Am 10. November 2016 stellt der Gerichtshof der Europäischen Union fest, dass Griechenland gegen seine Verpflichtung zum Schutz der Meeresschildkröten (Caretta caretta) in der Bucht von Kyparissia verstoßen hat. Eine Richtlinie der Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der wildlebenden Tiere beizutragen. In diesem Rahmen müssen die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen treffen, die für die Einrichtung eines strengen Schutzsystems für bestimmte Tierarten notwendig sind.
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Die Wähler im US-Bundesstaat Washington haben sich am 8. November 2016 mehrheitlich gegen die Einführung einer CO2-Steuer ausgesprochen. Nur 42 Prozent stimmten für die "Initiative 732". Sie hatte den Ausstoß von Kohlendioxid besteuern und dafür Arbeitnehmer und Firmen entlasten und Einkommensarme unterstützen wollen. Es wäre die erste Kohlenstoff-Steuer in den USA gewesen.
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Nach mehrjähriger Forschungsarbeit ging am 8. November 2016 das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Projekt StEnSea (Stored Energy in the Sea) des Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik im Bodensee in die Erprobungsphase. Im Rahmen des Projekts wird ein neuartiges Pumpspeicherkonzept entwickelt, mit dem man große Mengen an Strom, die bei der Offshore-Windkraft erzeugt werden, bereits vor Ort zwischenspeichern kann. Die erste Prototyp-Kugel im Maßstab 1:10 mit einem Durchmesser von drei Metern wurde etwa 200 Meter vor dem Ufer in Überlingen mithilfe von Luftkissen über den See gezogen und am 9. November 2016 für eine vierwöchige Testphase 100 Meter tief in den Bodensee abgelassen. Mit den Ergebnissen des Modellversuchs sollen geeignete Standorte für ein Demonstrationsprojekt in Europa genauer untersucht werden.
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Mit Mosambik (Rang 1), Malawi (3), Ghana und Madagaskar (beide 8) gehörten im vergangenen Jahr gleich vier afrikanische Staaten zu den zehn Ländern, die am härtesten von Wetterextremen getroffen wurden. Dies ist ein Kernergebnis der 12. Auflage des Globalen Klima-Risiko-Index, den die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch am 8. November 2016 beim Klimagipfel in Marrakesch vorgestellt hat. Weltweit betrachtet haben Hitzewellen 2015 die meisten Todesopfer gefordert. Betroffen waren sowohl Entwicklungs- und Schwellenländer - ein Beispiel ist Indien mit mehr als 4300 Todesfällen - als auch Industrienationen, zum Beispiel Frankreich (3300 Todesopfer). Die Menschen litten auch unter fehlenden Schutzmaßnahmen und unzureichender Katastrophenvorsorge in armen Staaten. Alle zehn am meisten betroffenen Länder in den vergangenen 20 Jahren bis 2015 sind Entwicklungsländer, neun davon gehören zur Gruppe der Staaten mit niedrigem oder unterem mittleren Einkommen. Sie gehören zu den Staaten, die am wenigsten zum Klimawandel beigetragen und sehr wenig Mittel für Anpassungs- und Schutzmaßnahmen haben. Die am stärksten betroffenen Länder dieser längerfristigen Betrachtung - also seit 1996 - sind Honduras, Myanmar und Haiti. Weltweit forderten in den vergangenen 20 Jahren rund 11.000 Extremwetterereignisse fast 530.000 Menschenleben. Die direkten materiellen Verluste addierten sich auf knapp 3,1 Billionen US-Dollar, gerechnet in Kaufkraftparitäten (PPP).
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Vom 7. bis 18. November 2016 findet in Marrakesch die 22. Vertragsstaatenkonferenz unter der UN-Klimarahmenkonvention (COP 22) und die 12. Vertragsstaatenkonferenz unter dem Kyoto-Protokoll (CMP 12) statt. Es ist die erste Klimakonferenz nach dem historischen Durchbruch von Paris im Dezember 2015.
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Das im Dezember 2015 in Paris beschlossene Klimaschutzabkommen tritt am 4. November 2016 offiziell in Kraft – vier Jahre früher als ursprünglich erwartet. Das Paris-Abkommen wurde bislang (Stand 3. November) von 94 Staaten ratifiziert, auf die ein Anteil von 66 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen entfällt. Für das Inkrafttreten mussten mindestens 55 Staaten ratifiziert haben, die einen Emissionsanteil von mindestens 55 Prozent auf sich vereinigen.
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Für jede Tonne Kohlendioxid, die ein Mensch irgendwo auf der Erde freisetzt, schwindet das sommerliche Meereis in der Arktis um drei Quadratmeter. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie, die am 3. November 2016 in der Zeitschrift Science von Dr. Dirk Notz, Max-Planck-Forschungsgruppenleiter "Meereis im Erdsystem" am Max-Planck-Institut für Meteorologie (MPI-M) und Prof. Julienne Stroeve vom US-Amerikanischen National Snow and Ice Data Center sowie dem University College London, veröffentlicht wurde. Diese Zahlen erlauben es erstmals, den persönlichen Beitrag zur globalen Klimaerwärmung intuitiv zu erfassen. Die Studie erläutert auch, warum Klimamodelle häufig ein langsameres Abschmelzen des Eises simulieren - und sie zeigt, dass das 2°C Erwärmungsziel nicht ausreicht, um das Arktische Meereis auch im Sommer zu erhalten.
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Zum Auftakt der Weltbiodiversitätskonferenz im mexikanischen Cancún bekannten sich Minister aus aller Welt dazu, die biologische Vielfalt auch in anderen Politikbereichen wie Landwirtschaft, Fischerei, Forst und Tourismus zu verankern. Das geht aus der Cancún-Erklärung hervor, die am 3. Dezember 2016 zum Abschluss des Ministersegments verabschiedet wurde. Mit der Erklärung bekräftigen die Minister den Beschluss der CBD-Staatengemeinschaft von 2010, Anreize und Subventionen abzubauen, die schädlich für die biologische Vielfalt sind. Für Deutschland nahm Bundesumweltministerin Barbara Hendricks an dem Ministertreffen teil.
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Am 2. November 2016 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines "Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes" (Hochwasserschutzgesetz II). Damit werden Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtert und beschleunigt. Es werden mit dem neuen Gesetz auch Regelungslücken geschlossen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern. Hierzu gehören z. B. das Verbot von neuen Heizölverbraucheranlagen und die Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Risikogebieten. Zudem sollen die Regelungen den Kommunen und Behörden ausreichend Möglichkeiten verschaffen, das hochwasserangepasste Bauen in Risikogebieten weiter zu forcieren. Schließlich soll das Gesetz auch dabei helfen, die Entstehung von Hochwasser z. B. durch weitere Entsiegelungen einzudämmen.
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Die Eisfläche der Arktis war im November 2016 so klein wie nie zuvor im November seit Beginn der Satellitenmessungen vor 38 Jahren. Die Meereis-Ausdehnung betrug 9,08 Millionen Quadratkilometer und war damit 1,95 Millionen Quadratkilometer kleiner als im November-Durchschnitt der Jahre 1981 bis 2010. Das teilte das Nationale Schnee- und Eisdatenzentrum (NSIDC) der USA mit. Grund für den Negativrekord seien ungewöhnlich hohe Temperaturen über dem arktischen Ozean, hohe Wassertemperaturen und anhaltender Südwind.
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Bundespräsident Joachim Gauck übergab am 30. Oktober 2016 in Würzburg den 24. Deutschen Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Die mit 500.000 Euro höchstdotierte unabhängige Umweltauszeichnung Europas geht 2016 an Fairphone-Gründer Bas van Abel sowie Recycling-Experten Prof. Dr.-Ing. Angelika Mettke und Walter Feeß. Alle drei Umweltpreisträger seien nach Darstellung der DBU in ihrer Branche kreative Wegbereiter für eine nachhaltige Nutzung von wertvollen Ressourcen. Während van Abel, Gründer und Geschäftsführer von Fairphone B.A., in der Informations- und Kommunikationsbranche neue Wege finde, um dem übersteigerten Verbrauch von Handys und Smartphones entgegenzutreten, würden Prof. Dr.-Ing. Angelika Mettke von der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg und Walter Feeß, Geschäftsführer der Heinrich Feeß GmbH & Co. KG, den Einsatz von wiederverwertbaren Betonteilen und Recycling-Beton vorantreiben. Durch ihre Pionierleistung beim Recycling fördern sie die Kreislaufschließung in der Baubranche. Nicht nur dort, auch in der Informations- und Kommunikationssparte zerstöre der Abbau der Rohstoffe flächendeckend wertvolle Lebensräume. Und in beiden Branchen gebe es Möglichkeiten, diese Nutzung zu drosseln, indem auf einen längeren Lebenszyklus der Produkte gesetzt werde.
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Die Mitgliedsstaaten der internationalen Kommission zur Erhaltung lebender Meeresressourcen (CCAMLR) einigten sich im Australischen Hobart darauf, eine riesige Fläche von 1.550.000 Quadratkilometern im Rossmeer besser zu schützen. Die ausgewiesene Zone im Rossmeer bildet die größte geschützte Meeresfläche der Welt und ist so groß wie Frankreich, Deutschland und Spanien zusammen. WWF begrüßt die Ausweisung des Gebiets ausdrücklich, sieht jedoch die zeitliche Befristung der Vereinbarung auf eine Laufzeit von 35 Jahren kritisch.
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Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) will die Schwefeloxid-Emissionen durch Schiffskraftstoffe deutlich verringern. Der Beschluss der 70. Sitzung des Umweltausschusses der IMO (das Marine Environment Protection Committee - MEPC), sieht vor, den maximal zulässigen globalen Schwefelgrenzwert für Schiffskraftstoffe im Jahr 2020 auf 0,5% zu senken. Dadurch sollen die gesundheits- und umweltgefährdenden Auswirkungen von Schiffen verringert werden. Schweröle, die von Schiffen verwendet werden, können derzeit einen Schwefelgehalt von 3,5% aufweisen. Wäre die Absenkung weiter auf 2025 verzögert worden, hätte es zu mehr als 570.000 zusätzlichen vorzeitigen Todesfällen im Vergleich zum dem jetzt beschlossenen früheren Inkrafttreten von 2020 kommen können. Die Entscheidung geht auf eine Maßnahme im MARPOL-Übereinkommen zur stufenweisen Begrenzung des Schwefelgehaltes durch die IMO im Jahre 2008 zurück. Sie gilt für alle Schiffstypen.
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Die Menschheit verbraucht jedes Jahr 60 Prozent mehr Ressourcen, als die Erde innerhalb dieses Zeitraums regenerieren und damit nachhaltig zur Verfügung stellen kann. Setzt sich diese Entwicklung ungebremst fort, sind 2030 zwei komplette Planeten nötig, um den Bedarf an Nahrung, Wasser und Energie zu decken. Das ist das Ergebnis des „Living Planet Reports 2016“, den die Naturschutzorganisation WWF am 27. Oktober 2016 in Berlin vorgelegt hat. Laut dem globalen Zustandsbericht nehmen die ökologischen Reserven der Erde immer weiter ab. So zeigt etwa der Living Planet Index (LPI) steil nach unten. Der LPI erfasst den Zustand der biologischen Vielfalt. Er basiert auf Daten zu 14.152 untersuchten Populationen von Wirbeltierarten auf der ganzen Erde. Für den Zeitraum von 1970 bis 2012 ermittelt der globale LPI einen Rückgang von 58 Prozent. Die Auswirkungen des Raubbaus sind laut WWF bereits heute spürbar: Dürre und extreme Wetterereignisse, Hungersnöte oder Artensterben nehmen immer dramatischere Ausmaße an. Insgesamt sind vier von neun ökologischen Belastungsgrenzen, die die Stabilität der planetaren Lebensräume definieren, überschritten: beim Klimawandel, dem Verlust der Biodiversität, der Landnutzung sowie den biogeochemischen Kreisläufen von Stickstoff und Phosphor. Der Living Planet Report misst die Veränderungen der weltweiten Biodiversität und des menschlichen Konsums. Die Studie wird alle zwei Jahre vom WWF gemeinsam mit der Zoologischen Gesellschaft London (ZSL) und dem Global Footprint Network (GFN) erstellt.
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Am 26. Oktober 2016 verliehen Bundesbauministerin Barbara Hendricks und der Präsident der Bundesingenieurkammer e. V. Hans-Ullrich Kammeyer in Berlin den Deutschen Ingenieurbaupreis, der 2016 Jahr erstmalig ausgelobt wurde. Der mit 30.000 Euro dotierte Preis geht an die Hypro Paulu & Lettner (hpl) Ingenieurgesellschaft, Berlin, in Arbeitsgemeinschaft mit Lahmeyer Hydroprojekt Ingenieurgesellschaft, Weimar, für das Sturmflutsperrwerk in der Hansestadt Greifswald. Die Jury unter Vorsitz des Darmstädter Universitätsprofessors Carl-Alexander Graubner zeigte sich bei der Entscheidung im Juli 2016 von der außergewöhnlich innovativen Lösung zum Hochwasserschutz der Menschen in Greifswald beeindruckt.
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Der stark bedrohte Irawadi-Delfin hat seinen Kampf ums Überleben in Laos offenbar verloren. Der WWF erklärte die Art in dem ostasiatischen Land für de-facto ausgestorben. Allein in diesem Jahr sei die Population, die in Laos ausschließlich im Mekong-Fluss beheimatet ist, erneut um die Hälfte geschrumpft auf nun lediglich drei Individuen.
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Das Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt, Jury Umweltzeichen und die RAL gGmbH riefen am 25. Oktober 2016 erstmals zum „Aktionstag Blauer Engel“ auf. Unter dem Motto "Gut für mich. Gut für die Umwelt." möchte das Umweltzeichen engagierten Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft eine Plattform bieten, um gemeinsam das Bewusstsein für das Thema nachhaltiger Konsum in der Öffentlichkeit zu steigern und die Rolle des Blauen Engel als praktischen Wegweiser beim Einkauf zu unterstreichen. Der jährlich wiederkehrende Aktionstag soll eine langfristige Planung und Kooperation der Teilnehmenden, insbesondere für das 40-jährige Jubiläum des Umweltzeichens im Jahr 2018 ermöglichen.
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Der Versuch der Anrainerstaaten im Südatlantik ein Schutzgebiet für Wale einzurichten, ist gescheitert. Der Schutzgebietsvorschlag erzielte in der Abstimmung der 66. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission im slowenischen Portoroz am 25. Oktober 2016 nicht die erforderliche Drei-Viertel-Mehrheit. Argentinien, Brasilien, Gabun, Südafrika und Uruguay hatten beantragt, ein 20 Millionen Quadratkilometer großes Meeresgebiet zwischen der Ostküste Südamerikas und der Westküste Afrikas zur Schutzzone für Wale zu erklären, scheiterten jedoch am Widerstand von Pro-Walfang-Staaten.
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Erstmals hält ein Smartphone die strengen Nachhaltigkeitskriterien des Blauen Engel ein. Es ist ein Fabrikat des niederländischen Herstellers Fairphone. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks verlieh dem Unternehmen am 24. Oktober 2016 offiziell das Umweltzeichen. Mobiltelefone mit dem Blauen Engel müssen unter anderem einen Wechsel-Akku und eine Garantiedauer von mindestens zwei Jahren haben. Der Hersteller muss ein eigenes Rücknahmesystem für Altgeräte bereitstellen und bei den Arbeitsbedingungen die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten.
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Am 21. Oktober 2016 wurde in Oviedo die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) mit dem Prinzessin-von-Asturien-Preis in der Kategorie Internationale Zusammenarbeit ausgezeichnet. Der Preis wird "für mehr als zwei Jahrzehnte Arbeit an der Verminderung des menschlichen Einflusses auf die globale Erwärmung", verliehen. Man betrachte das Abkommen von Paris im Dezember 2015 als einen Moment historischer Bedeutung, hieß es seitens der Jury.
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Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen einigte sich erstmals auf eine gemeinsame politische Richtschnur für die Stadtentwicklung der nächsten Jahrzehnte. Mit der Verabschiedung der sogenannten "New Urban Agenda" endet am 20. Oktober 2016 die dritte UN-Weltkonferenz zu Wohnen und nachhaltiger Stadtentwicklung, UN-Habitat, in der ecuadorianischen Hauptstadt Quito. Mit der Verabschiedung der Neuen Urbanen Agenda bekennen sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dazu, in ihren Politiken und Maßnahmen Städte stärker einzubeziehen und die Rahmenbedingungen für die Realisierung einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung zu verbessern. Dadurch sollen Handlungsfähigkeit, finanzielle Möglichkeiten und Partizipation auf lokaler Ebene gestärkt werden. Übergeordnetes Ziel ist die Umsetzung der Agenda 2030 und des Klimaabkommens von Paris auf lokaler Ebene.
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Der Bundestag beschloss am 20. Oktober 2016, einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/10019) für einen besseren internationalen Schutz von Walen und Delfinen. Der Bundestag forderte die Bundesregierung auf, bei der anstehenden Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission jeder "Aushöhlung" des 1986 in Kraft getretenen Walfang-Moratoriums "entschieden entgegenzutreten". Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Japan "seinen als wissenschaftlich deklarierten Walfang, der tatsächlich als kommerzieller Walfang betrieben wird, beendet". Ebenso sollen Norwegen und Island dazu bewegt werden, auf den Fang und die Verwertung von Walen zu verzichten.
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Am 20. Oktober 2016, dem Tag der Alleen, kürte die Jury des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Allee des Jahres 2016, um auf die Gefährdung von Alleenbäumen aufmerksam zu machen. Die Allee des Jahres ist eine etwa 1,5 Kilometer lange Ahornallee zwischen Pölitz und Warnkenhagen im Landkreis Rostock.
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Das Bundeskabinett verabschiedete am 19. Oktober 2016 das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung, das die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) umsetzt. Der Gesetzentwurf setzt die Empfehlungen der KFK um und teilt die Verantwortung zwischen Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bund auf. Die Betreiber der Kernkraftwerke bleiben für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Der Bund wird künftig die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung verantworten. Die Betreiber werden dem Bund die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung zur Verfügung stellen. Diese werden in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung übertragen. Der Fonds ist als Stiftung des öffentlichen Rechts organisiert. Er vereinnahmt die Mittel, legt sie an und zahlt sie aus. Die Betreiber werden verpflichtet, einen auf den im Gesetz vorgesehenen Zahlungsstichtag anzupassenden Betrag von 17,389 Milliarden Euro in den Fonds einzuzahlen. Gegen die Zahlung eines zusätzlichen Risikozuschlages von 35,47 Prozent können die Betreiber ihre Verpflichtung zur Zahlung eines gegebenenfalls erforderlichen Nachschusses an den Fonds beenden.
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Der auch Grauergorilla genannte Östliche Flachlandgorilla (Gorilla beringei graueri)ist nach den Ergebnissen einer am 19. Oktober 2016 in der Fachzeitschrift "Plos One" veröffentlichten Studie "vom Aussterben bedroht". Diese nur im Osten der Demokratischen Republik Kongo vorkommende Unterart des Östlichen Gorillas könnte nach Ansicht der Autoren in fünf Jahren in vielen ihrer Heimatgebiete ausgestorben sein, wenn die Regierung in Kinshasa nicht rasch gegensteuert. Nach Angaben des Leiters der Studie, Andrew Plumptre von der Wildlife Conversation Society, handelt es sich um die erste Untersuchung zu dieser Unterart seit Ausbruch des Bürgerkrieges. Seit Beginn des Bürgerkriegs 1996 ging der Bestand der Menschenaffen um 77 Prozent zurück. Statt 16.900 Tieren leben heute in dem Gebiet nur noch geschätzte 3.800 Exemplare. Als Gründe nannten die Forscher vor allem den Bürgerkrieg und den Bergbau in der Region. Demnach machten bewaffnete Bergarbeiter verstärkt Jagd auf die Affen wegen ihres Fleischs. Zum Schutz der Primaten regen die Forscher nun an, den Bergbau zu reglementieren und das Militär dazu zu motivieren, die Tiere in der Region besser gegen Jäger zu verteidigen.
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Die Europäische Union reichte den von Deutschland ausgearbeiteten Antrag auf ein Meeresschutzgebiet (MPA) im antarktischen Weddellmeer bei der Internationalen Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR) eingereicht. Das wissenschaftliche Fundament dazu lieferten Forscher des Alfred-Wegener-Institutes, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI). Anlässlich der 35. Sitzung der CCAMLR in Hobart (Tasmanien) erklärte Bundeslandwirtschafts- und Fischereiminister Christian Schmidt: "Das Meeresschutzgebiet soll allein der wissenschaftlichen Forschung vorbehalten bleiben und die internationale Kooperation auf diesem Gebiet stärken. Beides bildet die Säulen des Antarktisvertrages. Es ist unsere historische Aufgabe, einzigartige Ökosysteme wie die Antarktis zu schützen."
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Am 15. Oktober 2016 einigte sich die Staatengemeinschaft auf eine schrittweise drastische Reduzierung der besonders klimaschädlichen Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW). HFKW werden in Kühlschränken und Klimaanlagen verwendet und ersetzen bislang das die Ozonschicht schädigende FCKW, auf dessen Verbot sich die Staatengemeinschaft 1987 mit dem Montrealer Protokoll geeinigt hatte. Mit den neuen Regeln, die die Vertragsstaaten in Kigali/Ruanda beschlossen haben, wird das Montrealer Protokoll wesentlich erweitert und wird von einem Abkommen zum Schutz der Ozonschicht zu einem wirksamen Klimaschutzinstrument.
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Am 13. Oktober 2016 haben sich 75 zivilgesellschaftliche Organisationen zu SDG Watch Europa zusammengeschlossen. Die zivilgesellschaftlichen Verbände wollen sicherstellen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) nachkommen. Sie fordern, dass die EU eine starke und kohärente Strategie entwickelt, die einen konkreten Umsetzungsplan zur Erreichung aller Nachhaltigkeitsziele enthält.
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Nach einem Beschluss der UN-Luftfahrtorganisation ICAO werden die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zukünftig kompensiert werden müssen. Nach der Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens gibt es damit erstmals einen branchenbezogenen Klimaschutzmechanismus. Darüber hinaus kann jeder Einzelstaat weitere Klimaschutzmaßnahmen für den Luftverkehr ergreifen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sieht in der Einigung der ICAO einen ersten Schritt, dem weitere folgen müssen, um die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu begrenzen. Die ICAO will ab 2020 ein kohlenstoffneutrales Wachstum erreichen. Dazu wurde eine so genannte globale marktbasierte Maßnahme (GBMB) vereinbart, die nach einem Stufensystem funktioniert und eine schrittweise Kompensation der Treibhausgasemissionen im Luftverkehr vorsieht. Es soll 2021 zunächst auf freiwilliger Basis starten.
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Am 5. Oktober 2016 trat Deutschland dem Pariser Klimaschutzabkommen offiziell bei. Zusammen mit der EU-Kommission und anderen EU-Staaten hinterlegte die Bundesregierung die Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen in New York.
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Am 4. Oktober 2016 stimmte das Europäischen Parlaments im Beisein des Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker, des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-moon und der Vorsitzenden der COP21 Ségolène Royal der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die Europäische Union zu.
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Indien wird das Klimaabkommen von Paris am 2. Oktober ratifizieren. Das verkündete Ministerpräsident Narendra Modi am 26. September 2016. Der 2. Oktober ist der Geburtstag von Mahatma Gandhi, der von vielen Indern als Gründungsvater des modernen Indien gilt. Indien ist der drittgrößte Produzent von Treibhausgasen nach China und den USA.
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Zum 1. Oktober steigt der Berliner Dom zu 100% auf Ökostrom um. Damit spart das Haus gegenüber dem Vorjahr 105 Tonnen CO². Der Berliner Dom ist flächenmäßig die größte evangelische Kirche Deutschlands und die größte Kirche Berlins. Jährlich werden in dem Gotteshaus mehr als etwa 260.000 Kilowattstunden Strom für Beleuchtung und Technik benötigt.
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Bei einem Sondertreffen in Brüssel haben die EU-Umweltminister am 30. September 2016 beschlossen, dass die EU das Klimaabkommen von Paris ratifizieren kann. Stimmt das Europäische Parlament zu, kann der EU-Ministerrat für die EU als Ganzes den Beitritt zu dem Abkommen erklären, ohne die Zustimmung aller nationalen Parlamente abzuwarten.
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Weder ihr Schuppenpanzer noch Einschränkungen des Handels haben Schuppentiere bislang ausreichend vor Wilderei geschützt. Am 28. September 2016 sprachen sich die Delegierten der Artenschutzkonferenz (CITES) dafür aus, den kommerziellen, internationalen Handel mit allen acht Schuppentier-Arten zu verbieten. Die Tiere sollen in die höchste Schutzkategorie, Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, aufgenommen werden.
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Die vier großen Umwelt- und Naturschutzorganisationen BUND, Greenpeace, NABU und der WWF nahmen am 27. September 2016 nicht an der Verbändeanhörung zum Klimaschutzplan 2050 teil. Der vorliegende Entwurf sei für sie weder zustimmungsfähig noch glaubwürdig, erklärten sie gemeinsam am 26. September 2016 in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin und den Vizekanzler. Der Entwurf stehe nicht in Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Nach einem breiten Beteiligungsprozess mit hunderten eingebrachten Vorschlägen liege ein Text vor, der weder ehrgeizige Ziele setze noch starke Maßnahmen vorsehe. Es brauche politische Entscheidungen, die Deutschland auf einen tragfähigen Pfad hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft bringen, heißt es in dem Brief. Die vier Umweltorganisationen fordern eine grundsätzliche Überarbeitung des Entwurfs. Ein zustimmungsfähiger Klimaschutzplan müsse wichtige Eckpunkte aus dem Beteiligungsprozess beinhalten, darunter die klare Festlegung des Treibhausgas-Minderungsziels für 2050 auf mindestens 95 Prozent gegenüber 1990.
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Auf Initiative von Karin Montag, der Herausgeberin der pilzkundlichen Zeitschrift „Der Tintling“, fand am 24. September 2016 der erste Europäische Pilztag statt. Noch immer ist viel zu wenigen Menschen bekannt, dass die Pilze ein eigenständiges Reich bilden, neben den Pflanzen und Tieren. Das Ziel ist daher, das Wissen um die Pilze zu vermehren und den Pilzen die Bedeutung zu verschaffen, die ihnen zusteht. Die Bandbreite der möglichen Aktionen umfasst dabei ganz normale Pilzwanderungen, aber auch Veranstaltungen extra für Kinder, ökologische Pilz-Exkursionen, Speisepilzberatung für ausländische Mitbürger, Pilzausstellungen, Themenabende, Pilzberaterfortbildungen bis hin zu mehrtägigen Pilzmikroskopieseminaren und Lehrgängen für klinische Pilz-Toxikologie.