Ereignisse Chronologisch
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Am 17. Mai 2017 gaben das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt in Berlin den Startschuss für das neue International Sustainable Chemistry Collaborative Centre – ISC3 – mit Sitz am UN-Standort Bonn. Zur Eröffnung diskutierten Experten auf der internationalen Konferenz "Mainstreaming Sustainable Chemistry – Launch of ISC3" über eine nachhaltige und innovative Chemikalienpolitik. Auf der Konferenz überreicht Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Gründungsurkunde. Das ISC3 wird als Kompetenzzentrum Triebfeder für die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele auch in Schwellen- und Entwicklungsländern sein. Mit zunächst 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das ISC3 auch eng mit UNEP, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, zusammenarbeiten. Das ISC3 soll dazu beitragen, Nachhaltigkeit als grundlegende Leitstrategie in Politik und Industrie zu verankern. Für die Förderung des Kompetenzzentrums sind 2017 1,7 Millionen Euro und ab 2018 pro Jahr 2,4 Millionen Euro jährlich in den Bundeshaushalt eingestellt.
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Mehr als 30 Stiftungen aus acht Ländern haben sich zu einer Allianz für mehr Klimaschutz und eine globale Energiewende zusammengeschlossen. Das teilten sie am 17. Mai 2017 anlässlich des Deutschen Stiftungstags in Osnabrück mit. Die so genannte Foundations-Plattform (F20) versteht sich als Brücke zwischen den 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländern (G20), der Privat- und Finanzwirtschaft und Zivilgesellschaft. Ziel der Stiftungsplattform ist, die Umsetzung der Agenda 2030, Klimaschutzprojekte und den Ausbau von Erneuerbaren Energien voranzubringen sowie die starke Rolle von zivilgesellschaftlichen Organisationen dabei zu betonen. Zusammengezählt haben die Stiftungen ein Kapital von einem zweistelligen Milliarden Betrag (US Dollar). Zu den Unterstützern der Plattform gehören unter anderem die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), die Stiftung Mercator, die Michael-Otto-Stiftung, die European Climate Foundation, die Stiftung 2°, der World Wide Fund For Nature (WWF), der Rockefeller Brothers Fund (USA), die Shakti Foundation (Indien), CTeam (China) oder die Avina-Foundation aus Südamerika. Die F20-Konferenz in Hamburg am 4. Juli 2017, drei Tage vor G20-Gipfel, ist der Startschuss für eine langfristige Kooperation. Den Stiftungen geht es darum, den G20-Prozess über Hamburg hinaus kontinuierlich zu begleiten, weitere Stiftungen können sich jederzeit anschließen. Die Namensgebung (F20) ist angelehnt an die offiziellen G20-Dialogprozesse
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86 Prozent der Bevölkerung in Deutschland halten die Hobbyjagd auf Tierarten, die von der Ausrottung bedroht sind, wie zum Beispiel Löwe, Elefant, Nashorn, Leopard oder Giraffe für nicht vertretbar. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die Kantar TNS im Auftrag von Tier- und Naturschutzverbänden erhoben hat. Anlässlich der Übergabe von 189.000 Unterschriften am 17. Mai 2017 in Bonn fordern der Deutsche Naturschutzring, der Deutsche Tierschutzbund, der IFAW, der NABU, Pro Wildlife, Rettet den Regenwald, Rettet die Elefanten Afrikas und Vier Pfoten das Bundesumweltministerium auf, die Einfuhr von Jagdtrophäen gefährdeter Tierarten zu verbieten. Deutschland ist gemeinsam mit Spanien nach den USA der größte Importeur von Jagdtrophäen bedrohter Arten. Alle diese Arten sind international und nach EU-Recht geschützt, der Handel mit ihnen ist verboten oder streng reglementiert. Jäger können die meisten Arten aber trotzdem einführen.
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Die Deutsche Wildtier Stiftung feierte am 15. Mai 2017 im Hamburger Rathaus im Rahmen eines Senatsempfanges ihr 25-jähriges Bestehen. Gegründet wurde die Stiftung 1992 zunächst unter dem Namen boco-Stiftung von dem Hamburger Unternehmer Haymo G. Rethwisch und 1999 in „Deutsche Wildtier Stiftung“ umbenannt. Die Deutsche Wildtier Stiftung will Menschen für die Schönheit der heimischen Wildtiere und der Natur begeistern. Sie will der Naturentfremdung besonders bei Kindern und Jugendlichen aktiv entgegenwirken. Ziel ist es, einheimische Wildtiere nachhaltig zu schützen und ihre natürlichen Lebensräume zu erhalten. Mit der Wahl des „Tier des Jahres“ setzt die Deutsche Wildtier Stiftung die langjährige Arbeit der Schutzgemeinschaft Deutsches Wild fort. Seit 1992 wählen die Mitglieder der Schutzgemeinschaft Deutsches Wild ein Tier des Jahres, auf das in der Öffentlichkeit aufmerksam gemacht werden soll.
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Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und das Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) gaben am 15. Mai 2017 in Genf den Start der internationalen Forschungsinitiative Year of Polar Prediction bekannt. Das Ziel des zweijährigen Großprojektes mit Partnern aus mehr als 20 Ländern ist es, die Wetter-, Eis- und Klimavorhersagen für die Arktis und Antarktis so umfassend zu verbessern, dass zum einen die Risiken für den Schiffsverkehr und andere Aktivitäten künftig besser eingeschätzt und Unfälle vermieden werden können. Zum anderen wollen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler genauer verstehen, wie die Klimaveränderungen an den Polen das Wetter in den mittleren Breiten beeinflussen.
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Der peruanische Bergführer Saúl Luciano Lliuya klagt in zweiter Instanz gegen RWE. Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm entschied am 13. Mai 2017, dass die Berufung des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya am 13. November 2017 mündlich verhandelt wird. Der Termin fällt mitten in die zweiwöchige UN-Klimakonferenz in Bonn (6. - 17. November 2017).
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Am 12. Mai 2017 wurde das Verpackungsgesetz im Bundesrat angenommen. Mit dem neuen Gesetz wird die bestehende Verpackungsverordnung weiterentwickelt. Ziel ist es, das Recycling und die Vermeidung von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern. Das Verpackungsgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
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Am 12. Mai 2017 stimmte der Bundesrat dem Strahlenschutzgesetz zu. Damit wird das Strahlenschutzrecht in Deutschland umfassend modernisiert und der radiologische Notfallschutz auf Grundlage der Erfahrungen nach Fukushima konzeptionell fortentwickelt. Der breite Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts wird nun durch das neue Strahlenschutzgesetz noch erheblich erweitert. So regelt es zum Beispiel den Einsatz radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Auch der Umgang mit dem radioaktiven Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassend geregelt. Das Gesetz legt erstmals einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und Arbeitsplätzen fest. Das Strahlenschutzgesetz schafft zudem die Grundlagen für ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes, modernes Notfallmanagementsystem. Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Notfällen im In- und Ausland sind in Notfallplänen darzustellen. Neu ist auch die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine einheitliche Lagebewertung erstellt. Bislang war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer Euratom-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst.
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Der Anstieg der Lufttemperaturüber dem antarktischen Weddellmeer könnte bereits in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts einen sich selbst verstärkenden Wärme- und Schmelzwasserkreislauf unter dem Filchner-Ronne-Schelfeis in Gang setzen und langfristig dazu führen, dass das zweitgrößte Schelfeis der Antarktis dramatisch schrumpft. Diese Vorhersage treffen Klimaforscher des Alfred-Wegener-Institutes, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) in einer Studie, die am 11. Mai 2017 im Fachmagazin Journal of Climate erschien. Darin entschlüsseln die Wissenschaftler mithilfe des Bremerhavener Eis-Ozean-Modells die ozeanografischen und meereisphysikalischen Prozesse, welche zu einem unumkehrbaren Wärmeeinstrom unter das Schelfeis führen können. Eine Entwicklung, wie sie im antarktischen Amundsenmeer bereits beobachtet wird.
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Am 10. Mai 2017 wurde ein Etappenziel der internationalen Natur- und Klimaschutzpolitik des Bundesumweltministeriums erreicht. Die von Deutschland initiierte "Bonn Challenge" zum Wiederaufbau von Wäldern hat es geschafft, die Länder zu Zusagen in Höhe von insgesamt 150 Millionen Hektar zu bewegen. Erreicht wurde das Ziel auf der ersten Bonn Challenge Regionalkonferenz für Asien in Palembang, Indonesien. Dort haben Bangladesch, Mongolei, Pakistan und Sri Lanka weitere Beiträge zum Wiederaufbau an Wäldern angekündigt. In Bonn hatten sich 2011 auf Initiative Deutschlands zahlreiche Länder darauf verständigt, bis 2020 weltweit 150 Millionen Hektar zerstörter Waldflächen wiederherzustellen.
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Fünf bisher nicht bekannte Unterarten von Galápagos-Meerechsen entdeckte ein Team aus ecuadorianischen und europäischen Forschern. Das Internationale Forschungsteam untersuchte die genetische Diversität der Meerechsen im gesamten Galápagos-Archipel und klassifizierte sie in elf verschiedene Unterarten. Die so genannte neue Taxonomie ermöglicht einen besseren Artenschutz der Meerechsen. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse im Zoological Journal of the Linnean Society am 10. Mai 2017. Die am stärksten differenzierten und gleichzeitig auch am stärksten bedrohten Meerechsen fanden die Forscher im Nord-Osten von San Cristobal, einer der ältesten Inseln des Archipels. Um die Besonderheit und Schutzwürdigkeit dieser Population zu unterstreichen, nannten sie diese Unterart Godzilla-Meerechse (Amblyrhynchus cristatus godzilla) in Anlehnung an das berühmte Kino-Monster Godzilla, dessen Kreation und Gestaltung wohl maßgeblich durch Meerechsen inspiriert worden ist. Für die Forscher steht es außer Frage, dass die Meerechse als Art in ihrem Bestand bedroht ist. Hauptgründe hierfür stellen verwilderte Katzen, Ölverschmutzung des marinen Lebensraums durch wiederholte Tankerhavarien und der Bau von Hotelanlagen im unmittelbaren Bereich der Küsten dar.
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Am 6. Mai 2017 veröffentlich Frankreich ein Gesetz, das die Haltung von Delfinen und Orcas in Gefangenschaft verbietet. Ausgenommen sind lediglich die Meeressäuger, die bei Inkrafttreten des Erlasses bereits in Gefangenschaft leben. Tierschutzorganisationen begrüßten das Gesetz. Das neue Gesetz schreibt außerdem vor, dass die Becken von Orcas und Delfinen um mindestens 150 Prozent vergrößert werden müssen, damit die Tiere mehr Abstand zu Besuchern und Artgenossen haben. Direkter Kontakt zwischen den Meeressäugern und Besuchern ist künftig verboten. Das Wasser in den Becken darf zudem nicht mehr mit Chlor behandelt werden.
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Am 5. Mai 2017 zeichnete der UNESCO-Exekutivrat acht neues UNESCO-Geoparks in Paris aus: Arxan und Keketuohai (China), Cheongsong (Südkorea), Qeshm Island (Iran), Causses du Quercy (Frankreich), Las Lorras (Spanien), Comarca Minera und Mixteca Alta (Mexiko). Insgesamt gibt es jetzt 127 UNESCO-Geoparks weltweit, sechs davon in Deutschland: Bergstraße-Odenwald, TERRA.vita, Schwäbische Alb, Vulkaneifel, Harz–Braunschweiger Land–Ostfalen sowie der deutsch-polnische Geopark Muskauer Faltenbogen. UNESCO-Geoparks sind Regionen, die Erdgeschichte besonders anschaulich zeigen, bedeutende Fossilfundstellen oder Gesteinsformationen vorweisen. Durch Bildung, Schutz und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung machen sie das Erbe ihrer Landschaft erlebbar, für Bewohner wie für Besucher. Sie schaffen Identifikation mit der Region, fördern Tourismus und machen Herausforderungen des globalen Wandels in der Region zum Thema.
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Russische Forscher haben auf den Golanhöhen in Israel eine neue Schmetterlingsart entdeckt. Der Falter mit orangefarbenen, schwarz gepunkteten Flügeln wurde in einem Skigebiet auf dem Berg Hermon gefunden, berichten die Wissenschaftler im Fachmagazin "Comparative Cytogenetics" am 5. Mai 2017. Die Melitaea acentria genannte Spezies ist die erste neu entdeckte Schmetterlingsart seit mehr als einem Jahrhundert auf israelischem Gebiet. Sie ist vermutlich vor 1 bis 1,6 Millionen Jahren entstanden und wahrscheinlich im Norden Israels und in den Nachbarländern Syrien und Libanon heimisch. Der russische Insektenkundler und Evolutionsbiologe Wladimir Luchtanow vom Zoologischen Institut in St. Petersburg zeigte sich überrascht, dass die neue Art nicht schon früher entdeckt wurde. Das Tier sei tausendfach fotografiert worden, nur habe dabei niemand erkannt, dass es sich dabei um eine eigene Art handele. Ursache dafür sei, dass die Art der weit verbreiteten Spezies Melitaea persea ähnele. Niemand hatte bisher die innere Anatomie und Genetik untersucht. Luchtanow hatte 2012 eine umfassende Untersuchung israelischer Schmetterlinge begonnen. Eine seiner damaligen Studentinnen fand den Falter.
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Ein von Greenpeace im Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kritisiert, dass die derzeitige Verordnung zur Haltung von Mastschweinen (Nutztierhaltungsverordnung) in Deutschland in wichtigen Punkten dem Tierschutzgesetz widerspricht und verfassungswidrig. Das Gutachten wurde von der Umweltorganisation am 3. Mai 2017 in Berlin vorstellte. Laut Greenpeace garantiert die geltende Nutztierverordnung Schweinen nicht genug Platz, Bequemlichkeit und artgerechte Beschäftigung. Das widerspricht nach Ansicht der Umweltschützer dem Grundgesetz, in dem festgeschrieben ist, dass der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen hat.
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Der 2. Mai markiert den Tag im Jahr, ab dem die für Deutschland produzierten Nahrungsmittel nicht mehr auf dem Müll landen, sondern verwertet und genutzt werden. Es ist ein theoretisches Gedankenkonstrukt, das deutlich machen soll, wie viel Lebensmittel in Deutschland alltäglich verschwendet werden. Mit dem „Tag der Lebensmittelverschwendung“ will die Naturschutzorganisation WWF symbolisch verdeutlichen, dass bis dahin in Deutschland jährlich rund 18 Mio. Tonnen produzierte Lebensmittel ungenutzt beseitigt werden. Laut WWF werden jährlich 2,6 Millionen Hektar landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet, nur um die darauf angebauten Produkte wieder zu wegzuwerfen. Hinzukommen unnötig freigesetzte Treibhausgasemissionen in Höhe von 48 Mio. Tonnen.
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Deutsche Verbraucher essen mehr Fische und Meeresfrüchte als in heimischen Gewässern gefangen werden. Am 29. April 2017 ist deutscher „Fish-Dependence-Day“: Dann hat Deutschland rechnerisch den Fisch aus eigener Fischerei aufgebraucht und muss auf Importe setzen. 87 Prozent des hierzulande verzehrten Fisches werden eingeführt. Die Berechnungen zum „Fish-Dependence-Day“ für die EU und ihre Mitgliedsstaaten werden jedes Jahr von der New Economics Foundation (NEF) errechnet.
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Im Jahr 2001 startete der WWF mit seinem bisher größten Projekt in Deutschland. Mit der Schaffung und Sicherung eines durchgehenden Verbundes überflutbarer Auenwälder soll die einzigartige, auentypischen Tier- und Pflanzenwelt der Elbauen langfristig geschützt werden. Die wesentliche Maßnahme des Projektes ist die Deichrückverlegung im Lödderitzer Forst. Seit 2009 wurde ein ca. sieben Kilometer langer neuer Deich gebaut und inzwischen fertiggestellt. Durch die Öffnung des alten Deiches wird mit dem Lödderitzer Forst eine 600 Hektar große, wertvolle Auenwaldfläche wieder an die natürliche Überflutungsdynamik der Elbe angeschlossen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nahm 28. April 2017 zusammen mit dem Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Reiner Haseloff, und Vertretern des WWF an der symbolischen Schlitzung des alten flussnahen Deiches teil. Nach Abschluss der Arbeiten Ende 2018 wird der Auenwald wieder seine natürliche Funktion als Überflutungsraum für die Elbe wahrnehmen können. Das Projektgebiet in den Auen der Mittleren Elbe zwischen Dessau und der Saalemündung umfasst insgesamt 5800 Hektar. Darin liegt ein zentraler Teil der größten zusammenhängenden Auenwaldkomplexe Mitteleuropas mit rund 2750 Hektar Fläche. Das Gebiet ist ein national und international bedeutsames Brut-, Rast- und Durchzugsgebiet für zahlreiche Vogelarten. Das Projekt wird zu 75 Prozent vom Bundesumweltministerium aus dem Programm "chance.natur – Bundesförderung Naturschutz" mit 24,8 Millionen Euro finanziert. Träger des Projektes ist der World Wide Fund for Nature (WWF Deutschland), der sich zusammen mit dem Land Sachsen-Anhalt ebenfalls an der Finanzierung des Projektes beteiligt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 33 Millionen Euro.
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Am 28. April 2017 beschloss der Ministerrat der EU in einem knappen Ergebnis neue Umweltstandards für Großfeuerungsanlagen (LCP), worunter auch Kohlekraftwerke fallen. Deutschland war eines von acht Ländern, die dagegen stimmten. Die Novelle regelt nun den Einsatz der besten verfügbaren Techniken bei LCPs unter verschärften Bedingungen. Durch die neue Regulierung dürfen die Anlagen ab 2021 deutlich weniger Feinstaub, Schwefel und Stickoxide ausstoßen. Zum ersten Mal sind auch Grenzwerte für Quecksilber festgeschrieben worden.
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Am 27. April 2017 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York den "Strategischen Plan der Vereinten Nationen für Wälder" an. Die Bundesregierung Deutschland begrüßte diesen Schritt. Mit dem Strategischen Plan wird der Grundstein gelegt, die verschiedenen internationalen Aktivitäten für den Wald enger zu verknüpfen. Sein Ziel: Die Wälder der Erde nachhaltig zu bewirtschaften und langfristig zu erhalten. Der Strategische Plan soll damit zu den bereits vereinbarten internationalen Nachhaltigkeits-, Biodiversitäts- und Klimaschutzzielen beitragen. Die jetzt unter den Vereinten Nationen erzielten Beschlüsse stellen aus deutscher Sicht eine bedeutende Richtungsentscheidung dar. Der Startschuss für den "Strategischen Plan der Vereinten Nationen für Wälder" wurde bereits 2015 gegeben. Die Bundesregierung hatte sich für die Vereinbarung internationaler Standards nachhaltiger Waldbewirtschaftung sowie mehr Kohärenz und gegenseitige Verstärkung bei den verschiedenen internationalen Initiativen eingesetzt. Die Bundesregierung unterstützt aktiv alle wichtigen internationalen waldrelevanten Prozesse und will auch im eigenen Bereich Vorbild sein. Hier greifen die Aktivitäten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Initiativen des Bundesumweltministeriums (BMUB) und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ineinander. Umfasst sind davon beispielsweise Prozesse zur Erhaltung von Wäldern wie im Rahmen der Klimaverhandlungen, zum Wiederaufbau von Wäldern oder zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages und zur Förderung entwaldungsfreier Lieferketten bei Agrarprodukten.
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Am 27. April 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften. Das vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene Gesetzespaket setzt Vorgaben des Europa- und Völkerrechts im Bereich des umweltrechtlichen Rechtsschutzes um. Damit erhalten Umweltverbände mehr Klagerechte. Behörden, Vorhaben- und Planungsträger, Bürgerinnen und Bürger sowie anerkannte Umweltvereinigungen erhalten durch das Gesetz Rechtssicherheit, welche staatlichen Entscheidungen in welcher Form und in welcher Frist gerichtlich überprüfbar sind. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umweltverbandsklage können Umweltvereinigungen künftig bei mehr Entscheidungen als bisher die Verletzung umweltbezogener Vorschriften geltend machen. Außerdem entfällt bei Rechtsbehelfen gegen Zulassungsentscheidungen für UVP-pflichtige Vorhaben und bestimmte Industrieanlagen die "materielle Präklusion". Einwendungen vor Gericht, die nicht schon im Genehmigungsverfahren vorgebracht worden waren, dürfen nicht mehr ausgeschlossen werden. Möglich bleibt ein Ausschluss von Einwendungen aber dann, wenn deren erstmalige Geltendmachung im Gerichtsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist.
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Die Europäische Kommission verabschiedete am 27. April 2017 einen neuen Aktionsplan, der den Schutz von Natur und Biodiversität in der EU verbessern soll. Der Plan umfasst 15 Maßnahmen, die bis zum Jahr 2019 durchzuführen sind und die Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie, der zentralen Naturschutzmaßnahmen der EU, rasch verbessern sollen. Sie konzentrieren sich vier Schwerpunktbereiche: Verbesserung von Leitlinien und Wissen sowie der Vereinbarkeit mit allgemeineren sozio-ökonomischen Zielen; Übernahme politischer Eigenverantwortung und Verbesserung der Rechtseinhaltung; Förderung von Investitionen in Natura-2000-Projekte und Verbesserung der Verwendung der EU-Fördermittel; Bessere Kommunikation und Sensibilisierung, Einbindung von Bürgern, Interessenträgern und Gemeinschaften.
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Die Europäische Kommission forderte Polen auf, vom Holzeinschlag in großem Stil in den Wäldern von Białowieża, einem der letzten Urwaldgebiete in Europa, das als Teil des Natura-2000-Netzes geschützt ist, Abstand zu nehmen. Am 25. März 2016 beschlossen die polnischen Behörden eine Änderung des Forstwirtschaftsplans für die Wälder von Białowieża. Die Entscheidung ermöglicht eine Verdreifachung des Holzeinschlags sowie aktive Forstbewirtschaftungsmaßnahmen in Gebieten, in denen bisher jeder Eingriff ausgeschlossen war. Die polnischen Behörden begründen die Erhöhung des Holzeinschlags mit der Notwendigkeit, den Borkenkäferbefall zu bekämpfen und die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten, die vorliegenden Daten zeigen jedoch, dass diese Maßnahmen nicht mit den Naturschutzzielen für das Gebiet vereinbar sind und über das hinausgehen, was für die sichere Nutzung des Waldes notwendig ist. Der Holzeinschlag dürfte die Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Arten des Natura-2000-Gebiets beeinträchtigen und zu einer irreparablen Schädigung der biologischen Vielfalt führen. Im Juni 2016 übermittelte die Kommission den polnischen Behörden ein Aufforderungsschreiben, in dem sie diese aufforderte, die Erfüllung der Erhaltungs- und Schutzanforderungen der EU-Vorschriften zum Vogelschutz (Richtlinie 2009/147/EG) und zum Schutz natürlicher Lebensräume (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) in diesem Gebiet zu gewährleisten. Weil mit dem Holzeinschlag bereits begonnen worden ist und unter anderem hundertjährige und noch ältere Bäume gefällt und Maßnahmen in den natürlichen Lebensräumen durchgeführt wurden, die gemäß den Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen streng geschützt werden sollten, übermittelt die Kommission jetzt eine letzte Mahnung. Da eine gravierende irreparable Schädigung des Gebietes droht, hat die Kommission die polnischen Behörden aufgefordert, binnen eines Monats, anstatt wie üblich innerhalb einer Zweimonatsfrist, zu antworten. Falls Polen diesen Verstoß gegen EU-Recht nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt, kann beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erhoben werden.
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Die Europäische Kommission veröffentlichte am 27. April 2017 einen Atlas zur kommunalen Wasserwirtschaft in Europa, die erste Publikation dieser Art. Er zeigt auf, wie die verschiedenen Methoden der Wasserbewirtschaftung sowie andere Faktoren wie Abfallbewirtschaftung, Klimawandel und Nahrungsmittelpräferenzen die langfristige Nachhaltigkeit der Wassernutzung beeinflussen. In detaillierten Informationsblättern stellt der Atlas den Stand der Wasserbewirtschaftung in mehr als 40 europäischen Städten und Regionen vor – darunter Berlin und Hamburg – und liefert zudem eine Reihe von überseeischen Beispielen. Der Atlas enthält zwei Online-Tools, die von den Städten genutzt werden können, um eine nachhaltigere Wasserbewirtschaftung zu gewährleisten. City Blueprint ist ein interaktives Instrument, mit dem die strategische Entscheidungsfindung unterstützt wird, indem einschlägige Ergebnisse und Fachwissen leicht zugänglich und verständlich gemacht werden. Das Instrument enthält bis zu 25 unterschiedliche Aspekte der Wasserbewirtschaftung und gibt einen Überblick über die Stärken und Schwächen von Städten. Gleichzeitig werden maßgeschneiderte Lösungen für eine nachhaltigere städtische Wasserversorgung geboten. Mit dem Instrument „City Amberprint“ werden die Fortschritte, die die Städte im Hinblick auf eine intelligente und nachhaltige Wasserbewirtschaftung erzielen, gemessen. Der Atlas wurde anlässlich der Tagung der Minister für Wasserwirtschaft aus den 43 Mitgliedern der Union für den Mittelmeerraum vorgestellt, die auf Einladung der Regierung von Malta in Valletta stattfand.
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Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) ist ein neues Finanzierungsinstrument des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Übergeordnetes Ziel der EUKI ist die Förderung der Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union zur Senkung von Treibhausgasemissionen durch eine Intensivierung des grenzüberschreitenden Dialogs sowie des Wissens- und Erfahrungsaustauschs. Interessierte gemeinnützige Organisationen können bis Mitte Mai 2017 im Rahmen eines Ideenwettbewerbs Projektvorschläge einreichen, bei denen Vertreter oder Organisationen aus zwei oder mehr EU-Ländern zusammenarbeiten sollen. Bi- und multilaterale Projekte sollen den Austausch guter Praxis beim Klimaschutz und den klimapolitischen Dialog mit anderen EU-Mitgliedstaaten intensivieren. Gefördert werden können unter anderem Kooperationsprojekte, bei denen nationale Klima- und Energiepläne erstellt, Klimaschutzstädtepartnerschaften vereinbart oder konkrete Treibhausgasminderungen in Unternehmen oder Schulen initiiert werden. Zielgruppen der EUKI-Projekte sind Regierungen, Kommunen, Bildungsinstitutionen sowie Akteure aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, vornehmlich in Mittel-, Ost- und Südeuropa.
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In seinem Urteil am 26. April 2017 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die Stadt Hamburg die Errichtung des Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg ohne ausreichende vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt hat. Damit hat Deutschland gegen die FFH-Richtlinie verstoßen. Geklagt hatte die EU-Kommission. Die Stadt Hamburg war davon ausgegangen, dass mit dem Kraftwerk Moorburg keine erhebliche Beeinträchtigung stromaufwärts gelegener Natura-2000-Gebiete verbunden wäre. Allerdings wurden durch die Kühlwasserentnahme auf Höhe des Kraftwerks Moorburg zahlreiche in Anhang II der Habitat-Richtlinie aufgeführte Fische getötet, hatte die EU-Kommission bemängelt. Außerdem seien kumulative Wirkungen durch die nahegelegene Pumpstation in Geesthacht nicht ausreichend berücksichtigt worden, urteilten die EuGH-RichterInnen.
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Am Leibniz-Institut für Troposphärenforschung (TROPOS) wurde am 25. April 2017 eine weltweit einzigartige Anlage in Betrieb genommen, mit der die Einflüsse von Turbulenzen auf Wolkenprozesse unter präzise einstellbaren Versuchsbedingungen untersucht werden können. Der neue Windkanal ist Teil des Leipziger Wolkenlabors, in dem seit 2006 verschiedenste Wolkenprozesse simuliert werden. Unter Laborbedingungen wurden z.B. das Entstehen und Gefrieren von Wolken nachgestellt. Wie stark Luftverwirbelungen diese Prozesse beeinflussen, konnte bisher noch nicht untersucht werden. Deshalb entstand in den letzten Jahren eine ergänzende Anlage für rund eine Million Euro. Die von dieser Anlage zu erwarteten neuen Erkenntnisse sind wichtig für das Verständnis von Wetter und Klima, wie etwa die Bildung von Niederschlag und die Helligkeit und Lebensdauer von Wolken.
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Diesel-PKW überschreiten die Euro-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NOx) auf der Straße noch deutlich stärker als bislang angenommen. Ging man für das Jahr 2016 bislang von 575 mg NOx/km aus, liegt nun die Diesel-Pkw-Flotte in Deutschland bei durchschnittlich 767 mg NOx/km. Das ergaben neue Berechnungen für das Umweltbundesamt (UBA). Um ein möglichst realistisches Bild der Emissionen zu bekommen, wurden erstmals nicht nur Messungen des betriebswarmen Motors bei Außentemperaturen von über 20 Grad Celsius zugrunde gelegt, sondern das Abgasverhalten der Diesel über alle Jahreszeiten und für alle in Deutschland üblichen Temperaturen herangezogen. Unterhalb der im Labor üblichen 20 bis 30 Grad Celsius steigen die NOx-Emissionen mit sinkender Außentemperatur stark an. Am schmutzigsten sind unter Berücksichtigung dieses Temperatureffektes Euro-5-Diesel-PKW; sie liegen bei durchschnittlich 906 mg NOx/km (403 Prozent über dem Grenzwert von 180 mg NOx/km). Bei Euro 4 sind es durchschnittlich 674 mg NOx/km (+170 Prozent, Grenzwert: 250), bei modernen, aktuell zugelassenen Euro-6-Diesel-Pkw ohne verbindlichen „RDE-Straßentest (RDE = Real Driving Emissions)“ bei der Zulassung im Mittel 507 mg NOx/km (+534 Prozent, Grenzwert: 80). Die Hälfte der Pkw-Fahrleistung wird in Deutschland bei Temperaturen unter 10 °C erbracht. Dass die Abgasreinigung von Stickoxiden von Diesel-PKW an kalten Tagen im praktischen Betrieb auf der Straße teilweise nur unzureichend funktioniert, war erst im Zuge des Dieselskandals im vollen Umfang bekannt geworden. Das UBA legt nun mit der Veröffentlichung einer Aktualisierung des „Handbuches für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA)“ eine systematische Berechnung der Folgen dieses Missstandes vor und zeigt, wie hoch der Einfluss der Umgebungstemperatur auf die NOx-Emissionen eines bereits betriebswarmen Motors ist. In der Vergangenheit wurde der Temperatureinfluss nur bei kalten Motoren berücksichtigt.
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Am 24. April 2017 wurden in Flensburg die ersten 130 PALs (Porpoise Alert) von Umweltminister Robert Habeck an schleswig-holsteinische Fischer, die die „Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und Tauchenten“ unterzeichnet haben, ausgegeben. Im Rahmen eines mehrjährigen Praxistests werden sie auf ihre Tauglichkeit und Verträglichkeit geprüft. Bisher verfangen sich jährlich bis zu 200 Schweinswale in Stellnetzen der Fischerei an der Ostseeküste. Der neu entwickelte Sender von Professor Boris Culik vom Thünen-Institut für Ostseefischerei soll das Problem lösen. Der sogenannte PAL-Sender imitiert die Signale eines Schweinswals unter Wasser. Alle 8 bis 24 Sekunden löst der Sender ein Klickgeräusch aus, das für die Schweinswale nach einem Artgenossen klingt, der sie davor warnt, näherzukommen. „Bisher gab es nur Klicker, die unangenehm für die Tiere waren und sie weiträumig vertrieben haben.“, erklärt Professor Culik. Die Wale sollen die Netze mit dem Warngeräusch zusammenbringen und sie langfristig meiden. Ingesamt werden 1.500 PAL-Sender an schleswig-holsteinische Fischer ausgegeben. Das Umweltministerium fördert das Projekt mit rund 430.000 Euro. Der Praxisbetrieb an den Stellnetzen soll die Testergebnisse bestätigen, dass die Beifangquote von Schweinswalen um bis zu 70 Prozent verringert werden kann. Die Naturschutzverbände WWF, BUND, NABU und LNV fordern, den Praxistest eng wissenschaftlich zu beobachten und zu vergleichen, ob mit den Sendern mehr oder weniger Schweinswale gefangen werden als vorher.
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Am 22. April 2017, dem "Earth Day", nahmen welweit in mehr als 600 Städten Menschen am “March for Science” teil, allein in Deutschland gingen etwa 37.000 Teilnehmer in 22 Städten für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung auf die Straße. Der March for Science ist eine unabhängige Initiative, die sich zum Ziel gesetzt hat, auf die Gefahren durch populistische Tendenzen hinzuweisen und für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung auf der ganzen Welt zu demonstrieren. Nahezu alle wichtigen Wissenschaftsinstitutionen in Deutschland wie die Max-Planck-Gesellschaft, der DAAD oder die Helmholtz-Gemeinschaft hatten im Vorfeld ihre Unterstützung erklärt. Die Vorstände vieler dieser Institutionen waren als Redner bei den unterschiedlichen Kundgebungen zu hören. Die zentrale Veranstaltung fand jedoch in der US-Hauptstadt Washington statt Nach dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump wächst vor allem in den USA die Angst vor einer neuen Ära der "alternativen Fakten". Aber auch in der der EU wird die freie Wissenschaft immer stärker eingeschränkt, kritisiert die Deutsche UNESCO-Kommission in einer Pressemitteilung zum weltweiten „March for Science“. Regierungen entwerten die erzielten Erkenntnisse, streichen öffentliche Fördermittel, beschlagnahmen Forschungsergebnisse und besetzen wissenschaftliche Positionen politisch. Datenmaterial wird zensiert und Presseauskünfte verboten.
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Am 21. April 2017 rammte eine Fähre auf Gran Canaria beim Auslaufen aus dem Hafen der Inselhauptstadt Las Palmas die Kaimauer mit eingebauten Tankleitungen, wodurch 60.000 Liter Treibstoff in den Atlantik gelangten. einen Kilometer vor der Küste bildete sich ein etwa 15 Kilometer langer Ölteppich, den die spanische Küstenwache bekämpfte. Am 23. April 2017 wurden wegen des Ölteppichs alle Strände an einem etwa 20 Kilometer langen Küstenabschnitt zwischen San Cristóbal und Gnado gesperrt. Die Reederei Naviera Armas teilte mit, der Unfall habe sich aufgrund eines technischen Defekts ereignet, der zu einem Stromausfall auf dem Schiff geführt habe.
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Fast ein Fünftel der Fläche der Europäischen Union stand 2015 unter Naturschutz im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Das teilte das statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) mit Sitz in Luxemburg am 21. April 2017 mit. In Zahlen ausgedrückt sind das 788.000 Quadratkilometer, etwa 18 Prozent der EU-Fläche. Innerhalb der fünf Jahre nach der letzten Berechnung 2010 sind das 4 Prozent mehr. Den größten Anteil von Schutzgebieten gemessen an der Gesamtfläche hatten Slowenien (8.000 Quadratkilometer oder 38 Prozent) und Kroatien (21.000 Quadratkilometer oder 37 Prozent). Deutschland lag mit 15 Prozent noch unter dem Gesamtdurchschnitt der EU. Schlusslicht ist Dänemark mit 3.600 Quadratkilometern oder 8 Prozent der Landesfläche.
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Das Landumweltministerium zeichnete am 19. April 2017 die Bruchhauser Steine bei Olsberg im Hochsauerland als erstes Nationales Naturmonument Nordrhein-Westfalens aus. Bundesweit ist es das zweite Nationale Naturmonument. Etwa einen Kilometer nordöstlich von Olsberg-Bruchhausen erhebt sich der Istenberg mit einer Höhe von 727 Metern und bildet die Wasserscheide zwischen Rhein und Weser. Auf seinem nach Norden und Nordwesten abfallenden Hang ragen vier große Porphyrfelsen über den Wald auf. Der südlichste Fels ist der Feldstein (45 Meter), im Nordwesten liegt der Ravenstein (72 Meter), im Norden der Bornstein (92 Meter) und benachbart im Osten der Goldstein (60 Meter). Das Areal der Bruchhauser Steine ist Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet. Darüber hinaus ist es als Boden- und Kulturdenkmal ersten Ranges und als archäologisches Reservat anerkannt, denn zwischen den Felsen befindet sich eine prähistorische Wallburg und Kultstätte, die ungefähr aus der Zeit um 500 vor Christus stammt. Die Felsen sind ein beliebtes Ausflugsziel und werden von der Stiftung Bruchhauser Steine betreut, damit die Natur keinen Schaden nimmt.
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Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellte am 19. April 2017 eine neue Studie vor, die erstmals umfassend Aufschluss über Vorkommen und Gefährdung von Haien, Rochen und Chimären in der deutschen Nord- und Ostsee gibt. Erstmalig wurden in Deutschland für einen Zeitraum von 390 Jahren (1625 bis 2015) mehr als 27.500 Nachweise von 19 Knorpelfischarten für die deutschen Meeresgebiete von Nord- und Ostsee zusammengetragen und analysiert. Zehn Arten stufte das Forscherteam als etabliert in den deutschen Meeren ein: Hundshai, Weißgefleckter Glatthai, Kleingefleckter Katzenhai, Dornhai, Sternrochen, Kuckucksrochen, Nagelrochen, Fleckrochen, Gewöhnlicher Stechrochen sowie der Glattrochen-Artkomplex. Eine Chimärenart, drei Rochen- und fünf Haiarten kommen darüber hinaus derzeit unregelmäßig in deutschen Gewässern vor. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Gefährdungssituation der meisten Knorpelfischarten in den deutschen Meeresgebieten alarmierend ist. Der Gewöhnliche Stechrochen und der Glattrochen sind in deutschen Gewässern ausgestorben bzw. verschollen. Nagelrochen und Dornhai sind vom Aussterben bedroht, Hundshai und Sternrochen sind stark gefährdet bzw. gefährdet, Kuckucks- und Fleckrochen gelten als extrem selten. Aufgrund unzureichender Datenlage konnte für den Weißgefleckten Glatthai keine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Nur eine einzige Art, der Kleingefleckte Katzenhai, gilt derzeit als ungefährdet. Als Haupt-Gefährdungsursachen der Knorpelfische werden die Fischerei, durch den Menschen verursachte Lebensraumveränderungen, Schadstoffe und der Einfluss des Klimawandels herausgestellt. In der Studie wird die Einrichtung von wirksam gemanagten Meeresschutzgebieten als eine wesentliche Schutzmaßnahme vorgeschlagen.
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Am 18. April 2017 überschritt die Kohlendioxid-Konzentration in der Erdatmosphäre erstmals die Marke von 410 ppm (parts per million). Die Messstation Mauna Loa auf Hawaii zeigte den Wert 410,28 ppm an, wie das US-Wissenschaftsportal Climate Central berichtete. Zuletzt gab es einen so hohen CO2-Gehalt mehreren Millionen Jahren. Seit 1958 überwachen Forscher am Vulkan Mauna Loa auf Hawaii die jährlichen Schwankungen des Treibhausgases in der Atmosphäre. Die Messstation befindet sich in 3.400 Metern Höhe am Nordhang des Vulkans. Als die Messungen im März 1958 begannen, lag der auf Mauna Loa gemessene Wert bei 315,71 ppm – und damit deutlich über dem vorindustriellen Niveau von 280 ppm.
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Am 18. April 2017 verkündeten die Richter des Monsanto Tribunals ihre Gutachten. Die fünf RichterInnen kommen einstimmig zum Schluss, dass die Praktiken von Monsanto die Rechte auf Nahrung, Gesundheit und eine gesunde Umwelt verletzen. Zudem beeinträchtigt Monsanto’s Verhalten die Freiheit der Wissenschafter, unerlässlich für eine unabhängige wissenschaftliche Forschung. Die RichterInnen halten weiter fest, dass, trotzt den vielen vorhandenen rechtlichen Mitteln im Umweltschutz, eine grosse Lücke besteht zwischen den Verpflichtungserklärungen der Unternehmen und deren Umsetzung. Die Umwelt muss im internationalen Recht besser geschützt werden, die Straftat des Oekozids muss darin Eingang finden. Wäre Oekozid als Straftat international annerkannt, würden wahrscheinlich international viele Aktivitäten Monsantos diesen Tatbestand erfüllen - so die Schlussfolgerungen der RichterInnen. Im letzten Teil ihrer Rechtsgutachten beziehen sich die RichterInnen auf die immer grösser werdende Kluft zwischen den universalen Menschenrechten und der Firmenverantwortlichkeit. Sie empfehlen den Vereinten Nationen dringend, Massnahmen zu ergreifen, damit die Rechte der Menschen und der Umwelt nicht durch Freihandelsverträge ausser Kraft gesetzt werden. Klagen gegen Unternehmen sollen vor dem Internationalen Strafgerichtshof möglich gemacht werden. Mitte Oktober 2016 hatte in Den Haag das sogenannte Internationale Monsanto-Tribunal stattgefunden, ein ausserordentliches Meinungsgericht, das von einer zivilgesellschaftlichen Initiative geschaffen wurde, um gewisse Tätigkeiten des Unternehmens Monsanto juristisch zu untersuchen. Dort wurde dem US-amerikanischen Saatgut-und Pestizidunternehmen symbolisch der Prozess gemacht. Der Hauptvorwurf lautete: Verbrechen gegen die Umwelt.
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Der Verlag Matthes & Seitz Berlin stiftete im Jahr 2017 erstmalig den mit 10.000 € dotierten Deutschen Preis für Nature Writing, der jährlich verliehen wird. Bestandteil des Preises ist ein sechswöchiger Schreibaufenthalt auf der Insel Vilm bei Rügen an der Internationalen Naturschutzakademie des Bundesamtes für Naturschutz, der vom Bundesamt. Die Empfängerin des Stipendiums 2017 ist die Autorin Marion Poschmann. Die Preisverleihung fand am 11. April 2017 in Kooperation mit der Akademie der Künste in Berlin statt. Nature Writing ist eine Form der Prosa oder Poesie, in deren Zentrum die belebte und unbelebte Natur steht. Die Vergabe des Schriftstellerpreises soll sowohl dazu beitragen, Nature Writing verstärkt im deutschsprachigen Raum zu etablieren als auch den Themen Natur und Naturschutz mehr öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen. Die Literatur kann mit ihren Mitteln und ihren sprachlichen und ästhetischen Ausdrucksformen Menschen ansprechen und für die Natur und ihren Schutz sensibilisieren.
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Am 9. April 2017 veröffentlichte Frankreich die Schließung des umstrittenen Atomkraftwerks Fessenheim in einem Dekret im Amtsblatt. Deutschland und Umweltschützer sehen das älteste französische Atomkraftwerk schon lange als Sicherheitsrisiko. Immer wieder gab es in Fessenheim, das nur 30 Kilometer südwestlich von Freiburg liegt, Pannen und Zwischenfälle. Kritiker verweisen zudem auf das Erdbebenrisiko in der Region. Der Betreiber EDF hatte der Schließung allerdings nur unter Bedingungen zugestimmt. Fessenheim soll erst dann geschlossen werden, wenn der Europäische Druckwasserreaktor (EPR) in Flamanville am Ärmelkanal ans Netz geht. Ein Rechtsstreit könnte die geplante Schließung verzögern. Die französische Region Grand Est mit Sitz in Straßburg kündigte an, eine Klage des Bürgermeisters von Fessenheim gegen die Stilllegung zu unterstützen.
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Am 5. April 2017 kippte das südafrikanische Verfassungsgericht das Moratorium des nationalen Handels mit Nashorn-Horn aus formalen Gründen. Der Handel mit Rhinozeros-Hörnern ist künftig wieder zulässig. Das internationale Handelsverbot ist von der Entscheidung in Südafrika zunächst nicht betroffen. Tierschützer befürchten, dass selbst der begrenzte Handel in Südafrika die Nachfrage anheizen und damit der Wilderei neuen Auftrieb geben könnte.
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Ein Verbändebündnis aus Allianz pro Schiene, BUND und Deutscher Umwelthilfe (DUH) reichte am 4. April 2017 eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein, um die generelle Zulassung von Gigalinern auf deutschen Straßen zu verhindern. Die zum 1. Januar 2017 vom Bundesverkehrsministerium erteilte Regelzulassung für die mehr als 25 Meter langen Lastwagen verstoße gegen das EU-Recht, teilten die Verbände am 5. April 2017 in Berlin auf einer Pressekonferenz mit. Sie gefährde die Klimaziele Deutschlands und sei ein nicht abschätzbares Risiko für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.