Ereignisse Chronologisch
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Werden die globalen Treibhausgasemissionen nicht verringert, könnte der Meeresspiegel bis 2100 um 70-120 Zentimeter ansteigen. Das ist das Ergebnis einer breiten Expertenbefragung zum Meeresspiegel unter 90 Spezialisten. Der Umfrage zufolge erwarten die Experten bei ungebremstem Klimawandel bis 2300 einen mittleren Meeresspiegelanstieg von 200-300 Zentimetern. Im Gegensatz dazu wird der Meeresspiegelanstieg in einem Szenario mit ambitioniertem Klimaschutz bis 2100 auf 40-60 Zentimeter und bis 2300 auf 60-100 Zentimeter geschätzt. Durchgeführt wurde die Befragung von einem Wissenschaftlerteam aus den USA und Deutschland.
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Am 21. November 2013 verließen Nichtregierungsorganisationen aus aller Welt, darunter Greenpeace, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), WWF und Oxfam aus Protest die 19. UN-Klimakonferenz in Warschau.
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Bundesumweltminister Peter Altmaier kündigte am 20. November 2013 auf der UN-Klimakonferenz in Warschau an, dass Deutschland mit zusätzlichen 12 Millionen Euro ein Programm aufstockt, mit dem Pionierregionen unterstützt werden, die Entwaldung bekämpft und damit Treibhausgasemissionen verhindert haben. Deutschland baut damit sein Engagement bei Waldschutzmaßnahmen, die nachweisbar zur Vermeidung von Emissionen beitragen, auf nunmehr 56 Millionen Euro aus.
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Wie aus dem am 19. November 2013 online veröffentlichten jährlichen Bericht des Global Carbon Project (GCP) hervorgeht, haben die CO2 Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger und der Zementproduktion einen neuen Rekordstand von 35 Milliarden Tonnen pro Jahr erreicht. Dies entspricht einem Zuwachs von 58 Prozent gegenüber dem Stand von 1990. Gegenüber 2011 hat der jährliche Ausstoss um 2.2 Prozent zugenommen. Basierend auf Schätzungen der globalen Wirtschaftsleistung wird ein Zuwachs von 2.1 Prozent auf 36 Milliarden Tonnen CO2 für 2013 erwartet.
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Am 18. November 2013 began TEPCO mit der Bergung der Brennstäbe aus Block 4 des havarierten Atomkraftwerk Fukushima Daiichi.
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Auf dem Gelände der IVG Caverns GmbH in Etzel in der Gemeinde Friedeburg (Landkreis Wittmund) liefen am 17. November 2013 etwa 40 000 Liter Rohöl aus. Der Schaden ereignete sich oberirdisch auf einem so genannten Sammelplatz der IVG, der über Tiefbohrungen mit mehreren unterirdischen Speicherkavernen verbunden ist. Das Rohöl ist auf den Sammelplatz der Kavernenanlage ausgelaufen. Das Rohöl gelangte über das Entwässerungssystem des Betriebsplatzes in das angrenzende Vorflutersystem und von dort in das Friedeburger Tief. Das Rohöl verteilte sich auf einer Länge von etwa 6 km in den Gewässern.
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Am 15. November 2013 nahmen zwischen 30.000 und 100.000 Menschen in Neapel an einer Demonstration durch die Innenstadt teil, um gegen die Bodenverseuchung durch Giftmüll in der Grossregion Kampanien zu protestieren.
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Am 15. Novemver 2013 kündigte die japanische Regierung an, dass Japan nur noch 3,8 Prozent seiner Treibhausgase bis 2020 einsparen werde. Bislang lag das Ziel bei 25 Prozent, Bezugsjahr ist 1990. Auf der bisherigen Rechengrundlage ergibt sich durch die neuen Ziele allerdings keine Senkung des CO2-Ausstoßes, sondern eine Erhöhung um etwa drei Prozent.
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Am 20. November 2013 unterzeichnete der Rat und das Europäische Parlament ihre gemeinsame Entscheidung zum 7. Umweltaktionsprogramm. Dies legt nun rechtlich bindend den Rahmen für die EU-Umwelt- und Klimapolitik der nächsten sieben Jahre fest.
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Am 14. November 2013 zerstörte die US-Naturschutzbehörde Fish and Wildlife Service in Denver im Bundesstaat Colorado etwa sechs Tonnen beschlagnahmtes Elfenbein.
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Vom 11. bis 23. November 2013 fanden im polnischen Warschau die 19. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention und die 9. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls (COP 19 / CMP 9) statt. Beschlossen wurde der Fahrplan zum neuen Klimavertrag, der 2015 in Paris verabschiedet werden und spätestens 2020 in Kraft treten soll. Er soll erstmals für alle Länder der Welt verbindliche Ziele für die Verringerung des Treibhausgasausstoßes beinhalten. Noch vor der Konferenz in Paris sollen alle Länder ihren Beitrag zur Treibhausgasminderung im Rahmen des neuen Abkommens einreichen. In Warschau wurden auch wichtige technische Entscheidungen dazu getroffen, die 2. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls in den Vertragsstaaten umzusetzen. Beim Waldschutz ist es nach jahrelangem Ringen endlich gelungen, sich auf ein transparentes Verfahren zu einigen. Nach diesem Durchbruch kann der Waldschutzmechanismus REDD+ auf nationaler Ebene starten. Der Mechanismus setzt finanzielle Anreize zum Walderhalt.
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Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA) vergaben am 11. November zum zweiten Mal den Bundespreis Ecodesign in Berlin. Zu den Gewinnern in den vier Wettbewerbskategorien Produkt, Konzept, Service und Nachwuchs zählen unter anderem umweltfreundliche Mobilitäts- und Energiekonzepte, vollständig recycelbare Bekleidungskollektionen, ein Holz-Hybrid-Bausystem und ein elektrischer Radnabenantrieb für Nutzfahrzeuge. Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt loben den Bundespreis Ecodesign seit 2012 jährlich in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin e.V. aus.
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Am 8. November 2013 sprachen sich die Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel für eine zeitweise Verknappung der Zertifikate für den Ausstoß von Treibhausgasen aus(sogenanntes Backloading). Damit ist der Weg frei für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission. Deutschland hat dem zugestimmt.
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Am 8. November 2013 erreichte der Taifun Haiyan, auf den Philippinen unter dem Namen YOLANDA geführt, den Inselstaat. Er gilt als einer der stärksten Taifune, die je auf Land getroffen sind. Vor allem die verursachte Sturmflut mit Überschwemmungen und Wind mit Orkanstärke führten zu extremen Verwüstungen.
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Am 5. November 2013 stimmte der Umweltausschuss des EU-Parlaments einem Entwurf über CO2-Grenzwerte für Transporter mit einem Gewicht bis zu 3,5 Tonnen zu. Der Vorschlag, der bereits informell mit den EU-Ministern abgestimmt wurde, sieht vor, dass Transporter, die ab 2020 zugelassen werden, durchschnittlich nur noch 147 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen dürfen. Heute sind es noch 203 Gramm. Der Entwurf betrifft jeden Hersteller in Europa, der jährlich mehr als 1.000 Transporter produziert.
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Am 4. November 2013 nahm die Europäische Kommission den Vorschlag an, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch an Tragetaschen aus leichtem Kunststoff zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten können sich für Maßnahmen entscheiden, die ihrer Ansicht nach am besten geeignet sind, u. a. die Erhebung von Abgaben, die Festsetzung nationaler Verringerungsziele oder unter bestimmten Voraussetzungen der Erlass eines Verbots von Kunststofftaschen.
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Der November 2013 war global der bisher wärmste November seit Beginn der Wetteraufzeichnungen 1880. Die globale Durchschnittstemperatur betrug nach Angaben des National Oceanic and Atmospheric Administration 13,7 Grad Celsius. Das sind 0,78 Grad Celsius über dem Durchschnitt des 20.Jahrhunderts.
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Am 1. November 2013 endete die Jahreskonferenz der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) im australischen Hobart, ohne die Einrichtung von neuen Meeresschutzgebieten im Südpolarmeer. Verhandelt wurden Kompromissvorschläge, die deutlich weniger Fläche und Auflagen für die Schutzzonen vorsehen, als ursprünglich gefordert. Im Juli 2013 waren Sonderverhandlungen in Bremerhaven am Widerstand Russlands geschietert. Das vorgeschlagene Gebiet im Rossmeer wurde um 40 Prozent gekürzt: 1,34 Millionen km² wollten USA und Neuseeland noch als Schutzgebiet ausweisen, davon sollten 1,25 Millionen km² auch komplett fischereifrei bleiben. Der überarbeitete gemeinsame Vorschlag von Australien, Frankreich und der EU sah vor, im Osten der Antarktis sieben Zonen zu einem 1,63 Millionen km² großen Netz von Schutzgebieten zusammenzufassen.
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Das Landgericht Freiburg untersagte in einem Urteil vom 28. Oktober 2013 einem Versandhaus weiter Leuchtmittel mit einem zu hohen Quecksilbergehalt zu verkaufen. Klägerin war die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), die nach eigenen Angaben bei mehreren verschiedener Energiesparlampen der Pearl GmbH zum Teil deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt hat. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit 19 Milligramm (mg) den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert um mehr als das Fünffache. Die DUH klagte wegen Verstoß gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
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Vom 22. bis zum 23. Oktober 2013 fand das erste Globale Forum zum Schutz der Schneeleoparden in der kirgisischen Hauptstadt Bischkek statt. Die offiziellen Vertreter der zwölf zentral- und südasiatischen Schneeleoparden-Verbreitungsstaaten und Artenschützer aus der ganzen Welt einigten sich auf die „Bischkek-Deklaration“ zur Erhaltung der Schneeleoparden und auf das „Global Ecosystem Snow Leopard Recovery Program“ (GSLEP). Die Vereinbarungen zielen darauf ab, Wilderei einzudämmen, Landschaften zu erhalten, die Bewohner von Berggemeinden zu unterstützen und auf Bedrohungen durch den Klimawandel zu reagieren. Eine wesentliche Maßnahme des globalen Schutzprogramms für die vom Aussterben bedrohten Großkatzen ist es, bis zum Jahr 2020 insgesamt 20 Lebensräume mit jeweils mindestens 100 Schneeleoparden im zeugungsfähigen Alter zu identifizieren und besonders zu schützen. Dies wird durch das globale Arbeitssekretariat des Forums gewährleistet, das bis Ende 2018 seinen Sitz in Bischkek haben wird.
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Zum Tag der Allee am 20. Oktober 2013 hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Allee des Jahres 2013 gekürt. Mit der Prämierung der "Allee des Jahres" will der BUND auf die deutschlandweite Gefährdung von Alleenbäumen aufmerksam machen. Ausgezeichnet wurde eine Allee in Nordrhein-Westfalen, die Allee zwischen Augustdorf und Schlangen-Oesterholz am Teutoburger Wald in Nordrhein-Westfalen steht. Sie ist beispielhaft für die Bedeutung von älteren Alleen für die Artenvielfalt. Die Linden der Allee bieten durch Blüte und Höhlenbildung einer Vielzahl von Insekten, Fledermäusen und Vögeln einen Lebensraum.
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Das russische Unternehmen Gazprom gab am 20. Dezember 2013 bekannt, dass es das erste Öl über die Ölplattform Prirazlomnaya in der Petschorasee fördert.
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Kommerzielle Düngung der Meere verboten - Erstmals rechtlich verbindliche Vorschriften verabschiedet
Kommerzielle Aktivitäten zur Düngung der Meere sind ab sofort international verboten – erlaubt sind lediglich bestimmte Forschungsvorhaben. Das beschlossen die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls am 18. Oktober 2013. Die Vertragsstaaten müssen nun vor Beginn von Meeresdüngungs- und anderen Geo-Engineering-Aktivitäten sicherstellen, dass tatsächlich geforscht wird und nachteilige Umweltwirkungen ausgeschlossen sind. Die 43 Vertragsstaaten vereinbarten auch, neben der Meeresdüngung weitere marine Geo-Engineering-Maßnahmen der staatlichen Kontrolle zu unterstellen. Alle Neuregelungen treten allerdings erst in Kraft, wenn sie von Zwei-Dritteln der Vertragsstaaten ratifiziert werden.
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Eine Metastudie, die am 18. Oktober 2013 im Fachmagazin Science veröffentlicht wurde, beschäftigt sich mit der Frage, wie viele Bäume und wie viele Baumarten im Amazonasgebiet vorkommen. Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass es über 16.000 Baumarten im Amazonas-Regenwald gibt. Durch die Analyse von 1.170 Studien konnten Forscher zum ersten Mal einen Überblick über das 6 Mio. km2 große Gebiet gewinnen. Das untersuchte Gebiet erstreckt sich über das Amazonasbecken und das Hochland von Guayana und schließt Regionen der Länder Brasilien, Peru, Kolumbien, Guyana, Suriname und Französisch-Guayana ein. Insgesamt stehen dort auf einer Fläche, die fast der doppelten Fläche der EU entspricht, etwa 390 Milliarden Bäume. Die Wissenschaftler schätzen, dass die Hälfte der Bäume zu den 226 häufigsten Arten gehört. Etwa 11.000 der bekannten Baumarten machen dagegen nur 0,1 Prozent des gesamten Bestandes aus.
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In der EU ist die schlechte Luftqualität Hauptursache umweltbedingter vorzeitiger Todesfälle. Mit den am 18. Dezember 2013 verabschiedeten neuen Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung reagiert die Kommission auf diese Situation. Das verabschiedete Paket setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Dazu gehören: ein neues Programm „Saubere Luft für Europa“, eine überarbeitete Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen mit strengeren nationalen Emissionshöchstmengen für die sechs wichtigsten Schadstoffe und ein Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Verringerung der Verschmutzung durch mittelgroße Feuerungsanlagen. Durch das Maßnahmenpaket zur Luftqualität sollen bis 2030 im Vergleich zu einem Szenario, bei dem alles beim Alten bleiben würde, schätzungsweise: 58000 vorzeitige Todesfälle vermieden werden, 123 000 km² von Ökosystemen vor übermäßiger Stickstoffbelastung bewahrt werden, 56 000 km² Natura-2000-Schutzgebiete vor übermäßiger Stickstoffbelastung bewahrt werden, 19 000 km² von Waldökosystemen vor der Versauerung bewahrt werden. Das verabschiedete Paket ist das Endergebnis einer umfassenden Überprüfung der EU-Politik zur Luftqualität, die Anfang 2011 eingeleitet wurde.
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Am 17. Oktober 2013 wurde Luftverschmutzung von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) offiziell als Krebsursache eingestuft.
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Am 17. Oktober 2013 verklagte die Europäische Kommission Deutschland wegen einer Lücke in seinen Rechtsvorschriften über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten für Beschlüsse, die im Kontext der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Richtlinie über Industrieemissionen gefasst wurden, ein rechtliches Überprüfungsverfahren sicherstellen. Die Kommission ist besorgt, dass die Lücken, die im deutschen Recht in diesem Bereich offenbar bestehen, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten beeinträchtigen könnten. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik verklagt die Kommission Deutschland daher jetzt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
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Das Alfred-Wegener-Institut (AWI) stellte am 17. Oktober 2013 die Ergebnisse einer Untersuchung über die Auswirkung des Klimawandels auf den Atlantischen Kabeljau vor. Der Atlantische Kabeljau sind im Zuge des Klimawandels so weit Richtung Norden gewandert, dass er inzwischen sogar in den Gewässern Spitzbergens in großen Mengen vorkommt. Zu diesem Ergebnis kommen Biologen nach einer Expedition im August 2013 in jenes arktische Meeresgebiet, das einst vom Polardorsch dominiert wurde. Die Wissenschaftler wollen jetzt untersuchen, ob es zwischen den beiden Dorscharten zu einem Konkurrenzkampf kommt und welche sich besser an die veränderten Lebensbedingungen in der Arktis anpassen kann.
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Nachdem der Bundesrat der Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) am 11. Oktober 2013 nur unter Auflagen zugestimmt hatte, beschloss das Bundeskabinett am 16. Oktober 2013 die endgültige Fassung mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen. Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Zudem wird die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.
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Rund 90 Prozent der Bevölkerung europäischer Großstädte sind gefährlichen Luftschadstoffen ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht „Luftqualität in Europa 2013" der Europäischen Umweltagentur (EEA), der am 15. Oktober 2013 veröffentlicht wurde. Der EEA-Bericht zeigt auf, dass zwischen 2009 und 2011 96 Prozent der Stadtbevölkerung Feinstaubbelastungen ausgesetzt waren, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als gesundheitsschädlich eingestuft werden. 98 Prozent der Großstädter waren von überhöhten Ozonwerten betroffen.
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Am 11. Oktober 2013 bestätigte das französische Verfassungsgericht ein Gesetz, das die Förderung von Schiefergas und -öl verbietet. Der Verfassungsrat in Paris beurteilte das entsprechende Verbotsgesetz als verfassungskonform. Die Firma Schuepbach Energy, die Konzessionen für Sondierbohrungen besass, die im September 2011 annulliert worden waren, klagte, dass ein absolutes Verbot eine unverhältnismässige Vorsichtsmassnahme sei. Dem hat das Gericht angesichts der Gefahren, die Fracking für den Schutz der Umwelt und des Gemeinwohls darstelle, widersprochen.
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Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat am 11. Oktober 2013 in Berlin einer Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu. Mit ihrer Zustimmung zur Novelle hat die Länderkammer jedoch zahlreiche Auflagen verknüpft. Die EnEV schreibt energetische Mindeststandards für Gebäude fest. Die Novelle sieht vor, den höchstzulässigen Primärenergiebedarf der Häuser 2014 und 2016 um je 12,5 Prozent abzusenken – das heißt insgesamt in den nächsten drei Jahren um 25 Prozent. Zudem müssen Immobilienanzeigen künftig mit einer Einordnung der Gebäude in Energieeffizienzklassen Auskunft über den energetischen Zustand der Gebäude geben.
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Am 10. Oktober 2013 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland die neue Quecksilber-Konvention der Vereinten Nationen. Die sogenannte "Minamata-Konvention" zur Eindämmung von Quecksilberemissionen wurde mit dem Abschluss der Zeichnungszeremonie von zahlreichen Staaten, darunter Brasilien, China, Südafrika und Mexiko, sowie der EU gezeichnet. Ziel des Abkommens ist es, den Ausstoß von Quecksilber weltweit einzudämmen und so Menschen und Umwelt vor dieser gefährlichen Substanz zu schützen. So soll die Eröffnung neuer Quecksilberminen in den Vertragsstaaten verboten werden. Die Verwendung von Quecksilber in der Industrie wird erheblich eingeschränkt. Für die Lagerung und Behandlung von quecksilberhaltigen Abfällen soll es Mindeststandards geben. Die Konvention sieht zudem einen Überwachungsmechanismus vor, der die Einhaltung der Anforderungen sichern soll.
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Vom 9.-11. Oktober 2013 fand im japanischen Minamata und Kumamoto eine Konferenz zur Unterzeichnung der Quecksilber-Konvention der Vereinten Nationen statt.
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Das Europäische Parlament schlug am 9. Oktober 2013 vor, dass vor jedem Fracking-Projekt zwangsläufig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Dies soll explizit in die neue Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie aufgenommen werden. Die Europa-Abgeordneten schlugen zudem Maßnahmen vor, um Interessenskonflikte auszuschließen; die Öffentlichkeit soll umfassend informiert werden und über den Ablauf der Projekte auf den Laufenden gehalten werden.
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Am 8. Oktober 2013 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass die EU-Kommission Informationen über die Zusammensetzung zugelassener Pestizide und Herbizide veröffentlichen muss. Damit gab das Gericht einer Klage des Pesticid Action Network (PAN) Europe und von Greenpeace Niederlande recht. 2011 hatte die EU-Kommission den beiden Umweltorganisationen den Zugang zu Berichten über die Zusammensetzung des Herbizids Glyphosat verwehrt.
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Mit über 500 Forschenden entsteht in Sachsen und Sachsen-Anhalt eines der größten Zentren für Wasserforschung in Europa: Das Center for Advanced Water Research (CAWR). Der Kooperationsvertrag wurde am 8. Oktober 2013 von der Technischen Universität Dresden und dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) unterzeichnet. Beide Partner wollen durch das neue Zentrum ihre bereits bestehenden Kapazitäten bündeln, um so gemeinsam zur Lösung globaler Probleme der integrierten Wasserbewirtschaftung beizutragen.
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Am 8. Oktober 2013 beschloss das Regierungskabinett des Landes Baden-Württemberg den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Nationalparks im Schwarzwald.
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Eine Studie, die eine deutsche Forschergruppe am 7. Oktober 2013 in der Zeitschrift Current Biology veröffentlichte, zeigt auf, dass Süßwasser-Ökosysteme durch Plastikmüll ebenso stark belastet sind wie die Weltmeere. Die Wissenschaftler warnen vor den bisher wenig beachteten gesundheitlichen Gefahren und fordern verstärkte Kontrollen. Als Fallbeispiel für ein regionales Süßwasser-Ökosystem wurde der Gardasee untersucht. Da er sich direkt unterhalb der Alpen erstreckt, erwarteten die Forscher, hier eine vergleichsweise geringe Wasserverschmutzung durch Plastikmüll – vor allem durch kleinste Partikel, so genanntes Mikroplastik – anzutreffen. Umso überraschender war das Ergebnis, dass Kunststoffpartikel mit einer Größe von weniger als 5 Millimetern im Uferbereich des Sees teilweise genauso dicht verstreut sind wie an Meeresstränden.
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Der WWF reichte am 7. Oktober 2013 bei der nationalen Kontaktstelle der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Großbritannien Beschwerde gegen die britische Ölfirma Soco International PLC eingereicht. Die Naturschutzorganisation wirft dem Unternehmen vor, durch ihre Pläne zur Erkundung und Förderung von Ölvorkommen im Virunga Nationalpark die Umwelt- und Menschenrechtsrichtlinien der OECD systematisch zu unterlaufen und damit dort lebende Menschen und Tiere bewusst großer Gefahren auszusetzen. Der WWF fordert Soco auf, die Suche nach Öl in Afrikas ältestem Nationalpark sofort einzustellen.