Ereignisse Chronologisch
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Ein internationales Forscherteam stellte am 19. September 2015 auf einer Konferenz im kanadischen Quebec das erste Online-Datenportal zur Situation der weltweiten Permafrost-Vorkommen vor. Im Global Terrestrial Network for Permafrost (www.gtnp.org) bündeln die Wissenschaftler erstmals alle verfügbaren Messdaten zur Temperatur und Auftautiefe des Dauerfrostbodens in der Arktis, der Antarktis und den Hochgebirgsregionen und stellen diese für jedermann frei zum Download zur Verfügung. Das neue Portal kann somit als Frühwarnsystem für Forschende und Entscheidungsträger aus aller Welt dienen. Eine detaillierte Beschreibung der Datensammlung erscheint heute als Open-Access-Artikel im Wissenschaftsportal Earth System Science Data.
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Am 18. Septmber 2015 gab der Umweltministerrat der Europäischen Union hseine Zustimmung zur Marktstabilitätsreserve (MSR) gegeben, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll.
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Am 18. September 2015 warf die Umweltbehörde EPA dem deutschen Autobauer Volkwagen AG Verstöße gegen das Klimaschutzgesetz "Clean Air Act" vor und forderte den Rückruf von 482 000 Diesel-Fahrzeugen in Kalifornien. Betroffen sind nicht nur Autos der Kernmarke VW, sondern auch ein Modell der Konzerntochter Audi. Das Unternehmen stehe im Verdacht, eine spezielle Software eingesetzt zu haben, um die Messung des Schadstoffausstoßes zu manipulieren, teilte die Environmental Protection Agency (EPA) in Washington mit. Europas größter Autobauer Volkswagen hatte am 20. September 2015 eingeräumt, dass Abgaswerte von Diesel-Autos in den Vereinigten Staaten für Fahrzeugtests manipuliert worden waren.
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Der Umweltrat der Europäischen Union beschloss am 18. September 2015 sein Verhandlungsmandat für die später im Jahr stattfindende Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris an. In diesem Mandat werden die Vorstellungen der EU für das neue Klimaschutzabkommen erläutert, das auf der Konferenz verabschiedet werden soll. Die EU wird ein ehrgeiziges, rechtsverbindliches und dynamisches Abkommen anstreben, mit dem Ziel, die Erderwärmung auf unter 2°C zu begrenzen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen nach dem Dafürhalten des Rates spätestens 2020 ihren Höchststand erreicht haben, bis 2050 gegenüber 1990 um mindestens 50 % reduziert werden und im Jahr 2100 nahe Null oder darunter liegen.
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Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Klage des NABU zur Abwehr eines drohenden Umweltschadens durch den Windpark Butendiek am 18. September 2015 abgewiesen, ließ gleichzeitig aber die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu. Verhandelt wurde dabei allein über die Zulässigkeit der Klage, nicht über naturschutzfachliche Inhalte.
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Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am 15. September 2015 mit großer Mehrheit auf einen Gesetzentwurf geeinigt, mit dem die Luftverschmutzung von mobilen Geräten begrenzt werden soll. Gemeint sind Geräte, die nicht für die Straße gedacht sind, das reicht von Rasenmähern und Kettensägen über Traktoren, Mähdrescher und Ackerfräsen bis hin zu Bulldozern, Lokomotiven und Binnenwasserfahrzeugen. Mobile Geräte sind EU-weit für etwa 15 Prozent des gesamten Stickstoffoxid-Ausstoßes verantwortlich und für fünf Prozent der Feinstaubemissionen. Die Abgeordneten im Ausschuss stimmten für die Einführung von Grenzwerten und sprachen sich dafür aus, Besitzer von mobilen Maschinen zu "ermutigen", ihre alten Maschinen durch sauberere neue Maschinen zu ersetzen.
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Das Lahore High Court in Pakistan hat einem Bauern Recht gegeben, der die Regierung wegen mangelnden Klimaschutzes verklagt hatte. Das berichtet das Online-Portal Responding to Climate Change. In seinem Urteil vom 14. September 2015 verfügte Richter Syed Mansoor Ali Shah die Berufung eines Klimaschutzkomitees, das für die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes sorgen soll. Das Gremium muss sich am 1. Oktober 2015 treffen und bis Dezember einen fertigen "Fahrplan" vorweisen. Geklagt hatte der Bauer Ashgar Legarit. Er berief sich auf die Sorgepflicht des Staates für seine Bürger. Er lebe von der Landwirtschaft, die Folgen des Klimawandels würden ihm die Lebensgrundlage nehmen, argumentierte Legarit.
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Am 12. September 2015 jährt sich der Beschluss des Ministerrats der DDR, mehrere große Naturlandschaften dauerhaft unter Schutz zu stellen, zum 25. Mal. Das Bundesumweltministerium würdigte den Jahrestag mit einem Festakt im Naturkundemuseum in Berlin. Dabei traf Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit den damaligen Initiatoren des Nationalparkprogramms zusammen. Auf ehemaligen Staatsjagdgebieten und großen Truppenübungsplätzen blieben große ursprüngliche und naturnahe Landschaften erhalten. Das Nationalparkprogramm, das der DDR-Ministerrat in seiner letzten Sitzung am 12. September 1990 beschloss, umfasste 14 Großschutzgebiete auf 4,5 Prozent der Landesfläche der späteren neuen Bundesländer: fünf Nationalparke (Vorpommersche Boddenlandschaft, Jasmund, Müritz, Sächsische Schweiz und Hochharz), sechs Biosphärenreservate (Südost-Rügen, Schorfheide-Chorin, Spreewald, Mittlere Elbe, Rhön und Vessertal) sowie drei Naturparke (Drömling, Schaalsee und Märkische Schweiz) wurden in den Einigungsvertrag aufgenommen. Der damalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer bezeichnete diese Schutzgebiete als das "Tafelsilber" der deutschen Einheit.
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Nach den Berechnungen des National Snow and Ice Data Center in Boulder, Colorado, USA erreichte das arktische Eis am 11. September sein Minimum für 2015. Die Eisausdehnung erreichte dabei mit 4,41 Mio km² die viertniedrigste Ausdehnung seit Beginn der Satellitenbeobachtungen. Das diesjährige Minimum wurde vier Tage vor dem statistischen Mittel der Jahre 1981 bis 2010 erreicht. Die minimale Eisausdehnung von 2015 liegt in der Reihenfolge der Jahre 2012 (bisher geringste Ausdehnung), 2007 und 2011. Die neun geringsten Eisausdehnungen der Arktis traten alle in den letzten neun Jahren auf.
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Deutschland und Ecuador wollen ihre seit Dezember 2014 ruhende Zusammenarbeit im Umwelt- und Klimaschutz wieder aufnehmen. Dies sieht eine Vereinbarung vor, die Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth und die ecuadorianische Umweltministerin Lorena Tapia Nunéz am 11. September 2015 in Berlin trafen. Das BMUB unterstützt aus seiner Internationalen Klimaschutzinitiative unter anderem Projekte zu Waldschutz und Naturschutzgebieten in Ecuador sowie auf den Galapagosinseln. Im Dezember 2014 hatte die ecuadorianische Regierung Mitgliedern des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages die Einreise verweigert und die Umweltzusammenarbeit mit Deutschland für beendet erklärt.
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Nach der Chemikalienverordnung REACH ist der Hersteller, Importeure und ggf. Händler eines Erzeugnisses verpflichtet über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC - Substances of very high concern) in ihren Produkten unmittelbar zu informieren, sofern deren Konzentration größer als 0,1 Masseprozent im Erzeugnis übersteigt. Wie der Begriff Erzeugnis in dieser REACH-Verordnung zu verstehen ist, war umstritten. Der Rechtsstreit war unter anderem darüber entbrannt, ob sich der Schwellenwert von 0,1 Masseprozent auf das gesamte Erzeugnis oder auch auf Teilerzeugnisse bezieht. Am 10. September 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Unter die Informationspflicht über SVHC-Stoffe fallen auch Teilerzeugnisse und verschärft damit die Auslegung der Chemikalienverordnung REACH.
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Das Climate Action Network (CAN) veröffentlichte am 10. September 2015 die Online-Plattform "Coal Map of Europe" eine Online-Europakarte, die alle Kohlekraftwerke Europas zeigt. Die Onlinekarte zeigt in acht aufbereiteten Interaktionskarten Inhalte zum Thema Kohle auf. Wo wird wieviel Kohle verbrannt und welchen Anteil hat dies an den Treibhausgasemissionen im jeweiligen Land? Welche Kosten entstehen durch die Luftverschmutzung? Wie sind die Geldflüsse zwischen den Staaten in die Kohlebranche? Erstmalig ist auch zusammengefasst wo bereits Kohlekraftwerke laufen und sie in Planung sind. Außerdem finden Besucher der Website auf der Karte Berichte über 15 lokale und nationale Initiativen, die gegen Kohlekraftwerke und Kohleabbau kämpfen. Die Karte beruht laut CAN auf eigenen Recherchen und auf öffentlichen Daten. Nach Angaben des Klimanetzwerks gibt es in Europa insgesamt 280 Kohlekraftwerke in 22 EU-Mitgliedsländern. Die Mehrzahl der Kraftwerke sind mehr als 30 Jahre alt und waren im Jahr 2014 für 17 Prozent der Treibhausgas verantwortlich.
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Der Bremer Planer und Betreiber wpd feierte am 8. September 2015 im NordseeCongressCentrum in Husum mit rund 300 Gästen die offizielle Einweihung des Offshore-Windparks Butendiek, nachdem er Anfang August die letzte von insgesamt 80 Windenergieanlagen des 288-Megawatt-Projekts in Betrieb genommen hatte. Der Windpark kann nun 370.000 Haushalte mit erneuerbarer Energie versorgen. Butendiek wurde innerhalb des Zeit- und Kostenrahmens fertiggestellt und gilt als das am schnellsten errichtete Offshore-Projekt: Im März 2014 war mit den Offshore-Arbeiten begonnen worden und nur elf Monate später hatten bereits die ersten Anlagen Strom in das öffentliche Netz eingespeist.
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Am 8. September 2015 beschloss aas Plenum strengere Regeln für das EU-Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen. Die neuen Bestimmungen weiten das Verbot auf Erzeugnisse aus der Jagd für den Schutz der Fischbestände aus. Robbenerzeugnisse aus der Jagd, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, bleiben zugelassen. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Vorfeld auf die neue Regelung geeinigt. Die Europäische Union hat im Sinne des Tierschutzes im Jahr 2009 ein Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen beschlossen. Das "Komplettverbot" trat 2010 in Kraft, beinhaltete jedoch zwei Ausnahmen: Erzeugnisse aus der Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften ( IG-Ausnahme) und Erzeugnisse aus der Jagd, die zu dem alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen in kleinem Umfang und auf nicht gewinnorientierter Basis betrieben wird (BMR-Ausnahme). Nachdem Kanada und Norwegen das EU-Verbot bei der Welthandelsorganisation angefochten hatten, entschied diese im Juni 2014, dass das generelle Verbot durch moralische Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere gerechtfertigt sei, forderte jedoch eine Klarstellung zu den beiden Ausnahmen. Im Februar 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der derzeitigen Verordnung präsentiert, um die Entscheidungen und Empfehlungen der WTO umzusetzen. Die "IG-Ausnahme" wurde konkretisiert. Inuit dürfen Robbenerzeugnisse nur dann in der EU anbieten, wenn die Jagd traditionell von der Gemeinschaft betrieben wird und zum Lebensunterhalt der Gemeinschaft beiträgt. Die Jagd muss zudem in einer Weise betrieben werden, dass Schmerzen und andere Formen des Leidens der erlegten Tiere so weit wie möglich reduziert werden. Die "BMR-Ausnahme" wurde in ihrer Gesamtheit aus der Verordnung entfernt.
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Mit ihrem Positionspapier „Abschaltung, Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken” fordern 76 Umweltverbände, Initiativen und Anti- Atom-Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet höchste Sicherheitsanforderungen und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stilllegungen sowie die mittelfristige Lagerung sämtlicher radioaktiver Altlasten vor Ort. Das Papier wurde am 7. September 2015 der Presse in Hannover vorgestellt.
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Am 5. September 2015 warb die Umweltorganisation WWF in Brasilien und Deutschland für den Schutz des Amazonasgebites. In Köln, der deutschen Partnerstadt von Rio des Janeiro, präsentierte der brasilianische Fotograf Sebastião Salgado im Wallraf-Richartz-Museum und auf der Domplatte eine Werkschau mit Amazonasmotiven. Mit fünf Stunden Zeitverschiebung begann auch die symbolische Aktion des WWF Brasilien. Die monumentale Christusstatue im Süden von Rio de Janeiro wurde mit Fotografien von Natur, Artenvielfalt und indigenen Regenwaldbewohnern angestrahlt. Anlässlich des Amazonastag, der in Brasilien bereits landesweit groß gefeiert wird, äußerte sich auch Papst Franziskus und segnete alle Menschen, die sich für den Schutz des Regenwalds einsetzen.
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September 2015 war der heißeste September seit Beginn der Messungen 1880. Das teilte die US-amerikanische Wetter- und Ozeanbehörde NOAA am 21. Oktober 2015 mit. Weltweit lag die Durchschnittstemperatur um 0,85 Grad Celsius über dem Durchschnitt des letzten Jahrhunderts, heißt es in dem Report. An Land wurde der Jahrhundertdurchschnitt sogar um 1,3 Grad übertroffen.
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Am 6. August 2015 in einem vom Vatikan veröffentlichten Schreiben kündigte Papst Franziskus die Einführung eines jährlichen Gebetstags für die Schöpfung an. Er soll weltweit am 1. September begangen werden. Der Papst greift damit eine orthodoxe Idee auf. Bereits bei der Pressekonferenz zur Präsentation von "Laudato si" hatte Metropolit Johannes Zizioulas im Vatikan die Beteiligung der katholischen Kirche an der orthodoxen Initiative angeregt.
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Nach Auffassung von Umweltverbänden und Betroffenen ist der Braunkohlenplan für den Tagebau Welzow-Süd II in Niederlausitz rechtswidrig und müsse daher für unwirksam erklärt werden. Dies begründet eine 50-seitige Klageschrift im Auftrag von Greenpeace, BUND Brandenburg und GRÜNE LIGA. Die Umweltschützer reichten am 28. August 2015 gemeinsam mit einem Betroffenen Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.
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Am 27. August 2015 legten der BUND Sachsen und ein Privatkläger, getragen von einem Klagebündnis mit Greenpeace, der Bürgerinitiative „Strukturwandel jetzt – kein Nochten 2“ und der Grünen Liga Cottbus, Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Sachen Braunkohlenplan Nochten 2 ein. Im April 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Klage gegen den Braunkohlenplan in erster Instanz abgewiesen. Die Kläger wurden in der Ende Juli zugestellten Urteilsbegründung auf ihr Klagerecht gegen die noch ausstehende bergrechtliche Genehmigung verwiesen. Ein Klagerecht gegen den formaljuristisch vorgelagerten raumordnerischen Braunkohlenplan dagegen wurde vom Oberverwaltungsgericht verneint. Das Klagebündnis hat sich nach eingehender Prüfung der Urteilsbegründung zur Revision entschieden, da nach seiner Auffassung sehr wohl ein Klagerecht besteht und auch inhaltlich schwere Bedenken gegen die Braunkohlenplanung in der Lausitz bestehen.
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Am 27. August 2015 stellten das Bundesamt für Naturschutz und die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) in Bonn den ersten Online-Atlas der Amphibien und Reptilien für Deutschland vor. Rund 600.000 Einzeldatensätze für 33 heimische sowie 14 eingeschleppte Amphibien- und Reptilienarten geben einen bundesweiten Überblick über deren Verbreitung. Der Online-Atlas liefert einen umfassenden Datenfundus für eine zukünftige Revision der Roten Listen der Amphibien und Reptilien Deutschlands und zeigt, welche Arten am häufigsten und welche besonders selten sind. Zu den sehr häufigen Arten zählen bei den Amphibien die Erdkröte und der Grasfrosch, bei den Reptilien Blindschleiche, Waldeidechse und Zauneidechse. Sehr selten ist bei den Amphibien der Alpensalamander, der seinem Namen entsprechend tatsächlich nur im Alpengebiet vorkommt. Bei den Reptilien sind fast die Hälfte der 13 Arten extrem selten, beispielsweise die Europäische Sumpfschildkröte, die Würfelnatter und die Aspisviper. Der Verbreitungsatlas sowie das gesamte Projekt konnte nur in Zusammenarbeit mit zahlreichen Projektpartnern realisiert werden. Unter den insgesamt 32 Partnern befinden sich nicht nur Landesfachbehörden und Facharbeitsgruppen, sondern auch Verbände und Privatpersonen, die unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit geleistet und Daten gemeldet und geprüft haben. Die in vielen verschiedenen Dateien vorliegenden Einzeldatensätze wurden von 20 datenhaltenden Institutionen aus allen deutschen Bundesländern akquiriert und zusammengestellt. Die ältesten Angaben reichen bis ins Jahr 1749 zurück, die jüngsten stammen aus dem Jahr 2014.
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Die US-Raumfahrtbehörde NASA meldete am 26. August 2015, dass der Meeresspiegel seit 1992 durchschnittlich um fast 8 cm, in einigen Regionen sogar um mehr als 25 cm angestiegen ist. Das ergaben Messungen der Nasa und ihrer Partner seit 1992.
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Zwei Anwohner klagen mit Unterstüzung der Umweltorganisation Greenpeace beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk Brokdorf, da dieses nur unzureichend gegen einen Flugzeugabsturz oder terroristischen Anschlag geschützt sei. Das teilte die Umweltorganisation am 24. August 2015 mit. Im vergangenen Juli hatte die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein den zuvor gestellten Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Druckwasserreaktor in Brokdorf abgelehnt. In ihrem ablehnenden Bescheid, den die Anwohner jetzt beklagen, weist die Landesatomaufsicht selbst auf derzeit laufende „Erörterungen mit der Bundesaufsicht“ wegen unzureichender Schutzmaßnahmen vor einem Flugzeugabsturz hin.
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Der Energiekonzern Vattenfall reichte am 24. August 2015 den Antrag auf Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks Krümmel bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Kiel, ein. Der Energiewendeminister Robert Habeck begrüßte den Antrag. Mehr als vier Jahre nach dem gesetzlich beschlossenen Atomausstieg wurde jetzt das atomrechtlich erforderliche Verwaltungsverfahren zum Abbau des Kernkraftwerks formal eingeleitet.
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Am 24. August 2015 entschied das Ständige Schiedsgericht in Den Haag, dass Russland nach der Beschlagnahmung des Greenpeace-Schiff "Artic-Sunrise" und der Festnahme der Besatzung im September 2013 gegen internationales Recht verstieß und Schadenersatz an die Niederlande zahlen muss.
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Das Stockholm Environment Institute (SEI) hat die Wirksamkeit des Joint Implementation-Mechanismus der UN-Rahmenkonvention zur Bekämpfung des Klimawandels untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Instrument zu 600 Millionen Tonnen CO₂ Mehremissionen geführt habe, anstatt zur Reduzierung von Treibhausgasen beizutragen. Zustande gekommen sei dieser negative Effekt durch mangelndes Monitoring des Instruments sowie die Zulassung von Projekten mit fragwürdiger oder sehr geringer Umweltwirksamkeit. Die Studie des Stockholm Environment Institute (SEI) untersucht nach dem Zufallsprinzip 60 JI-Projekte. In 73 Prozent der Fälle war eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung der Projekte, nämlich die Zusätzlichkeit, nicht plausibel. Es zeigt sich, dass Firmen ihre Treibhausgas-Emissionen zunächst künstlich in die Höhe getrieben haben, um im Anschluss an den enormen Emissions-Einsparungen zu verdienen. Die Studie wurde am 24. August 2015 unter dem Titel "Perverse effects of carbon markets on HFC-23 and SF6 abatement projects in Russia" in dem in der wissenschaftliche Fachzeitschrift "Nature Climate Change" veröffentlicht.
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Nach einem Großbrand in Kirchberg im Kreis Schwäbisch Hall am 22. August 2015 gelangte verunreinigte Löschwasser der Feuerwehr in die Jagst, wodurch ein Fischsterben ausgelöst wurde. Von dem Brand in einer Mühle war auch ein Gebäude betroffen, in dem größere Mengen Düngemittel gelagert waren. Nach Angaben eines Polizeisprechers habe sich Ammoniumnitrat aus Düngemitteln mit dem Löschwasser gemischt, das in die Jagst gelangte. Nach Behördenangaben war die Konzentration des Ammoniumnitrat im Wasser am 23. August stellenweise zweihundert Mal höher als die ohnehin schon tödliche Dosis für Fische. In Folge davon ist im Bereich Kirchberg der komplette Fischbestand in der Jagst verendet. „Die Jagst ist eines der wertvollsten Ökosysteme, das wir in Baden-Württemberg haben. Daher sind wir sehr besorgt über den durch das Ammoniumnitrat ausgelösten Schaden“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde. Von den Auswirkungen der Gewässerverunreinigung sind insgesamt fünf FFH- und ein großflächiges europäisches Vogelschutzgebiet sowie einzelne Naturschutzgebiete betroffen. Die aus europäischer Sicht relevanten Arten sind die Kleine Flussmuschel, die Fischarten Bitterling und Groppe sowie der Eisvogel. Der Eisvogel ist mittelbar betroffen, da durch den Wegfall der gesamten Fischpopulation in der Jagst ein Großteil seiner Nahrungsgrundlage entfällt.
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Eine große Mehrheit der Bundesbürger (80 Prozent) findet es erfreulich, dass der Wolf wieder Bestandteil von Natur und Landschaft in Deutschland ist. Jeder Zweite (54 Prozent) verbindet mit dem Wolf positive Gefühle, während bei nur zwölf Prozent negative Empfindungen zum Tragen kommen. Dies sind Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage in Deutschland, die das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag des NABU durchgeführt hat. Bei der Zustimmung zum Wolf gibt es keinen Unterschied zwischen Bewohnern im städtischen Umfeld und Bewohnern im ländlichen Raum. 80 Prozent der Befragten sind der Umfrage zufolge der Meinung, dass Wölfe ebenso in unsere Landschaften gehören wie Rehe oder Füchse. 78 Prozent sind der Überzeugung, dass Wölfe auch in Deutschland leben sollten, selbst wenn es teilweise zu Problemen kommt. Nur für elf Prozent der Befragten stellt die Rückkehr des Wolfes eine Bedrohung dar, 85 Prozent hingegen sehen dies nicht. Dennoch ist es weiter wichtig, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. 70 Prozent der Bevölkerung sind zwar der Auffassung, dass die Medien in ihrer Berichterstattung zur Übertreibung neigen würden, allerdings gaben auch 30 Prozent der Befragten an, Angst zu haben, in einem Gebiet mit Wolfsvorkommen in den Wald zu gehen. Die Befragung wurde im Auftrag des NABU von forsa Politik- und Sozialforschung GmbH durchgeführt. Hierzu wurden im Zeitraum vom 21. bis zum 28. August 2015 mittels des bevölkerungsrepräsentativen Befragungspanels forsa.omninet 2.012 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt.
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Am 20. August 2015 veröffentlichten Brasilien und Deutschland eine gemeinsame Regierungserklärung zum Klimaschutz, die im ersten Teil gemeinsame Ziele für das Klimaschutzabkommen 2015 in Paris enthält und im zweiten Teil konkrete Zielsetzungen und Kooperationsvereinbarungen zum Klimaschutz festgehält.
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Seit Mai 2015 strandeten 30 Wale an Küste vom Golf von Alaska. Am 20. August 2015 teilte die US-Meeresforschungsbehörde NOAA mit, dass die gehäuften Todesfälle als ungewöhnlich eingestuft wurden und die Behörde eine Untersuchung eingeleitet habe. Nach Angaben der NOAA sind es dreimal so viele Vorfälle wie im Durchschnitt. Betroffen sind mehrere Arten von Walen: So strandeten elf Finnwale, 14 Buckelwale, ein Grauwal und vier weitere Tiere, die noch keiner Spezies zugeordnet werden konnten. Die meisten sind rund um die Kodiak Insel im Südwesten Alaska aufgetaucht. Viele der toten Tiere treiben im Wasser und können daher nicht geborgen werden. Einige sind aber ans Ufer gespült worden.
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Die Regierung von US-Präsident Obama erteilte dem britisch-niederländischen Konzern Royal Dutch Shell plc die Genhemigung in der Tschuktschensee in Nordwest-Alaska (USA) nach fossillen Brenstoffen zu bohren. Das teilte das Bureau of Safety and Environmental Enforcement am 18. August 2015 mit. Das Bohrgebiet liegt 113 Kilometer von dem Dorf Wainwright an der Nordwestküste entfernt. Shell hatte zuvor bereits die Erlaubnis bekommen, in höher liegenden Schichten des „Burger J“ genannten Feldes zu bohren. Für eine abschließende Zustimmung auch für tiefere Ebenen musste der Konzern aber noch für zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen sorgen.
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Islamische Wissenschaftler aus 20 Ländern verabschiedeten am 18. August 2015 im Rahmen des Internationalen Islamischen Klimawandelsymposiums in Istanbul eine Islamische Erklärung zum Klimawandel.
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Die Gletscher in Zentralasien verzeichnen einen erheblichen Verlust an Masse und Fläche. Entlang des Tien Shans, Zentralasiens größtem Gebirge, hat sich das Volumen der Eismassen in den letzten 50 Jahren um rund 27% verringert, die vom Eis bedeckte Fläche reduzierte sich um 18%. Ein internationales Forscherteam unter Leitung von Wissenschaftlern des Deutschen GeoForschungsZentrums GFZ und der Zusammenarbeit von u. a. dem Institut des Französischen Centre National de la Recherche Scientifique (CNRS) an der Universität Rennes ermittelte einen Schwund der Gletscherflächen um fast 3000 Quadratkilometer, was mit einem mittleren Eisverlust von 5,4 Gigatonnen pro Jahr einhergeht. In der Onlineausgabe vom 17. August 2015 von Nature Geoscience schätzen die Autoren, dass bis 2050 die Hälfte der Gletscher im Tien Shan verschwunden sein könnte.
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Am 13. August 2015 war der Welterschöpfungstag 2015. In weniger als acht Monaten hat die Menschheit das gesamte Naturbudget des Jahres aufgebraucht. Das bedeutet, dass der ökologische Fußabdruck der Menschheit die Kapazität der Erde um über 60 Prozent übersteigt. Diese Analyse stammt von Global Footprint Network, einer internationalen Nachhaltigkeitsorganisation mit Büros in Europa, Asien, und Nordamerika. Das Datum des Earth Overshoot Days fiel im Jahr 2000 noch auf Anfang Oktober, und ist seither jedes Jahr früher.
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Am 12. August 2015 ereignete sich eine Explosionskatastrophe in der chinesischen Hafenstadt Tianjin auf dem Gelände der Tianjin Ruihai International Logistics Co. Ltd. Laut dem offiziellen Untersuchungsbericht der chinesischen Regierung, der am 5. Februar 2016 vorgestellt wurde, starben 165 Menschen, weitere 8 Menschen werden bis heute vermisst. Dem Untersuchungsbericht zufolge ist es zu der Katastrophe gekommen, weil sich unsachgemäß und illegal gelagerte Gefahrstoffe entzündet haben. Das Unternehmen Tianjin Ruihai Logistik hat illegalerweise das Gefahrgutlager aufgebaut und betrieben. Bei den gewaltigen Explosionen sind 304 Gebäude beschädigt worden, ebenso 12.428 Autos und 7533 Container. Es entstand ein wirtschaftlicher Gesamtschaden von 6,87 Milliarden Yuan.
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Am 12. August 2015 beschloss das Bundeskabinett ein umfassendes Konzept zur verantwortungsvollen und sicheren Entsorgung aller radioaktiven Abfälle beschlossen. Als Grundlage für die Erstellung dieses Nationalen Entsorgungsprogramms hat das Bundesumweltministerium erstmals eine Gesamtdarstellung erarbeitet, die allen absehbaren und potentiellen Atommüll beinhaltet, der entsorgt werden muss. Dem Kabinettsbeschluss ging eine Strategische Umweltprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit voran. In diesem Rahmen konnten Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden zum Entwurf Stellung nehmen. Mit dem Beschluss des Nationalen Entsorgungsprogramms kommt die Bundesregierung ihrer Pflicht entsprechend den Vorgaben der EU nach, ein solches Programm aufzustellen und dieses fristgerecht bis zum 23. August 2015 der EU-Kommission zu übersenden.
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Am 11. August 2015 reichte Australien als 54. Staat seinen angestrebten Beitrag zum Klimaschutz (die sogenannte Intended Nationally Determined Contribution - INDC) beim UN-Klimasekretariat ein. Danach will das Australien seine Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 26 bis 28 Prozent senken – gegenüber dem Jahr 2005. Australien gehört mit fast 17 Tonnen CO2 pro Einwohner zu den drei größten Pro-Kopf-Emittenten der westlichen Welt.
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On 11. August 2015, Japan restarted its first nuclear reactor since the Fukushima disaster in March, 2011. Kyushu Electric Power had reactivated No. 1 reactor at its Sendai nuclear power plant in Kagoshima Prefecture, on the southern island of Kyushu.
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Wissenschafler der Universität in Sydney erstellten die erste digitale Karte der Meeressedimente weltweit. Aktuelle geologische Informationen über den Meeresboden sind rar: Die jüngste Karte diese Art ist handgezeichnet und stammt noch aus den 1970er Jahren. Wissenschaftler um Adriana Dutkiewicz von der University of Sydney haben darum den aktuellen Kenntnisstand über die Böden unserer Ozeane in einer Karte digital festgehalten. Rund 15.000 Proben vom Meeresboden, gesammelt von zahlreichen Forschungsschiffen im Lauf der letzten 50 Jahre, haben die Forscher dafür ausgewertet. Mit intelligenten Algorithmen zur Analyse großer Datensätze verwandelten sie diese Masse an Datenpunkten in eine zusammenhängende Karte. Die digitale Karte wurde am 5. August 2015 im Wissenschaftsmagzin Geology veröffentlicht.
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Bundesgerichtshof in Australien hebt die Zustimmung der Regierung Abbott für die Carmichael Mine auf
Der Bundesgerichtshof in Australien hob am 4. august 2015 die Zustimmung der Regierung Abbott für das größte geplante Kohleprojekt des Landes auf: den Aufschluss der Carmichael Mine im Bundesstaat Queensland im Nordosten Australiens. Die Richter begründeten das mit zwei bedrohten Tierarten, die dort noch einen intakten Lebensraum haben: eine seltene Schuppenechse der Gattung Egernia und eine Vipern-Art. Das berichtet die britische Tageszeitung The Guardian. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass Abbott dem Rat seines eigenen Umweltministers nicht gefolgt sei.