1. Am 26. Februar 2016 nahm die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan an, um innerhalb der EU und weltweit gegen den illegalen Artenhandel vorzugehen. Der Aktionsplan umfasst 32 Maßnahmen, die bis 2020 von der EU und ihren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen. Dabei geht es um drei Schwerpunkte: die Verhinderung des illegalen Handels sowie Reduzierung von Angebot an und Nachfrage nach illegalen Produkten aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten; die Förderung der Umsetzung bestehender Vorschriften und wirksamere Bekämpfung des organisierten Verbrechens; die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Ursprungs-, Zielmarkt- und Transitländern.

  2. Am 24. Februar 2016 beschloss das Bundeskabinett ein "Nationales Programm für nachhaltigen Konsum". Der Konsum von Produkten und Dienstleistungen sowie deren Nutzung und Entsorgung beeinflussen in erheblichem Maße auch den Zustand der Umwelt. Der Konsum der privaten Haushalte ist für einen großen Teil der Ressourceninanspruchnahme und der Umwelteinflüsse verantwortlich. Hier liegt folglich ein großes Potenzial zur Verringerung der Umweltbelastung. Nachhaltiger Konsum heißt, heute so zu konsumieren, dass die Bedürfnisbefriedigung heutiger und zukünftiger Generationen unter Beachtung der Belastbarkeitsgrenzen der Erde nicht gefährdet wird. Das Nationale Programm nennt die Ziele und Maßnahmen für nachhaltigeren Konsum. Bereits vorhandene Strategien, Förderprogramme und Regelungen werden in ihm zusammengeführt und weiterentwickelt. Zugleich will das Programm eine Plattform für die gesellschaftliche Diskussion über die Weiterentwicklung des Konsumverhaltens schaffen. Es ist Teil der Gesamtstrategie der Bundesregierung für mehr Nachhaltigkeit. Das vom Bundesumweltministerium entwickelte Programm wurde gemeinsam mit dem Bundesverbraucherschutzministerium und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegt.

  3. Die isländische Presse berichtete am 24. Februar 2016, dass Hvalur HF Islands größtes Walfangunternehmen und das einzige, welches Jagd auf Finnwale macht, im Sommer 2016 nicht auf Finnwalfang geht. Als Gründe wurden Exportprobleme beim Fleisch nach Japan genannt.

  4. Am 23. Februar 2016 wurde die Webseite „Wildnis-in-Deutschland.de“ offiziell vorgestellt. www.wildnis-in-deutschland.de ist ein Informationsportal, das gemeinsam von 16 Organisationen getragene wird. Da sPortal hat sich zum Ziel gesetzt, die Informationen rund um das Thema „Wildnis in Deutschland“ erstmals an einer Stelle zu bündeln. Die Zielsetzung ist es, Organisationen, Institutionen und Journalisten fundiertes Informations- und Arbeitsmaterial zur Verfügung zustellen und zusätzlich einen direkten Kontakt zu Wildnisexperten zu ermöglichen. Des Weiteren stellt das Portal große Wildnisgebiete vor und zeigt, dass Wildnisentwicklung auch in Deutschland möglich ist. Partner des Projektes wildnis-in-deutschland.de sind: BUND, Deutsche Umwelthilfe, EuroNatur, EUROPARC Deutschland, Greenpeace e. V., Gregor Louisoder Umweltstiftung, GRÜNE LIGA, Heinz Sielmann Stiftung, NABU, NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, Naturstiftung DAVID, Stiftung Naturlandschaften Brandenburg, Michael Succow Stiftung, Vogelschutz-Komitee und WWF Deutschland. Die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF) koordiniert die Aktivitäten. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fördert das Projekt mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

  5. Am 22. Februar 2016 veröffentlichte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) seine knapp 60-seitige Stellungnahme über die voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) auf die Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften und erteilte auch konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung. Nach Auffassung des SRU muss in Bereichen, wo die Schutzvorstellungen der Handelspartner sehr unterschiedlich sind, sichergestellt werden, dass Regelungen zum Schutz der Umwelt nicht verzögert oder Standards gesenkt werden. Die Sachverständigen führen an, dass in der EU und den USA in der Regel anders mit Umweltrisiken umgegangen werde. Das europäische Umweltrecht ist demnach vom Vorsorgeprinzip geprägt, das es erlaubt, dass der Staat regulierend eingreifen darf um Gefahren abzuwehren. Deshalb empfiehlt der SRU, dass Vorsorgeprinzip in den Vertragstexten konkret zu verankern. Der SRU tritt außerdem dafür ein, dass die Verhandlungen zu TTIP so transparent wie möglich verlaufen. Die Verhandlungspositionen der US-amerikanischen Seite werden bislang nicht bekannt gemacht.

  6. Am 23. Oktober 2015 wurde ein Leck in einem unterirdischen Erdgaslager in der Nähe von Porter Ranch, einem Stadtgebiet von Los Angeles im Nordwesten des San Fernando Valley, entdeckt. Der Aliso-Canyon-Erdgasspeicher ist der zweitgrößte im Westen der USA und wird von dem Unternehmen Southern California Gas Company betrieben. Aus diesem unterirdischen Leck traten nach offiziellen Angaben stündlich bis zu 58 Tonnen Methan aus. Tausende Bewohner wurden evakuiert, nachdem sie unter gesundheitlichen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Nasenbluten und Übelkeit litten. Am 6. Januar 2016 rief der kalifornische Gouverneur den Notstand über das betroffene Gebiet aus. Erst am 11. Februar konnte das Leck vom Betreiber vorläufig und am 18. Februar 2016 dauerhaft verschlossen werden. Am 25. Februar 2016 berichteten das Fachjournal Science, dass aus dem Leck insgesamt rund 97 100 Tonnen Methan ausgetreten sind. Der resultierende Treibhauseffekt entspreche dem von mehr als einer halben Million Pkw in den USA innerhalb eines Jahres.

  7. Am 16. Februar 2016 startete der Erdbeobachtungssatellit Sentinel-3A um 18.57 Uhr MEZ mit einer Rockot-Rakete vom russischen Weltraumbahnhof in Plesetsk. Dieser Wächtersatellit ist der erste Teil der Ozeanmission im Copernicus-Programm der Europäischen Kommission und der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Sentinel-3A wird aus seinem Orbit in 815 Kilometern Höhe die Meere beobachten und so Ozeanvorhersagen sowie Umwelt- und Klimaüberwachung unterstützen. Neben der Meeresbeobachtung hat Sentinel-3A die Aufgabe, die globalen Landoberflächen in zeitlich hoher Frequenz zu beobachten. So können die Vegetation überwacht, Waldbrände und andere Feuer aufgespürt und Frühwarnsysteme wie etwa gegen illegale Tropenwaldabholzung betrieben werden.

  8. Am 15. Februar 2016 veröffentlichte das Umweltbundesamt (UBA) eine gemeinsame Studie des Öko-Institut e.V. und der Universität Bonn, die zur Entwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz erstmals detailliert das Konsumverhalten, die Austauschgewohnheiten sowie die Ursachen für Defekte bei Elektro- und Elektronikgeräten in den vier Produktkategorien Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Informations- und Kommunikationstechnik und Unterhaltungselektronik untersucht hat. Die Studie, die im Auftrag des UBA durchgeführt wurde, zeigt, dass die Elektro- und Elektronikgeräte aus vielfältigen Gründen ersetzt werden. Dabei wirken werkstoffliche, funktionale, psychologische und ökonomische Obsoleszenzformen zusammen und erzeugen ein hochkomplexes Muster. Die Analyse bestätigt, dass die Erst-Nutzungsdauer von den meisten untersuchten Produktgruppen in den letzten Jahren abgenommen hat. Im Bereich der Unterhaltungselektronik und Informationstechnik sind Technologiesprünge und der Wunsch nach einem neuen Gerät häufig Auslöser für den Neukauf. Sogar bei Haushaltsgroßgeräten ist bei einem Drittel der Befragten der Wunsch nach einem besseren Gerät ausschlaggebend. Zeitgleich stieg der Anteil der Haushaltsgroßgeräte, die aufgrund eines Defekts bereits innerhalb der ersten fünf Jahre ersetzt wurden, von 3,5 Prozent im Jahr 2004 auf 8,3 Prozent im Jahr 2013. Eine gezielte kurze Produktlebensdauer, die die Hersteller mittels eingebauter Mängel erzeugen – die sogenannte geplante Obsoleszenz konnte in der Studie nicht nachgewiesen werden. Vielmehr kalkulieren Hersteller mit einer bestimmten Produktlebensdauer, die sich auch nach Zielgruppen, Einsatzbereichen und Produktzyklen richtet.

  9. Am 12. Februar 2016 ratifizierte das Parlament des südpazifischen Inselstaats Fidschi als erste Volksvertretung der Welt das Paris-Abkommen. Damit das im Dezember 2015 in Paris beschlossene Abkommen in Kraft tritt, müssen mindestens 55 Staaten, die für 55 Prozent des weltweiten Treibhausgas-Ausstoßes verantwortlich sind, den Vertrag durch ihre nationalen Parlamente genehmigen. Die Fidschi-Inseln tragen 0,04 Prozent zum globalen Treibhausgas-Ausstoß bei.

  10. Eine neue Untersuchung von Forscher der University of British Columbia im kanadischen Vancouver zeigt auf, dass jedes Jahr weltweit mehr als 5,5 Millionen Menschen vorzeitig an den Folgen von Luftverschmutzung sterben. 55 Prozent dieser Todesfälle treten in China und Indien auf. Im Jahr 2013 starben 1,6 Millionen Menschen in China und 1,4 Millionen in Indien an den Folgen schlechter Luftqualität. Hauptursachen der schlechte Luftgüte sind die Verbrennung von Kohle, Holz und Biomasse zur Energiegewinnung, aber auch Fabriken und der Verkehrssektor. Am 12. Februar 2016 sagte Michael Brauer, Professor für öffentliche Gesundheit, auf der Wissenschaftskonferenz AAAS in Washington, USA, dass Luftverschmutzung der viertwichtigste Risikofaktor für den Tod und bei weitem der wichtigste Umweltrisikofaktor für Krankheiten sei. Die Smogbekämpfung sei ein sehr effizienter Weg, um die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern.

  11. Am 10. Februar 2016 gab das Bundesumweltministerium gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz bekannt, dass im sächsischen Görlitz ein bundesweites Wolfs-Beratungszentrum eingerichtet wird. Nachdem in Deutschland Wölfe rund 150 Jahre lang ausgerottet waren, erobern sich Wölfe langsam ihre alten Lebensräume zurück. Die Rückkehr der Wölfe stellt Bundes- und Landesbehörden jedoch vor Aufgaben, die einer bundesweiten Koordination bedürfen. Die "Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf" soll in erster Linie die Naturschutzbehörden von Bund und Ländern fachlich unterstützen und dafür sorgen, dass die Behörden kontinuierlich und aktuell mit bundesweiten Informationen zum Wolf versorgt werden. Außerdem soll sie bei schwierigen Fällen helfen und zur Koordination und Konfliktlösung beitragen. Sie liefert bei Bedarf wissenschaftliche Beratung zu bestimmten Fällen des Wolfsmanagements. Unter der Führung der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) arbeiten darin das Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz (SMNG), das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland, das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin (IZW) und das Senckenberg Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen.

  12. Am 9. Februar 2016 einigten sich die Donau-Anrainerstaaten bei einer Konferenz der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau in Wien auf Pläne zur Bewirtschaftung und zur Hochwasservorsorge für den gesamten Donauraum. Die Pläne gelten für den Zeitraum 2015 – 2021 und greifen die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie auf.

  13. Am 9. Februar 2016, teilte der Handelsverband Deutschland mit (HDE), dass sich zahlreiche Unternehmen der Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen anschließend werden. Kunststofftüten sollen künftig nicht mehr unentgeltlich an Kunden abgegeben werden. Die Vereinbarung soll am 1. April 2016 in Kraft treten. Die Höhe des Entgelts für Plastiktüten legen die Unternehmen aus kartellrechtlichen Gründen individuell fest. Nach Aussagen des HDE, beteiligen sich zum Start so viele Unternehmen, dass bereits 60 Prozent der Tüten im Handel erfasst sind. Innerhalb von zwei Jahren sollen mindestens 80 Prozent der Kunststofftüten in Deutschland kostenpflichtig sein.

  14. Die StädteRegion Aachen hat beim belgischen Staatsrat Klage gegen Tihange 2 eingereicht. Dies hat die Kanzlei des obersten belgischen Verwaltungsgerichts am 5. Februar 2016 bestätigt. Der Nichtigkeitsantrag richtet sich gegen den Beschluss der belgischen Atomenergiebehörde (FANK) zur Zulassung der Wiederinbetriebnahme von Tihange 2.

  15. Der Ausschuss des Chemikalienregisters REACH stimmte am 4. Februar 2016 dafür, den chemischen Weichmachers Bisphenol A (BPA) als reproduktionstoxisch Kategorie 1B einzustufen. Die zuständigen Mitgliedsländer setzten die Klassifizierung von BPA von vermutlich gefährlich (Kategorie 2) für die menschliche Fortpflanzung auf bestätigt gefährlich (Kategorie 1B) herauf.

  16. Am 2. Februar 2016 beschloss das Bundeskabinett die erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung. Im Chemikalienrecht geht es darum, neue Sanktionsnormen zu schaffen. Damit werden Verstöße gegen Vorschriften der EU-Biozid-Verordnung von 2012 mit einer Geldbuße belegt. Dabei geht es um Vorschriften zur Zulassung, Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Biozidprodukten sowie zu Melde-, Informations-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten. Die EU-Vorschriften gelten in Deutschland unmittelbar.

  17. Am 2. Februar 2016 haben die Mitglieder des Europäische Parlaments in Straßburg für eine Beibehaltung und bessere Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien, Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, gestimmt. Mit einer überwältigen Mehrheit von 592 zu 52 Stimmen hat es seinen Bericht zur Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie angenommen. Das Parlament fordert die Europäische Komission in dem Bericht auf, sich durch verbesserte Maßnahmen und finanzielle Mittel für die Umsetzung der bestehenden Naturschutzrichtlinien einzusetzen, statt diese im Rahmen der Initiative zur besseren Rechtsetzung zu überarbeiten.

  18. Nach den Auswertungen der US-Klimabehörde NOAA war der Februar 2016 der wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen Ende des 19. Jahrhunderts, und wies die höchsten je gemessenen Steigerung gegenüber der langjährigen Durchschnittstemperatur auf. Gleichzeitig war er der zehnte Monat in Folge, der den jeweiligen Temperaturrekord gebrochen hat. Er übertraf den Februar 2015 um 0,33 Grad. Gleichzeitig brach der Februar 2016 auch den gerade erst vom Dezember 2015 aufgestellten Rekord als wärmster Monat aller Zeiten, indem er dessen Durchschnittstemperatur um 0,09 Grad übertraf.

  19. Die Auswertung der vorläufigen Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA) für das Jahr 2015 zeigt, dass die Luft in deutschen Städten nach wie vor zu stark mit Stickstoffdioxid belastet ist. Dies meldete das Umweltbundesamt am 29. Januar 2016. Auch im Jahr 2015 gab es an rund 60 Prozent der verkehrsnahen Messstationen Überschreitungen des Grenzwertes von 40 µg/m³ im Jahresmittel. Im Vergleich zu den vergangenen zehn Jahren war 2015 überdurchschnittlich mit Ozon belastet, kommt aber an die hohe Belastung zu Beginn der 1990er Jahre nicht heran. Im außergewöhnlich heißen und trockenen Sommer traten erstmals wieder hohe Ozonkonzentrationen und sogar Werte über der Alarmschwelle von 240 µg/m³ auf. Der mit 283 µg/m³ gemessene Maximalwert des Jahres 2015 war der höchste Messwert seit dem Hitzesommer 2003. Langfristig betrachtet war 2015 eines der am geringsten mit Feinstaub belasteten Jahre. Der EU-Tagesgrenzwert wurde lediglich an zwei verkehrsnahen Messstationen in Stuttgart und Berlin überschritten. Wie schon 2014 blieben auch 2015 extreme, feinstaubbegünstigende Wetterlagen aus, wie sie beispielsweise im Frühjahr und Herbst 2011 beobachtet wurden.

  20. Am 29. Januar 2016 fuhr Japan sein drittes Atomkraftwerk wieder hoch. Fünf Jahre nach der Atomkatastrophe in Fukushima schaltete der Betreiberkonzern Kansai Electric Power den Reaktor Nummer 3 im Atomkraftwerk Takahama in der westlichen Provinz Fukui wieder ein. Es ist das zweite AKW, das die neu eingeführten Sicherheitsvorschriften erfüllt und wieder in Betrieb geht. 2015 waren bereits zwei Reaktoren im Atomkraftwerk Sendai in der südwestlichen Provinz Kagoshima wieder ans Netz gegangen.

  21. Das Leibniz-Zentrum für Agrarlandwirtschaftsforschung, die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, die Deutsche Umwelthilfe sowie der Deutsche Verband für Landschaftspflege und verschiedene Landschaftspflegeverbände arbeiten gemeinsam an der Umsetzung der Idee eines virtuellen Marktplatzes für Ökosystemleistungen und Biodiversität. Am 25. Januar 2016 fiel in Berlin der offizielle Startschuss im Projekt „AgoraNatura“. Auf dem Online-Marktplatz sollen in Zukunft Leistungen gehandelt werden, die die Natur erbringt und die der Mensch nutzt. Ziel ist es, eine Plattform zu schaffen, die zusätzliche Gelder für den Erhalt der Ökosysteme generiert. 2018 soll der Naturmarkt offiziell online gehen. Das Projekt AgoraNatura ist auf insgesamt sechs Jahre angelegt. Es wird im Rahmen der gemeinsamen Förderinitiative von BMBF und BMUB „Forschung zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie“ (F&U NBS) und im BMUB durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt gefördert.

  22. Am 25. Januar 2016 stellte das Land Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Christian-Albrechts-Universität in Kiel den ersten Nährstoffbericht für Schleswig-Holstein vor. Aus diesem ergibt sich, dass in Schleswig-Holstein die Nährstoffüberschüsse viel höher sind als bislang bekannt und Grundwasser und Oberflächengewässer belasten. Dem Nährstoffbericht zufolge, darf nach der geltenden Düngeverordnung der Stickstoffsaldo auf den Flächen 60 Kilogramm N pro Hektar und Jahr (berechnet im 3-jährigen Mittel) nicht übersteigen, tatsächlich liegt der Durchschnitt aber bei 80 kg. Rechnet man noch die Ammoniakemissionen hinzu, liegt der Durchschnitt bei 118 kg je Hektar und Jahr. Besonders problematisch sei der zusätzliche Nährstoffanfall aus Gärresten pflanzlicher Herkunft bei Biogasanlagen, heißt es im Nährstoffbericht. Eine andere Ursache sei die Zunahme beim Milchvieh: 2009 gab es 365.000 Milchkühe in Schleswig-Holstein, die meisten in Intensivhaltung, 2013 waren es bereits 400.000 Tiere.

  23. Am 23. Januar 2016 hat in Bannetze-Hornbostel im Landkreis Celle offiziell der Bau einer Forschungswasserkraftanlage durch die Salzgitter AG in Kooperation mit der Technischen Universität Braunschweig begonnen. Projektziel ist der Nachweis der technischen Machbarkeit einer weltweit einzigartigen Wasserkrafttechnologie zur Erschließung eines bisher technisch und wirtschaftlich nicht nutzbaren Wasserkraftpotenzials im Bereich der niederen Fallhöhen und großen Durchflussmengen. Dabei finden die ökologischen Randbedingungen, wie sie in dem Naturschutzgebiet Hornbosteler Hutweide gegeben sind, sowie die Fischdurchgängigkeit besondere Berücksichtigung.

  24. Am 17. Januar 2016 wurde in Stuttgart der erste Feinstaub-Alarm ausgelöst, da der Deutsche Wetterdienst für die kommenden Tage besonders schadstoffträchtige Wetterlagen vorhergesagt hatte. Die Bevölkerung sollte freiwillig auf die Nutzung von sogenannten Komfortkaminen verzichten und vom 18. Januar bis zum 22. Januar freiwillig ihre Autos stehenlassen. Stuttgart ist bundesweit die erste Großstadt, die beim Kampf gegen die zu hohe Feinstaubbelastung einen Alarm auslöst. Am 22. Januar beurteilte der baden württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann die Luftreinhaltung in Stuttgart weiterhin als eine große Herausforderung und wertete aber die gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit, die der Feinstaub-Alarm ausgelöst habe, als postives Ergebnis. Jedoch seien die Verhaltensänderungen und der Verzicht auf Pkw-Fahrten bei Weitem noch nicht ausreichend gewesen. Erste Daten anhand von Verkehrszählungen deuteten auf einen geringen Rückgang des Autoverkehrs von etwa 3 Prozent in der Landeshauptstadt hin.

  25. Greenpeace International benannte am 15. Januar 2016 seine neue internationale Geschäftsführung, die von einer weiblichen Doppelspitze gebildet wird. Jennifer Morgan und Bunny McDiarmid bilden gemeinsam ab dem 4. April 2016 das neue Führungsteam. Bunny McDiarmid war in den vergangenen 30 Jahren als Aktivistin, Crewmitglied und zuletzt als Geschäftsführerin von Greenpeace Neuseeland tätig. Jennifer Morgan war unter anderem Direktorin des Klimaschutzprogramms am World Resources Institute und für den Worldwide Fund for Nature, das Climate Action Network und E3G tätig.

  26. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden veröffentlichte am 12. Januar 2016 seine Beschlüsse, in denen es dem Umweltministerium des Land Hessens ein Zwangsgeld in Höhe von je 10 000 Euro androht, wenn es nicht innerhalb von neun Monaten (Wiesbaden) beziehungsweise zwölf Monaten (Darmstadt) die jeweiligen Luftreinhaltepläne so ändert, dass der seit 2010 geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) so schnell wie möglich eingehalten wird. Das Gericht erwartet Maßnahmen, die gewährleisten, dass eine vollständige Grenzwerteinhaltung so schnell wie möglich, spätestens jedoch in zwei bis maximal drei Jahren gewährleistet ist. Die bisherigen Planungen des Ministeriums sahen dies erst weit nach dem Jahr 2020 vor. Mit seinem Beschluss folgte das Gericht einem Antrag der Deutschen Umwelthilfe.

  27. Die Stadt Stuttgart wird ab dem 11. Januar 2016 bei schadstoffträchtigen Wetterlagen den sogenannten Feinstaub-Alarm auslösen. Der Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert (Inversionswetterlage). An diesen Tagen steigt die Konzentration der Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid in Stuttgart stark an. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium und die Landeshauptstadt Stuttgart appellieren dann an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von so genannten „Komfort-Kaminen“ zu verzichten. Autofahrern wird empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Wenn möglich sollten Fahrten ganz vermieden werden. Die Bevölkerung wird u.a. über die städtischen Medien, Zeitungsannoncen, Verkehrsmeldungen, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Informationsanzeigen an der Autobahn und über die Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de über den Beginn und das Ende des Feinstaub-Alarms informiert. Zwischen Auslösung des Feinstaub-Alarms am frühen Nachmittag und dem tatsächlichen Beginn liegt ein „Brückentag“, so dass die Bevölkerung rechtzeitig nach Mobilitätsalternativen suchen kann. Der Feinstaub-Alarm kann mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauchvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus. Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht der Appell, freiwillig aufs Auto zu verzichten und Bus oder Bahn zu fahren, nicht weit genug.

  28. From 8 January to 11 February 2016, a total of 29 sperm whales stranded around the coasts of the southern North Sea from Germany through The Netherlands and France to Eastern England.

  29. Das Schlafmützchen, auch Kalifornischer Mohn (Eschscholzia californica) genannt, wurde zur Giftpflanze des Jahres 2016 gewählt.

  30. Der Flutende Wasserhahnenfuß (Ranunculus fluitans) wurde vom Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST) gemeinsam mit dem Tauchsportverband Österreichs (TSVÖ) und dem Schweizer Unterwassersportverband (SUSV) zur Wasserpflanze des Jahres 2016 gekürt.

  31. Der Arbeitskreis Wildbienen-Kataster gemeinsam mit dem Staatlichen Museum für Naturkunde Stuttgart, der Landesanstalt für Bienenkunde sowie den Imkerverbänden Badens und Württembergs machen mit der Wildbiene des Jahres auf das Schicksal einer Art aufmerksam, deren Lebensweise besonders spannend und die auch für Laien gut zu erkennen ist. 2016 wurde die Bunte Hummel bzw. Waldhummel (Bombus sylvarum) zur Wildbiene des Jahres gewählt. Die Bunte Hummel verdeutlicht stellvertretend für alle Wildbienen, wie problematisch heute die Lebensumstände für Insekten sind, die auf ein reiches Blütenangebot in der Landschaft angewiesen sind.

  32. Baum des Jahres 2016 ist die Winter-Linde (Tilia cordata). Dies gab Dr. Silvius Wodarz, Präsident der Baum des Jahres Stiftung, in Berlin bekannt. Die Stiftung Baum des Jahres würdigt damit die Linde als Baum mit den vielfältigsten Verwendungsmöglichkeiten, der höchsten Wertschätzung und der größten Bedeutung in der der Mythologie.

  33. Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) verleiht den Titel „Waldgebiet des Jahres“ im Jahr 2016 an den Küstenwald Usedom. Der Bundesvorstand des BDF wählte diesen Wald, weil es hier in besonderer Weise gelingt, den hohen Besucherdruck sowie die wichtige Aufgabe des Küstenschutzes in Einklang mit Naturschutz und der forstlichen Nutzung zu bringen.

  34. Europäische Spinne des Jahres 2016 ist die Konusspinne (Cyclosa conica). Sie gehört zur Familie der Echten Radnetzspinnen (Araneidae). Diese Spinnenfamilie hat weltweit über 3.000 Arten, in Europa 131.

  35. Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) hat den Feuersalamander zum Lurch des Jahres 2016 ernannt. Auf diese Weise wird eine der auffälligsten und in Europa weit verbreiteten Amphibienarten in den Fokus des Arten- und Naturschutzes gerückt. Bundesweit gilt der Feuersalamander ( (Salamandra salamandra) derzeit als ungefährdet. Er zählt aber zu den Arten, für deren Erhalt Deutschland international eine besondere Verantwortung trägt. In den Roten Listen einiger Bundesländer wird der Feuersalamander als gefährdet eingestuft, weil er vielerorts einen rückläufigen Bestandstrend zeigt. Gefährdungsursachen sind vor allem die Vernichtung seiner Lebensräume durch intensive forstliche Nutzung von Laubmischwäldern, deren Zerschneidung durch Straßenbau sowie wasserbauliche Maßnahmen und Besatz mit Fischen in den Larvengewässern. Aber auch ein neuerdings in westlichen Nachbarstaaten auftretender, tödlicher Hautpilz bedroht den Feuersalamander.

  36. Die slowenische Hauptstadt Ljubljana erhält die Auszeichnung Grüne Hauptstadt Europas 2016. Die Vergabe wurde am 24. Juni 2014 von EU-Umweltkommissar Janez Potoènik bei einem Festakt in Kopenhagen, die den Titel „Grüne Hauptstadt Europas 2014“ innehat, bekannt gegeben. Anerkennung fand Ljubljana insbesondere für die Stärkung des Umweltbewusstseins ihrer Bürger, ihre nachhaltige Strategie „Vision 2025“, die Umsetzung verschiedener städtischer Umweltmaßnahmen im Laufe der vergangenen zehn Jahre und ihr beeindruckendes Verkehrsnetz.

  37. Am 13. September 2015 riefen in einer gemeinsamen Erklärung das International Council for Science (ICSU), das International Social Science Council (ISSC) und das International Council for Philosophy and Human Sciences (CIPSH) das Jahr 2016 als International Year of Global Understanding aus. Das internationale Themenjahr wirbt für ein besseres Verständnis von lokalen und globalen Zusammenhängen und regt zur Unterstützung für politische Initiativen an, die sich globalen Herausforderungen wie beispielsweise dem Klimawandel, der Ernährungssicherheit oder der Migration annehmen.

  38. Die Vereinigung für Allgemeine und Angewandte Mikrobiologie (VAAM) kürte am 10. Februar 2016 das Bakterium Streptomyces zur Mikrobe des Jahres 2016.

  39. Der Naturschutzbund Deutschland und der Landesbund für Vogelschutz haben den Stieglitz (Carduelis carduelis) zum Vogel des Jahres 2016 gewählt. Der auch Distelfink genannte Stieglitz steht für vielfältige und farbenfrohe Landschaften. Denn er ernährt sich vor allem von den Samen zahlreicher verschiedener Blütenpflanzen, Gräser und Bäume. Der Bestand des Stieglitzes hat in Deutschland laut den Daten des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten von 1990 bis 2013 um 48 Prozent abgenommen. Offizielle Schätzungen gehen derzeit von 305.000 bis 520.000 Brutpaaren in Deutschland aus. Stieglitze leben sowohl auf dem Land als auch in Siedlungen, solange es einen geeigneten Brutplatz und genug Nahrung gibt. Diese findet er an Acker- und Wegrainen, auf Brachen oder in Parks und Gärten. Knapp 60 Prozent des bundesweiten Bestandes leben im Siedlungsraum, die restlichen 40 Prozent in der Agrarlandschaft.

  40. Das Höhlenlangbein (Amilenus aurantiacus) wurde vom Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher mit Unterstützung der Arachnologischen Gesellschaft zum Höhlentier des Jahres 2016 gewählt. Das Höhlenlangbein gehört zu den Weberknechten und wurde von dem französischen Spinnen- und Naturforscher Eugène Simon im Jahre 1881 erstmals aus Saint-Martin-Vésubie in den französischen Meeralpen beschrieben. Die Tiere überwintern in Naturhöhlen, Bergwerksstollen und Felsenkellern. Diese Tatsache führte dazu, dass dieses Spinnentier zum Höhlentier des Jahres gewählt wurde. Das Höhlenlangbein steht für eine große Zahl an Tierarten, die auf geschützte und frostfreie Rückzugsorte unter Tage angewiesen sind.