Ereignisse Chronologisch
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Mehr als sieben Billionen US-Dollar wirtschaftlichen Schaden und acht Millionen Tote durch Naturkatastrophen seit Beginn des 20. Jahrhunderts: Diese Bilanz hat der Geophysiker James Daniell vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erstellt. Die von ihm entwickelte Datenbank CATDAT greift auf sozioökonomische Indikatoren zurück und bildet die Grundlage für ein Schadensmodell, das Regierungen und Hilfsorganisationen beim Abschätzen des Ausmaßes einer Katatstrophe und dem Katastrophenmanagement unterstützt. Seine Ergebnisse stellte Daniell am 18. April 2016 bei der Jahresversammlung der European Geosciences Union in Wien vor. Für die CATDAT hat James Daniell bislang mehr als 35.000 Katastrophenereignisse weltweit ausgewertet. Demnach gehen ein Drittel des wirtschaftlichen Gesamtschadens zwischen 1900 und 2015 auf das Konto von Flutkatastrophen. Erdbeben verursachen 26 Prozent der Schäden, Stürme 19 Prozent, Vulkanausbrüche machen lediglich ein Prozent aus. Während auf den gesamten Zeitraum gesehen Flutkatastrophen die größten Verursacher wirtschaftlicher Schäden sind, geht in der jüngeren Vergangenheit, seit 1960, mit 30 Prozent der größte Anteil auf Stürme (und Sturmfluten) zurück. Mehr als acht Millionen Tote durch Erdebeben, Flut, Sturm, Vulkanausbruch und Buschfeuer seit 1900 sind in der Datenbank CATDAT verzeichnet (ohne die Toten durch Langzeitfolgen, Trockenheit und Hungersnot). Die Zahl der Toten durch Erdbeben zwischen 1900 und 2015 liegt nach Daniells Daten bei 2,32 Millionen (Schwankungsbereich: 2,18 bis 2,63 Millionen). Die meisten von ihnen – 59 Prozent – starben durch zerstörte Backsteingebäude, 28 Prozent durch sekundäre Effekte wie Tsunamis und Erdrutsche. Durch Vulkanausbrüche starben im gleichen Zeitraum 98.000 Menschen (Schwankungsbereich: 83.000 bis 107.000). Verheerende Vulkanausbrüche vor 1900, wie der des Tambora 1815, können jeoch zu sehr hohen Todeszahlen und sich beispielsweise mit sinkenden Temperatungen weltweit auswirken, etwa auf die Nahrungsmittelsicherheit. Mit jeweils mehr als 100.000 Toten gehören der Tsunami 2004 im Indischen Ozean (ca. 230.000) und der Zyklon Nargis 2008 (ca. 140.000) in Myanmar zu den schwersten Katastrophen der jüngeren Vergangenheit. Das Ereignis mit den bislang meisten Todesopfern ist das Hochwasser 1931 in China mit 2,5 Millionen Toten.
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Am 18. April 2016 ist die Reform des deutschen Vergaberechts in Kraft getreten. Mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz und der das Gesetz konkretisierenden Vergaberechtsmodernisierungsverordnung werden die EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 in deutsches Recht umgesetzt. Einige wichtige Neuerungen: Umweltzeichen, die als Vertrauenslabel auf wissenschaftlicher Basis und in einem offenen, transparenten Verfahren erarbeitet werden, dürfen als Nachweis verlangt werden. Unternehmen, die bei öffentlichen Aufträgen schon einmal gegen Umweltrecht verstoßen haben, können künftig ausgeschlossen werden. Die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten wird durch konkretisierende Ausführungen gestärkt. So besteht nun mehr Rechtssicherheit, wenn neben dem Anschaffungspreis auch die Kosten während und am Ende der Nutzungsdauer von Produkten (etwa Strom- und Entsorgungskosten) oder Kosten, die der Allgemeinheit durch resultierende Umweltbelastungen entstehen (externe Umweltkosten), in die Vergabeentscheidung einbezogen werden.
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Im Naturschutzgroßprojekt "Grünes Band Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal" hat die Umsetzung begonnen. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold, und die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Beate Jessel, übergaben am 29. April 2016 an der ehemaligen innerdeutschen Grenze bei Eisfeld den Förderbescheid an den für das Naturschutzgroßprojekt gebildeten Zweckverband. Das bis 2026 genehmigte Vorhaben umfasst ein Fördervolumen von rund neun Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent, die Länder Bayern und Thüringen zusammen mit 15 Prozent und der aus vier Landkreisen bestehende Zweckverband als Projektträger zusammen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) mit zehn Prozent an den Ausgaben. Das Vorhaben umfasst einen 127 Kilometer langen Abschnitt des Grünen Bandes an der ehemaligen innerdeutschen Grenze zwischen Bayern und Thüringen. Ziel des Projektes ist es, dieses Gebiet in seiner Vielfalt zu erhalten und zugleich einen länderübergreifenden Biotopverbund zu verwirklichen.
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Am 15. April 2016 stimmten die EU-Mitgliedstaaten für das Verbot von den Pestiziden, Amitrol, Isoproturon und Triasulfuron . Während des Treffens der Generaldirektion Gesundheit stimmten die Staaten für den Vorschlag der Kommission, die Lizenzen für die Pflanzenvernichtungsmittel nicht weiterlaufen zu lassen, wenn diese am 30. Juni 2016 enden. Die beiden Substanzen Amitrol und Isoproturon gelten als hormonell wirksame Chemikalien.
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Eine stärkere Unterstützung für kleinere Akteure und Bürgerprojekte im kommenden EEG 2016 fordert der Bundesrat in einem Antrag, den die Länderkammer auf ihrer Sitzung am 22. April 2016 annahm. Bayern hatte den Antrag gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein vorgelegt. Seit Mitte April läuft die Länder- und Verbändeanhörung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Referentenentwurf für die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Konkret verlangen die Länder, den im EEG-Entwurf vorgesehenen räumlichen Bezugspunkt der "lokalen Verankerung" von Bürgerenergieprojekten dahingehend zu überprüfen, ob statt an einen Landkreis besser an einen auch landkreisübergreifenden "Umkreis" angeknüpft werden sollte. Bisher verlangt der EEG-Entwurf als Bedingung, damit ein Bürgerenergieprojekt anerkannt wird, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder oder Gesellschafter in dem Landkreis ihren Wohnsitz haben müssen, in dem das Vorhaben realisiert werden soll. Desweiteren fordert der Bundesrat, dass kleine Akteure sich an den vorgesehenen Ausschreibungen für Erneuerbaren-Projekte beteiligen können, ohne ein eigenes Gebot abgeben zu müssen. Schließlich sollen, so der Bundesrat, die Vorteile in den Ausschreibungen, die Bürgerenergiegesellschaften gewährt werden, für alle erneuerbaren Energien gelten. Bisher ist das Landkreis-Modell im EEG-Entwurf nur für die Windkraft an Land vorgesehen. Bei der Photovoltaik soll zudem eine Bagatellgrenze von einem Megawatt gelten, bis zu der nicht ausgeschrieben werden muss.
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Am 12. April 2016 teilte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass Nordrhein-Westfalen der Klage der Städteregion Aachen gegen das belgische Atomkraftwerk Tihange 2 beitreten wird. Das Landeskabinett hat Umweltminister Johannes Remmel beauftragt, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. Damit wehrt sich das Land juristisch gegen den Weiterbetrieb des Reaktors Tihange 2, bei dem massive Sicherheitsprobleme festgestellt wurde. An dem Druckbehälter des nur etwa 65 Kilometer Luftlinie von Aachen entfernten Reaktorblocks waren bei Untersuchungen in den Jahren 2012 und 2014 nicht näher erklärliche Risse festgestellt worden. Trotzdem entschloss sich die belgische Atomaufsicht im November 2015, das Wiederanfahren des Reaktors zu erlauben. Die nordrhein-westfälische Landesregierung tritt nunmehr der Anfang Februar vor dem belgischen Staatsgerichtshof eingereichten Klage der Städteregion Aachen gegen die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme des Reaktors bei.
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Die Staaten der UN-Klimarahmenkonvention haben den IPCC gebeten, den wissenschaftlichen Sachstand für 1,5 Grad Erwärmung in einem Sonderbericht zusammenzufassen. Welche Folgen hat eine Erderwärmung um 1,5 Grad? Und welche Treibhausgasemissionen wären dann noch möglich? Diese Fragen will der Weltklimarat bis 2018 in einem Sonderbericht klären. Das hat die Vollversammlung des Weltklimarats IPCC, die von 11. bis zum 13. April 2016 in Nairobi tagte, beschlossen.
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Am 7. April 2016 fand eine Sondersitzung der Umweltministerkonferenz in Berlin statt, die das Motto "Automobile Abgasemission minimieren, Luftreinhaltepolitik konsequent weiterentwickeln, Verantwortung für den Gesundheitsschutz ernst nehmen" trug. Die UMK hat Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Abgasmanipulationen und weitergehende Maßnahmen zur Förderung emissionsfreier/-armer Fahrzeuge (Elektro, Erdgas) sowie eine Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehr) beschlossen. Intensiv diskutiert wurde die Notwendigkeit, die Kennnzeichnungsverordnung so fortzuschreiben, dass mittelfristig und stufenweise neben gering emittierenden Benzin- Elektro- und Hybridfahrzeugen nur noch Dieselfahrzeugen mit geringen Emissionen die Einfahrt in belastete Gebiete erlaubt werden kann. Die UMK sieht neben der Elektromobilität auch in erdgasbetriebenen Fahrzeugen erhebliche und kurzfristig verfügbare Potenziale, um die Stickoxidemissionen zu senken. Insbesondere, weil Gasmotoren technologisch bereits ausgereift sind. Keine Einigung konnten die Umweltminister über den Abbau der Steuerprivilegien für Dieselfahrzeuge und die durchgängige Einführung von Tempo 30 in innerstädtischen Bereichen erzielen.
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Am 6. April 2016 wies das Landgericht Bonn die Klage der EnBW Energie Baden-Württemberg AG gegen das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland ab. Der Energiekonzern hatte 261 Millionen EUR Schadensersatz gefordert für die Abschaltung ihrer Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg I im Zeitraum vom 16./17.03.2011 bis zum 06.08.2011 nach der Katastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi.
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Am 6. April 2016 gründete das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Forschungsnetzwerk Erneuerbare Energien in Berlin. Die Branchen-Plattform soll Akteure der Wind- und Solarenergie aus Industrie, Forschung und der Politik zusammenbringen. Das gemeinsame Ziel: Forschungsschwerpunkte auf Basis der Anforderungen der Zukunft festzulegen, um die Energiewende voranzubringen und die Spitzenposition deutscher Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energietechnologien zu festigen. Weiterhin soll das neue Forschungsnetzwerk dazu beitragen, eine verzahnte Forschungs-Roadmap zu erarbeiten, die insbesondere Kosten und Zuverlässigkeit im Bereich der erneuerbaren Energien in den Fokus nimmt. Die abgestimmten Forschungsschwerpunkte sollen dem BMWi auch dazu dienen, die Forschungsförderung in diesem Bereich regelmäßig nachzujustieren und so auf die Dynamik der Energiewende einzugehen.
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Etwa die Hälfte aller Unesco-Weltnaturerben sind durch Öl- und Gasbohrungen, Bergbau, Überfischung, illegalen Holzeinschlag oder große Infrastrukturprojekte wie Häfen, Autobahnen oder Dämme in ihrer Existenz bedroht. Das geht aus einem Bericht der Dalberg Global Development Advisors im Auftrag des WWF hervor, welcher am 6. April 2016 von Umweltorganisation vorgestellt wurde. Für den Bericht wurden die wirtschaftlichen Aktivitäten in und um die weltweit insgesamt 229 Weltnaturerbestätten untersucht. Die Hälfte, also 114 dieser Naturgebiete seien akut in Gefahr, da hier entweder bereits Bergbauaktivitäten sowie Öl- und Gasförderung stattfänden oder entsprechende Konzessionen vergeben worden seien oder aber andere industrielle Aktivitäten sie bedrohten. Zwei Drittel des Weltnaturerbes sind laut WWF wichtig für die Menschheit: Flüsse etwa helfen bei der Wasserversorgung. Wälder binden Kohlenstoff und sind so natürliche Klimaschützer, sie können zudem auf Hängen den Boden stabilisieren und so Erdrutsche verhindern. Gesunde Böden schützen vor Hochwasser. Etwa elf Millionen Menschen seien direkt von den Weltnaturerbe-Stätten abhängig und würden demnach unter den industriellen Tätigkeiten leiden, heißt es in der Studie.
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Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat heute in New York die deutsche Vertragsurkunde zum Nagoya-Protokoll bei den Vereinten Nationen hinterlegt. Damit tritt Deutschland dem Nagoya-Protokoll zur Bekämpfung der Biopiraterie bei. Das Abkommen setzt wirtschaftliche Anreize für die weltweite Bewahrung der biologischen Vielfalt. Das Nagoya-Protokoll ist am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten. Bislang sind ihm 72 Staaten und die EU beigetreten. Im vergangenen Herbst hatte der Deutsche Bundestag die Gesetze zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls beschlossen. In Deutschland kontrolliert zukünftig das Bundesamt für Naturschutz, ob Nutzer von genetischen Ressourcen in Deutschland die einschlägigen Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich im Herkunftsland befolgen. Zudem wurde das Patentgesetz geändert, so dass künftig auch bei der Anmeldung von Patenten nachvollzogen werden kann, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und ob dieses gegebenenfalls legal erlangt wurde.
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Am 1. April 2016 nahm das neue Institut für Bienenschutz im Julius Kühn-Institut seine Arbeit auf. Honigbienen und Wildbienen zu schützen, ihre Lebens- und Ernährungsgrundlagen zu erhalten und zu verbessern sowie die Bienenvölker gesund und vital zu erhalten, sind wichtige Anliegen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des zugehörigen Julius Kühn-Instituts (JKI). Das Institut für Bienenschutz ist in Braunschweig angesiedelt mit einer Außenstelle in Berlin, die vor allem für die genaue Analytik von Pflanzenschutzmitteln oder Wirkstoffen zuständig ist. Am Institut ist die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen angesiedelt. Nach dem Pflanzenschutzgesetz (§ 57 Abs. 2 Nr.11) hat das JKI die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel zu untersuchen.
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Am 1. April 2016 legte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Remmel eine Studie zur "Quecksilber-Minderungsstrategie für Nordrhein-Westfalen" vor, die von der Ökopol GmbH im Auftrag des Umweltministeriums erarbeitet wurde. Ein Schwerpunkt dieser Studie lag bei der Untersuchung möglicher luft- und wasserseitiger Minderungsmaßnahmen von Quecksilber aus Kohlekraftwerken. Zusätzlich wurde n Minderungsmaßnahmen im Abfallsektor untersucht. Aus dem Gutachten geht hervor, dass Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen rund 2,2 Tonnen Quecksilber pro Jahr ausstoßen. Insgesamt sind Industrieanlagen in NRW für rund drei Tonnen Quecksilberausstoß pro Jahr verantwortlich. Bundesweit werden pro Jahr rund zehn Tonnen Quecksilber emittiert. Der Anteil Nordrhein-Westfalens liegt also bei rund 30 Prozent. Das Gutachten stellt Maßnahmen und Potenziale dar, mit denen sich nach Einschätzung der Gutachter der Quecksilberausstoß aus Industrieanlagen verringern lässt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass besonders bei den Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken ein hohes Minderungspotenzial besteht. Die entsprechende Technik sei bereits auf dem Markt verfügbar. Nach Aussage des Gutachters belaufen sich die Kosten für den Einsatz effizienter Quecksilber-Minderungstechnik auf weniger als ein Prozent der Stromgestehungskosten. Würde diese Technik eingebaut, so die Gutachter, könnten die derzeitigen Quecksilberkonzentrationen im Abgas auf unter ein Mikrogramm pro Kubikmeter gesenkt werden. Würden die Minderungstechniken bei allen großen Kraftwerken eingebaut, ergäbe sich laut Gutachten eine Quecksilberminderung um rund 80 Prozent beziehungsweise rund 1,8 Tonnen im Jahr in NRW. Dies entspräche mehr als der Hälfte der Quecksilberemissionen in Nordrhein-Westfalen oder rund 20 Prozent in Deutschland.
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Die Deutsche Wildtier Stiftung hat 2016 ein Wildbienen-Monitoring in Hamburg initiiert. Die systematische Erfassung der Hamburger Bienen ist auf fünf Jahre angelegt und verfolgt das Ziel, erstmalig eine Rote Liste für Wildbienen in Norddeutschland zu erstellen. Mit Keschern schwärmen die Biologen der Deutschen Wildtier Stiftung aus, um die Arten zu erfassen. Auf dem Gelände des Hamburger Flughafens in Fuhlsbüttel wurde so die in Norddeutschland fast ausgestorbene Sandbiene (Andrena nigriceps) entdeckt. Letztmalig wurde diese Wildbiene 1938 in Hamburg gesichtet. Unter den 127 Wildbienenarten, die zwischen April und August 2016 in Hamburg gesammelt wurden, war der Fund laut Dr. Christian Schmid-Egger ein echtes Highlight.
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Am 24. März 2016 stieg Schottland aus der Kohle aus. Es schaltete die vier Blöcke des Kraftwerks Longannet auf der Halbinsel Fife ab. Damit verabschiedete sich Schottland aus der Kohleverstromung. Scottish Power macht hohe Kosten beim Netzanschluss für seine Entscheidung verantwortlich. Umweltschützer begrüßten das Abschalten des Kraftwerks als wichtigen Beitrag, um die britischen Klimaziele zu erreichen.
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Der chemische Zustand der Oberflächenwasserkörper Deutschlands ist "nicht gut". Das geht aus den Antworten des Bundesumweltministeriums auf die kleine Anfrage der Grünen im Bundestag vom 16. März 2016 hervor. Deutsche Flüsse sind stark mit Quecksilber belastet. Der Grenzwert für das Schwermetall übersteigt den erlaubten Grenzwert um das fünf- bis 15-fache. Eine Gefahr für den Menschen besteht vor allem durch das Essen von Fisch, da sich das Quecksilber in den Flüssen besonders in Fischen anlagert. Erlaubt sind maximal 20 Mikrogramm Quecksilber je Kilogramm Fisch. Der aktuelle Haupteintrag von Quecksilber erfolgt über den Luftpfad, u.a. dem Ferntransport und stammt aus den weltweit gestiegenen Freisetzungen aus der Kohleverbrennung.
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Das arktische Meereis hat sich im Winter 2016 noch weniger ausgedehnt als im Negativrekord-Jahr 2015. Wissenschaftler des National Snow and Ice Data Centre und der Nasa teilten am 29. März 2016 mit, dass die Meereisbedeckung nur etwa 14,52 Millionen Quadratkilometer erreicht hatte. Seit Beginn der Messungen im Jahr 1979 hatte das Jahr 2015 bisher die niedrigste Ausdehnung mit 14,54 Millionen Quadratkilometern zu verzeichnen, die am 25. Februar 2015 festgehalten wurde. In diesem Jahr wurde das Maximum später als sonst erreicht – am 24. März. Die Lufttemperaturen über dem Arktischen Ozean waren in den Monaten Dezember, Januar und Februar zwei bis sechs Grad höher als im Mittel – in nahezu allen Regionen. Entsprechend gering war die Ausdehnung des Meereises: Sie lag um 1,12 Millionen Quadratkilometer unter dem Durchschnitt der Jahre 1981 bis 2010 von 15,64 Millionen Quadratkilometern.
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Die Erdölfirma Central European Petroleum GmbH (CEP) schließt ihre beiden Probebohrungen nach Erdöl auf der Insel Usedom. Eine langfristig wirtschaftliche Förderung von Erdöl sind nach Angaben des Unternehmens weder in Lütow noch in Pudagla gegeben. Die Bohrstelle in Lütow wurde bereits seit Januar 2016 vollständig zurückgebaut und die Bohrstelle in Pudagla soll bis Mai 2016 zurückgebaut und renaturiert werden. Seit 2011 hatte CEP mit den Probebohrungen auf Usedom nach förderfähigen Erdöllagerstätten gesucht.
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Am 23. März 2016 wurde im Multimar Wattforum in Tönning in Schleswig-Holstein die Ergebnisse der Untersuchung der gestrandeten Pottwale vorgestellt, die im Januar und Februar 2016 im Nationalpark verendet waren. Das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover hatte die Pottwale eingehend untersucht und kam zum Ergebnis, dass alle Tiere junge, noch nicht geschlechtsreife Bullen waren, 10 bis 15 Jahre alt und 12 bis 18 Tonnen schwer. Sie waren allesamt in einem guten Gesundheits- und Ernährungszustand. Das Gehör der Tiere zeigte keine Anzeichen für ein schweres akustisches Trauma und der Befall in den verschiedenen Organen mit Parasiten war altersentsprechend normal. Alle Tiere waren ins Flachwasser des Wattenmeeres geraten. Dort bei ablaufendem Wasser auf dem Grund liegend, drückte das Gewicht ihres Körpers ihre Blutgefäße, die Lunge und anderen Organe zusammen, so dass die Tiere an akutem Herz-Kreislauf-Versagen starben. Vier der 13 Wale hatten teils große Mengen Plastikmüll in ihren Mägen. Dies war zwar nicht der Grund für die Strandung und den Tod der Tiere, spiegelt aber die Situation auf dem offenen Meer wider. Tierärzte und Biologen vermuten, dass die besonders betroffenen Tiere große gesundheitliche Probleme durch die Reste des Mülls bekommen hätten. Zu den auffälligsten Müllteilen gehören Reste eines 13 Meter langen und 1,2 Meter breiten Schutznetzes, das in der Krabbenfischerei eingesetzt wird, eine 70 Zentimeter lange Plastikabdeckung aus dem Motorraum eines Autos und die scharfkantigen Reste eines Kunststoffeimers.
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Die Ergebnisse einer Untersuchung zum Stromverbrauch von Haushaltsgeräten im Auftrag von 16 Umwelt- und Verbraucherverbänden aus Deutschland und anderen EU-Staaten wurden am 22. März 2016 vorgestellt. Die Untersuchung ergab, dass jedes fünfte getestete Gerät mehr Energie benötigte als angegeben. Demnach hielten 18 von 100 getesteten Produkten nicht die EU-Effizienzvorgaben ein. Bei der Untersuchung im Rahmen des EU-geförderten Projekts „MarktChecker“, das in Deutschland vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) durchgeführt wird, waren 20 Haushaltsgerätegruppen wie Kühlschränke, Lampen und Staubsauger getestet worden. vzbv und BUND weisen in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung jedoch darauf hin, dass die getesteten Produkte nach Hinweisen von Verbrauchern, Behörden sowie anhand der Ergebnisse vorangegangener Projekte ausgewählt worden sind, um auffällige Geräte für umfassendere Testläufe zu ermitteln. Das Untersuchungsergebnis beruht deshalb auf Stichproben und spiegelt die Marktsituation nicht vollständig wider. Auch sind die Ergebnisse nach Aussage von vzbv und BUND kein Ersatz für umfangreiche Markttests durch die Marktüberwachungsbehörden.
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Am 22. März 2016 veröffentlichte Greenpeace einen Report, der erstmals die Auswirkungen der weltweit 8400 Kohlekraftwerke auf den aktuellen sowie künftigen Wasserbedarf analysiert. Mit dem Wasserverbrauch aller Kohlekraftwerke ließe sich eine Milliarde Menschen mit Trinkwasser versorgen, stellt Greenpeace fest. Die Studie identifiziert Regionen in denen bestehende und geplante Kohlekraftwerke den Wassermangel weiter verstärken. Kohlestrom ist nach Angaben von Greenpeace für rund sieben Prozent des weltweiten Wasserverbrauchs verantwortlich. Neben dem Kühlwasserverbrauch werden enorme Wassermengen in den Kohleminen sowie zum Waschen der Kohle genutzt. Die Studie zeigt auf, dass ein Viertel der geplanten Kohlekraftwerke in Regionen liegt, die schon heute unter schrumpfenden Trinkwasserreserven und Wasserknappheit leiden. Die meisten zusätzlichen Kohlekraftwerke planen weltweit China, Indien und die Türkei. Fast die Hälfte der geplanten chinesischen Kohlekraftwerke soll in Regionen entstehen, in denen bereits heute Wassermangel herrscht. Die geplanten weiteren Kohlekraftwerke würden den Wasserverbrauch fast verdoppeln.
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Wegen hoher Wassertemperaturen sterben am australischen Great Barrier Reef Korallen in großem Ausmaß ab. In den nördlichen Regionen des Great Barrier Reef sind bis zu 50 Prozent der Korallen betroffen, berichtet die Great Barrier Reef Marine Park Behörde. Sie verhängte deshalb am 20. März 2016 die höchste Alarmstufe. Bei Stufe 3 geht sie von "regional schwerwiegender Korallenbleiche" aus. Taucher haben am Nordende des mehr als 2000 Kilometer langen Great Barrier Reef entlang der Ostküste erhebliche Schäden festgestellt.
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Unter dem Motto #wellemachen demonstrieren am 19. März 2016 Greenpeace-Aktivisten bundesweit gegen die zunehmende Vermüllung der Meere. Greenpeace rief deutschlandweit zur großen Müllsammelaktion auf. In 62 Städten, darunter Hamburg, Köln und Dresden sammelten Umweltaktivisten an Ufern von Seen und Flüssen, um ihren Wohnort ein wenig sauberer zu machen – und damit letzten Endes die Meere zu schützen. Bis zu 13 Millionen Tonnen Plastikabfälle gelangen jedes Jahr weltweit alleine von Land aus ins Meer. „Dort verrottet es nicht, sondern belastet für mehrere hundert, wenn nicht tausend Jahre die Ökosysteme“, sagt Sandra Schöttner, Meeresbiologin und Greenpeace-Expertin für Ozeane. Selbst an entlegensten Orten wie in Tiefseegräben oder der Arktis ist mittlerweile Plastikmüll zu finden.
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Auf Einladung des Bundesumweltministeriums, des niedersächsischen Umweltministerium, des Umweltbundesamtes kamen am 18. März 2016 rund 50 Experten aus Fachbehörden, wissenschaftlichen Einrichtungen, Fischerei und Umweltverbänden in Berlin zu einem ersten Treffen zusammen, um gemeinsame Maßnahmen gegen Meeresmüll zu verstärken und zukünftig an einem Runden Tisch zu koordinieren. Der Runde Tisch soll die nationalen Maßnahmen gegen Meeresmüll koordinieren und ihre Umsetzung voranbringen. Diese sind im Maßnahmenprogramm der so genannten Meeresstrategie‑Rahmenrichtlinie und in den Regionalen Aktionsplänen für die Nord- und Ostsee festgelegt. So soll unter anderem verhindert werden, dass Fischereigeräte, z. B. Netze, im Meer entsorgt werden. In industriellen Anwendungen und vor allem in Pflege‑ und Kosmetikprodukten soll zukünftig kein Mikroplastik mehr verwendet werden. Das ist das Ziel des Kosmetikdialogs, der durch das Bundesumweltministerium, das UBA sowie das Abkommen zum Schutz des Nordost-Atlantiks (OSPAR) mit betroffenen Branchen geführt wird. Eine Selbstverpflichtung des Einzelhandels zur Reduktion von Plastiktüten sowie ein neues Wertstoffgesetz mit höheren Recyclingquoten für Kunststoffabfälle sollen außerdem dafür sorgen, Kunststoffabfälle in der Umwelt zu vermeiden. Am Runden Tisch Meeresmüll nehmen unter anderem Vertreter und Vertreterinnen aus Fischerei und Schifffahrt, Kunststoffindustrie, Abwassermanagement, Kosmetik- und Reifenindustrie, Einzelhandel, Wissenschaft, Landes, Bundes‑, Kommunalbehörden und ‑politiker, Tourismus, Umweltverbände sowie Künstler teil.
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Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nahm die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Klimaschutzplan 2050 entgegen. Bei der Erstellung des Klimaschutzplans erprobte das Bundesumweltministerium neue Wege der Bürgerbeteiligung. Diesmal wurden schon vor der Erarbeitung des Plans Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Länder und Kommunen um Ideen und Meinungen gebeten. Herausgekommen sind 89 Maßnahmenvorschläge für den Klimaschutz in Deutschland, die am 18. und 19. März 2016 bei einer Sitzung im Bundesumweltministerium abschließend beraten wurden. Entwickelt wurden die Vorschläge in zwei Schritten: Bei Bürgerkonferenzen in fünf Städten sowie in einem Online-Dialog haben rund 500 Bürgerinnen und Bürger insgesamt 77 Vorschläge entwickelt. Parallel dazu haben Bundesländer, Kommunen und Verbände in Fachforen getagt und dabei rund 400 Vorschläge eingebracht. Diese Vorschläge wurden von Wissenschaftlern in Abstimmung mit den Teilnehmern zusammengefasst. Daraus entstand der Katalog von 97 Maßnahmenvorschlägen, die wissenschaftlich auf ihre Klimawirkung und Kosten und Nutzen untersucht wurden. Alle Beteiligten – Kommunen, Länder, Verbände, Bürgerinnen und Bürger – hatten dann die Möglichkeit, die einzelnen Vorschläge zu bewerten und darüber abzustimmen, ob sie die Aufnahme in den Klimaschutzplan der Bundesregierung empfehlen. Delegierte aus allen diesen Gruppen hatten dann abschließend die Gelegenheit, diese Vorschläge gemeinsam zu prüfen. Etwa die Hälfte der Vorschläge wurde von allen beteiligten Gruppen mehrheitlich empfohlen.
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Der Internationale Koordinationsrat des UNESCO-Programms "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB) endete am Samstag im peruanischen Lima mit der Anerkennung von 20 neuen Biosphärenreservaten auf allen Kontinenten. Damit sind nun insgesamt 669 UNESCO-Biosphärenreservate in 120 Ländern Modellregionen für die Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsagenda. Ebenso wurde der "Lima-Aktionsplan für das UNESCO-Programm und sein Weltnetz der Biosphärenreservate" verabschiedet, der für die nächsten zehn Jahre nahezu 60 konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Weltnetzes und der einzelnen Biosphärenreservate umfasst.
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Am 17. März 2016 gab das Unternehmen SeaWorld bekannt, dass es ab sofort sein Orca-Zuchtprogramm einstellen wird. Die Generation von Tieren, die derzeit noch in den amerikanischen Meeres-Freizeitsparks leben, wird die letzte Generation von Orcas in Gefangenschaft sein.
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Forscher des WWF haben am 12. März 2016 in Kalimantan, dem indonesischen Teil der Insel Borneo ein Sumatra-Nashorn entdeckt. Die letzte bestätigte Sichtung der Art war dort vor mehr als 40 Jahren erfolgt. Die stark bedrohten Nashörner, von denen nur noch rund 100 Individuen in freier Wildbahn leben, galten in der Region lange als ausgestorben. Das weibliche Sumatra-Nashorn, das schätzungsweise vier bis fünf Jahre alt ist, wurde zu seiner eigenen Sicherheit eingefangen und in einem rund 150 Kilometer entferntem Schutzgebiet wieder in die Freiheit entlassen.
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Am 22. März 2016 stellte der WWF einen Report zur räumlichen und zeitlichen Verteilung der Krabbenfischerei im Wattenmeer vor. Bisher war nur den Fischern bekannt, wo genau im Wattenmeer gefischt wurde, obwohl ein großer Teil des Fanggebietes unter strengem Naturschutz steht. Der WWF-Report erfasst erstmals die Krabbenfischerei in den Schutzgebieten des Wattenmeeres und der Nordsee mittels Satellitendaten im Detail und macht sie sichtbar. Laut WWF-Report findet mehr als zwei Drittel (69 %) der Fischerei auf Nordseegarnelen innerhalb des Nationalparks statt. Davon entfällt der weitaus größte Anteil auf das offene Meer, seewärts der Inseln. In den empfindlichsten Gebieten des Nationalparks, dem eigentlichen Wattenmeer zwischen Inseln und Festland, findet ein gutes Viertel (26 %) der Fischerei statt. Hier ist die Befischung am stärksten in den Mündungsgebieten von Elbe und Eider, in den Tidebecken vor Büsum und der Meldorfer Bucht sowie in der Osterems und der Accumer Ee. Die Karten des Reports zeigen, dass sich die Fischerei innerhalb des Wattenmeeres auf jene Bereiche konzentriert, die auch bei Niedrigwasser nicht trockenfallen. Dort werden dann aber auch die Meerestiere gefangen, die sich bei Hochwasser über die Wattflächen verteilen. Es müsse daher, so die WWF-Forderung, in Zukunft in den Schutzgebieten Bereiche geben, in denen nicht mehr gefischt werde. Ziel sei es, dass sich dort wieder eine natürliche Unterwasserwelt entwickeln könne. Zu dieser gehören im Wattenmeer auch Riffe aus Sandkorallen, kleine Arten von Haien und Rochen oder auch Seepferdchen. Sie alle sind nach jahrzehntelangem Fischereidruck extrem selten oder kommen gar nicht mehr vor. Der WWF-Report wurde vom Bundesamt für Naturschutz gefördert.
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Recherchen des WDR und NDR haben einen Skandal um die Entsorgung hochgiftiger Bohrschlämme aus der Erdöl- und Erdgasproduktion aufgedeckt. Verschiedene Umweltverbände und Bürgerinitiativen fordern Union und SPD am 15. März 2016 in einem Offenen Brief dazu auf, Fracking in Deutschland zu verbieten. Unterzeichner des Briefes sind der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund NABU, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Campact, das Umweltinstitut München, PowerShift und die Bürgerinitiative Lebenswertes Korbach. In den vergangenen zehn Jahren fielen allein bei der Sanierung von drei alten Bohrschlammgruben in Niedersachsen rund 720.000 Tonnen Giftmüll an. In Niedersachsen bestehen mindestens 500 weitere Schlammgruben, die noch saniert werden müssen – einige davon sogar in Trinkwasserschutzgebieten. Da Niedersachsen offenbar seit 2005 über keine geeigneten Deponien verfügt, werden die Schlämme auf andere Bundesländer verteilt. Die Umweltorganisationen kritisieren, dass Industrie und Bergbehörden schon jetzt mit dem Umgang von Altlasten aus der Öl- und Gasförderung überfordert seien. Durch Fracking könnten zu den bereits bestehenden Altlasten noch weitaus größere neue Lasten hinzukommen. Das Entsorgungsproblem würde somit noch einmal verschärft.
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Im Sommer 2011 beschloss der Bundestag mit dem "Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes" einen vorzeitigen Ausstieg aus der Atomenergie. Acht Atomkraftwerken wurde mit dem Gesetz sofort die Betriebserlaubnis entzogen. Für alle anderen wurde eine genaue Restlaufzeit festgelegt. Gestaffelt wird auch ihnen nach und nach die Betriebserlaubnis entzogen. Gegen diesen beschleunigten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie richten sich die die Verfassungsbeschwerden der Energieversorger E.on und RWE sowie die Kernkraftwerksbetriebsgesellschaft Krümmel, zu der auch Vattenfall gehört. Das Bundesverfassungsgericht befasste sich am 15. und 16. März 2016 mit den Klagen der Energiekonzerne gegen den Atomausstieg. Die Richter in Karlsruhe prüfen, ob die Regierung Grundrechte verletzt hat.
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Am 12. März 2016 stellte die Zoologische Staatssammlung München einen Katalog aller in Bayern vorkommenden Schmetterlingsarten vor. Der Schmetterlingskatalog basiert auf der Auswertung von beinahe 400.000 elektronischen Datensätzen sowie einer Vielzahl noch nicht digitalisierter Literatur- und Sammlungsquellen. Es isr das bisher umfassendste Werk und befindet sich taxonomisch auf dem neuesten Stand. Für Bayern wurden ingesamt 3.243 Schmetterlingsarten nachgewiesen. Darunter sind knapp 100 Neuzugänge zu verzeichnen, auch eine für die Wissenschaft völlig neue Art. Gleichzeitig stellten die Forscher fest, dass die Artenzahlen für Schmetterlinge in Bayern stark rückläufig sind. Die Liste bestätigt derzeit 13% Arten-Verluste sowie eine signifikante Abnahme von Populationsstärken vieler noch vorhandener Arten. Verantwortlich machen die Münchner Wissenschaftler dafür die Intensivierung der Landwirtschaft sowie die zunehmende Zersiedelung bestehender Landschaftsräume.
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Ein Forschungsteam aus Japan beschreibt in der Ausgabe vom 11. März 2016 der Zeitschrift Science den ersten bekannten Mikroorganismus, der in der Lage ist, den Kunststoff PET abzubauen und komplett stofflich zu verwerten. Das japanische Forscherteam aus Kyoto, Yokohama und Yamaguchi hat in Proben aus einer Recyclingstation für PET-Flaschen ein bislang einzigartiges Bakterium (Ideonella sakaiensis) in einem Konsortium mehrerer Mikroorganismen identifiziert, das in der Lage ist, PET-Kunststoff zu verwerten.
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Nach Medienberichten ordnete ein japanisches Bezirksgericht in der Präfektur Shiga am 9. März 2016 die Abschaltung der Atomreaktoren 3 und 4 des Kernkraftwerks Takahama an, da die vom Betreiber Kansai Electric Power vorgelegten Notfall- und Evakuierungsmassnahmen ungenügend seien. Anwohner der Präfektur Shiga hatten gegen den Betrieb geklagt. Das AKW Takahama befindet sich in der Präfektur Fukui, doch die benachbarte Präfektur Shiga liegt teilweise im 30-Kilometer-Radius, in dem entsprechende Evakuierungspläne für den Notfall ausgearbeitet werden müssen. Kansai Electric Power nahm die Reaktoren erst im Januar und Februar 2016 nach bestandenen strengeren Sicherheitsprüfungen nach Fukushima wieder in Betrieb. Reaktor 4 musste jedoch nach einer Panne bereits wieder abgeschaltet werden und wird nach dem Urteil nicht wieder hochgefahren. Die Abschaltung von Reaktor 3 wurde eingeleitet. Der Betreiber kündigte jedoch an gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
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Am 9. März 2016 stimmte das deutsche Bundeskabinet der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zug. Das im Dezember 2015 in Paris getroffene Übereinkommen muss bis zum 21. April 2017 von den teilnehmenden Staaten unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung durch Deutschland und die EU soll am 22. April 2016 im Rahmen einer Zeremonie in New York stattfinden, zu der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon eingeladen hat.
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Am 8. März 2016 konnten sich Mitgliedstaaten der EU nicht darauf einigen, das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat für weitere 15 Jahre zu genehmigen. Eine vorgesehene Abstimmung im zuständigen Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, Sektion Pflanzenschutzmittelrechtsetzung zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Wiedergenehmigung des Wirkstoffes wurde verschoben.
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Am 4. März 2016 verabschiedete der Europäische Rat für Umwelt seine Stellungnahme zu endokrinen Disruptoren. In der Stellungnahme fordern sie die Europäische Kommission dazu auf, ihren gesetzlichen Verpflichtungen in diesem Bereich nachzukommen. Die Forderung bezieht sich auf einen Fall des Gerichts der Europäischen Union (EuG) von Dezember 2015 (T-521/14 Sweden v Commission), in dem das Gericht befand, dass die EU-Kommission ihre Verpflichtungen unter der Biozidrichtlinie nicht erfüllt. Laut Richtlinie sollte die EU-Kommission schon bis 2013 einen Kriterienkatalog für endokrine Disruptoren erstellen.
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Am 2. März verabschiedete der Senat Oregons als erster US-Bundesstaat ein Gesetz zum Kohleausstieg. Bis 2030 will Oregon auf die Erzeugung von Energie mit Kohle verzichten, zusätzlich soll der Anteil an erneuerbaren Energien bis 2040 verdoppelt werden.
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Am 26. Februar 2016 verabschiedete der Weltbiodiversitätsrat (IPBES) auf seiner Jahrestagung in Kuala Lumpur, Malaysia sein erstes thematisches Assessment. Eine erste weltweite Bestandsaufnahme der Bestäuber fasst den aktuellen Stand der Wissenschaft zur Bedeutung, Bedrohung und dem Schutz zusammen. IPBES warnt in seinem Bericht, dass in einigen Weltregionen mehr als 40 Prozent der wilden Bestäuberpopulationen gefährdet sind. Besonders betroffen sind Nordwesteuropa und Nordamerika. Insbesondere die Intensivierung der Landwirtschaft und ihre Folgen setzt den Insekten seit Jahren zu. Der Weltbiodiversitätsrat beziffert die wirtschaftliche Leistung der Bestäuberarten auf umgerechnet 213 bis 523 Milliarden Euro – gerechnet im Gegenwert von Nahrungsmitteln, die aus der Bestäubung hervorgehen. Deshalb warnt der Rat vor weltweiten schweren Folgen für die Nahrungsmittelsicherheit bei einer fortgesetzten Schädigung der Insekten-Flora.