Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse
- v. Chr. 2 Ereignisse (Maßnahme)
- 1 0 Ereignisse (Maßnahme)
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- 1800 26 Ereignisse (Maßnahme)
- 1900 5 Ereignisse (Maßnahme)
- 1910 6 Ereignisse (Maßnahme)
- 1920 6 Ereignisse (Maßnahme)
- 1930 7 Ereignisse (Maßnahme)
- 1940 7 Ereignisse (Maßnahme)
- 1950 15 Ereignisse (Maßnahme)
- 1960 25 Ereignisse (Maßnahme)
- 1970 106 Ereignisse (Maßnahme)
- 1980 139 Ereignisse (Maßnahme)
- 1990 271 Ereignisse (Maßnahme)
- 2000 30 Ereignisse (Maßnahme)
- 2001 32 Ereignisse (Maßnahme)
- 2002 39 Ereignisse (Maßnahme)
- 2003 37 Ereignisse (Maßnahme)
- 2004 44 Ereignisse (Maßnahme)
- 2005 47 Ereignisse (Maßnahme)
- 2006 46 Ereignisse (Maßnahme)
- 2007 57 Ereignisse (Maßnahme)
- 2008 119 Ereignisse (Maßnahme)
- 2009 286 Ereignisse (Maßnahme)
- 2010 315 Ereignisse (Maßnahme)
- 2011 293 Ereignisse (Maßnahme)
- 2012 231 Ereignisse (Maßnahme)
- 2013 331 Ereignisse (Maßnahme)
- 2014 366 Ereignisse (Maßnahme)
- 2015 374 Ereignisse (Maßnahme)
- 2016 341 Ereignisse (Maßnahme)
- 2017 310 Ereignisse (Maßnahme)
- 2018 25 Ereignisse (Maßnahme)
- 2019 4 Ereignisse (Maßnahme)
- 2020 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2021 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2022 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2023 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2024 0 Ereignisse (Maßnahme)
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Am 1. Januar 2019 wird in Deutschland die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) durch das Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG)) vollumfänglich abgelöst. Es kommen neue Verpflichtungen und die 'Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister' hinzu. Diese hat vor allem die Aufgabe, ein öffentliches Register von Herstellern und Inverkehrbringern von Verpackungen einzurichten und zu führen.
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Am 2. Juni 2017 erhielt die norwegische Stadt Oslo den Titel „Grüne Hauptstadt Europas 2019“ von der Europäische Kommission in Essen verliehen. Die Preisverleihung fand im Rahmen der europäischen Grünen Woche statt.
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Am 22. Juni 2016 erhielt die niederländische Stadt Nijmegen die Auszeichnung "Grüne Hauptstadt Europas 2018". Die Entscheidung wurde in Ljubljana bekannt gegeben.
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Am 28. November 2016 ehrten das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamtes die acht Gewinnerprojekte des Bundespreises Ecodesign 2016 in Berlin. Ausgezeichnet wurden unter anderem langlebige und kreislauffähige Textilien, energiesparende Lösungen für Mobilität und Gebäude, eine nahezu emissionsfreie Holzheizung und ein Nachwuchskonzept zur Beseitigung von Plastikpartikeln aus den Ozeanen. Seit 2012 werden Produkte, Dienstleistungen und Konzepte mit dem Bundespreis Ecodesign ausgezeichnet, die sowohl ökologisch als auch ästhetisch überzeugen.
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Am 27. November 2017 stimmten die EU-Mitgliedstaaten dafür die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat zu verlängert. Der Unkrautvernichter Glyphosat darf in der EU weiter verwendet werden. Die EU-Länder beschlossen, die Zulassung des umstrittenen Mittels um weitere fünf Jahre zu verlängern. 18 der 28 EU-Länder stimmten in Brüssel für einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission, neun dagegen und ein Staat enthielt sich. Deutschland stimmte nach Angaben aus EU-Kreisen anders als bislang für die Zulassungsverlängerung.
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Am 25. November 2017 endete in Montreal, Kanada, das 29. Treffen der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls über ozonschichtschädigende Stoffe. Die Vertragsstaaten feierten in Montreal die Ratifikation der 2016 verabschiedeten "Kigali Amendment", der Erweiterung des Montrealer Protokolls auf Regelungen zur Reduktion klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase. Der Gebrauch klimaschädlicher Kältemittel wird zukünftig weltweit eingeschränkt. Die entsprechende Vereinbarung hat bereits ein Jahr nach ihrer Verabschiedung in der ruandischen Hauptstadt Kigali die nötige Zahl von Ratifikationen erreicht und kann nun 2019 in Kraft treten. Die Bundesregierung hatte am 16. November 2017 in New York als eine der ersten Vertragsparteien die völkerrechtliche Ratifikationsurkunde für die Kigali- Vereinbarung hinterlegt. Während der Vertragsstaatenkonferenz des Montrealer Protokolls kam es zu weiteren Ratifikationen der Kigali-Vereinbarung. Mittlerweile haben diese mehr als 20 Staaten vorgenommen (Mindestanzahl für die Gültigkeit). Damit können deren Regelungen, die wichtig sind, um die Pariser Klimaziele zu erreichen, nun definitiv am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
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Am 24. November 2017 veröffentlichte der WWF Deutschland, eine Studie über die Ansiedlung wildlebender Wisente in Deutschland. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass es in Deutschland genug Platz für wildlebende Wisente gäbe. Die beauftragte Humboldt-Universität zu Berlin identifizierte zehn potentielle Gebiete für eine Wiederansiedelung des Wisents. Besonders vielversprechend sind demnach der Müritz-Nationalpark mit der Mecklenburgischen Seenplatte, die Region Cottbus-Spreewald-Guben, der Harz und der Pfälzer Wald. Laut Studie kommen für Wiederansiedlungen in Deutschland vor allem Lebensräume infrage, die dem Wisent genügend natürliche Rückzugsorte bieten. Faktoren wie die Entfernung des Gebietes zu Siedlungen und Straßen und die Beschaffenheit der Umgebung spielen dabei eine Rolle. Neben den vier bereits genannten Regionen finden sich laut WWF im gesamten Bundesgebiet noch weitere gut geeignete Wisent-Habitate. Dazu zählen die Mittelgebirge Schwarzwald, Spessart, Bayerischer und Thüringer Wald, sowie die deutschen Alpen und die Region rund um Celle/Hermannsburg. Mitte September 2017 war ein freilebendes Wisent von Polen aus nach Deutschland eingewandert und in Brandenburg bei Lebus (Märkisch-Oderland) von einem Jäger erschossen worden. Der Lebuser Ordnungsamtsleiter hatte die Anordnung zu dem Abschuss erteilt. Der WWF erstattete Strafanzeige.
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Am 22. November 2017 kündige die Stadt Stuttgart an, dass sie in Zukunft die Einhaltung des Verbots von Komfortkaminen bei Feinstaubalarm kontrollieren wird. Die Stadtverwaltung hat Datensätze aus den Kehrbüchern der Schornsteinfeger ausgewertet und weiß daher, wer einen sogenannten Komfortkamin hat, die eher der Behaglichkeit als der Wärmeerzeugung dienen. Ab dem nächsten Feinstaubalarm werden die Mitarbeiter stichprobenartig die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Insgesamt, so schätzt die Stadt Stuttgar, gibt es 20.000 Komfort-Kamine in Stuttgart. Der Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, Peter Pätzold, erklärte dazu: "Unsere Mitarbeiter werden die Besitzer von Komfort-Kaminen zunächst informieren und beraten. Wichtig ist die Aufklärung über die Vorschriften bei Feinstaubalarm und den Betrieb von Komfort-Kaminen. Bei den Kontrollen steht also die Information der Bürger im Vordergrund."
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Die Bundesrepublik Deutschland hat sich völkerrechtlich zur zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2013-2020) verpflichtet. Die entsprechende Ratifizierungsurkunde wurde bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Das gab Bundesumweltministerin Barbara Hendricks laut einer Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 16. November 2017 am Rand der Weltklimakonferenz in Bonn bekannt. Die EU hat in Bonn angekündigt, dass alle Mitgliedstaaten und die EU bis Ende des Jahres ihre Ratifikationsurkunden hinterlegen werden.
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Am 14. November 2017 zeichnete das UN-Klimasekretariat zwei internationale Klimaschutzprojekte aus, die vom Bundesumweltministerium gefördert werden. Beide erhalten den Momentum for Change Climate Solutions Award. Zum einen wird die Arbeit der Munich Climate Insurance Initiative (MCII) gewürdigt, die Menschen hilft, sich gegen Klimaauswirkungen zu wappnen. Zum anderen wurde das Projekt "Wiedervernässung von Torfmooren in Russland", kurz PeatRus, ausgewählt, das ein großes Potenzial für kostengünstige und natürliche Klimaschutzlösungen bietet. Der Momentum for Change Award ist eine Initiative des UN-Klimaschutzsekretariats. Es zeichnet damit besonders innovative "Leuchtturmprojekte" aus, die nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch zur Bewältigung großer ökonomischer, sozialer und ökologischer Herausforderungen beitragen.
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Der kürzlich verstorbene frühere Außenminister der Marshall-Inseln, Tony de Brum, wurde am 29. Oktober 2017 in Braunschweig posthum mit dem Ehrenpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) ausgezeichnet. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks überreichte den mit 10.000 Euro dotierten Preis an die Tochter des Klimavorkämpfers. Tony de Brums persönlichen Engagement und diplomatischen Geschick als engagiertem Vertreter der pazifischen Inselstaaten sei es maßgeblich zu verdanken gewesen, dass es 2015 zum Pariser Klimaschutzabkommen gekommen sei, so die DBU. Dabei hatte die Staatengemeinschaft die Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad gegenüber den vorindustriellen Werten festgeschrieben. De Brum habe vor allem den Staaten und Regionen eine Stimme verliehen, die voraussichtlich am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels durch steigende Meeresspiegel und starke Unwetter bedroht sein werden.
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Am 13. Oktober 2017 startete der jüngste Satellit des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms Copernicus Sentinel-5P um 11.27 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit an Bord einer Rockot-Trägerrakete vom nordrussischen Weltraumbahnhof in Plesetsk ins All. Der rund 820 Kilogramm schwere Sentinel-5P beobachtet aus 824 Kilometern Höhe die Spurengase der Erdatmosphäre. Mit seinem Messinstrument TROPOMI (Tropospheric Monitoring Instrument) ist der Satellit in der Lage, Tag für Tag wichtige Information über die Luftverschmutzung, den Zustand der Atmosphäre sowie die Änderung des Klimas zu liefern. Mit einem Sichtfeld von 2600 Kilometern, knapp 1000 hochauflösenden Spektralkanälen und einer hohen räumlichen Auflösung wird Sentinel-5P jeden Tag unseren gesamten Planeten kartieren und setzt auch technisch neue Standards: TROPOMI misst im ultravioletten, sichtbaren, nahen und kurzwelligen infraroten Wellenlängenbereich und kann einen weiten Bereich an Luftschadstoffen wie Stickoxide, Ozon, Formaldehyd, Schwefeloxide, Methan und Kohlenmonoxid beobachten. Die Produkte zu diesen Spurengasen werden im Copernicus Atmosphärendienst eingesetzt, um Daten auch zu regionaler Luftverschmutzung zur Verfügung zu stellen. Die Mission soll aber auch andere Daten bereitstellen wie zum Beispiel für die Überwachung von Vulkanasche für die Flugsicherheit oder für Warnungen vor zu hoher UV-Strahlung. Bedeutend ist die Fortsetzung der Zeitreihen der Messinstrumente GOME, SCIAMACHY, GOME-2 und MIPAS durch Sentinel-5P: Langjährige Klimadatensätze werden damit fortgeschrieben und finden Eingang in den Copernicus Klimadienst.
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Am 8. Oktober 2017 wurde der Schwarzwald offiziell als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt. In Anwesenheit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, wurde in der Schwarzwaldgemeinde Bernau die offizielle UNESCO-Anerkennungsurkunde übergeben. Das Schutzgebiet erstreckt sich auf einer Fläche von etwa 630 Quadratkilometern und umfasst 28 Gemeinden des Südschwarzwalds. Die Region ist das 16. UNESCO-Biosphärenreservat in Deutschland. Charakteristisch für das neue UNESCO-Biosphärenreservat sind die gemeinschaftlich genutzten Bergweiden, die "Allmendweiden". Auf diese Hochweiden trieben die Bauern früher ihre großen Herden mit traditionellen Rinderrassen. Daraus entstand eine einzigartige Landschaft mit den typischen von Verbiss gekennzeichneten "Weidbuchen". Typisch für den südlichen Schwarzwald sind außerdem der Wechsel von Wald- und Offenlandschaften und der Weitblick von den hohen Gipfeln. Nahezu jedes Dorf hat seine eigene Tracht, die alemannische Sprache und Fastnacht sind ebenso Beispiele des immateriellen Kulturerbes wie die Holzschnitzkunst.
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Das Bundeskabinett hat am 13. September 2017 die vom Bundesminister für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegte "Nationale Strategie für das europäische Copernicus-Programm" beschlossen und damit konkrete nationale Ziele gesetzt. Das Raumfahrtmanagement im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Bonn begleitet das europäische Erdbeobachtungsprogramm im Auftrag des BMVI auf europäischer Ebene und unterstützt deutsche Nutzer mit konkreten Maßnahmen wie einem Anwendungsportal. Das europäische Erdbeobachtungsprogramm Copernicus wird verlässlich, langfristig und global Informationen bereitstellen. Die Bundesregierung ist fest entschlossen, bestmöglich davon zu profitieren. Deshalb formuliert die Copernicus-Strategie folgende Ziele: Orientierung an Nutzen und Bedarf;Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft; Stärkung internationaler Zusammenarbeit; Beteiligung der deutschen Industrie; Wissenschaft und Institutionen und Sicherung der Nachhaltigkeit und Weiterentwicklung von Copernicus. Damit setzt die Bundesregierung den Rahmen für die Festlegung ihrer Positionen gegenüber der Europäischen Kommission, der ESA und weiteren Akteuren. Die Copernicus-Strategie dient ihr zugleich als Orientierung bei der Gestaltung nationaler und internationaler Maßnahmen.
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In Baden-Württemberg entsteht bis Ende 2019 eine Teststrecke für schwere Lkw mit elektrischem Antrieb. Mit rund 16,8 Millionen Euro fördert das Bundesumweltministerium das Pilotprojekt auf zwei Teilstücken der Bundesstraße 462 im Murgtal zwischen Gernsbach-Obertsrot und Kuppenheim in beiden Richtungen mit einer Gesamtlänge der Elektrifizierung von etwa sechs Kilometern in beiden Fahrtrichtungen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks überreichte am 11. September 2017 in Kuppenheim (Kreis Rastatt) dem Landesverkehrsminister Winfried Hermann den Förderbescheid. Auf der Pilotstrecke werden jährlich über 500.000 Tonnen Papier und Pappe im 24 Stunden/7 Tage-Betrieb von drei Papierherstellern in Obertsrot in ein Logistikzentrum nach Kuppenheim verbracht. Damit ergibt sich pro Kalendertag die hohe Anzahl von durchschnittlich 64 Umläufen. In Summe legen die Oberleitungs-Lkw damit pro Jahr über 250.000 km im Bereich der Oberleitungen zurück.
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Am 8. September 2017 gaben die Republik Kasachstan und der WWF offiziell die Wiederansiedlung von Tigern in dem zentralasiatischen Land bekannt. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten die Umweltschützer und das kasachische Landwirtschafts-ministerium in Astana. Es ist laut WWF, das weltweit erste und einzige Projekt zur Wiederansiedlung von Tigern in einem Gebiet, in dem die Großkatzen in freier Wildbahn aktuell nicht vertreten sind. Nach Angaben des WWF verfügt das Land über rund 5.000 Quadratkilometer geeigneten Lebensraum – genug, um bis zu 180 Tigern eine Heimat zu bieten. Die ersten Tiere sollen nach umfangreichen Vorbereitungen ab 2025 in die Freiheit entlassen werden. Eine bereits vom WWF durchgeführte Machbarkeitsstudie kam zu dem Ergebnis, dass die Region südlich des Balchaschsee im Südwesten des Landes am besten geeignet ist. Das Vorhaben ist Teil einer Initiative zur Verdopplung der wildlebenden Tiger bis 2022, wie sie auf dem internationalen Tigergipfel im Jahr 2010 von den sogenannten Tigerstaaten beschlossen wurde. Anfang des 20. Jahrhunderts gab es weltweit noch etwa 100.000 Tiere. Aktuell wird die Zahl der wildlebenden Tiger auf rund 3.900 Individuen geschätzt. Für die Wiederansiedlung in Kasachstan ist der Amurtiger vorgesehen, da er als einzige Unterart auch mit großer Kälte und Schnee zurechtkommt.
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Am 8. September 2017 tritt das Internationale Übereinkommen zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (BSH) in Kraft. Schiffe nehmen Ballastwasser auf, um stabiler im Wasser zu liegen. Durch den weltweiten Schiffsverkehr gelangen immer mehr gebietsfremde Arten in Gegenden, in denen sie natürlicherweise nicht vorkommen, und schaden den dortigen Ökosystemen. Gemäß der BSH muss das Ballastwasser vor der Abgabe in die Meeresumwelt so gesäubert werden, dass ein in dem Übereinkommen vorgeschriebener Standard erreicht wird. Zusätzlich muss jedes Schiff über einen Ballastwasserbehandlungsplan und ein internationales Zeugnis über die Ballastwasser-Behandlung verfügen sowie ein Ballastwasserbehandlungstagebuch führen. Mit dem Beitritt Finnlands am 8. September 2016 haben ausreichend Staaten, deren Handelsflotten insgesamt mindestens 35 Prozent des Bruttoraumgehalts der Handelsflotte der Welt ausmachen, ratifiziert. Das Ballastwasser-Übereinkommen tritt in zwölf Monaten danach in Kraft. Deutschland ist dem Ballastwasser-Übereinkommen bereits 2013 beigetreten. Das damit verknüpfte deutsche Ballastwasser-Gesetz und die See-Umweltverhaltensverordnung (SeeUmwVerhV) legen fest, wie hierzulande mit dem Ballastwasser verfahren werden soll.
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Ab dem 1. September 2017 müssen neue Fahrzeugtypen, bevor sie für den Straßenverkehr in Europa zugelassen werden, neue und zuverlässigere Emissionstests unter realen Fahrbedingungen durchlaufen. Die neuen Emissionstests (Emissionsmessung im praktischen Fahrbetrieb - „Real Driving Emissions“, RDE), aber auch verbesserte Laboruntersuchungen (nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge – „World Harmonised Light Vehicle Test Procedure“, WLTP) sollen zuverlässigere Ergebnisse sicherstellen und das Vertrauen in die Leistung neuer Fahrzeuge aufbauen.
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Am 30. August 2018 kritisierte der WWF die Empfehlung für eine MSC-Zertifizierung der Krabbenfischerei an der Nordseeküste und legte Einspruch dagegen ein. Ein Teil der Krabbenfischerei findet im Nationalpark Wattenmeer und anderen Meeresschutzgebieten statt. Dies erfordere eine besondere Vorsorge. Der WWF fordert daher auch den MSC auf, strengere Anforderungen für Fischerei in Schutzgebieten in seinen Standard aufzunehmen. Seit vielen Jahren bemüht sich die Krabbenfischerei schon vergeblich um eine MSC-Zertifizierung. Anfang 2016 hatte sie einen erneuten Anlauf als gemeinsame Initiative der deutschen, niederländischen und dänischen Fischerei unternommen. Dies führte nun zu einer Zertifizierungs-Empfehlung durch das mit der Prüfung der Fischerei beauftragte Unternehmen. Der WWF begrüßt zwar die Absicht der Krabbenfischerei sich den Anforderungen einer ökologischen Zertifizierung zu stellen, aber die vorgelegten Maßnahmen zur Verbesserung gingen den Umweltverband nicht weitgenug.
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Ab 28. August 2017 trat in Kenia ein Gesetz in Kraft, das für Nutzung, Herstellung und Import von Plastiktüten verbietet. Bei einem Verstoß gibt es bis zu vier Jahre Gefängnis oder Geldbußen von umgerechnet bis zu 32.000 Euro.
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhöht den Druck auf Bundesländer und Städte. In 16 Städten klagt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation bereits auf schnellstmögliche Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte. In Hamburg unterstützt sie die Klage des BUND. Am 24. August 2017 leitete die DUH weitere Rechtsverfahren gegenüber nun insgesamt 45 Städte ein. Die angeschriebenen Kommunen bzw. Länderbehörden haben bis zum 21. September 2017 Zeit, der DUH darzulegen, mit welchen kurzfristig wirksamen Maßnahmen sie eine sichere Unterschreitung der NO2-Luftqualitätswerte ab dem 1. Januar 2018 sicherstellen wollen. Die für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden werden aufgefordert, den geltenden Luftreinhalteplan unverzüglich so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte enthält. Sollten die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, die bereits seit dem 1. Januar 2010 vorgeschriebene Einhaltung der NO2-Luftgrenzwerte sicherzustellen, wird die DUH weitere Klageverfahren einleiten.
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Die beim Dieselforum am 2. August 2017 beschlossenen Maßnahmen führen zu einer Senkung der Stickstoffdioxidbelastung in den deutschen Städten von bis zu sechs Prozent. Diese Senkung reicht in den meisten betroffenen Städten nicht aus, um den Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten, der in der EU gilt. Das ergeben Modellrechnungen des Umweltbundesamtes (UBA), die das Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben hatte und die am 23. August 2017 der Öffentlichkeit vorstellt wurden. Das UBA hat in Szenarien berechnet, wie sich die beim Dieselforum beschlossenen Software-Updates sowie die Umtauschprämien auf zwei beispielhaft gewählte Messstellen auswirken – die Landshuter Allee in München mit einer sehr starken Belastung von 80 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter sowie die Parcusstraße in Mainz mit einer mittleren Belastung von 53 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt. Im Ergebnis wirken sich Updates und Prämien an stärker belasteten Straßen natürlich stärker aus als an weniger stark belasteten Standorten. In den wahrscheinlichsten Szenarien liegt die Minderung demnach etwa zwischen zwei Mikrogramm (Mainz) und fünf Mikrogramm (München). Die von den deutschen Automobilherstellern angebotenen Software-Updates können die Stickoxid-Emissionen der gesamten Pkw-Flotte nach UBA-Schätzung um drei bis sieben Prozent senken – je nachdem, wie viele Besitzer das Update durchführen lassen (Annahme: zwischen 3,5 und 5 Millionen Fahrzeughalter) und je nachdem, wie viel das Update bringt (Annahme: zwischen 15 und 25 Prozent bezogen auf die Situation vor dem Update). Die Wirkung der Umtauschprämie wird insgesamt geringer eingeschätzt als die der Software-Updates und dürfte je nach Annahmen zwischen null und zwei Prozent liegen.
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Am 23. August 2017 veröffentlichte die brasilianische Regierung im Amtsblatt ein Dekret, das den Naturschutz-Status von mehr als vier Millionen Hektar Regenwald im Amazonas-Gebiet aufhebt. Künftig ist der Abbau von Rohstoffen dort erlaubt. Das von Präsident Michel Temer unterzeichnete Dekret betrifft das 1984 geschaffene Reservat Nacional do Cobre e Associados in der Grenzregion der Bundesstaaten Amapá und Para im Norden Brasiliens. In der Region werden große Gold-Vorkommen vermutet aber auch große Eisenvorräte, Kupfer und andere Erze. Zahlreiche illegale Minen existieren bereits in Oiapoque, Pedra Branca do Amapari, Tartarugalzinho, Mazagão und Calçoene. Ab sofort dürfen Konzessionen zum Abbau vergeben werden.
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Am 22. August 2017 überfliegt die Polar 6 als erstes deutsches Forschungsflugzeug den Nordpol. Ein Meereisphysiker vom Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung leitet eine Messkampagne namens TIFAX, auf der die Wissenschaftler Eisdickenmessungen mit einem Laserscanner sowie einer geschleppten elektromagnetischen Sonde durchführen. Das Untersuchungsgebiet liegt nördlich der Framstraße, zwischen Grönland und Spitzbergen. Hier führt die transpolare Drift des Meereises aus dem Arktischen Ozean heraus. Die Eisdicke betrug nördlich der Framstraße rund 1,5 Meter und liegt somit etwa 40 Zentimeter über der im Jahr 2016 gemessenen Eisdicke. Die vorherrschenden Wetterbedingungen begünstigten die Reichweite von Polar 6. Außerdem war das Forschungsflugzeug nur mit wenigen Messsystemen ausgerüstet und dadurch besonders leicht, so dass die Wissenschaftler ihre Messungen erstmals bis zum nördlichsten Punkt der Erde ausdehnen konnten. Die Dickenmessung aus der Luft dient u.a. der Validierung der Daten des Satelliten CryoSat2. Beide Methoden werden regelmäßig durch direkte Messungen mit Bohrern auf dem Eis beispielsweise im Rahmen von Expeditionen mit dem Forschungsschiff Polarstern ergänzt. Bei dem Flug über den Nordpol konnten die Forscher zudem erfolgreich eine GPS Boje mittels Fallschirm absetzen, welche ihre Position und damit die Drift des Eises über Satellit nach Hause übermittelt.
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Am 22. August 2017 stellte der WWF Deutschland eine Marktanalyse handelsüblicher Grillkohlen in Berlin vor. Insgesamt wiesen laut WWF-Analyse 80 Prozent der getesteten Produkte Auffälligkeiten wie falsch deklarierte Holzarten auf. In 40 Prozent der Grillkohlen fanden die Umweltschützer sogar tropische Hölzer. Eine Grillkohle, die mit dem Aufdruck „kein Tropenholz“ warb, bestand laut Laboranalyse ausschließlich aus solchem. In mehreren Kohlesäcken wurden auch Ulme, Padouk und Bongossi gefunden, Holzarten, die vom Aussterben bedroht sind. Auch Grillkohlen mit Zertifizierung waren im Test auffällig, das heißt sie enthielten auch nicht oder falsch deklarierte Hölzer. Tropenholz wurde bei FSC- und PEFC-zertifizierten Produkten jedoch nicht gefunden. Für den Marktcheck hat der WWF 20 Grillkohlen mit und ohne Holz-Zertifikat aus Tankstellen, Baumärkten, Supermärkten und Discountern mit forensischen Methoden testen lassen. „Die Testergebnisse sind erschütternd. Die Holzkohlebranche scheint nach wie vor rücksichtslos alles zu verkohlen, was sie als billigen Rohstoff in die Finger bekommt. Die vielen Tropenholzfunde sind besonders schockierend. Wenn die Regenwälder beim Grillfest in Rauch aufgehen, befeuert das Artenverlust und die Klimakatastrophe. Die Branche muss schleunigst umdenken“, kritisiert Johannes Zahnen, Holzexperte des WWF Deutschland.
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Am 16. August 2017 nahm die Europäische Kommission zwei Vorschläge an, mit denen die Verknüpfung des Europäischen Emissionshandelssystems mit dem der Schweiz vollendet werden kann. Es ist die erste Verknüpfung mit einem Staat außerhalb der Europäischen Uion. Sobald das Abkommen mit der Schweiz in Kraft tritt, können Teilnehmer des EU-Handelssystems zur Erfüllung ihrer Emissionsauflagen auch Zertifikate des Schweizer Systems vorlegen und umgekehrt. Dies wird nach der Ratifizierung durch beide Seiten voraussichtlich ab 2019 möglich sein.
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Ab Mitte August 2017 werden Erdwärmenutzung, Brunnenbau oder Bergbauprojekte zur Rohstoffgewinnung in größeren Tiefen auf mögliche Wechselwirkungen zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Stoffe geprüft. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als Regulierungsbehörde im Standortauswahlverfahren wird für bestimmte Genehmigungsverfahren das Einvernehmen erteilen müssen: Tätigkeiten und Vorhaben ab einer Tiefe von 100 Metern können die zuständigen Länderbehörden in Gebieten mit zu betrachtenden Wirtsgesteinen künftig nur nach Vorliegen des Einvernehmens mit dem BfE genehmigen. Gebiete, die als Standort für ein Endlager möglicherweise in Frage kommen, sollen so vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden - eine Voraussetzung für eine ergebnisoffene neue Suche nach einem Endlagerstandort.
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, weil Deutschland die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) missachtet. Die Umweltverbände fordern die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, da die Planungen und gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz nicht ausreichten, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. Grundlage der Beschwerde ist eine bundesweite Analyse der Umweltverbände der sogenannten WRRL-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Im europäischen Vergleich belegt Deutschland nach Angaben der EU-Kommission bei der Erreichung der Gewässerschutzziele derzeit lediglich Platz 21 von 26. In ihrer Beschwerde beanstanden die Verbände unter anderem den Zuständigkeitskonflikt zwischen Bund und Ländern an Bundeswasserstraßen. Aus den Gesetzen lasse sich derzeit nicht eindeutig ableiten, ob der Bund oder die Länder Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands umsetzen müssen.
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Vor zehn Jahren veröffentlichte der ehemalige US-Vizepräsident Al Gore seinen ersten Dokumentarfilm "Eine unbequeme Wahrheit" über den Klimawandel. Am 8. August 2017 fand in Berlin die Vorpremiere der Fortsetzung "Immer noch eine unbequeme Wahrheit – unsere Zeit läuft" statt. Anschließend diskutierten Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit Al Gore, dem Filmemacher und Umweltaktivisten Hannes Jaenicke und WWF-Vorstand Eberhard Brandes über den Kampf gegen den Klimawandel. Der Film beleuchtet den aktuellen Stand der Klimaforschung und die Chancen, das Zwei-Grad-Erwärmungslimit noch einzuhalten. Gore zeigt die politischen Erfolge und Rückschläge, darunter den Pariser Klimagipfel von 2015 und die Wahl des Klimaskeptikers Trump zum US-Präsidenten .
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Am 7. August 2018 führte die europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) ein neues Berichterstattungssystem für CO2-Emissionen großer Schiffe ein. Das System soll helfen, die Vorgaben der EU-Verordnung zur Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung einzuhalten. Diese gibt ab dem 1. Januar 2018 vor, dass große Schiffe, die circa 55 Prozent der gesamten Schiffe in der EU ausmachen, ihre CO2-Emissionen und ihren Spritverbrauch der EU-Kommission zu melden haben. Ab 2019 kann dann das neue System dazu genutzt werden. Damit sollen langfristig die Emissionen des Sektors verringert werden. Die Schifffahrt gilt als einer der am schnellsten wachsenden Bereiche im Transportsektor und wird bis 2050 17 Prozent der weltweiten Emissionen ausmachen.
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Am 4. August 2017 erklärten die USA offiziell ihren Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen. Die USA reichten bei den Vereinten Nationen offiziell ihren Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen ein. Dazu wurde eine schriftliche Erklärung eingereicht. Bis zum Abschluss des Austrittsprozesses, der mindestens drei Jahre dauert, werden die USA aber weiter an den UN-Klimagesprächen teilnehmen. Die Vereinten Nationen bestätigten den Erhalt des Schreibens.
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Der Einsatz für den Naturschutz zeigt Wirkung, muss aber gerade im Bereich der Agrarlandschaft noch deutlich verstärkt werden. Das geht aus dem zweiten Rechenschaftsbericht zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) hervor, den das Bundeskabinett am 2. August 2017 beschlossen hat. Der Rechenschaftsbericht zur NBS stellt die Entwicklungen der biologischen Vielfalt von 2013 bis 2017 dar. Der zentrale Indikator "Artenvielfalt und Landschaftsqualität" zeigt einen negativen Trend. Ein wesentlicher Grund dafür sind die Intensivierung der Landbewirtschaftung und die Zunahme von intensiv genutzten Flächen für den Anbau von Energiepflanzen. Auch der anhaltende Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und das Wachstum von Siedlungen und Gewerbeflächen führen zu Zerschneidungen von Lebensräumen. Insgesamt wird die gesetzliche Verpflichtung der Länder, ein Netz verbundener Biotope zu schaffen, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes einnimmt, noch zu langsam umgesetzt. Zu den positiven Entwicklungen zählt, dass 14 Bundesländer mittlerweile eigene Biodiversitätsstrategien oder-programme auf Grundlage der NBS entwickelt haben. Der Flächenanteil streng geschützter Biotope konnte gesteigert werden und lag im Jahr 2014 bei 4,4 Prozent der Landesfläche Deutschlands. Das Ziel, bis 2020 zehn Prozent des öffentlichen Waldes in Deutschland der Natur zurückzugeben, hat der Bund für seinen Waldbesitz im Rahmen des Nationalen Naturerbes bereits übertroffen. Auch für die Renaturierung von Auen und Flüssen wurden wichtige Grundlagen gelegt: Mit dem im Februar 2017 vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesprogramm "Blaues Band" sind die Voraussetzungen für umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen in den nächsten Jahrzehnten geschaffen. Beim zentralen Förderinstrument zur Umsetzung der NBS, dem "Bundesprogramm Biologische Vielfalt", konnte die Finanzierung des Bundes von zuvor 15 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro im Jahr 2017 gesteigert werden.
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Am 1. August 2017 wurde der Umweltbeobachtungs-Satelliten VENµS mit der Trägerrakete „VEGA“ vom Weltraumbahnhof Kourou in Französisch-Guyanaaus ins All geschickt. Der Name ist die Abkürzung für „Vegetations- und Umweltbeobachtung mit einem Neuen Mikro-Satelliten“. Bei dem Projekt der Israelischen Raumfahrtbehörde (ISA) und der französischen Raumfahrtagentur CNES handelt es sich um den ersten wissenschaftlichen Satelliten für die Beobachtung landwirtschaftlicher und ökologischer Vorgänge. Der Satellit wird landwirtschaftliche Flächen und andere Naturräume beobachten. Dabei soll er Daten über den Zustand dieser Flächen, ihrer Belaubung, Aufforstung, Landwirtschaft, der Qualität von Wasserquellen und vieles mehr aufzeichnen. Der Satellit wird alle zwei Tage Bilder der ausgesuchten weltweiten Untersuchungsstandorte übermitteln.
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Das Bundesumweltministerium organisiert den Betrieb von atomaren Zwischenlagern neu. Diese bisher von den Atomkonzernen wahrgenommene Aufgabe fällt ab dem 1. August 2017 in die Verantwortung des Bundes. Die zu diesem Zweck im März 2017 gegründete Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) ist am 1. August 2017 zu 100 Prozent in den Besitz des Bundes übergegangen. Die Übernahme der BGZ ist ohne Zahlung eines Kaufpreises erfolgt. Zum Geschäftsfeld der BGZ gehören ab heute die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus. Anfang 2019 fallen auch die zwölf dezentralen Zwischenlager an den AKW-Standorten in die Zuständigkeit der BGZ. Anfang 2020 wird sie zudem auch die Verantwortung für die zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke übernehmen. Die BGZ war bereits am 1. März 2017 in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium von der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), einem Gemeinschaftsunternehmen der Atomkonzerne, gegründet worden. Der Bund hat nun sämtliche Anteile an der BGZ übernommen – einschließlich der kerntechnischen Einrichtungen an den Standorten in Ahaus und Gorleben. Als alleiniger Gesellschafter der BGZ wird die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesumweltministerium. Die Leitung der BGZ wird ab sofort wahrgenommen durch den technischen Geschäftsführer Wilhelm Graf und den kaufmännischen Geschäftsführer Lars Köbler.
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Nach Auffassung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der ökologische Verkehrsclub VCD muss Deutschland seine Anstrengungen beim Klimaschutz erheblich verstärken. Einen entsprechenden dringenden Appell richteten am 20. Juli 2017 der BUND und der VCD an alle wahlkämpfenden Parteien. Das Ziel, im Jahr 2020 vierzig Prozent weniger Treibhausgase auszustoßen als 1990, lasse sich nur mit Stilllegung der ältesten und klimaschädlichsten Kohlekraftwerke erreichen. Bis 2020 sei die Halbierung der Kohlekapazitäten erforderlich. Außerdem müsse der Ausbau erneuerbarer Energien weiter beschleunigt, der Energieverbrauch entscheidend gesenkt und die Energieeffizienz deutlich erhöht werden. Zur Verringerung der CO2-Emissionen im Straßen- und Flugverkehr stehe eine grundlegende Reform der Verkehrspolitik an. Von der nächsten Bundesregierung forderten die Verbände die Verabschiedung einer "Klima-Agenda 2020", die mit kurz- und längerfristigen Maßnahmen das Erreichen nationaler und internationaler Klimaziele sichert. Im Verkehrssektor fordern beide Verbände neben der Abschaffung klimaschädlicher Begünstigungen des Auto- und Flugverkehrs ein Tempolimit von 120 Kilometer pro Stunde auf Autobahnen sowie strengere CO2-Grenzwerte für Pkw spätestens ab 2025. Außerdem müsse mehr Verkehr auf die Schiene verlagert werden. Die Trassenpreise der Bahn im Güter- und im Personenverkehr müssten dauerhaft halbiert werden und die Beseitigung von Engpässen an Bahn-Knotenpunkten schnell beginnen.
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mahnt das Forum Getränkedose ab, da es Verbraucher durch falsche Recyclingversprechen in die Irre führe. Aluminium und Weißblech können nicht unendlich oft und ohne Materialverluste recycelt werden. Dies ist das Ergebnis wissenschaftlicher Recherchen der DUH. Beim Recycling von Getränkedosen kommt es zu Metallverlusten, die bis zu zehn Prozent pro Recyclingvorgang betragen können. Werbeslogans des deutschen Lobbyverbandes der Getränkedosenhersteller „Forum Getränkedose“ sollen Verbrauchern jedoch den Eindruck eines unendlichen Recyclingkreislaufs vorgaukeln. Die DUH fordert den Dosenlobbyverband „Forum Getränkedose“ auf, bis zum 2. August 2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die rechtswidrige Praxis zu beenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das „Forum Getränkedose“ Verbrauchern in Zukunft keine Werbelügen zum Recycling von Getränkedosen mehr auftischt. Unabhängige Ökobilanzen des Umweltbundesamtes und eine von Dosenherstellern selbst in Auftrag gegebene Studie beim Heidelberger IFEU-Institut bestätigen die ökologischen Nachteile von Getränkedosen. Wiederbefüllbare Mehrwegflaschen sind die deutlich umweltfreundlichere Getränkeverpackung.
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Am 18. Juli 2017 zeichnete das Bundesumweltminsterium den Lebensmittel-Discounter Aldi Süd als neues Mitglied der Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen und für sein Klimaschutzengagement aus. Aldi Süd ist die erste Lebensmitteleinzelhandelskette, die die anspruchsvolle Aufnahmeprüfung in die Klimaschutz- und Energieeffizienzgruppe der Deutschen Wirtschaft bestanden hat. Deren Mitglieder bekennen sich zu ambitionierten Klimaschutzzielen und müssen dies in einer unabhängigen Fachbegutachtung in der Praxis unter Beweis stellen. Aldi Süd produziert mit Solaranlagen auf bereits über 1250 Filialdächern einen Großteil des benötigten Stroms selbst. Mit dem Strom werden auch die Elektrotankstellen versorgt, die Kunden in rund 50 Filialen kostenfrei zur Verfügung stehen. Auch die Nutzung umweltfreundlicher Filialtechnik, beispielsweise mit energieeffizienter Kühltechnik, gehört dazu. Allein durch den Einsatz eines effizienten Energiemanagementsystems konnte Aldi Süd im Jahr 2016 10 Millionen Kilowattstunden einsparen. Darüber hinaus testet das Unternehmen derzeit mit einem Batteriespeicher-Projekt, wie die eigene Solarenergie gespeichert und effizienter verwendet werden kann. Anfang 2018 soll es Ergebnisse geben.
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Am 14. Juni 2017 stimmtem die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit knapper Mehrheit für das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verbot von Pestiziden auf Ökologischen Vorrangflächen ab Januar 2018. EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte einen entsprechenden Vorschlag gemacht, um dem Artenverlust in der Landwirtschaft entgegenzuwirken. Das wesentliche Ziel von Ökologischen Vorrangflächen ist, die Artenvielfalt und damit Biodiversität in den Agrarlandschaften zu erhalten und zu fördern. Der bislang erlaubte Einsatz von Pestiziden auf den Flächen widerspricht diesem Ziel.
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Mit Hilfe einer neuen Messstation auf der Zugspitze lässt sich die UV-Strahlung in Deutschland erstmals lückenlos quer durch alle Klimazonen ermitteln, wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 14. Juli 2017 mitteilte. Anhand der Daten lassen sich nun auch im Hochgebirge zuverlässige und exakte Werte zur UV-Belastung ermitteln. Das Messgerät an der Umweltforschungsstation Schneefernerhaus am Südhang der Zugspitze bildet einen von insgesamt 11 Messpunkten des BfS für UV-Strahlung in Deutschland. Die Station misst die am Erdboden einfallende Sonnenstrahlung nach einzelnen Wellenlängen aufgelöst kontinuierlich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Die Messwerte werden übersetzt in den weltweit standardisierten UV-Index. Dieser gibt an, wie hoch oder wie niedrig aktuell das Sonnenbrandrisiko einzuschätzen ist. Das UV-Messnetz betreibt das BfS gemeinsam mit dem Umweltbundesamt, dem Deutschen Wetterdienst und weiteren Institutionen.
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Am 13. Juli 2017 beschloss die Europäische Kommission, Polen wegen des verstärkten Holzeinschlags im Białowieża-Wald, einem geschützten Natura-2000-Gebiet, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Da der Holzeinschlag in großem Umfang begonnen hat, beantragte die Kommission beim Gerichtshof zudem einstweilige Anordnungen, um Polen zur Einstellung dieser Tätigkeiten zu veranlassen.