Die Umweltchronik
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Der Klimawandel trägt überall auf der Erde zu einer rapiden Erwärmung von Seen bei. So lautet das Ergebnis einer Studie der Illinois State University, die im Fachblatt Geophysical Research Letters veröffentlicht und am 16. Dezember 2015 auf der Jahrestagung der American Geophysical Union (AGU) vorgestellt wurde. In der Studie wurden die Daten von mehr als 200 großen Seen aus den Jahren 1985 bis 2009 auswertete. Die untersuchten Gewässer umfassen dabei mehr als die Hälfte der weltweiten Vorräte an Süßwasser. Die Studie belegt, dass sich Seen pro Jahrzehnt im Sommer um durchschnittlich 0,34°Celsius erwärmen, also wesentlich schneller als die Ozeane oder die Atmosphäre. Nach Einschätzung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kann dies einschneidende Folgen haben und Ökosysteme, Trinkwassergewinnung und Fische gefährden. Der Temperaturanstieg erhöht die Wahrscheinlichkeit von Algenblüten und damit von sauerstofffreien Zonen im Gewässer um 20 Prozent, so die Prognose der Studie. Der Anstieg der für Fische und sogar für Menschen giftigen Algen läge bei 5 Prozent. Regional allerdings unterscheiden sich die Erwärmungsraten stark. Die Forschenden sehen die Ursache in unterschiedlichen Klimafaktoren: Seen in nördlicheren Breiten verlieren ihre Eisdecke früher, in vielen Erdregionen schrumpft die Wolkendecke. Gewässer sind dann den wärmenden Sonnenstrahlen dort stärker ausgesetzt. Mitunterstützt durch den Klima-Exzellenzcluster CliSAP, ist die Studie die größte ihrer Art und die erste, die im Feld gemessene Langzeitdaten und Satellitendaten zusammen auswertet.
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Am 16. Dezember 2015 legte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks dem Bundeskabinett den ersten Fortschrittsbericht über die Umsetzung der "Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel" (DAS) vor, die 2008 beschlossen worden war. Die Deutsche Anpassungsstrategie soll negative Auswirkungen des Klimawandels verringern und verhindern. Dazu legt die Bundesregierung derzeit 140 Maßnahmen vor. Sie betreffen unterschiedliche Politikbereiche wie Verkehr, Bauwesen, Küstenschutz, Gesundheit und Forschung. Eine wesentliche Aufgabe der Klimaanpassung ist der bessere Schutz vor Hochwasser. Dazu hat die Bundesregierung das Nationale Hochwasserschutzprogramm aufgelegt. Es sieht Deichrückverlegungen, Projekte zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung, z. B. durch Flutpolder, sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Schwachstellen beim den derzeitigen Hochwasserschutzanlagen vor. Vorgesehen sind außerdem umfangreiche Aktivitäten zum Erhalt des bundesweiten Schienen-, Straßen- und Wasserwegenetzes. Hier werden mögliche Gefährdungen durch den Klimawandel analysiert und die Regelwerke angepasst. Dazu gehören beispielsweise Anforderungen an die Materialeigenschaften von Asphalt für den Straßenbau um Schäden bei lang anhaltenden hohen Temperaturen vorzubeugen.
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Die Umweltminister der Europäischen Union haben sich gegen eine Aufweichung des Naturschutzrechts in der EU ausgesprochen. Die vollständige Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien sei eine unverzichtbare Voraussetzung, um die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie zu erreichen, beschloss der EU-Umweltrat am 16. Dezember 2015 in Brüssel. Die Vogelschutzrichtlinie und die Naturschutzrichtlinie FFH hätten "ihren Wert unter Beweis gestellt" und seien "ein wesentlicher Bestandteil des Biodiversitätsschutzes in Europa". Die Minister waren sich darüber hinaus einig, dass eine verbesserte Finanzierung des Naturschutzes und eine stärkere Berücksichtigung von Naturschutzzielen in der Landwirtschaft nötig seien, um Natur und Artenvielfalt zu erhalten.
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Das Europäische Parlament teilte am 14. Dezember 2015 mit, dass der Umweltausschuss die Vorlage des Technischen Ausschusses für Motorfahrzeuge zu EU-weiten Abgastests von Dieselautos mit großer Mehrheit abgelehnt hat. Die Abgeordneten begründeten die Ablehnung damit, dass die Vorlage bestehenden Emissions-Grenzen widerspreche und somit gegen geltende EU-Gesetze verstoße.
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Am 12. Dezember 2015 einigte sich die Weltklimakonferenz in Paris auf das erste Klimaschutzabkommen, das alle Länder in die Pflicht nimmt. Mit dem Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zum Ziel, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen. Es legt fest, dass die Welt in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral werden muss. Ab 2020 werden die Staaten alle fünf Jahre neue Klimaschutzpläne vorlegen, die so ambitioniert wie irgend möglich sein müssen. Für diese Pläne gilt das verbindliche Prinzip, dass sie nicht abgeschwächt werden dürfen, sondern immer ehrgeiziger werden müssen. Außerdem muss jedes Land über seine Treibhausgasemissionen berichten, damit die Fortschritte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch der Realität entsprechen. Das Abkommen enthält das feste Versprechen, die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Die Staatengemeinschaft soll den ärmsten und verwundbarsten Ländern auch dabei helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen - zum Beispiel durch Klimarisikoversicherungen oder eine bessere Schadensvorsorge. Das Abkommen überwindet die veraltete Zweiteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Anstelle der alten Zweiteilung soll eine faire Differenzierung dafür sorgen, dass jeder so viel beiträgt, wie er kann.
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Die Europäische Kommission gab am 10. Dezember 2015 ihren Beschluss bekannt, gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage zu erheben. Grund hierfür ist die Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/40/EG über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, in der die Verwendung von Fahrzeug-Kältemitteln mit geringerem Treibhauspotenzial sowie ein schrittweises Abschaffen bestimmter fluorierter Treibhausgase vorgeschrieben wird. Die Kommission behauptet, Deutschland habe gegen die EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem es zuließ, dass der deutsche Fahrzeug-Hersteller Daimler AG Fahrzeuge auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht hat, die nicht der Richtlinie über Klimaanlagen in Fahrzeugen entsprachen, und es versäumte, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die Daimler AG machte Sicherheitsbedenken bezüglich der in der Richtlinie vorgeschriebenen Kältemittel geltend. Diese Bedenken fanden keine Unterstützung seitens der übrigen Kraftfahrzeug-Hersteller und wurden von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, die 2014 eine zusätzliche Risikoanalyse durchführte, verworfen. Trotz Kontakten zwischen der Kommission und den deutschen Behörden im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren unternahm Deutschland keine weiteren Schritte gegen die Ausstellung von Typgenehmigungen für nicht vorschriftsmäßige Kraftfahrzeuge und traf keine Abhilfemaßnahmen gegen den Hersteller. Mit der Klage gegen Deutschland vor dem Gerichtshof bezweckt die Kommission, sicherzustellen, dass die Klimazielsetzungen dieser Richtlinie erfüllt werden und dass das EU-Recht einheitlich in der gesamten EU angewendet wird, so dass allen Wirtschaftsteilnehmern gerechte Wettbewerbsbedingungen garantiert werden.
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Der Oberste Gerichtshof der Philippinen ordnete am 8. Dezember 2015 an, dass Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Auberginen dauerhaft eingestellt werden müssen. Auch dürfen vorerst keine Gentechnik-Pflanzen eingeführt oder kommerzialisiert werden. Greenpeace teilte mit, auch der „Goldene Reis“ falle unter das Urteil. Der Stopp für Gentechnik-Aktivitäten gilt laut der Umweltschutzorganisation so lange, bis die Regierung den Umgang neu regelt. Das Oberste Gericht bestätigte damit einen Richterspruch aus dem Jahr 2013. Damit gab er abschließend einer Klage statt, die Greenpeace Südostasien zusammen mit zahlreichen philippinischen Umwelt- und Bauernorganisationen eingereicht hatten.
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Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)teilte am am 7. Dezember 2015 mit, dass es eine Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) in Nordostniedersachsen vergeben hat. Das so genannte Erlaubnisfeld „Weesen" ist etwa 378 km2 groß und berührt die Landkreise Celle, Uelzen, Gifhorn und Heidekreis, teilte das Landesamt mit. Inhaber der bis zum 30. November 2020 befristet erteilten Aufsuchungserlaubnis ist die Vermillion Energy Germany GmbH & Co.KG, eine Tochter des weltweit agierenden kanadischen Energieunternehmens Vermillion Energy mit Sitz in Calgary. Mit der Erlaubnis hat sich das Unternehmen das alleinige Recht gesichert, in dem festgelegten Gebiet Kohlenwasserstoffe aufzusuchen. Damit sind noch keine technischen Maßnahmen verbunden, so Landesamt.
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Am 4. Dezember 2015 während des Klimagipfels in Paris kündigte die philippinische Menschenrechtskommission an, dass sie am 10. Dezember 2015 ein Verfahren gegen 50 internationale Fossil- und Zementkonzerne wegen ihrer Verantwortung für den Klimawandel aufnehmen wird. Im Focus befinden sich die grössten Emittenten von Treibhausgasen in Investorenbesitz: unter anderem Chevron, ExxonMobil, BP, Royal Dutch Shell und ConocoPhillips. Grundlage ist die Studie „Carbon Majors“ des Climate Mitigation Service von 2014. Darin wurden die größten Verursacher von Kohlenstoffdioxid und Methan von 1854 bis 2010 ermittelt. Sie zeigt, dass 90 Unternehmen aus den Bereichen Erdöl, Erdgas, Kohle und Zementproduktion für 63 Prozent der globalen industriellen CO2-Emissionen zwischen 1854 und 2010 verantwortlich sind. Taifun-Opfer und Umweltorganisationen hatten eine Petition bei der philippinischen Menschenrechtskommission eingereicht.
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Am 3. Dezember 2015 kündiget das Bundesumweltministerium an, dass die Bundesregierung künftig klimaneutral reisen wird. Auf Initiative des Bundesumweltministerium wird die Bundesregierung die Treibhausgasemissionen ihrer Dienstreisen durch Investitionen in wirksame Klimaschutzprojekte ausgleichen. Bundesumweltministerin Hendricks beauftragte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt, für diese Kompensation Emissionsgutschriften aus neuen und hochwertigen Klimaschutzprojekten anzukaufen. Die Klimawirkungen von Dienstreisen werden so durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle neutralisiert. Dafür stehen 2015 zwei Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung. Kompensiert werden die Dienstreisen der obersten Bundesbehörden der Bundesregierung rückwirkend zum Beginn der Legislaturperiode. Diese Maßnahme bezieht sich auf Pkw-Fahrten und Flugreisen. Über die Kompensation können Klimaschutzprojekte in den Entwicklungsländern gefördert werden. Die Bundesregierung will damit ein Zeichen setzen und andere Institutionen und Unternehmen ermutigen, ihre Emissionen zu auszugleichen.
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Am 2. Dezember 2015 berichtete die britische Tageszeitung "The Guardian", dass die Regierung Botswanas, Fracking-Bohrrechte für die Hälfte der Fläche des Kgalagadi Transfrontier National Parks an eine britische Firma namens Karoo Energy im September 2014 verkauft habe. Der 38.000 Quadratmeter große Kgalagadi Transfrontier National Park in Botswana und Südafrika ist ein Naturschutzgebiet in der Kalahariwüste, der unter anderem für seine große Löwenpopulation bekannt ist. Naturschützer und Mitarbeiter des Nationalparks waren nicht über den Verkauf informiert worden. Nach Bekannt werden, sorgte man sich über mögliche Auswirkungen der Bohrungen auf die Wildtiere, so der Guardian.
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Wie können Entwicklungsbanken und andere Investoren bewerten, ob eine Anlage klimaverträglich ist oder nicht? Antworten auf diese Frage liefert eine Studie, die im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft entstanden ist. Das Papier wurde 1. Dezember 2015 am Rande der Weltklimakonferenz in Paris vorgestellt. Konkret geht es um Kriterien, die öffentliche wie private Investoren als Orientierung nutzen können, um sicherzustellen, dass ihre Investitionen einen Beitrag zur Begrenzung der globalen Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius leisten. Aus verschiedenen 2°C-Szenarien leiten die ForscherInnen eine Kategorisierung möglicher Investitionen ab. So werden Investitionen in erneuerbare Energien, Energiespeicher und kohlenstoffarme Transportwege und -mittel, die wichtige Bausteine sind, um die globale Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, einer Positivliste zugeordnet. Zu einer Negativliste gehören hingegen Investitionen in den Neubau konventioneller Kohlekraftwerke, die wissenschaftlichen Szenarien zufolge grundsätzlich nicht mit der 2°C-Obergrenze kompatibel sind.
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Trotz internationaler Proteste liefen am 1. Dezember 2015 ein Hauptschiff und drei Begleitboote der japanischen Walfangflotte mit Kurs auf Antarktis aus. Die Japanische Fischerei Behörde bezeichnete auf ihrer Internetseite den Walfang von 333 Zwergwalen bis März 2016 aus wissenschaftlichen Gründen notwendig. Japan beruft sich auf die Forschung, seit der kommerzielle Walfang von 30 Jahren weltweit verboten wurde. Mit der Wiederaufnahme des Walfangs setzt sich Japan auch über das Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag hinweg. Das höchste UN-Gericht hatte im März 2014 entschieden, dass die Wissenschaft nur ein Vorwand Japans für die Jagd aus kommerziellen Gründen sei.
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Die 21. UN-Klimakonferenz und gleichzeitig das 11. Treffen zum Kyoto-Protokoll fand vom 30. November bis zum 12. Dezember 2015 in Paris statt. Dieser Konferenz wurde eine wichtige Bedeutung zugemessen, da hier ein neues Klimaschutz-Abkommen in Nachfolge des Kyoto-Protokolls verabschiedet werden sollte. Am 12. Dezember wurde von den 195 Nationen ein historisches Klimaabkommen beschlossen, das die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C, vorsieht und das Paris-Abkommen genannt wird.
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Die Luftverschmutzung in China erreichte Ende November 2015 wieder bedrohliche Spitzenwerte. Am 30. November 2015 kletterten in der Hauptstadt Peking die Werte für den besonders gesundheitsgefährdenden PM2,5-Feinstaub nach Angaben der US-Botschaft auf mehr als 660 Mikrogramm pro Kubikmeter. Es waren die bisher höchsten Wert in diesem Jahr. Die Behörden riefen die Warnstufe "Orange" aus und forderten die Bevölkerung auf, zu Hause zu bleiben. Einige Fabriken wurden vorübergehend geschlossen.
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Maurice Strong, der Gründungsdirektor des UN-Umweltprogramms UNEP, starb im Alter von 86 Jahren. Derzeitiger Exekutivdirektor des Umweltprogramms Achim Steiner würdigte ihn am 28. November 2015 in Nairobi, als Visionär und Pionier der nachhaltigen Entwicklung. Der Kanadier Maurice Strong brachte 1972 auf der UN-Weltkonferenz über die menschliche Umwelt in Stockholm die Gründung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen mit Sitz in Nairobi/Kenia voran. 1992 leitete er die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro, auf der u.a. die Deklaration von Rio, die Agenda 21, die Klimarahmenkonvention und die Biodiversitätskonvention verabschiedet wurden.
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Am 27. November 2015 gab die japanische Fischereibehörde der Internationalen Walfangkommission bekannt, dass der Walfang in der Saison 2015/2016 nach geänderten Plänen wiederaufgenommen werde. Demnach soll der Fang der Zwergwale um zwei Drittel auf 333 Tiere pro Jahr verringert werden. Der Fang wird mit wissenschaftlichen Zwecken begründet.
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Der Streit um Bewertung der chemischen Verbindung Glyphosat setzt sich fort. Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Mitte November 2015 den Stoff als "wahrscheinlich nicht krebserregend für Menschen" einstufte, wandten sich 96 internationale Wissenschaftler in einem offenen Brief vom 27. November 2015 an EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis und erhoben Vorwürfe gegen die EFSA und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die Analyse der BfR sowie die darauf aufbauende Bewertung der EFSA enthalten schwerwiegende Mängel, kritisieren die Forscher. Sie sei in Teilen „wissenschaftlich unakzeptabel“, und die Ergebnisse seien „durch die vorliegenden Daten nicht gedeckt“. In dem Schreiben fordern die Wissenschaftler demnach die EU-Kommission auf, bei ihren Entscheidungen „die fehlerhafte Bewertung der Efsa nicht zu beachten“. Koordinator des offenen Briefes der Wissenschaftler ist Krebsforscher Christopher Portier, Ex-Direktor des US National Toxicology Program. Er gehört zu den Forschern, die Glyphosat im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und deren Krebsagentur IARC bewertet haben. Diese hatte den Wirkstoff im Frühjahr 2015 als "wahrscheinlich krebserregend für Menschen" eingestuft, was einen heftigen Streit ausgelöst hat.
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Die EU hat sich neuen, im Rahmen der OECD entwickelten Regeln für Exportkredite für Kohlekraftwerke angeschlossen. Die Teilnehmer an einem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite verständigten sich am 17. November 2015 auf eine Sektorvereinbarung über geplante Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung. Der Rat billigte den Standpunkt der EU am 26. November 2015, so dass sich die EU dem Konsens über die neuen Regeln förmlich anschließen kann. Ziel der Vereinbarung ist es, die Nutzung hocheffizienter Technologien mit niedrigen Emissionen zu fördern und bestehende Regeln zu überprüfen. So werden die Finanzierungsbedingungen festgelegt, die ab 1. Januar 2017 für Exportkredite für geplante Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung gelten werden. Die öffentliche Förderung von Kohlekraftwerken wird dann verboten oder schrittweise abgebaut, um die Nutzung weniger effizienter Kohlekraftwerke deutlich zu verringern. Die Teilnehmer am Übereinkommen sind derzeit Australien, Kanada, die EU, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz und die Vereinigten Staaten. Weitere OECD-Mitglieder und Nicht-Mitglieder können zur Teilnahme eingeladen werden.
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Am 24. November 2015 gab Brasiliens Umweltbehörde Ibama grünes Licht für den Betrieb des umstrittenen Staudamms Belo Monte. Jahrelang hatten Umweltorganisationen und Organisationen der indigenen Bevölkerung gegen den Bau des Staudamms protestiert. Noch im September 2015 hatte Ibama die Betriebslizenz verweigert, da die Betreiber einige Umwelt- und Sozialauflagen nicht erfüllt hatten. Obwohl nach Medienangaben bisher nicht alle Auflagen erfüllt wurden, darf der Betreiber ab jetzt mit der Aufstauung des Xingu-Flusses beginnen.
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Am 24. November 2015 kündigte die Weltbank einen Aktionsplan für den Kampf gegen die Auswirkungen der Klimaerwärmung in Afrika an. Für die Finanzierung des Programms veranschlagt die Weltbank 16,1 Milliarden Dollar bis zum Jahr 2020. Das Programm soll beim Weltklimagipfel am 30. November 2015 in Paris vorgestellt werden. Die afrikanischen Staaten sollen mithilfe des Aktionsplans der Weltbank widerstandsfähiger gegen die Folgen der Klimaerwärmung gemacht werden.
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Erstmals klagt ein von den Risiken des Klimawandels Betroffener gegen ein Unternehmen in Europa: Der Peruaner Saúl Luciano Lliuya reichte am 24. November 2015 mit seinem Rechtsbeistand beim Essener Landgericht Klage gegen den Energiekonzern RWE ein. Saul Luciano fürchtet um seine von einer möglichen Flutwelle bedrohte Heimatstadt Huaraz. Der Essener Konzern, so die Argumentation, sei maßgeblich mitverantwortlich für das Abschmelzen der Andengletscher und die dadurch entstehende Bedrohungslage für sein im Gebirgstal gelegenes Haus. RWE solle sich an der Finanzierung von Schutzmaßnahmen an dem durch die Gletscherschmelze wachsenden Gebirgssee oberhalb der Stadt beteiligen - und zwar in einer Größenordnung, die dem Anteil des Energiekonzerns an der Verursachung des globalen Klimawandels entspricht. „Wir unterstützen die Forderung von Saúl Luciano Lliuya“, sagt Klaus Milke, Vorsitzender von Germanwatch. „Wenige Tage vor dem Pariser Klimagipfel geht von der Klage gegen RWE ein wichtiges Signal an die Energiebranche und an die Politik aus: Die Emissionen müssen sinken, damit nicht immer mehr Menschen vom Klimawandel bedroht werden. Und die Verursacher von Risiken müssen auch die Kosten für den Schutz der davon betroffenen Menschen übernehmen."
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Am 24. November 2015 legten 16 Bundesbehörden und -institutionen eine umfassende und deutschlandweiten Studie zur Verwundbarkeit gegenüber dem Klimawandel vor. Die so genannte Vulnerabilitätsanalyse kommt zum Ergebnis, dass die Folgen des Klimawandels sich künftig auch in Deutschland verstärkt bemerkbar machen. Bis zur Mitte dieses Jahrhunderts wird die Gefahr von Hochwassern oder Hitzewellen zunehmen. Damit wird das Schadenspotenzial des Klimawandels für Natur, Gesellschaft und Wirtschaft steigen. Die Vulnerabilitätsstudie bildet die Grundlage für Vorsorge-Maßnahmen der Bundesregierung und dient dazu, die Deutsche Strategie zur Anpassung an den Klimawandel weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse zeigen: Deutschlands Regionen werden unterschiedlich stark vom Klimawandel betroffen sein. So sind beispielsweise Ballungsgebiete in Ostdeutschland und dem Rheintal durch Hitzewellen besonders gefährdet. Hier kann bis zur Mitte des Jahrhunderts die Anzahl der heißen Tage pro Jahr auf 15 bis 25 Tage ansteigen. Heute gibt es 8 bis 12 solcher Tage mit einem Tagesmaximum der Lufttemperatur von mindestens 30 Grad Celsius. Im norddeutschen Tiefland könnte die Anzahl der Überschwemmungen durch Flusshochwasser zunehmen, Süddeutschland ist dagegen durch Überschwemmungen infolge von Starkregen besonders bedroht. Durch eine Veränderung der Artenzusammensetzung wird sich der Klimawandel auch auf solche Pflanzen und Tiere auswirken, die sich wenig an die neuen Wetterverhältnisse anpassen können, zum Beispiel Insekten in höheren Berglagen wie die Alpen-Smaragdlibelle. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts wird es voraussichtlich häufiger zu Frühjahrs- und Sommertrockenheit kommen. Dies wird die Auswahl der Nutzpflanzen und die Erträge in der Land- und Forstwirtschaft beeinflussen. Gleichzeitig kann die deutsche Landwirtschaft durch eine längere Vegetationsperiode durchaus auch vom Klimawandel profitieren, beispielsweise durch den Anbau von wärmeliebenden Kulturpflanzen wie die Sojabohne oder die Sorghum-Hirse.
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Mit Blick auf das 2-Grad-Ziel der Klimaverhandlungen in Paris und auf die ökonomischen Risiken kündigt Allianz Vorstandsvorsitzender Oliver Bäte am 23. November 2015 im ZDF-Magazin "Frontal 21" 2 an, dass die Allianz keine Kohle-basierten Geschäftsmodelle mehr finanzieren wird. Die Allianz würde nicht mehr in Unternehmen investieren, wenn sie mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes durch den Abbau von Kohle oder mehr als 30 Prozent ihrer Energieerzeugung aus Kohle erzielen.
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Die Umweltorganisation Greenpeace stellte am 23. November 2015 in Hamburg die Ergebnisse einer repräsentative Befragung unter der Bevölkerung in Deutschland zum alltägliche Verhalten im Umgang mit Mode vor. Das Institut Nuggets Market Research & Consulting GmbH führte eine Online-Umfrage unter 1.011 Personen zwischen 18 und 69 Jahren im Zeitraum vom 14. bis zum 20. September 2015 durch. Greenpeace wollte wissen, wie viele Kleidungsstücke hängen in Deutschland im Schrank? Wie lange werden sie getragen? Warum wird Kleidung aussortiert? Werden Kleidungsstücke und Schuhe noch repariert? Wie sehr werden Alternativen wie Kleidertausch oder Second-Hand-Läden genutzt? Die Befragung kommt zum Ergebnis, dass in Deutschland lieber neue Kleidung gekauft wird als kaputte reparieren zu lassen, obwohl ein Großteil der Kleidung nicht getragen wird. 5,2 Milliarden Kleidungsstücke liegen demnach in den deutschen Schränken, 40 Prozent davon werden selten oder nie getragen. Kleidung wird schnell wieder aussortiert. Das wird bei Schuhen besonders deutlich: Jeder Achte trägt seine Schuhe weniger als ein Jahr, kaum einer repariert Kleidung noch. Frauen besitzen durchschnittlich 118 Kleidungsstücke, Männer 73 Teile, ohne Strümpfe und Unterwäsche. Immerhin ein Drittel der Deutschen hat aber mindestens doppelt so viele Teile im Schrank. Knapp zwei Drittel sortiert Kleidung aus, wenn sie nicht mehr gefällt; ein Drittel will einfach Platz schaffen im Schrank. Und obwohl alles im Überfluss vorhanden ist, wird bei gerissenen Nähten und kaputten Absätzen nicht einfach repariert, sondern neu gekauft. Die Hälfte der Deutschen hat noch nie Kleidung zum Schneider gebracht, über die Hälfte der 18- bis 29-Jährigen war noch nie beim Schuster. Alternativen sind für die große Mehrheit noch immer sehr exotisch so die Umfrage: 83 Prozent der Deutschen haben noch nie Kleidung getauscht, zwei Drittel noch nie welche verliehen, über die Hälfte noch nie Kleidung weiter verkauft. Am ehesten geben die Deutschen Kleidung im Bekanntenkreis weiter. Die Wegwerfmentalität geht zu Lasten der Umwelt und Gesundheit, „denn die Kleidung wird mit Hunderten giftiger Chemikalien produziert“, so Kirsten Brodde, Textil-Expertin von Greenpeace. Auch da gibt es einen Widerspruch. Denn eigentlich wünschen sich die Verbraucher mehr Nachhaltigkeit auf Seiten der Textilfirmen: Knapp die Hälfte hätte gern Garantien auf Kleidung oder recyclingfähige Kleidung.
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Ein neuer Report, der am 23. November 2015 von der UN-Behörde für die Reduzierung von Katastrophenrisiken (UNISDR) in Genf veröffentlicht wurde, zeigt auf, dass in den letzten 20 Jahren, 90 Prozent der Katastrophen durch Fluten, Stürme, Dürren und anderen wetterbedingten Ereignissen hervorgerufen wurden. Die USA, China, Indien, die Philippinen und Indonesien waren die am stärksten betroffenen Länder. Dem Bericht zufolge sind seit 1995 durch wetterbedingte Katastrophen 606.000 Menschen ums Leben gekommen, mehr als vier Milliarden weitere Menschen wurden verletzt, verloren ihr Dach über dem Kopf oder wurden von Nothilfe abhängig.
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Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, zeichneten am 23. November 2015 in Berlin die Gewinner des Bundespreises Ecodesign 2015 aus. Insgesamt wurden acht Projekte aus den Bereichen Mobilität, Logistik, Mode, Energie sowie Ernährung prämiert. Die Umwelt- und Designexperten der Jury haben aus insgesamt 288 Einreichungen in den Wettbewerbskategorien Produkt, Konzept, Service und Nachwuchs 33 nominierte Projekte ausgewählt. Von denen wurden acht Projekte der Bundespreis Ecodesign 2015 verliehen.
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Das Steinkohlekraftwerk im Hamburger Stadtteil Moorburg ging am 19. November in den offiziellen Betrieb über und unterliegt damit den Marktregeln. Die beiden Blöcke des Kraftwerks mit je 827 Megawatt Leistung sind zwar schon seit Februar 2015 in den sogenannten Regelbetrieb gegangen, trotzdem nahm Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz das Kraftwerk per Knopfdruck symbolisch in Betrieb.
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In vielen deutschen Städten werden die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid nach wie vor überschritten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit Unterstützung der britischen Nichtregierungsorganisation ClientEarth deshalb heute (19.11.2015) Klage gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht. Betroffen sind die Städte Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main und Stuttgart. Die DUH will die Bundesländer damit verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne zu ändern. Ziel muss sein, dass diese alle geeigneten Maßnahmen enthalten, um den seit vielen Jahren geltenden Grenzwert so schnell wie möglich einzuhalten. Die DUH hat außerdem gegen das bayerische und das hessische Umweltministerium Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen der Grenzwertüberschreitungen in München, Darmstadt und Wiesbaden beantragt. Dort sind bereits rechtskräftige Urteile ergangen, die nicht eingehalten werden. Die DUH beantragt nun die Androhung von Zwangsgeldern gegenüber den beiden zuständigen Landesministerien wegen Nichtumsetzung der Urteile. Das Gesetz sieht ein maximales Zwangsgeld von 10.000 Euro vor; dieses kann wiederholt und auch pro Tag festgesetzt werden.
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Am 18. November 2015 verkündete die Energieministerin Amber Rudd, dass Großbritannien bis zum Jahr 2025 aus der Kohleenergie weitgehend aussteigen und alle Kohlekraftwerke stilllegen wird.
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Am 18. November 2015 ein Jahr nach der Verabschiedung des "Klima-Aktionsprogramms 2020" zog die Bundesregierung eine erste Bilanz zu dessen Umsetzung. Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks beschloss das Bundeskabinett den Klimaschutzbericht 2015. Der nun vorgelegte Klimaschutzbericht analysiert die aktuellen Trends der Emissionsentwicklung in den verschiedenen Handlungsfeldern und berichtet zum Stand der Umsetzung der mehr als 100 Maßnahmen des Aktionsprogramms. Der Bericht beschreibt darüber hinaus neue Wege zu mehr Beteiligung beim Klimaschutz: Im Dialog mit Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft diskutiert die Bundesregierung im Aktionsbündnis Klimaschutz die Ausgestaltung der Maßnahmen und identifiziert neue Handlungsmöglichkeiten aller Akteure.
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Am 18. November 2015 gab der französische Außenminister und Präsident des UN-Klimagipfels Laurent Fabius bekannt, dass die geplanten Großproteste im Rahmen der Weltklimakonferenz in Paris untersagt sind. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Sicherheit nach den Terroranschlägen vom 13. November 2015 in Paris nicht mehr zu gewährleisten sei. Während der vom 30. November bis zum 11. Dezember dauernden Konferenz sowie einen Tag davor und danach sind in Paris und anderen Städten Frankreichs Demonstrationen verboten. Am 29. November und 12. Dezember waren Großdemonstrationen geplant.
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Deutschland trat am 16. November 2015 der internationalen Initiative gegen das Abfackeln von Gas bei der Erdölgewinnung bei. Die Initiative war im vergangenen April von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon gemeinsam mit der Weltbank ins Leben gerufen worden. Sie hat das Ziel, das routinemäßige Abfackeln von Begleitgasen bei der Erdölförderung spätestens bis zum Jahr 2030 zu beenden. Derzeit entstehen durch das Abfackeln weltweit rund 300 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Wichtige Primärenergieträger werden so ohne jeglichen Nutzen verschwendet. Die Initiative "Zero Routine Flaring by 2030" wird derzeit von 12 Staaten (darunter Frankreich, die Niederlande und Norwegen) sowie Unternehmen und zwischenstaatlichen Organisationen unterstützt.
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Die EFSA und die EU-Mitgliedstaaten haben die Neubewertung von Glyphosat abgeschlossen. Den Schlussfolgerungen des Berichts zufolge ist es unwahrscheinlich, dass Glyphosat eine krebserregende Gefahr für den Menschen darstellt, und es wird eine neue Sicherheitsmaßnahme vorgeschlagen, um die Kontrolle von Glyphosat-Rückständen in Lebensmitteln zu verschärfen. Die Schlussfolgerung wird in die Entscheidung der Europäischen Kommission über den Verbleib von Glyphosat auf der EU-Liste der genehmigten Wirkstoffe einfließen sowie in die von den EU-Mitgliedstaaten durchzuführenden erneuten Sicherheitsbewertungen glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel, die im jeweiligen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zum Einsatz kommen.
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Am 12. November 2015 verabschiedete das Parlament von Queensland in Australien ein Gesetz (Sustainable Ports Development Bill), dass die Verklappung von Schlamm im gesamten Gebiet des Great Barrier Reefs verbietet. WWF Australien begrüßte den Parlamentbeschluss und bedankte sich für die weltweite Unterstützung, die dazu beigetragen hätte, dass nicht mehr Millionen Kubikmeter von Baggergut in die Gewässer des Weltnaturerbes verkippt werden, was für mehr als ein Jahrhundert die Praxis gewesen ist. Der zunehmend schlechte Zustand des australischen Naturwunders löste eine internationale Kampagne aus, um die zerstörerische Praxis zu beenden. Im Juni 2015 hatte die australische Regierung bereits ein Verbot erlassen, Baggergut im Great Barrier Reef Nationalpark abzukippen. Da jedoch der größere Anteil des Baggerguts nahe der Küste außerhalb des Naturschutzgebietes verklappt wurden, war so kein effektiver Schutz für das Weltnaturerbe garantiert. Das jetzt beschlossene Gesetz gilt für das gesamte Gebiet des Weltkuturerbes Great Barrier Reef. Außerdem beschränkt das Gesetz die Entwicklung neuer Häfen bzw. den Ausbau von Häfen in seinem Gebiet.
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Mitglieder der Umweltschutzorganisation Greenpeace sind am 9. November 2015 auf das Dach des Haupteingangs des VW-Werkes in Wolfsburg geklettert. Sie wandelten das Logo des Autoherstellers um in einen CO2-Schriftzug. Daneben entrollten sie ein Plakat mit der Aufschrift: “Das Problem” – eine Anspielung auf den VW-Werbeslogan “Das Auto.” Greenpeace verlangt mehr Transparenz und ehrliche Angaben zu Abgaswerten.
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Der NABU hat den Autoren und Zoologen Dr. Wolfgang Scherzinger mit der ersten Waldmedaille ausgezeichnet. „Naturschutz im Wald“ – unter diesem Titel veröffentlichte Dr. Wolfgang Scherzinger vor rund 20 Jahren das Standardwerk zur dynamischen Waldentwicklung. Für dieses wegweisende Buch würdigt der NABU den promovierten Zoologen und studierten Psychologen mit der Waldmedaille 2015. Im Jahr 1996 fasste er darin die Erfahrungen, Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus seiner damals bereits 25-jährigen Arbeit in Deutschlands erstem Nationalpark Bayerischer Wald zusammen. Die NABU-Waldmedaille zeichnet Personen aus, die mit ihrem Einsatz für Naturschutz im Wald und naturschonende Forstwirtschaft besonders positiv aufgefallen sind. Mit der Auszeichnung sollen insbesondere Waldbesitzer und Förster motiviert werden, im Sinne des Waldnaturschutzes positiv eingeschlagene Wege weiter zu gehen und Aktivitäten von Kollegen nachzuahmen.
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Der Bundesrat stimmte am 6. November 2015 einer Verornung zu, dass das Trinkwasser künftig umfassend auf Gehalte an radioaktiven Stoffen untersucht und überwacht wird. Die Verordnung, die vom Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium erlassen wird, tritt noch im November 2015 in Kraft. Mit der Verordnung werden europäische Vorgaben fristgerecht umgesetzt. Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung werden Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf künstliche und natürliche radioaktive Stoffe festgelegt. Vorgegeben werden Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210. Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt als sehr gering einzuschätzen. Jedoch kann Trinkwasser je nach Geologie des Untergrunds einen erhöhten Gehalt an natürlichen radioaktiven Stoffen enthalten. Radioaktive Stoffe künstlichen Ursprungs sind allenfalls durch unkontrollierte Freisetzungen z. B. aus dem Umgang mit solchen Stoffen in Medizin, Forschung und Technik wie bei der Nutzung von Atomenergie denkbar.
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Am 6. November 2015, nach mehr als sieben Jahren Debatte erteilte US-Präsident Barack Obama der umstrittenen Erweiterung der Öl-Pipeline Keystone XL von Kanada in die USA eine Absage. Die Leitung würde "keinen bedeutenden langfristigen Beitrag zu unserer Wirtschaft leisten", erklärte er. TransCanada wollte über die Pipeline mehr als 800.000 Barrel Öl pro Tag aus Alberta und dem US-Bundesstaat North Dakota zu Raffinerien in Illinois und langfristig bis hinunter zum Golf von Mexiko transportieren. Der grenzüberschreitende Abschnitt muss vom US-Präsidenten genehmigt werden.
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Erstmals beschäftigt sich eine frei zugängliche deutsche Online-Vorlesung mit dem Klimawandel und seinen Folgen. Entwickelt wurde sie gemeinsam vom WWF Deutschland und dem Deutschen Klima-Konsortium (DKK). Der interdisziplinäre Massive Open Online Course (MOOC) „Klimawandel und seine Folgen“ startet am 9.November 2015 auf der MOOC-Plattform Iversity online. Der gesamte Kurs dauert fünf Wochen. Als erstes deutschsprachiges Angebot dieser Art möchte der Kurs übersichtlich, verständlich und fundiert das Verständnis für das Klimasystem fördern. Die Vorlesung wird von der Robert-Bosch-Stiftung geförderte und ist kostenlos zugänglich. Sie richtet sich vor allem an Studierende und Lehrkräfte. Geboten werden kurze Vorträge namhafter Klimawissenschaftler. Für den Kurs konnten unter anderem Mojib Latif vom GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel, Jochem Marotzke vom Max-Planck-Institut für Meteorologie Hamburg, Michael Schulz vom Zentrum für Marine Umweltwissenschaften, Universität Bremen, Hermann Lotze-Campen vom PotsdamInstitut für Klimafolgenforschung, und Anita Engels, Sprecherin eines Klimaforschungs-Exzellenzclusters an der Universität Hamburg, gewonnen werden. Außerdem tragen Dr. Christiane Textor, Leiterin der deutschen IPCC-Koordinierungsstelle in Bonn, Dr. Paul Becker, Vizepräsident des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach, und viele andere mit ihren jeweiligen Spezialgebieten dazu bei, dass alle Facetten des Klimawandels und des menschlichen Umgangs damit zur Sprache kommen.