Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse
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Am 23. Mai 2016, meldete die US-Wetterbehörde NOAA, dass die Erde einen weiteren unglücklichen Meilenstein erreicht habe. Die Messgeräte der NOAA registrierten am South Pole Observatory in der Antarktis eine Kohlendioxid-Konzentration in der Atmosphäre von mehr als 400 ppm.
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Der „World Fish Migration Day“ (WFMD) will weltweit auf die Probleme von Fischen auf ihren Wanderungen aufmerksam machen. Viele Fischarten sind auf freifließdende Gewässer angewiesen um ihre angestammten Laichplätze zu erreichen, neue Gewässerabschnitte zu besiedeln oder im jahreszeitlichen Verlauf den Standplatz zu wechseln. Der WFMD wird alle zwei Jahre am dritten Samstag im Mai gefeiert.
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In der Stadt Phalodi im Nordwesten von Indien wurde am 20. Mai 2016 ein neuer Temperaturrekord erzielt: 51 Grad wurden gemessen, wie das India Meteorological Department (IMD) verkündete. Bis dahin galten 50,6 Grad aus dem Jahr 1956 als Temperaturrekord.
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Am 19. Mai 2016 vertagten die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Entscheidung über die Neuzulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat erneut, da sie keine Mehrheit für oder gegen die Neuzulassung in Europa zustande brachten. Ende Juni 2016 läuft die Lizenz für das umstrittene Pestizid in der EU aus.
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Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der Naturschutzorganisation WWF wollen 94 Prozent der Deutschen eine starke Rolle des Naturschutzes in Europa, teilte Umweltorganisation WWF am 19. Mai 2016 mit. Zugleich befürchten 85 Prozent der Befragten, dass ökonomische Interessen in der EU vorrangig behandelt werden, wenn sie dem Naturschutz entgegenstehen. Anlass der Umfrage sind Bestrebungen der EU-Kommission, die europäischen Naturschutzrichtlinen zu überprüfen und einer „Modernisierung“ zu unterziehen.
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Am 18. Mai 2016 beschloss das Bundeskabinett die Kaufprämie für Elektroautos. Es ist ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, auch dies eine Neuregelung. Wer ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug erwirbt, erhält eine Prämie von 4.000 Euro und von 3.000 Euro für Plug-in-Hybride. Bedingung ist, dass das Basismodell nach Listenpreis nicht teurer als 60.000 Euro ist. Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Es wird den Bonus auszahlen. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm läuft spätestens 2019 aus. Außerdem finaziert der Bund mit 300 Millionen Euro den Aufbau von 15.000 neuen Stromladestellen. Die Mittel für die Maßnahmen sollen aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" bereitgestellt werden.
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Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen urteilte am 18. Mai 2016, dass der Bau des Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB)vorerst eingestellt wird. Das Gericht begründete die Entscheidung zum einen damit, dass für die Genehmigung der Bund über die Bundeswasser- und Schifffahrtsverwaltung zuständig gewesen wäre und nicht das Land Bremen. Das Land habe sich damit selbst die Planfeststellung erteilt. Zum anderen führten die Richter Eingriffe in den Gebiets- und Artenschutz an. Möglicherweise werde das europäische Schutzgebiet "Weser bei Bremerhaven" irreversibel durch den Bau beeinträchtigt.
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Eine Gruppe junger Klimaaktivisten der Organisation Our Children's Trust in den USA erringt einen weiteren großen Sieg im Kampf für mehr Klimaschutz. Die Organisation Our Children's Trust hatte die Regierung von Massachusetts verklagt, weil diese nicht genug gegen die Gefahren der Erderwärmung unternehme. Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaats gab den Teenagern am 17. Mai 2016 in seinem Urteil Recht. Our Children's Trust versucht bereits seit Jahren mit zahlreichen Klagen, US-amerikanische Behörden zu mehr Klimaschutz zu bewegen. Vor der Entscheidung in Massachusetts bekamen die Teenager am 29. April 2016 im Bundesstaat Washington sowie Anfang April in Oregon Recht.
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The first meeting of international climate diplomats since the Paris Agreement was adopted, took place from 16 to 26 May 2016 in Bonn. The meeting marks the beginning of a new phase of climate diplomacy which will focus on the technical structure and implementation of the decisions.
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Am 13. Mai 2016 berichtet Greenpeace, dass die Umweltorganisation gemeinsam mit Tauchern der niederländischen Organisation Ghost Fishing Fischernetze mit einem Gesamtgewicht von mehr als einer Tonne in der Nordsee geborgen hat. Während einer zehntägigen Aufräumaktion mit dem Greenpeace-Schiff Arctic Sunrise befreiten die Meeresschützer einen Teil des Sylter Außenriffs von den sogenannten Geisternetzen. Dies sind abgerissene oder entsorgte Fischernetze, die als Plastikmüll im Meer landen und dort zur Todesfalle für Fische und andere Meerestiere werden können. Laut EU-Verordnung ist es verboten, Fischereigerät im Meer zu entsorgen. Verloren gegangene Netze müssen gemeldet werden. Die Fischereibehörden sind dann für ihre Bergung verantwortlich. So sieht es die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der EU vor, die auch für Deutschland rechtsverbindlich ist. Doch bisher wird dieser Teil der GFP in Deutschland nicht umgesetzt, teilt Greenpeace mit.
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Am 13. Mai 2016 lösten die spanischen Behörden Katastrophenalarm wegen eines Großbrandes auf einer illegalen Autoreifendeponie in der Nähe der Stadt Seseña südlich von Madrid aus. Ein Teil der Deponie in der Region Kastilien-La Mancha hatte Feuer gefangen. Ursprünglich sollte auf dem Gelände eine Recycling-Anlage errichtet werden. Zuletzt lagerten nach Medienangaben bis zu 100.000 Tonnen Reifen auf einer Fläche von 10 Hektar. Anwohner mussten zeitweise evakuiert werden.
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Die brasilianische Präsidentin Dilma Rousseff wies am 12. Mai 2016 kurz vor ihrer Suspendierung fünf neue Schutzgebiete aus. Die Gebiete liegen im Amazonasgebiet und haben eine Gesamtgröße von 2,69 Millionen Hektar. Die Umweltorganisation WWF bewertete diesen Akt der Präsidentin als wichtigen Beitrag zum Schutz des größten Regenwaldes der Erde.
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Am 11. Mai 2016 stimmte das Bundeskabinett der neuen Oberflächengewässerverordnung zu. Die Neufassung setzt EU-Recht in deutsches Recht um. Wichtige Vorgaben, um den Zustand der Gewässer zu bewerten und zu überwachen, werden aktualisiert und vereinheitlicht. Die Anforderungen an den guten Gewässerzustand werden damit europaweit angeglichen. Neu sind europaweit standardisierte Messkampagnen: für neue Stoffe, die in den Gewässern erst seit kurzer Zeit gefunden werden. Außerdem wird die Datenauswertung zur Gewässerbelastung verbessert. Die Liste der Stoffe, die in Gewässern gemessen werden müssen, wurde gekürzt. Demgegenüber wurden Umweltqualitätsnormen für 12 neue europaweit prioritäre Stoffe und 9 neue spezifische Stoffe festgelegt. Um der Nährstoffüberlastung der Übergangs- und Küstengewässer entgegenzuwirken, macht die Verordnung neue Vorgaben für Stickstoffverbindungen in Gewässer, die z. B. durch Düngung aus der Landwirtschaft stammen können. Nur wenn diese eingehalten werden, lässt sich der gute Zustand der Gewässer erreichen oder erhalten.
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Am 10. Mai 2016 wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) seinem Urteil die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung von 2012 (EEG 2012) ab. Es bestätigt damit die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden sind und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handelt. Darunter fallen sowohl die Förderung von Ökostrom als auch die Befreiungen der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage, so das Urteil.
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Aufgrund eines Unfalls in einer Zuckerfabrik im Westen von El Salvador nahe dem Ort Chalchuapa riefen die Behörden am 9. Mai 2016 einen dreimonatigen Umwelt-Notstand aus. Am 4. Mai 2016 traten durch ein Leck in einem Auffangbehälter des Zuckerherstellers Ingenio La Magdalena mehr als 3,5 Millionen Liter Melasse in den Rio Magdalena aus. Die Umweltministerin sprach von einem Umwelt-Desaster.
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Am 9. Mai 2016 veröffentlichten Wissenschaftler des Kew Royal Botanic Garden in London erstmals ihren jährlichen Bericht zum globalen Zustand der Pflanzenwelt. Im "State of the World's Plant report", an dem mehr als 80 Wissenschaftler beteiligt waren, sind alle bislang bekannten 391.000 Arten von Gefäßpflanzen aktuell beschrieben, davon 369.000 Blütenpflanzen. Etwa 2.000 Gefäßpflanzenarten werden jährlich neu entdeckt. Nur etwa 31.000 Pflanzen werden vom Menschen genutzt, zum Beispiel als Nahrungsmittel oder Rohmaterial für Textilien. Die weitaus größte Gruppe der Nutzpflanzen dient zur Gewinnung von Medikamenten. Ein Fünftel aller Pflanzenarten ist dem Bericht zufolge vom Aussterben bedroht. Die größte Bedrohung für die Vielfalt von Pflanzen geht von der Landwirtschaft, Holzgewinnung und Ausdehnung menschlicher Siedlungen aus. Weitere Gründe für den Artenschwund seien Krankheiten und invasive Spezies, die sich in fremder Umgebung ausbreiten und einheimische Pflanzen verdrängen können. Dazu zählen die Forscher rund 5.000 Pflanzenarten.
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Am 8. Mai 2016 trat das umfassend geänderte internationale Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Atomanlagen in Kraft. Das geänderte Übereinkommen wurde inzwischen von über hundert Staaten unterzeichnet und konnte somit in Kraft treten. Das Übereinkommen, das sich bisher auf den Schutz des nuklearen Materials bei Transporten bezog, gilt nun auch für Atomanlagen. Mit der Änderung des Übereinkommens wird der Anwendungsbereich und das Ziel umfassend erweitert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich nun, mit einem nationalen System das Kernmaterial bei jeglicher friedlicher Nutzung nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sabotage zu schützen und die radiologischen Folgen von Sabotageakten auf ein Mindestmaß zu beschränken.
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Gemäß Medienberichten hat Portugal vom Morgen des 7. Mai bis zum Nachmittag des 11. Mai - 107 Stunden lang - seinen Energieverbrauch komplett mit erneuerbaren Energien aus Wasserkraft, Wind- und Solarenergie, Biomasse und Geothermie gedeckt.
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Am 5. Mai 2016 wurden die ersten Turbinen des umstrittenenen Mega-Kraftwerks Belo Monte im Bundesstaat Pará in Anwesenheit von Präsidentin Dilma Rousseff offiziell in Betrieb genommen.
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Nach der Schlammkatastrophe im November 2015 im Südosten Brasiliens verklagt die Generalstaatsanwaltschaft am 3. Mai 2016 die Verantwortlichen auf Schadenersatz in Höhe von 38 Milliarden Euro. Damit sollen das brasilianische Unternehmen Vale, der australisch-britische Bergbaukonzern BHP, ihr Joint Venture Samarco sowie die Bundesstaaten Minas Gerais und Espírito Santo für die Säuberungsarbeiten aufkommen und den entstandenen Schaden ersetzen, teilte die Behörde mit.
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Zwischen Mai und August 2016 waren Umweltschützer von Greenpeace mit dem Schiff Beluga II unter dem Motto "Wellemachen für Meere ohne Plastikmüll" auf Rhein, Main, Donau, Elbe, Weser u.a. auf Expeditionstour. Auf ihrer Flusstour durch Deutschland klärte die Besatzung des Greenpeace-Aktionsschiffs Besucher über die Gefahren von Plastikmüll auf. Das Beluga-Team nutzte die Reise auch, um aus den Gewässern insgesamt 53 Wasserproben zu entnehmen. Die Ergebnisse teilte Greenpeace am 24. November 2016 mit. Die Laboranalysen zeigen, dass alle Gewässerproben Plastikpartikel enthalten. Die Mehrheit der 0,3 bis fünf Millimeter kleinen Plastikpartikel besteht aus Polyethylen und Polypropylen, die gängigsten Kunststoffe für Verpackungen aller Art. Ebenfalls nachweisbar sind Styropor, Polyamid/Nylon , Polyester, Styrol Acrylnitril Copolymerisat und Acrylnitril Butadien Styrol, das beispielsweise für Elektronikgehäuse oder Spielzeug verwendet wird. Bei den Plastikpartikeln handelt es sich überwiegend um Bruchstücke, Folienfetzen und weitere Fragmente, wie sie beim Zerfall oder Verschleiß größerer Plastikteile entstehen. Aber auch zylindrische Pellets aus der Kunststoff-Vorproduktion finden sich in den Proben – und Mikrokügelchen, wie sie in Kosmetik- und Körperpflegeprodukten eingesetzt werden.
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Der Mai 2016 war im globalen Durchschnitt der wärmste, der je registriert wurde, wie Messungen der US-Raumfahrtbehörde Nasa ergaben. Im Schnitt war der Monat 0,93 Grad Celsius wärmer als der Mai im Durchschnitt der Vergleichsperiode von 1951 bis 1980.
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Am 29. April 2016 hat die deutsche Bevölkerung rechnerisch die gesamte Menge an natürlichen Ressourcen verbraucht, die ihr an Biokapazität in diesem Jahr zusteht. In Deutschland wird die Erde vor allem durch die hohen CO2-Emissionen in den Bereichen Energie, Verkehr und industrielle Landwirtschaft und zudem durch den sehr hohen Flächenanspruch, vor allem für die Fleischproduktion, überlastet. Wenn alle Menschen weltweit so leben und wirtschaften würden wie die Deutschen, wären 3,1 Planeten notwendig um den Bedarf an Ressourcen zu decken. Damit liegt Deutschland mit seinem ökologischen Fußabdruck im weltweiten Vergleich im obersten Viertel aller Länder. Bei einem weltweiten Konsum- und Lebensstil wie in den USA bräuchten wir 4,8 Erden, bei einem Lebensstil wie in China zwei und beim indischen nur 0,7. Die gesamte Weltbevölkerung bräuchte derzeit 1,6 Erden, um den weltweiten Bedarf an Rohstoffen, Ackerland, Wasser und Wäldern nachhaltig zu decken. Die Grundlagen zur Berechnung des Deutschen Erdüberlastungstages stammen vom „Global Footprint Network“, einer Partnerorganisation von INKOTA-netzwerk und Germanwatch. Das Global Footprint Network berechnet jedes Jahr den Tag, an dem die natürlichen Ressourcen des gesamten Jahres weltweit erschöpft sind, die Menschen also quasi auf "Kredit" leben.
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Der Bundestag lehnte am 28. April 2016 ein Verbot der Fracking-Technologie zur Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen ab. Von den Grünen stand ein Gesetzentwurf zur Abstimmung, von den Linken ein Antrag, der die Bundesregierung zum Entwurf eines entsprechenden Gesetzes aufforderte.
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Am 28. April 2016 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass für die Handelsperiode 2013 bis 2020 die Anzahl der vergebenen freien Zertifikate im europäischen Emissionshandelssystem (ETS) zu hoch ist. Die von der EU-Kommission angesetzte Menge ist somit ungültig und muss neu berechnet werden.
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Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU wegen Gewässerverunreinigung durch Nitrat
Am 28. April 2016 verkündete die Europäische Kommission, dass sie Deutschland vor dem Gerichtshof der EU verklagt, weil Deutschland versäumt hat, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen. Der Beschluss folgt auf eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden im Juli 2014 übermittelt wurde. Die von Deutschland zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigen eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee. Trotz dieser Entwicklungen hat Deutschland keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten (Richtlinie 91/676/EWG des Rates). Da die Kommission der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird, hat sie beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.
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Am 27. April 2016 stellten das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz in Berlin die Naturbewusstseinsstudie 2015 vor. Die vierte bundesweite Befragung wurde im Sommer 2015 erhoben und beruht auf einer Stichprobe von 2054 Personen aus der deutschsprachigen Wohnbevölkerung im Alter ab 18 Jahren. Die Naturbewusstseinsstudie fragte erstmalig detailliert die Einstellung der Deutschen zum Themenbereich Naturschutz und Landwirtschaft ab. Demnach befürworten 83 Prozent der Befragten strengere Regeln und Gesetze zum Schutz der Natur in der Landwirtschaft (45 Prozent "voll und ganz"/38 Prozent "eher"). 92 Prozent wünschen sich, dass Landwirtinnen und Landwirte die Auswirkungen ihres Tuns auf die Natur beachten. 93 Prozent fordern die Beachtung des Tierwohls bei der Lebensmittelproduktion. 76 Prozent halten es für wichtig, dass der Einsatz von Genpflanzen in der Landwirtschaft verboten wird. Die Naturbewusstseinsstudie enthält zudem erstmals repräsentative Daten zum Thema "Stadtnatur". 94 Prozent der Befragten sind der Meinung, Natur solle möglichst in allen Teilen der Stadt zugänglich sein. Die Daten zeigen, dass gerade einkommensschwache und ältere Menschen die Stadtnatur besonders häufig nutzen.
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Am 27. April 2016 verabschiedete die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Europäische Kommission einen Politikvorschlag, der als Richtschnur für das Handeln der Europäischen Union in der Arktis dienen wird. Die Europäische Union wird ihre bisherige Tätigkeit und ihr Engagement in der Region durch 39 Maßnahmen verstärken, deren Schwerpunkt auf Klimawandel, Umweltschutz, nachhaltiger Entwicklung und internationaler Zusammenarbeit liegt. Der besonderen Bedeutung von Forschung, Wissenschaft und Innovation wird in allen diesen vorrangigen Bereichen Rechnung getragen. Zur Arktis zählen das zentrale Nordpolarmeer, die regionalen Nebenmeere (z. B. Barents-, Kara- und Tschuktschensee) sowie die Gebiete, die Kanada, dem Königreich Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, der Russischen Föderation, Schweden und den Vereinigten Staaten gehören. Drei EU-Mitgliedstaaten sind folglich auch arktische Staaten, während Island und Norwegen dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
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Das Bundeskabinett beschloss am 27. April 2016 zwei Regelungsentwürfe mit denen die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen umgesetzt werden soll. Die sogenannte Seveso III-Richtlinie regelt Anforderungen an Betriebe, von denen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen erhebliche Gefahren ausgehen können. Das heute beschlossene Regelungspaket beinhaltet Änderungen mehrerer Gesetze und Verordnungen. Dazu gehört der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Er enthält die notwendigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Genehmigungsverfahren für Störfallbetriebe und Vorgaben zum Gerichtszugang. Vorgesehen sind dazu im Kern Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, aber auch des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Diese europäische Regelung hätte bereits bis zum 1. Juni 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Wegen der Überschreitung dieser Frist hatte die europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
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Am 25. April 2016 wurde der zweite Satellit der Mission Sentinel-1, Sentinel-1B, auf seine Umlaufbahn gebracht, um die Radarkapazitäten von Europas Umweltüberwachungsprogramm Copernicus auszubauen. Sentinel-1B wurde um 23.02 MESZ an Bord einer Sojus-Trägerrakete von Europas Raumflughafen in Kourou in Französisch-Guayana aus gestartet. Die Abtrennung von der Fregat-Oberstufe des Trägers erfolgte 23 Minuten und 35 Sekunden später. Der B-Satellit wird nun mit seinem bereits in der Umlaufbahn befindlichen baugleichen Zwilling, Sentinel-1A, zusammenarbeiten, um Daten für zahlreiche Dienste, wie die Überwachung von Eis in Polarmeeren, die Erfassung von Bodensenkungen und das Katastrophenmanagement, etwa bei Überschwemmungen, sammeln zu können.
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Senckenberg-Wissenschaftler haben in einer großangelegten Studie eine Artengruppe der Gattung der Saumfingerechsen Anolis auf der Westindischen Insel Hispaniola untersucht. Dabei haben sie acht neue Echsenarten entdeckt. So viele neue Arten wurden seit mehr als 100 Jahren nicht mehr in einer Publikation beschrieben. Zusätzlich haben sie nachgewiesen, dass drei Echsen keine Unterarten, sondern echte Arten sind und eine Art fälschlicherweise einer anderen Art zugeordnet wurde. Insgesamt erhöhte sich die Artenzahl damit um zwölf Arten. Die Studie wurde im Jahresbericht des Museo Nacional de Historia Natural „Novitates Caribaea“ veröffentlicht.
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Am 22. April 2016 unterzeichneten in New York Vertreter von 177 Staaten den Pariser Klimavertrag in einer feierlichen Zermonie. "Dies ist ein historischer Moment. Niemals zuvor hat eine solch große Zahl von Ländern ein internationales Abkommen an einem einzigen Tag unterzeichnet", sagte UN-Generalsekretär Ban Ki Moon. Mit der Unterzeichnung signalisieren Staaten ihre Zustimmung zu den Inhalten des Vertrags. Völkerrechtlich verbindlich wird der Vertrag dann mit dem nächsten Schritt, der sogenannten Ratifizierung.
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Kreuzfahrtschiffe und Fähren dürfen ab 2019 keine unzureichend gereinigten Abwässer mehr in die Ostsee einleiten. Dies beschloss die International Maritime Organisation (IMO) am 22. April 2016 in London. Für Schiffsneubauten tritt das Verbot ab Juni 2019 in Kraft, für bereits in Betrieb genommene Schiffe gilt es ab 2021.
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Am 21. April 1976 wurde die erste ganzjährig betriebene deutsche Antarktisstation eingeweiht. Die Station war eine Einrichtung der Akademie der Wissenschaften der DDR. Zu den Errichtern und zum ersten Überwinterungsteam der Georg-Forster-Station gehörte Dr. Hartwig Gernandt, der die deutsche Antarktisforschung seitdem mit geprägt hat. Zum Forschungsprogramm der Georg-Forster-Station gehörten beispielsweise Polarlichtbeobachtungen, geophysikalische Messungen, Meteorologie und geowissenschaftliche sowie biologische Arbeiten. Ein wissenschaftliches Glanzlicht war der Beginn der ballongetragenen Ozonsondierungen im Mai 1985, die mit zur Entdeckung des Ozonlochs beitrugen. Die Georg-Forster-Station wurde von 1993 bis 1996 zurückgebaut. Der Standort der Station, an dem nach dem Rückbau der Anlage eine Gedenktafel an die Existenz der Georg-Forster-Station erinnert, wurde im Jahr 2013 auf der 36. Konsultativkonferenz der Antarktis-Vertragsstaaten in Brüssel als Historical Site anerkannt und in die Liste der historischen Stätten unter der Nummer 87 aufgenommen.
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Am 21. April 2016 veröffentlichte das Bundesumweltministerium gemeinsam mit Partnern aus Forschung, Wirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Stromsparinitiative eine umfangreiche Vergleichstabelle, die Verbrauchern beim Stromsparen unterstützen und so dem Klimaschutz dienen soll. Für den "Stromspiegel für Deutschland 2016" wurden 144.000 Verbrauchsdaten ausgewertet. Mit der eigenen Stromrechnung und den bundesweiten Vergleichsdaten des Stromspiegels können Privathaushalte den eigenen Verbrauch einordnen, zum Beispiel als "gering", "mittel" oder "sehr hoch". Dabei berücksichtigt der Stromspiegel die Wohnsituation seiner Nutzer. Faktoren wie Haushaltsgröße, Gebäudetyp oder die Art der Warmwasserbereitung fließen in das Ergebnis ein und ermöglichen eine differenzierte Bewertung.
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Am 20. April 2016 teilte das Postdam-Institut für Klimafolgeforschung mit, dass Wissenschaftler jetzt früher als je zuvor für Indien Beginn und Ende des Sommer-Monsuns vorhersagen können. Ein Forscherteam hat hierfür eine neuartige Netzwerk-Analyse regionaler Wetterdaten entwickelt. Das Einsetzen des Indischen Sommer-Monsuns kann zwei Wochen früher und seinen Rückzug sogar sechs Wochen früher als bislang vorhergesagt werden,informiert Veronika Stolbova vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und der Universität Zürich, Leit-Autorin der in den Geophysical Research Letters erscheinenden Studie. Informationen über den Ablauf der Regenzeit sind entscheidend für die indischen Bauern, um den Zeitpunkt der Aussaat zu bestimmen. Feldfrüchte wie Reis, Sojabohne und Baumwolle werden gewöhnlich in der etwa von Juni bis September dauernden Monsun-Saison angebaut. Schon eine kleine Abweichung im Monsun kann zu Trockenheiten oder Überschwemmungen führen und erhebliche Schäden verursachen. Die Länge der Monsunzeit ist auch bedeutsam für das Management der Stromerzeugung aus Wasserkraft, weil der Regen die Stauseen und Speicher füllen muss. Die Potsdamer Wissenschaftler haben ihre Methode mit Monsun-Daten der Vergangenheit getestet. Ihr Ansatz konnte das Einsetzen des Monsuns in mehr als 70 Prozent und den Rückzug in mehr als 80 Prozent der untersuchten Jahre vorhersagen. Klimawandel kann Regenzeiten verändern – akkurate Vorhersagen werden deshalb umso wichtiger.
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Am 20. April 2016 ersuchte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die belgische Regierung, die beiden AKW-Blöcke Tihange 2 und Doel 3 in Belgien bis zur Klärung offener Sicherheitsfragen vom Netz zu nehmen.
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Am 20. April 2016 forderte ein Bündnis von mehr als 40 Organisationen die deutsche Bundesregierung auf, die nationalen Klimaschutzziele zu verschärfen und dies gesetzlich festzuschreiben. Für das Jahr 2050 müsse das deutsche Klimaschutzziel auf mindestens 95 Prozent weniger CO2 im Vergleich zu 1990 angehoben werden. In dem in Berlin vorgestellten „Klimaschutzplan 2050 der Zivilgesellschaft“ heißt es, dass ein ambitionierter Klimaschutzpfad nur eingeschlagen werde, wenn Deutschland sein Reduktionsziel von 40 Prozent weniger CO2 bis 2020 erreicht. Mit ihren Vorschlägen wollen die Organisationen der Bundesregierung einen national und international angemessenen Rahmen für deren Klimaschutzplan 2050 setzen. In ihrem Papier analysieren die Verfasser des „Klimaschutzplans 2050 der Zivilgesellschaft“ sämtliche relevanten Bereiche, von der Energiewirtschaft über den Verkehr, die Industrie, den Handel und den Gebäudebereich bis zur Landwirtschaft.
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Greenpeace Deutschland veröffentlichte am 19. April 2016 ein „Schwarzbuch Autolobby“, in dem die Umweltorganiation mit Hilfe von 33 Beispielen das enge Autolobby-Geflecht zwischen Politik und Autoindustrie und Umweltnormen im Verkehrssektor aufzeigen will.
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Am 19. April 2016 veröffentlichte der Stadt- und Bezirksrat von San Francisco eine Resolution, welche die Gemeinde und den Bezirk verpflichten soll, das Programm „GoSolarSF“ dauerhaft anzuwenden. Die Resolution sieht eine Pflicht zur Installation einer Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage bei allen Neubauten mit bis zu zehn Stockwerken und bei umfangreichen Gebäudesanierungen vor.