Ereignisse Chronologisch
-
Zum ersten Mal vereinen sich 22 international anerkannte Forschungseinrichtungen aus 17 europäischen Ländern, um unter dem Dach des Gemeinschaftsprojekts EU-PolarNet ihre wissenschaftlichen und operativen Kompetenzen zu bündeln. Gemeinsam werden sie bis zum Jahr 2020 ein integriertes europäisches Polarforschungsprogramm für die Antarktis und Arktis erstellen. Dieses Programm hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Institutionen und internationalen Partnern in beiden Polregionen zu stärken und gemeinsamen Projekten den Weg zu ebnen. Es geht dabei auch um die Frage, wie die einzelnen Projekte von der erstklassigen polaren Infrastruktur der europäischen Institute profitieren können. Das EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 fördert diese Initiative über ihre Laufzeit von fünf Jahren mit zwei Millionen Euro. Die Netzwerkkoordination übernimmt das Alfred-Wegener-Institut.
-
Auf der Grundlage der Verordnung (EU 518/2014) der Europäischen Kommission müssen ab dem 1. Januar 2015 im Internet angebotene energieverbrauchsrelevante Produkte - zunächst Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Luftkonditionierer, Fernsehgeräte, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten - mit dem entsprechenden EU-Energielabel abgebildet werden. Mit Hilfe der genormten Angaben des EU-Energielabels können Verbraucher schnell die Betriebskosten verschiedener Modelle miteinander vergleichen und bei der Kaufentscheidung zusätzlich zum Anschaffungspreis berücksichtigen. Konkret haben Händler die entsprechenden Energieeffizienz-Etiketten und Datenblätter in elektronischer Form auf ihrer Webseite zur Einsicht bereitzustellen.
-
Zum Schutz der Ozonschicht ist es ab dem 1. Januar 2015 europaweit verboten, teilhalogenierte ozonabbauende Kältemittel (HFCKW) wie R22 zu verwenden. Sie wurden in Kälte- und Klimaanlagen eingesetzt, etwa zur Gebäudeklimatisierung. Das Verwendungsverbot umfasst auch das Nachfüllen mit gebrauchtem Kältemittel und alle Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, bei denen in den Kältekreislauf eingegriffen werden muss, wie der Filtertrockner- oder Ölwechsel. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Ozonabbau führen.
-
Zur Orchidee des Jahres 2015 haben die Arbeitskreise Heimischer Orchideen das Fleischfarbene Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata) gekürt. Die lichtliebende, bis zu 80 Zentimeter hohe Pflanze gedeiht vor allem auf feuchten und sumpfigen Wiesen und in lichten Moorwäldern. Die Arbeitskreise Heimische Orchidee wollen mit ihrer Wahl auf die Gefährdung der Art bzw. ihres Lebensraum aufmerksam machen.
-
Am 20. Dezember 2013 rief die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Jahr 2015 als “Internationales Jahr des Lichts und der lichtbasierten Technologien” aus. Das Jahr des Lichts “soll an die Bedeutung von Licht als elementare Lebensvoraussetzung für Menschen, Tiere und Pflanzen und daher auch als zentraler Bestandteil von Wissenschaft und Kultur erinnern. Wissenschaftliche Erkenntnisse über das Licht erlauben ein besseres Verständnis des Kosmos, führen zu besseren Behandlungsmöglichkeiten in der Medizin und zu neuen Kommunikationsmitteln.”
-
Seit dem 1. Januar 2015 ist das getrennte Sammeln von Bioabfällen bundesweit vorgeschrieben. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 müssen die Landkreise dafür die Möglichkeiten schaffen, vor allem durch das Aufstellen von Biotonnen. Kontrollieren und gegebenenfalls sanktionieren sollen das die Bundesländer.
-
Ab Januar 2015 gelten EU-weit neue Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie für den Energieverbrauch. Demnach dürfen neue Geräte, die in ein Netzwerk integriert sind bzw. einen Internetzugang haben, künftig im Ruhezustand nur noch 6 bzw. 12 Watt verbrauchen. Zudem muss es möglich sein, drahtlose Netzwerkverbindungen zu deaktivieren. Für Kaffeemaschinen gelten neue Anforderungen an die maximale Warmhaltezeit, die bei alten Geräten unbegrenzt ist. In Zukunft müssen sich Filter-Kaffeemaschinen mit Isolierkanne spätestens fünf Minuten nach dem letzten Brühvorgang selbst abschalten, Geräte ohne Isolierbehälter nach maximal 40 Minuten. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich zudem ab Januar besser über den Stromverbrauch von Backöfen und Dunstabzugshauben informieren. Diese Geräte müssen zukünftig mit neuen Energieeffizienzklassen (A-G) gekennzeichnet sein. Auch für Produkte, die eher in der Industrie zum Einsatz kommen, treten am 1. Januar 2015 neue Anforderungen in Kraft. Dies betrifft unter anderem Ventilatoren, Wasserpumpen und Elektromotoren.
-
Der Bund deutscher Staudengärtner hat die Segge (Carex) zur Staude des Jahres 2015 gewählt.
-
Der Rittersporn (Delphinium sp.) wurde zur Giftpflanze des Jahres 2015 gewählt.
-
Die Umweltstiftung Global Nature Fund (GNF) ernennt anlässlich des Welttages der Feuchtgebiete am 2. Februar den mongolischen Hovsgol See zum „Bedrohten See des Jahres 2015". Eine große Bedrohung für den abgelegenen Hovsgol See stellt der zunehmende Tourismus dar. Der GNF und die lokale Living Lakes-Partnerorganisation Mongol Ecology Center (MEC) fordern und fördern nachhaltige Maßnahmen, um den faszinierenden Hovsgol See und seine einzigartige Natur- und Kulturlandschaft zu schützen.
-
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Gesellschaft deutschsprachiger Odonatologen (GdO) haben die Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum flaveolum) zur Libelle des Jahres 2015 gekürt. Während die Libellenart früher häufig war, ist sie heute nur noch selten zu entdecken. Dies liegt vor allem am Biotopschwund: Feuchtwiesen, Überschwemmungsflächen in Flussauen und Moortümpel, an denen sich die Libellenart von Mai bis Oktober bevorzugt aufhält, werden immer seltener. Daher steht die Gefleckte Heidelibelle mittlerweile bundesweit als gefährdete Art auf der Roten Liste. In Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, im Saarland und in Rheinland-Pfalz ist sie sogar "stark gefährdet". In Norddeutschland kommt die Gefleckte Heidelibelle noch deutlich häufiger vor als im Süden.
-
Die Mitglieder der Schutzgemeinschaft Deutsches Wild haben den Feldhasen (Lepus europaeus) zum Tier des Jahres 2015 gewählt. Damit ist der Feldhase zum zweiten Mal zum Tier des Jahres ernannt worden. Auf der bundesweiten Roten Liste wird er als gefährdet eingestuft. Nach Angaben des Naturschutzbundes Deutschland findet der Feldhase nur noch schwer den benötigten Lebensraum auf den Feldern. In der intensiven Landwirtschaft mit großen Ackerflächen fehlen ihm Ackerrandstreifen und kleinere Gehölze.
-
Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) ernennt den Grunewald in Berlin zum Waldgebiet des Jahres 2015. Das Waldgebiet wurde vom BDF ausgewählt, weil es hier in besonderer Weise gelingt, den hohen Besucherdruck mit bis zu 100 Millionen Waldbesuchen pro Jahr in Einklang mit Naturschutz und der forstlichen Nutzung zu bringen.
-
Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) hat die Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis) zum Reptil des Jahres 2015 ernannt. Neben exzessivem Fang und Handel trugen die zunehmende Industrialisierung und Erschließung der letzten natürlichen Lebensräume zum raschen Niedergang der Art bei uns bei. Naturinteressierten die Europäische Sumpfschildkröte näher zu bringen und mit dieser Flaggschiffart auch den allgemeinen Respekt vor der einheimischen Natur zu vergrößern, sind wichtige Ziele der Kampagne zum Reptil des Jahres 2015. Heute ist die Europäische Sumpfschildkröte in Deutschland extrem selten und hochgradig vom Aussterben bedroht. Sie ist streng geschützt und gilt in fast allen deutschen Bundesländern als ausgestorben, die letzten ursprünglichen Vorkommen finden sich nur noch in Brandenburg. Nachweise dieser Art in allen anderen deutschen Bundesländern gehen mit größter Sicherheit auf Aussetzungen zurück.
-
Die Arzneipflanze des Jahres 2015 ist das Echte Johanniskraut (Hypericum perforatum), das gab der Studienkreis Entwicklungsgeschichte der Arzneipflanzenkunde an der Universität Würzburg bekannt.
-
Der Feldahorn (Acer campestre) ist der Baum des Jahres 2015. ER ist der kleine Bruder der anderen Ahornarten wie Berg- Ahorn und Spitz-Ahornund ist auch unter dem Namen Maßholder bekannt. Am 16. Oktober 2014 wurde er im Berliner Zoo zum 27. Baum des Jahres ausgerufen.
-
Als Weichtier des Jahres 2015 wurde die Mantelschnecke gewählt, weil sie eine der besonders stark gefährdeten heimischen Süßwasserschnecken ist. Sie gehört zur Familie der Schlammschnecken (Lymnaeidae), die in Europa mehr als 20 Arten umfasst.
-
Die Gelbfrüchtige Schwefelflechte, Psilolechia lucida ist die Flechte des Jahres 2015.
-
Das Leuchtmoos (Schistostega pennata) ist das Moos des Jahres 2015.
-
Die Loki Schmidt Stiftung hat den Gewöhnlichen Teufelsabbiss (Succisa pratensis) zur Blume des Jahres 2015 ernannt. Damit soll für den Schutz dieser bedrohten Pflanze geworben werden, die in den meisten Bundesländern Deutschlands auf der Roten Liste der gefährdeten Arten steht. Die Blume des Jahres steht auch stellvertretend für den bedrohten Lebensraum der feuchten und mageren, offenen Landschaften wie beispielsweise Feuchtwiesen, Moor- und Heidegebiete, Uferzonen sowie Graben- und Wegränder im Feuchtgrünland.
-
Europäische Spinne des Jahres 2015 ist die Vierfleck-Zartspinne (Anyphaena accentuata).
-
Der Wasserschlauch (Utricularia) wird vom Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST) gemeinsam mit dem Tauchsportverband Österreichs (TSVÖ) und dem Schweizer Unterwassersportverband (SUSV) zur Wasserpflanze des Jahres 2015 gekürt.
-
Der Arbeitskreis Wildbienen-Kataster und die Landesanstalt für Bienenkunde sowie die Imkerverbände Badens und Württembergs haben die Zaunrüben-Sandbiene (Andrena florea) zur Wildbiene des Jahres 2015 gewählt. Die Weibchen sammeln den für die Nachkommen überlebenswichtigen Pollen ausschließlich an den Blüten der Zaunrübe (Bryonia). Für das Überleben braucht die Zaunrüben-Sandbiene also ausreichend große Bestände ihrer Nahrungspflanze, die leider allzu häufig als Unkraut beseitigt wird. Die Wildbiene des Jahres 2015 ist in Deutschland mit Ausnahme des äußersten Nordens noch weit verbreitet. Am Beispiel von Baden-Württemberg zeigt sich, dass sie die tieferen Lagen und insbesondere die wärmebegünstigten Flussgebiete bevorzugt.
-
„Knöllchenbakterium“ heißt die Mikrobe des Jahres 2015, mit wissenschaftlichem Namen Rhizobium. Diese Mikrobe erleichtert den Anbau von Bohnen, Erbsen, Linsen und Futtermitteln wie Klee. Die Vereinigung für Allgemeine und Angewandte Mikrobiologie (VAAM) kürte diesen faszinierenden Mikroorganismus am 9. Februar 2015 zur Mikrobe des Jahres 2015.
-
Der Global Nature Fund benennt jährlich am Weltwassertag, dem 22. März, den „Lebendigen See des Jahres“. Diese Auszeichnung macht auf Seen und Feuchtgebiete als wertvolle Ökosysteme und einzigartige Naturschätze aufmerksam. Verbunden mit Aktivitäten rund um das Jahr, trägt die Aktion zur Lösung von Problemen an Seen und in Feuchtgebieten bei. Die Auswahl erfolgt im Rahmen des Netzwerks „Lebendige Seen Deutschland“. Der Schweriner See ist der Lebendige See des Jahres 2015. Er ist mit einer Fläche von rund 62 km², der zweitgrößte norddeutsche See und der viertgrößte deutsche See. Der See ist bereits ein Teil im bundesweiten Netzwerk „Lebendige Seen Deutschland“.
-
Die Zwiebel (Allium cepa) wurde durch eine Jury des NHV Theophrastus zur Heilpflanze des Jahres 2015 gewählt. Das gab der Verein am 3. Juni 2014 bekannt. Die Zwiebel ist unter anderem bei Appetitlosigkeit und zur Vorbeugung altersbedingter Gefäßveränderungen wirksam.
-
2015 wurde der Pseudogley zum Boden des Jahres gewählt.
-
Der NABU und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz, haben den Habicht (Accipter gentilis) zum Vogel des Jahres 2015 gewählt. Der Habicht gehört zu den Greifvögel, der wie viele andere seiner Verwandten immer noch der illegalen Verfolgung ausgesetzt ist, obwohl die Jagd auf den Habicht seit den 1970er Jahren verboten ist.
-
Seit 1998 lobt der Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt e. V. ein Gemüse des Jahres aus. Zum Gemüse des Jahres 2015/2016 sind die Capsicum-Arten Chili und Paprika vom Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt gekürt worden.
-
Der blühfreudige Warzenkaktus Mammillaria zeilmanniana wurde von der Deutschen Kakteen-Gesellschaft zum Kaktus des Jahres 2015 gekürt. Der Muttertagskaktus verdankt seine deutsche Bezeichnung der Blütezeit und seiner Beliebtheit als Geschenk zum entsprechenden Anlass. Ab Ende April blüht der Kaktus mit einem violettroten, seltener weißen Blütenkranz rund um den Scheitel.
-
Die Deutsche Gesellschaft für Protozoologie hat Vampyrella lateritia zum Einzeller des Jahres 2015 gekürt.
-
Seit 2003 ernennt Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner das Versuchstier des Jahres. Nach 2009 wurde das Kaninchen 2015 erneut zum Versuchstier des Jahres gewählt. In deutschen Tierversuchslaboren stehen Kaninchen mit einem Jahresverbrauch von über 95.000 Tieren an vierter Stelle, nach Mäusen, Ratten und Fischen.
-
Die Brandseeschwalbe ist der Seevogel des Jahres 2015. Der elegante Fischfänger brütet in Deutschland nur auf vier Nordseeinseln und an zwei Stellen der Ostsee. Rund 7.600 Paare wurden im Jahr 2014 gezählt. Das teilte der Verein Jordsand zum Schutze der Seevögel und der Natur am 19.12.2014 mit. Die Brandseeschwalbe (Thalasseus sandvicensis) steht als stark gefährdet auf der Roten Liste der in Deutschland gefährdeten Vogelarten. Auf Schleswig-Holsteins Liste wird sie als vom Aussterben bedroht geführt.
-
Die BUND NRW Naturschutzstiftung und die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen haben das Rote Ordensband (Catocala nupta) zum Schmetterling des Jahres 2015 gekürt. In vielen Gegenden Deutschlands verschwindet der Schmetterling aus der Familie der Eulenfalter fast unbemerkt.
-
Die Gefährdete Nutztierrasse des Jahres 2015 ist das Deutsche Karakulschaf. Das Karakulschaf ist eine der ältesten Haustierrassen der Welt. Schon vor mehr als 4.500 Jahren belegen in Uruk am Euphrat gefundene Tonabbildungen die Haltung von Schafen dieses Typs. Die besondere Lockenausbildung des Fells beim frischgeborenen Lamm gab ihr auch den Namen: „Kara-gjull“, was „Schwarze Rose“ bedeutet. Die ursprüngliche Heimat der Karakulschafe ist Zentralasien, wo das hagere, mittelgroße Steppenschaf mit dem Fettschwanz gezüchtet wird. Anfang des 20. Jahrhunderts wurden etwa 60 Tiere nach Deutsch-land importiert. Hochburg war die Universität in Halle, die diese Rasse seitdem mehr oder weniger autark züchtete.
-
Der Silbergrüne Bläuling (Polyommatus coridon)ist das Insekt des Jahres 2015. Es wurde aus einer Gruppe von Schmetterlingen als Repräsentant für die Tiere des besonders empfindlichen Biotops des Trockenrasens ausgesucht. Der Silbergrüne Bläuling lebt in warmen Regionen mit Kalkböden, aber auch auf Sand und vulkanischen Böden, wenn sie nicht sauer sind. Er kommt vor allem in Süddeutschland und in Österreich und der Schweiz vor, aber auch auf dem Balkan, in Nordspanien, Frankreich und Italien. In Norddeutschland ist er seltener. Er braucht kurzrasige Magerrasen mit hohem Blütenreichtum, wo ausreichend Nektar zu finden ist, er saugt an Blüten vieler Pflanzenarten.
-
Die Keller-Glanzschnecke gehört zu den Landlungenschnecken und wurde von dem dänischen Naturwissenschaftler Otto Friedrich Müller im Jahre 1774 erstmals beschrieben. Die Tiere leben ganzjährig in Naturhöhlen, Bergwerksstollen und Felsenkellern. Diese Tatsache führte dazu, dass diese Schneckenart zum „Höhlentier 2015“ gewählt wurde. Die Schnecke steht für eine große Zahl an Tierarten, die auf geschützte und frostfreie Rückzugsorte unter Tage angewiesen sind.
-
Die zunehmende Nutzung von abgestorbenem Holz aus den Wäldern zum Heizen schont die Vorräte an fossilen Brennstoffen, aber sie reduziert den natürlichen Lebensraum für viele wichtige und auch seltene Organismen. Um auf dieses Dilemma hinzuweisen, hat die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) die Becherkoralle zum Pilz des Jahres 2015 gewählt. Die besonders schöne und ungewöhnliche Pilzart aus der Gruppe der Korallenpilze mit dem wissenschaftlichen Namen Artomyces pyxidatus braucht das Totholz von abgestorbenen Baumstämmen zum Überleben. Die Gesellschaft warnt, dass die Konsequenzen des Mehrbedarfs an Holz zur biologischen Verarmung der Wälder führen und damit über den positiven Effekt einer neutralen CO2-Bilanz weit hinausgehen.
-
Die weltweiten Investitionen in erneuerbare Energien stiegen 2015 um fünf Prozent auf ein Rekordhoch von 286 Milliarden US-Dollar. Damit waren sie mehr als doppelt so hoch wie Investitionen in Kohle- und Gaskraftwerke. Das geht aus einem am 24. März 2016 in Frankfurt am Main vorgestellten Bericht "Global Trends in Renewable Energy Investment 2016" vom UN-Umweltprogramm UNEP, dem Frankfurt School - UNEP Collaborating Centre for Climate & Sustainable Energy Finance und dem Finanzdatendienstleister Bloomberg New Energy Finance hervor. Zu den wichtigsten Entwicklungen im Jahr 2016 gehört der Anstieg von Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Diese übertrafen mit einem Investitionsvolumen von 156 Milliarden US-Dollar zum ersten Mal die Investitionen in Industrieländern. Dafür ist insbesondere China verantwortlich mit einem Anstieg von 17 Prozent und einem weltweiten Investitionsanteil von mehr als einem Drittel. Aber auch Indien, Südafrika, Mexiko und Chile wiesen ein großes Investitionswachstum auf.
-
Die Stromerzeugung aus Windkraft in Deutschland übertraf bereits Ende September 2015 den Saldo der Winderzeugung aus dem Gesamtjahr 2014. Die Bilanz des Vorjahres lag bei 57,4 Milliarden Kilowattstunden ( Mrd. kWh). Bis Ende September 2015 wurden bereits 59 Mrd. kWh Strom durch Windkraft erzeugt. Dabei ist der auf See erzeugte Anteil von 1,4 Mrd. kWh auf 4,6 Mrd. kWh gestiegen. Das zeigte eine Auswertung des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Zurückzuführen sei der starke Anstieg der Windstromerzeugung auf das hohe Windaufkommen und den konntinuierlichen Ausbau von Windkraftanlagen an Land und auf See im Jahr 2015.