Definition

Einrichtung zur Erzeugung von (in der Regel sichtbarem) Licht; darin eingeschlossen sind alle zusätzlichen Einrichtungen für ihre Zündung, Stromversorgung und Stabilisierung oder für die Verteilung, Filterung oder Umwandlung des Lichts, sofern diese Einrichtungen nicht entfernt werden können, ohne dass die Einheit dauerhaft beschädigt wird. (Verordnung (EG) Nr. 244/2009 vom 18. März 2009, Artikel 2 Nr.2)

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de
  • Lichtquelle
  • Leuchtmittel
  • Lichtprodukt
en
  • lamp

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