ordinance Concept
Rechtsverordnung (dt.)
Definition
regelt einen Sachverhalt wie ein Gesetz. Im Unterschied zum Gesetz wird die Rechtsverordnung nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Öffentlichen Verwaltung erlassen. Die Verwaltung muss dazu ausdrücklich und konkret durch ein Gesetz legitimiert werden. Die Rechtsverordnung muss einen Hinweis auf ihre gesetzliche Grundlage enthalten.
Alternative Labels
de
- Gesetzesverordnung
- Landesverordnung
en
- legal ordinance
- statutory instrument
- state ordinance
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Narrower terms
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- https://www.eionet.europa.eu/gemet/en/concept/7087Close Matches