Rechtsverordnung Begriff
ordinance (engl.)
Definition
regelt einen Sachverhalt wie ein Gesetz. Im Unterschied zum Gesetz wird die Rechtsverordnung nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Öffentlichen Verwaltung erlassen. Die Verwaltung muss dazu ausdrücklich und konkret durch ein Gesetz legitimiert werden. Die Rechtsverordnung muss einen Hinweis auf ihre gesetzliche Grundlage enthalten.
Alternative Benennungen
de
- Gesetzesverordnung
- Landesverordnung
en
- legal ordinance
- statutory instrument
- state ordinance
Unterbegriffe
Zugewiesene Kollektionen
Links zu anderen Vokabularen
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