Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse
- v. Chr. 2 Ereignisse (Maßnahme)
- 1 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 100 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 200 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 300 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 400 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 500 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 600 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 700 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 800 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 900 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 1000 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 1100 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 1200 2 Ereignisse (Maßnahme)
- 1300 3 Ereignisse (Maßnahme)
- 1400 2 Ereignisse (Maßnahme)
- 1500 2 Ereignisse (Maßnahme)
- 1600 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 1700 4 Ereignisse (Maßnahme)
- 1800 26 Ereignisse (Maßnahme)
- 1900 5 Ereignisse (Maßnahme)
- 1910 6 Ereignisse (Maßnahme)
- 1920 6 Ereignisse (Maßnahme)
- 1930 7 Ereignisse (Maßnahme)
- 1940 7 Ereignisse (Maßnahme)
- 1950 15 Ereignisse (Maßnahme)
- 1960 25 Ereignisse (Maßnahme)
- 1970 106 Ereignisse (Maßnahme)
- 1980 139 Ereignisse (Maßnahme)
- 1990 271 Ereignisse (Maßnahme)
- 2000 30 Ereignisse (Maßnahme)
- 2001 32 Ereignisse (Maßnahme)
- 2002 39 Ereignisse (Maßnahme)
- 2003 37 Ereignisse (Maßnahme)
- 2004 44 Ereignisse (Maßnahme)
- 2005 47 Ereignisse (Maßnahme)
- 2006 46 Ereignisse (Maßnahme)
- 2007 57 Ereignisse (Maßnahme)
- 2008 119 Ereignisse (Maßnahme)
- 2009 286 Ereignisse (Maßnahme)
- 2010 315 Ereignisse (Maßnahme)
- 2011 293 Ereignisse (Maßnahme)
- 2012 231 Ereignisse (Maßnahme)
- 2013 331 Ereignisse (Maßnahme)
- 2014 366 Ereignisse (Maßnahme)
- 2015 374 Ereignisse (Maßnahme)
- 2016 341 Ereignisse (Maßnahme)
- 2017 310 Ereignisse (Maßnahme)
- 2018 25 Ereignisse (Maßnahme)
- 2019 4 Ereignisse (Maßnahme)
- 2020 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2021 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2022 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2023 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2024 0 Ereignisse (Maßnahme)
-
Am 8. Juni 2016 verkündete der Energiekonzern Shell Kanada, dass er freiwillig auf seine Rechte zur Erkundung von Ölvorkommen in der kanadischen Arktis verzichtet. Das Übernehmen übertrug seine Erkundungslizenzen an die kanadische Umweltorganisation Nature Conservancy, die sie wiederum an die Regierung weitergab. Kanadas Regierung plant ein 44.5000 Quadratkilometer großes Meeresschutzgebiet in der Region Lancaster Sound vor der Nordküste. Durch die Entscheidung von Shell könnte das Gebiet um weitere 8.600 Quadratkilometer wachsen.
-
Das Bundeskabinett beschloss am 8. Juni 2016 die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der Kabinettbeschluss sieht vor, die Erneuerbaren weiter planvoll auszubauen, ihren Ausbau mit dem Netzausbau zu synchronisieren und die Förderhöhe für erneuerbare Energie marktwirtschaftlich auszuschreiben. Zentraler Bestandteil der EEG-Reform ist ein Systemwechsel bei der Förderung von Ökostrom. Bislang erhalten die Produzenten staatlich festgelegte Vergütungssätze. Künftig soll die Bundesnetzagentur regelmäßig den Bedarf an neuen Anlagen ausschreiben. Wer die besten Konditionen bietet, bekommt den Zuschlag. Daneben legt der Gesetzentwurf neue Ausbauziele für die einzelnen Energieträger fest. Im Jahr 2025 soll der Anteil des grünen Stroms nach dem Willen der Regierung bei 40 bis 45 Prozent liegen.
-
Am 7. Juni 2016 eröffnete Bundesforschungsministerin Johanna Wanka offiziell das Wissenschaftsjahr 2016/17 zu Meeren und Ozeanen in Berlin und kündigte ein gemeinsames Meeresforschungsprogramm der Bundesregierung an. Mit dem Forschungsprogramm MARE:N sollen Forschungsstrategien gegen Verschmutzung, Überfischung und Übersäuerung der Meere entwickelt werden. Es bündelt die Maßnahmen des Bundesforschungs-, Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Verkehrs- und Umweltministeriums. Das Bundesforschungsministerium stellt in den nächsten zehn Jahren über 450 Millionen Euro für die Förderung entsprechender Projekte bereit. Zusammen mit der Förderung von Forschungszentren und der Erneuerung der deutschen Forschungsflotte werden damit in den nächsten zehn Jahren über vier Milliarden Euro für die Zukunft der Meere investiert. Zusätzlich zum Forschungsprogramm MARE:N fördert das BMBF ab Juni 2016 außerdem Projekte, um die Wege des Plastiks von der Produktion, über den Konsum und den Transport vom Land in die Flüsse bis zum Verbleib in den Weltmeeren wissenschaftlich zu untersuchen. Über eine Laufzeit von drei Jahren werden dafür rund 28 Millionen Euro bereitgestellt. Im Wissenschaftsjahr, als Gemeinschaftsinitiative mit Wissenschaft im Dialog, sind viele Mitmachaktionen und Veranstaltungen für die Bevölkerung geplant, sowie Projektförderungen und Medienkooperationen. Das Vereinigte Königreich ist als langjähriger Meeres-Forschungspartner internationales Partnerland des Wissenschaftsjahres.
-
Der offizielle Festakt zum 30-jährigen Bestehen des Bundesumweltministeriums fand am 6. Juni 2016 im E-Werk in Berlin statt. Heute vor 30 Jahren wurde das Bundesumweltministerium gegründet. Mit der Bündelung der Zuständigkeiten für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einem Ressort reagierte die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl und die heftigen Anti-Atomproteste in der Bevölkerung. Beim Festakt in Berlin bilanzierten Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und ihre Amtsvorgängerinnen und Amtsvorgänger umweltpolitische Erfolge und blickten auf künftige Herausforderungen.
-
Am 5. Juni 2016 trat ein wichtiges internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei in Kraft. Das von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) im November 2009 angenommene und geförderte Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen erlaubt es den Ländern, illegale Fischer aus ihren Häfen zu verbannen und das Anlanden illegaler Fänge zu unterbinden. Demnach müssen die Länder offiziell die Häfen benennen, die von ausländischen Fischereifahrzeugen angelaufen werden dürfen. Für die Einfahrt in die benannten Häfen müssen diese Schiffe Voranmeldungen mit bestimmten Angaben übermitteln, darunter auch zu den Fängen, die sie an Bord haben. Außerdem verlangt das Abkommen von den Ländern, dass sie Schiffe, die sich an IUU-Fischerei beteiligen, inspizieren oder ihnen die Einfahrt in ihre Häfen verweigern und geeignete Maßnahmen treffen.
-
Am 3. Juni 2016 startete das Projekt „Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig“ zunächst in Wernigerode im Harz. Ziel des Projektes ist es Städte und Gemeinden in Deutschland zur naturnahen Gestaltung und Pflege von Grün- und Freiflächen zu motivieren. Im Mittelpunkt steht das gleichnamige Label, das die Etablierung einheitlicher ökologischer Standards für den Umgang mit Grünflächen zum Ziel hat. Dabei werden anfangs in insgesamt fünf Kommunen Modellprojekte gestartet. Sie sollen zeigen, wie sich ein ökologisches Grünflächenmanagement einführen lässt, das Fragen des Naturschutzes berücksichtigt und zugleich die Pflegekosten für öffentliche Grünflächen reduziert. Ziel des Projekts ist es, ein Label zu entwickeln, das Kommunen auszeichnet, die auf das Stadtgrün achten und ihre Grünflächen besonders nachhaltig bewirtschaften und damit die biologische Vielfalt fördern. Die Erkenntnisse aus den Modellkommunen sollen in anderen Kommunen bundesweit genutzt werden. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt mit insgesamt 1,3 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet das Projekt fachlich. As Kooperationsprojekt wird "Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig" gemeinsam von dem Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und den Modellkommunen Wernigerode, Frankfurt, Hannover (in Planung), Neu-Anspach und Kirchhain durchgeführt.
-
Im Hamburger Hafen wurde am 3. Juni 2016 Europas erste Landstromanlage am Kreuzfahrtterminal Altona offiziel in Betrieb genommen. An der Eröffnung nahm auch Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks teil. Das Bundesumweltministerium hatte das Pilotprojekt mit 3,7 Millionen Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm gefördert. Die Landstromanlage soll dazu beitragen, die Luftschadstoffemissionen während der Liegezeiten der Kreuzfahrtschiffe im Hamburger Hafen zu reduzieren. Über die stationäre Landstromanlage können Kreuzfahrtschiffe nun Strom direkt vom Land beziehen und müssen keine Eigenenergie erzeugen. Die AIDASol ist das erste Schiff, welches den Öko-Strom während der Liegezeit nutzt.
-
REWE hat als erster großer Lebensmittelhändler in Deutschland entschieden, flächendeckend auf den Verkauf von Plastiktüten zu verzichten und stattdessen auf die Mehrfachverwendung von alternativen Tragetaschen und Einkaufskartons zu setzen. Dies gab das Unternehmen in Anwesenheit von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks und Olaf Tschimpke, Präsident des Naturschutzbund Deutschland e.V. am 1. Juni 2016 in Berlin bekannt.
-
Seit dem Jahr 2000 richtet das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Wissenschaftsjahr gemeinsam mit der Initiative Wissenschaft im Dialog aus. Jedes Jahr wird ein Forschungsbereich zum Thema des Wissenschaftsjahres ausgewählt und über das Jahr mit vielfältigen Aktionen begleitet. Meere und Ozeane sind das Thema des Wissenschaftsjahres 2016*17. "Entdecken. Nutzen. Schützen", lautet das Motto. Es startet im Juni 2016 und dauert bis September 2017. In bundesweiten Projekten werden Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Welt der Meere und Ozeane entdecken und diskutieren, wie jeder von uns beim Schutz der Meere mitwirken kann.
-
Am 1. Juni 2016 verabschiedete das Bundeskabinett mehrere vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte zentrale Energie-Vorhaben: die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung, die Anreizregulierungsverordnung und die Erklärung der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK).
-
Kurz vor seinem 30. Geburtstag weitet das Bundesumweltministerium seine Social-Media-Kommunikation aus. Ab dem 1. Juni 2016 ist das BMUB mit einem eigenen Kanal auf Facebook aktiv. Der neue Facebook-Kanal soll die Präsenz des BMUB in den sozialen Medien verstärken. Erfahrungen mit den bestehenden Kanälen des Hauses (Twitter, Instagram und Facebook-Kanal von Bundesministerin Barbara Hendricks) haben gezeigt, dass aktuelle Themen aus der Umwelt- und Baupolitik in den sozialen Medien rege diskutiert werden. Die Online-Kommunikation spielt zudem auch bei den politischen Kampagnen des BMUB eine wesentliche Rolle, etwa bei der Klimaschutzkampagne "Zusammen ist es Klimaschutz" (#ziek) und der Kampagne zum bezahlbaren Wohnen und Bauen unter dem Motto "Du bist die Stadt".
-
Am 31. Mai 2016 veröffentlichte die Umweltorganisaton Greenpeece eine Kurzanalyse zur Stromerzeugung bei netzbedingter Abregelung Erneuerbarer Energien. Die Umweltorganisation Greenpeace teilt mit, dass Atom- und Kohlekraftwerke ihre Leistung auch bei viel Wind- und Sonnenenergie nicht drosseln, und dadurch Engpässe und hohe Kosten im Stromnetz verursachen. Allein in Schleswig-Holstein addierten sich die zusätzlichen Netzkosten im Jahr 2015 auf bis zu 160 Millionen Euro, so das Ergebnis der Analyse des Beratungsinstituts Energy Brainpool im Auftrag von Greenpeace. Von den Netzbetreibern werden diese Kosten an die Stromkunden weitergereicht. Am Beispiel des Stromnetzes in Schleswig-Holstein, wo deutschlandweit im Jahr 2015 besonders häufig Erneuerbare Energien abgeregelt wurden, untersucht die Kurzstudie das Einspeiseverhalten konventioneller Kraftwerke am Beispiel des Atomkraftwerks Brokdorf und des Steinkohlekraftwerks Moorburg. Fazit: Brokdorf und Moorburg drosselten ihre Produktion auch dann kaum, wenn viel Erneuerbare Energien-Strom verfügbar war. Insbesondere das Atomkraftwerk Brokdorf lief oft mit voller Leistung, obwohl eine Drosselung technisch möglich gewesen wäre. Die Analyse zeigt auch, dass Brokdorf und Moorburg jedoch dann weniger Strom produzierten, wenn der Strompreis an der Börse unter null lag.
-
Vertreter der deutschen und der polnischen UNESCO-Kommission sowie des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland verliehen am 28. Mai 2016 die Urkunde zur Auszeichnung des Muskauer Faltenbogens als UNESCO Global Geopark. Der Muskauer Faltenbogen wurde im November 2015 in das neu geschaffene "International Geoscience and Geopark Program" der UNESCO aufgenommen. Einzigartige geologische, wirtschaftliche und kulturgeschichtliche Entwicklungen zeichnen den Geopark um Döbern, Weißwasser und das polnische Łęknica aus. UNESCO Global Geoparks sind Regionen mit geologischen Stätten und Landschaften von internationaler geowissenschaftlicher Bedeutung. Derzeit gibt es 120 UNESCO Global Geoparks in 33 Ländern, sechs davon in Deutschland: Bergstraße-Odenwald, TERRA.vita, Schwäbische Alb, Vulkaneifel, Harz–Braunschweiger Land–Ostfalen sowie der deutsch-polnische Geopark Muskauer Faltenbogen.
-
Der Klimawandel ist eines der größten Risiken für Welterbestätten. Das stellen die Autoren der Studie "World Heritage and Tourism in a Changing Climate" fest, die von der UNESCO, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen und der Union of Concerned Scientists erstellt und am 26. Mai 2016 veröffentlicht wurde. Die Studie untersucht die Risiken beispielhaft anhand von 31 Weltnatur- und Kulturerbestätten in 29 Ländern. Risiken sind unter anderem steigende Temperaturen, schmelzende Gletscher, steigender Meeresspiegel, extreme Dürren und längere Waldbrandsaisons. Die Auswirkungen des Klimawandels können dazu führen, dass viele Welterbestätten ihren außergewöhnlichen universellen Wert verlieren. Das könnte auch den Tourismus und die wirtschaftliche Entwicklung von Welterbestätten erheblich beeinträchtigen, so die Warnung der Autoren. Nach Aufforderung der australischen Regierung wurden sämtliche Passagen zu Australien aus dem Bericht gestrichen, heißt es bei der Unesco. Anfänglich hat die Studie ein Kapitel über das Great Barrier Reef.
-
Am 25. Mai 2016 teilte die Umweltorganisation Greenpeace mit, dass sich die größten Fischereiunternehmen ab diesem Tag freiwillig selbstverpflichtet haben in der Arktis die neuen Fanggründe, die durch den Klimawandel zugänglich werden, nicht zu erschließen. Die gesamte norwegische Hochsee-Fischereiflotte habe zugesagt, ihre Schiffe in Zukunft aus den bislang unzugänglichen, unangetasteten Gebieten in der norwegischen Arktis fernzuhalten. Und große Konzerne wie McDonald’s, Iglo, die britische Supermarktkette Tesco sowie der größte Verarbeiter von gefrorenem Fisch in Europa, Espersen, verzichten neben vielen anderen ab jetzt auf den Verkauf von Kabeljau aus bisher eisbedeckten Gewässern. Fangflotten, die dennoch ihre Kabeljau-Fischerei in diese Gebiete ausdehnen, werden somit in Zukunft den Inhalt ihrer Netze nicht mehr an diese Großabnehmer verkaufen können. Greenpeace führt an, dass die Selbstverpflichtung der Firmen nötig geworden sei, weil es eine gesetzliche Regelung für die Fischerei in den betroffenen Gebieten noch nicht gibt. Mindestens 70 Prozent des atlantischen Kabeljaus, der in Supermärkten auf der ganzen Welt landet, stammt bereits aus der Barentssee.
-
Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der Naturschutzorganisation WWF wollen 94 Prozent der Deutschen eine starke Rolle des Naturschutzes in Europa, teilte Umweltorganisation WWF am 19. Mai 2016 mit. Zugleich befürchten 85 Prozent der Befragten, dass ökonomische Interessen in der EU vorrangig behandelt werden, wenn sie dem Naturschutz entgegenstehen. Anlass der Umfrage sind Bestrebungen der EU-Kommission, die europäischen Naturschutzrichtlinen zu überprüfen und einer „Modernisierung“ zu unterziehen.
-
Am 19. Mai 2016 vertagten die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Entscheidung über die Neuzulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat erneut, da sie keine Mehrheit für oder gegen die Neuzulassung in Europa zustande brachten. Ende Juni 2016 läuft die Lizenz für das umstrittene Pestizid in der EU aus.
-
Am 18. Mai 2016 beschloss das Bundeskabinett die Kaufprämie für Elektroautos. Es ist ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, auch dies eine Neuregelung. Wer ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug erwirbt, erhält eine Prämie von 4.000 Euro und von 3.000 Euro für Plug-in-Hybride. Bedingung ist, dass das Basismodell nach Listenpreis nicht teurer als 60.000 Euro ist. Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Es wird den Bonus auszahlen. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm läuft spätestens 2019 aus. Außerdem finaziert der Bund mit 300 Millionen Euro den Aufbau von 15.000 neuen Stromladestellen. Die Mittel für die Maßnahmen sollen aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" bereitgestellt werden.
-
Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen urteilte am 18. Mai 2016, dass der Bau des Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB)vorerst eingestellt wird. Das Gericht begründete die Entscheidung zum einen damit, dass für die Genehmigung der Bund über die Bundeswasser- und Schifffahrtsverwaltung zuständig gewesen wäre und nicht das Land Bremen. Das Land habe sich damit selbst die Planfeststellung erteilt. Zum anderen führten die Richter Eingriffe in den Gebiets- und Artenschutz an. Möglicherweise werde das europäische Schutzgebiet "Weser bei Bremerhaven" irreversibel durch den Bau beeinträchtigt.
-
Eine Gruppe junger Klimaaktivisten der Organisation Our Children's Trust in den USA erringt einen weiteren großen Sieg im Kampf für mehr Klimaschutz. Die Organisation Our Children's Trust hatte die Regierung von Massachusetts verklagt, weil diese nicht genug gegen die Gefahren der Erderwärmung unternehme. Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaats gab den Teenagern am 17. Mai 2016 in seinem Urteil Recht. Our Children's Trust versucht bereits seit Jahren mit zahlreichen Klagen, US-amerikanische Behörden zu mehr Klimaschutz zu bewegen. Vor der Entscheidung in Massachusetts bekamen die Teenager am 29. April 2016 im Bundesstaat Washington sowie Anfang April in Oregon Recht.
-
Am 13. Mai 2016 berichtet Greenpeace, dass die Umweltorganisation gemeinsam mit Tauchern der niederländischen Organisation Ghost Fishing Fischernetze mit einem Gesamtgewicht von mehr als einer Tonne in der Nordsee geborgen hat. Während einer zehntägigen Aufräumaktion mit dem Greenpeace-Schiff Arctic Sunrise befreiten die Meeresschützer einen Teil des Sylter Außenriffs von den sogenannten Geisternetzen. Dies sind abgerissene oder entsorgte Fischernetze, die als Plastikmüll im Meer landen und dort zur Todesfalle für Fische und andere Meerestiere werden können. Laut EU-Verordnung ist es verboten, Fischereigerät im Meer zu entsorgen. Verloren gegangene Netze müssen gemeldet werden. Die Fischereibehörden sind dann für ihre Bergung verantwortlich. So sieht es die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der EU vor, die auch für Deutschland rechtsverbindlich ist. Doch bisher wird dieser Teil der GFP in Deutschland nicht umgesetzt, teilt Greenpeace mit.
-
Die brasilianische Präsidentin Dilma Rousseff wies am 12. Mai 2016 kurz vor ihrer Suspendierung fünf neue Schutzgebiete aus. Die Gebiete liegen im Amazonasgebiet und haben eine Gesamtgröße von 2,69 Millionen Hektar. Die Umweltorganisation WWF bewertete diesen Akt der Präsidentin als wichtigen Beitrag zum Schutz des größten Regenwaldes der Erde.
-
Am 11. Mai 2016 stimmte das Bundeskabinett der neuen Oberflächengewässerverordnung zu. Die Neufassung setzt EU-Recht in deutsches Recht um. Wichtige Vorgaben, um den Zustand der Gewässer zu bewerten und zu überwachen, werden aktualisiert und vereinheitlicht. Die Anforderungen an den guten Gewässerzustand werden damit europaweit angeglichen. Neu sind europaweit standardisierte Messkampagnen: für neue Stoffe, die in den Gewässern erst seit kurzer Zeit gefunden werden. Außerdem wird die Datenauswertung zur Gewässerbelastung verbessert. Die Liste der Stoffe, die in Gewässern gemessen werden müssen, wurde gekürzt. Demgegenüber wurden Umweltqualitätsnormen für 12 neue europaweit prioritäre Stoffe und 9 neue spezifische Stoffe festgelegt. Um der Nährstoffüberlastung der Übergangs- und Küstengewässer entgegenzuwirken, macht die Verordnung neue Vorgaben für Stickstoffverbindungen in Gewässer, die z. B. durch Düngung aus der Landwirtschaft stammen können. Nur wenn diese eingehalten werden, lässt sich der gute Zustand der Gewässer erreichen oder erhalten.
-
Am 10. Mai 2016 wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) seinem Urteil die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung von 2012 (EEG 2012) ab. Es bestätigt damit die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden sind und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handelt. Darunter fallen sowohl die Förderung von Ökostrom als auch die Befreiungen der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage, so das Urteil.
-
Aufgrund eines Unfalls in einer Zuckerfabrik im Westen von El Salvador nahe dem Ort Chalchuapa riefen die Behörden am 9. Mai 2016 einen dreimonatigen Umwelt-Notstand aus. Am 4. Mai 2016 traten durch ein Leck in einem Auffangbehälter des Zuckerherstellers Ingenio La Magdalena mehr als 3,5 Millionen Liter Melasse in den Rio Magdalena aus. Die Umweltministerin sprach von einem Umwelt-Desaster.
-
Am 9. Mai 2016 veröffentlichten Wissenschaftler des Kew Royal Botanic Garden in London erstmals ihren jährlichen Bericht zum globalen Zustand der Pflanzenwelt. Im "State of the World's Plant report", an dem mehr als 80 Wissenschaftler beteiligt waren, sind alle bislang bekannten 391.000 Arten von Gefäßpflanzen aktuell beschrieben, davon 369.000 Blütenpflanzen. Etwa 2.000 Gefäßpflanzenarten werden jährlich neu entdeckt. Nur etwa 31.000 Pflanzen werden vom Menschen genutzt, zum Beispiel als Nahrungsmittel oder Rohmaterial für Textilien. Die weitaus größte Gruppe der Nutzpflanzen dient zur Gewinnung von Medikamenten. Ein Fünftel aller Pflanzenarten ist dem Bericht zufolge vom Aussterben bedroht. Die größte Bedrohung für die Vielfalt von Pflanzen geht von der Landwirtschaft, Holzgewinnung und Ausdehnung menschlicher Siedlungen aus. Weitere Gründe für den Artenschwund seien Krankheiten und invasive Spezies, die sich in fremder Umgebung ausbreiten und einheimische Pflanzen verdrängen können. Dazu zählen die Forscher rund 5.000 Pflanzenarten.
-
Am 8. Mai 2016 trat das umfassend geänderte internationale Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Atomanlagen in Kraft. Das geänderte Übereinkommen wurde inzwischen von über hundert Staaten unterzeichnet und konnte somit in Kraft treten. Das Übereinkommen, das sich bisher auf den Schutz des nuklearen Materials bei Transporten bezog, gilt nun auch für Atomanlagen. Mit der Änderung des Übereinkommens wird der Anwendungsbereich und das Ziel umfassend erweitert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich nun, mit einem nationalen System das Kernmaterial bei jeglicher friedlicher Nutzung nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sabotage zu schützen und die radiologischen Folgen von Sabotageakten auf ein Mindestmaß zu beschränken.
-
Am 5. Mai 2016 wurden die ersten Turbinen des umstrittenenen Mega-Kraftwerks Belo Monte im Bundesstaat Pará in Anwesenheit von Präsidentin Dilma Rousseff offiziell in Betrieb genommen.
-
Nach der Schlammkatastrophe im November 2015 im Südosten Brasiliens verklagt die Generalstaatsanwaltschaft am 3. Mai 2016 die Verantwortlichen auf Schadenersatz in Höhe von 38 Milliarden Euro. Damit sollen das brasilianische Unternehmen Vale, der australisch-britische Bergbaukonzern BHP, ihr Joint Venture Samarco sowie die Bundesstaaten Minas Gerais und Espírito Santo für die Säuberungsarbeiten aufkommen und den entstandenen Schaden ersetzen, teilte die Behörde mit.
-
Der Bundestag lehnte am 28. April 2016 ein Verbot der Fracking-Technologie zur Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen ab. Von den Grünen stand ein Gesetzentwurf zur Abstimmung, von den Linken ein Antrag, der die Bundesregierung zum Entwurf eines entsprechenden Gesetzes aufforderte.
-
Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU wegen Gewässerverunreinigung durch Nitrat
Am 28. April 2016 verkündete die Europäische Kommission, dass sie Deutschland vor dem Gerichtshof der EU verklagt, weil Deutschland versäumt hat, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen. Der Beschluss folgt auf eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden im Juli 2014 übermittelt wurde. Die von Deutschland zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigen eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee. Trotz dieser Entwicklungen hat Deutschland keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten (Richtlinie 91/676/EWG des Rates). Da die Kommission der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird, hat sie beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.
-
Am 28. April 2016 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass für die Handelsperiode 2013 bis 2020 die Anzahl der vergebenen freien Zertifikate im europäischen Emissionshandelssystem (ETS) zu hoch ist. Die von der EU-Kommission angesetzte Menge ist somit ungültig und muss neu berechnet werden.
-
Am 27. April 2016 stellten das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz in Berlin die Naturbewusstseinsstudie 2015 vor. Die vierte bundesweite Befragung wurde im Sommer 2015 erhoben und beruht auf einer Stichprobe von 2054 Personen aus der deutschsprachigen Wohnbevölkerung im Alter ab 18 Jahren. Die Naturbewusstseinsstudie fragte erstmalig detailliert die Einstellung der Deutschen zum Themenbereich Naturschutz und Landwirtschaft ab. Demnach befürworten 83 Prozent der Befragten strengere Regeln und Gesetze zum Schutz der Natur in der Landwirtschaft (45 Prozent "voll und ganz"/38 Prozent "eher"). 92 Prozent wünschen sich, dass Landwirtinnen und Landwirte die Auswirkungen ihres Tuns auf die Natur beachten. 93 Prozent fordern die Beachtung des Tierwohls bei der Lebensmittelproduktion. 76 Prozent halten es für wichtig, dass der Einsatz von Genpflanzen in der Landwirtschaft verboten wird. Die Naturbewusstseinsstudie enthält zudem erstmals repräsentative Daten zum Thema "Stadtnatur". 94 Prozent der Befragten sind der Meinung, Natur solle möglichst in allen Teilen der Stadt zugänglich sein. Die Daten zeigen, dass gerade einkommensschwache und ältere Menschen die Stadtnatur besonders häufig nutzen.
-
Das Bundeskabinett beschloss am 27. April 2016 zwei Regelungsentwürfe mit denen die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen umgesetzt werden soll. Die sogenannte Seveso III-Richtlinie regelt Anforderungen an Betriebe, von denen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen erhebliche Gefahren ausgehen können. Das heute beschlossene Regelungspaket beinhaltet Änderungen mehrerer Gesetze und Verordnungen. Dazu gehört der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Er enthält die notwendigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Genehmigungsverfahren für Störfallbetriebe und Vorgaben zum Gerichtszugang. Vorgesehen sind dazu im Kern Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, aber auch des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Diese europäische Regelung hätte bereits bis zum 1. Juni 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Wegen der Überschreitung dieser Frist hatte die europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
-
Am 27. April 2016 verabschiedete die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Europäische Kommission einen Politikvorschlag, der als Richtschnur für das Handeln der Europäischen Union in der Arktis dienen wird. Die Europäische Union wird ihre bisherige Tätigkeit und ihr Engagement in der Region durch 39 Maßnahmen verstärken, deren Schwerpunkt auf Klimawandel, Umweltschutz, nachhaltiger Entwicklung und internationaler Zusammenarbeit liegt. Der besonderen Bedeutung von Forschung, Wissenschaft und Innovation wird in allen diesen vorrangigen Bereichen Rechnung getragen. Zur Arktis zählen das zentrale Nordpolarmeer, die regionalen Nebenmeere (z. B. Barents-, Kara- und Tschuktschensee) sowie die Gebiete, die Kanada, dem Königreich Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, der Russischen Föderation, Schweden und den Vereinigten Staaten gehören. Drei EU-Mitgliedstaaten sind folglich auch arktische Staaten, während Island und Norwegen dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
-
Am 25. April 2016 wurde der zweite Satellit der Mission Sentinel-1, Sentinel-1B, auf seine Umlaufbahn gebracht, um die Radarkapazitäten von Europas Umweltüberwachungsprogramm Copernicus auszubauen. Sentinel-1B wurde um 23.02 MESZ an Bord einer Sojus-Trägerrakete von Europas Raumflughafen in Kourou in Französisch-Guayana aus gestartet. Die Abtrennung von der Fregat-Oberstufe des Trägers erfolgte 23 Minuten und 35 Sekunden später. Der B-Satellit wird nun mit seinem bereits in der Umlaufbahn befindlichen baugleichen Zwilling, Sentinel-1A, zusammenarbeiten, um Daten für zahlreiche Dienste, wie die Überwachung von Eis in Polarmeeren, die Erfassung von Bodensenkungen und das Katastrophenmanagement, etwa bei Überschwemmungen, sammeln zu können.
-
Kreuzfahrtschiffe und Fähren dürfen ab 2019 keine unzureichend gereinigten Abwässer mehr in die Ostsee einleiten. Dies beschloss die International Maritime Organisation (IMO) am 22. April 2016 in London. Für Schiffsneubauten tritt das Verbot ab Juni 2019 in Kraft, für bereits in Betrieb genommene Schiffe gilt es ab 2021.
-
Am 22. April 2016 unterzeichneten in New York Vertreter von 177 Staaten den Pariser Klimavertrag in einer feierlichen Zermonie. "Dies ist ein historischer Moment. Niemals zuvor hat eine solch große Zahl von Ländern ein internationales Abkommen an einem einzigen Tag unterzeichnet", sagte UN-Generalsekretär Ban Ki Moon. Mit der Unterzeichnung signalisieren Staaten ihre Zustimmung zu den Inhalten des Vertrags. Völkerrechtlich verbindlich wird der Vertrag dann mit dem nächsten Schritt, der sogenannten Ratifizierung.
-
Am 21. April 2016 veröffentlichte das Bundesumweltministerium gemeinsam mit Partnern aus Forschung, Wirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Stromsparinitiative eine umfangreiche Vergleichstabelle, die Verbrauchern beim Stromsparen unterstützen und so dem Klimaschutz dienen soll. Für den "Stromspiegel für Deutschland 2016" wurden 144.000 Verbrauchsdaten ausgewertet. Mit der eigenen Stromrechnung und den bundesweiten Vergleichsdaten des Stromspiegels können Privathaushalte den eigenen Verbrauch einordnen, zum Beispiel als "gering", "mittel" oder "sehr hoch". Dabei berücksichtigt der Stromspiegel die Wohnsituation seiner Nutzer. Faktoren wie Haushaltsgröße, Gebäudetyp oder die Art der Warmwasserbereitung fließen in das Ergebnis ein und ermöglichen eine differenzierte Bewertung.
-
Am 21. April 1976 wurde die erste ganzjährig betriebene deutsche Antarktisstation eingeweiht. Die Station war eine Einrichtung der Akademie der Wissenschaften der DDR. Zu den Errichtern und zum ersten Überwinterungsteam der Georg-Forster-Station gehörte Dr. Hartwig Gernandt, der die deutsche Antarktisforschung seitdem mit geprägt hat. Zum Forschungsprogramm der Georg-Forster-Station gehörten beispielsweise Polarlichtbeobachtungen, geophysikalische Messungen, Meteorologie und geowissenschaftliche sowie biologische Arbeiten. Ein wissenschaftliches Glanzlicht war der Beginn der ballongetragenen Ozonsondierungen im Mai 1985, die mit zur Entdeckung des Ozonlochs beitrugen. Die Georg-Forster-Station wurde von 1993 bis 1996 zurückgebaut. Der Standort der Station, an dem nach dem Rückbau der Anlage eine Gedenktafel an die Existenz der Georg-Forster-Station erinnert, wurde im Jahr 2013 auf der 36. Konsultativkonferenz der Antarktis-Vertragsstaaten in Brüssel als Historical Site anerkannt und in die Liste der historischen Stätten unter der Nummer 87 aufgenommen.