Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse
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- 1910 6 Ereignisse (Maßnahme)
- 1920 6 Ereignisse (Maßnahme)
- 1930 7 Ereignisse (Maßnahme)
- 1940 7 Ereignisse (Maßnahme)
- 1950 15 Ereignisse (Maßnahme)
- 1960 25 Ereignisse (Maßnahme)
- 1970 106 Ereignisse (Maßnahme)
- 1980 139 Ereignisse (Maßnahme)
- 1990 271 Ereignisse (Maßnahme)
- 2000 30 Ereignisse (Maßnahme)
- 2001 32 Ereignisse (Maßnahme)
- 2002 39 Ereignisse (Maßnahme)
- 2003 37 Ereignisse (Maßnahme)
- 2004 44 Ereignisse (Maßnahme)
- 2005 47 Ereignisse (Maßnahme)
- 2006 46 Ereignisse (Maßnahme)
- 2007 57 Ereignisse (Maßnahme)
- 2008 119 Ereignisse (Maßnahme)
- 2009 286 Ereignisse (Maßnahme)
- 2010 315 Ereignisse (Maßnahme)
- 2011 293 Ereignisse (Maßnahme)
- 2012 231 Ereignisse (Maßnahme)
- 2013 331 Ereignisse (Maßnahme)
- 2014 366 Ereignisse (Maßnahme)
- 2015 374 Ereignisse (Maßnahme)
- 2016 341 Ereignisse (Maßnahme)
- 2017 310 Ereignisse (Maßnahme)
- 2018 25 Ereignisse (Maßnahme)
- 2019 4 Ereignisse (Maßnahme)
- 2020 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2021 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2022 0 Ereignisse (Maßnahme)
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BirdLife International legte am 3. Juni 2015 in Brüssel die Rote Liste bedrohter Vogelarten in der EU und in ganz Europa vor. Der Bericht wurde im Auftrag der EU-Kommission erstellt. 18 Prozent der 451 Vogelarten der EU wurden als gefährdet eingestuft und könnten damit innerhalb der nächsten 100 Jahre komplett aus der EU verschwinden. Auf kontinentaler Ebene wurden 13 Prozent von 533 europäischen Vogelarten als gefährdet eingeschätzt, zehn Prozent dieser Arten gelten sogar auf globaler Ebene als vom Aussterben bedroht. Im Vergleich zur letzten Gefährdungseinschätzung im Jahr 2004 haben 20 Arten die Gefährdungsränge verlassen, weitere 25 Arten sind heute weniger gefährdet als damals. Im Gegenzug mussten 29 Arten neu in die Rote Liste aufgenommen werden. Diese Gruppe umfasst überwiegend ehemals häufige Vogelarten des Agrarlands und der Meere und Küsten, die besonders von den flächendeckenden Auswirkungen der Landnutzungsintensivierung und des Klimawandels betroffen sind.
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Am 3. Juni 2015 wurde in Chennai im indischen Bundesstaat Tamil Nadu vom Ministerium für neue und erneuerbare Energie (MNRE) Indien und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) der "Indian Solar Radiation Atlas" erstmals in der Öffentlichkeit präsentiert. Der Solaratlas soll die Grundlage für einen breiten Ausbau der Solarenergie in Indien schaffen. Der Atlas erleichtert die Planung und Umsetzung von Solarprojekten. Denn dazu werden zunächst präzise Daten über die Sonneneinstrahlung in den indischen Regionen benötigt. Diese Daten stellt der Solaratlas zur Verfügung und gibt damit Investoren eine Entscheidungshilfe an die Hand, um den konkreten Nutzen z. B. von Photovoltaikanlagen oder solarthermischen Kraftwerken abzuschätzen. In den vergangenen drei Jahren hatten Satelliten und spezielle Messstationen an mehr als 120 Standorten in ganz Indien die Sonneneinstrahlung gemessen. Die hierdurch gesammelten Daten geben verlässlich Auskunft über die besten Standorte für die Errichtung von solaren Kraftwerken in Indien. Die Erstellung des indischen Solaratlas wurde von der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesumweltministeriums im Rahmen des Projekts "Solar Mapping and Monitoring" (SolMap) mit knapp zwei Millionen Euro gefördert.
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EcoCrowd hat den erstmals ausgeschriebenen „Werkstatt N“-Publikumspreis des Rates für Nachhaltige Entwicklung gewonnen. 10.208 Klicks erreichte die Crowdfunding-Plattform, die seit Oktober 2014 online ist und die Finanzierung nachhaltiger Projekte ermöglicht. EcoCrowd wird auf der Jahreskonferenz des Nachhaltigkeitsrates der Bundesregierung am 3. Juni 2015 mit dem Publikumspreis ausgezeichnet. EcoCrowd ist ein Projekt der Deutschen Umweltstiftung und soll über die Finanzierung hinaus Ideen, Menschen und Projekte miteinander vernetzen, um Nachhaltigkeit erleb- und umsetzbar zu machen. Gefördert wird die Plattform vom Umweltbundesamt und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Seit 2011 prämiert der Nachhaltigkeitsrat besonders zukunftsweisende Projekte und Impulse mit dem Siegel „Werkstatt N“.
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BirdLife Europe stellte am 3. Juni 2015 seine Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie vor. Das Fazit des Berichts "Halfway there?": In einigen Bereichen gibt es erste Fortschritte, das Ziel einer generellen Trendumkehr wird jedoch verfehlt. Viele Tier- und Pflanzenarten sind in der EU weiterhin bedroht. Substanzielle Fortschritte sieht der Report bei Ziel 1 (Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien), Ziel 4 (Fischerei) und Ziel 5 (invasive Arten). Wenig geschehen ist bisher hingegen hinsichtlich Ziel 2 (Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme), nur begrenzten Fortschritt gibt es bei Ziel 6 (Beitrag der EU zum weltweiten Erhalt der biologischen Vielfalt). Ziel 3 (naturverträgliche Landnutzung) hingegen wurde bisher völlig verfehlt. Herausragende Ergebnisse für die Natur in Europa sind überall dort zu verzeichnen, wo die beiden wichtigsten Naturschutzrichtlinien – die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie – erfolgreich umgesetzt werden. Doch vielerorts sind sie bislang unzureichend finanziert und mangelhaft umgesetzt, wie der Bericht festhält.
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Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung und die Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes umfassend vor Wettergefahren zu warnen. Frühzeitige und überall verfügbare Warnungen vor Unwettern können Leben retten und Schäden vermeiden. Deshalb erweitert der Deutsche Wetterdienst (DWD) am 6. Juni 2015 sein Informationsangebot bei Wettergefahren um eine amtliche „WarnWetter-App“ für Smartphones und Tablets.
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Am 2. Juni 2015 wurden zum ersten Mal ein Supermarkt mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Der tegut-Markt in Marburg-Cappel erhielt die Auszeichnung von Staatssekretär Gunther Adler. Damit wird der Supermarkt als besonders energieeffizienter Betrieb ausgezeichnet, der ausschließlich klimafreundliche, natürliche Kältemittel verwendet. Der Energieverbrauch der klimafreundlichen Vorzeigefiliale ist 30 Prozent geringer als bei vergleichbaren älteren Filialen. Das Handelsunternehmen musste eine Vielzahl an Kriterien erfüllen, um die Filiale mit dem Blauen Engel zertifizieren zu lassen: von Türen an Kühltheken über Photovoltaik auf dem Dach, der Verwendung natürlicher Kältemittel, eine Beheizung des Gebäudes mit der Abwärme der Kühlung, LED-Beleuchtung, Recyclingpapier für die Werbeprospekte bis hin zu Fahrradstellplätzen.
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Am 2. Juni 2015 stellten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin den ersten "Kohleatlas" vor. Darin geht es um Fragen wie: Woher kommt die Kohle, warum ist sie klimaschädlich, wo liegen ihre größten Reserven, wo wird am meisten gefördert, was ist dran an der Rede von der "billigen Kohle" und wer profitiert am meisten von diesem Brennstoff? Der Atlas erläutert in Text und Bild, wie die Kohleindustrie in Deutschland, der EU und weltweit finanziert und subventioniert wird und welche Alternativen es gibt.
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Am 30. Mai 2015 beteiligten sich tausende Menschen weltweit am "Global Day of Action to stop dirty engergy". In rund 30 Ländern protestierten die Menschen gegen die Energie aus Kohle und Atomkraft und für den Klimaschutz. Auch in 60 Städten Deutschlands demonstrierten Aktivisten auf der Straße. Dazu hatte die Umweltschutzorganisation Greenpeace unter dem Motto " "Klima- oder Kohlekanzlerin? Entscheiden Sie sich, Frau Merkel!" aufgerufen.
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Am 29. Mai 2015 gab das Bundesumweltministerium bekannt, dass Deutschland der sogenannten Carbon Pricing Leadership Coalition als Regierungspartner beitritt. Die Initiative knüpft an die Erklärung "Putting a Price on Carbon" an, die die Weltbank im Rahmen des UN-Klimasondergipfels im September 2014 in New York präsentiert hatte. Diese Erklärung haben insgesamt 74 Staaten – darunter auch Deutschland – sowie 23 subnationale Regierungen und mehr als 1000 Unternehmen unterschrieben. Mit dieser Initiative will die Weltbank die Entwicklung und Einführung von effektiven CO2-Bepreisungssystemen weltweit voranbringen.
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Am 27. Mai 2015 startete das erste Bundesprogramm mit explizitem Umwelt- und Klimaschutzschwerpunkt in der Geschichte des Europäischen Sozialfonds (ESF). Dafür stellen das Bundesumweltministerium und die Europäische Union bis 2020 35 Millionen Euro bereit. Die Mittel kommen zwei Bereichen zugute: Das Handlungsfeld "gewerkeübergreifende Qualifizierung" stärkt bereits bei Auszubildenden die Zusammenarbeit zwischen denjenigen Gewerken, die Gebäude energiesparend bauen und sanieren. Ein zweites Handlungsfeld "jeder Job ist grün" trägt mit der Förderung von Workcamps und Roadshows zu mehr Information über klima- und ressourcenschonende Berufe und Produktionsweisen bei. Die Laufzeit der Projekte beträgt drei bzw. vier volle Jahre, das Fördervolumen beläuft sich auf bis zu 2 Millionen Euro pro Projekt.
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Am 27. Mai 2015 brachte das Kabinett den Entwurf eines 14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf Regelungen, mit denen die Vorgaben einer EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Er greift weiteren Diskussionen in der beim Bundestag eingerichteten Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe nicht vor.
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Die Bundesregierung legte am 23. Mai 2015 den ersten Monitoring-Bericht zu Klimawirkungen und Anpassung vor. Anhand von Daten aus 15 verschiedenen Gesellschaftsbereichen zeigt der Bericht auf, welche Veränderungen sich durch den Klimawandel heute schon feststellen lassen und welche Gegenmaßnahmen bereits greifen. Der Monitoringbericht wurde von der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassungsstrategie, in der die Ressorts der Bundesregierung vertreten sind, verabschiedet. Er ist Teil des vom Bundeskabinett beauftragten Fortschrittsberichts zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS), die die Bundesregierung im Dezember 2008 beschlossen hat.
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Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer und die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer eröffneten am 23. Mai 2015 am Hunsrückhaus zusammen mit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den ersten länderübergreifenden Nationalpark Hunsrück-Hochwald in einem Festakt mit über 1000 Gästen. Der Hunsrücker_Hochwald Nationalpark ist der 16. in Deutschland. Das länderübergreifende Schutzgebiet ist rund 100 Quadratkilometer groß. 90 Prozent der Fläche liegen in Rheinland-Pfalz, zehn Prozent im Saarland. Der Park erstreckt sich über 27 Kilometer Länge von Damflos (Kreis Trier-Saarburg) im Westen bis nach Mörscheid (Kreis Birkenfeld) im Osten.
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Am 20. Mai 2015 haben sich die EU-ParlamentarierInnen gegen eine Ausnahmenregelung zu dem giftigen Metall Cadmium ausgesprochen. Bei 618 Ja-Stimmen gab es nur 33 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen. Die EU-Kommission wollte den Einsatz von Cadmium in Beleuchtungsprodukten und elektronischen Displays in der Richtlinie zur Reduzierung von Schadstoffen (RoHS) erlauben. Cadmium wird für Displays von TV- und anderen elektronischen oder elektrischen Geräten auf dem europäischen Markt benutzt. Die Substanz war von der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) ausgenommen. Denn sicherere Alternativen bei deren Verabschiedung 2002 gab es nicht. Die RoHS verlangt die Ersetzung von Schwermetallen wie Blei, Quecksilber und Cadmium durch Alternativen, wenn das möglich ist. Die Kommission hatte eine Verlängerung der Ausnahmeregelung bis Juli 2017 vorgeschlagen, da die cadmium-freie Quantenpunkt-Technologie noch nicht verfügbar sei. Die Europaabgeordneten wiesen diese Behauptung als "augenscheinlich nicht korrekt" zurück. Auch die Ausnahme für die Beleuchtung sei nicht gerechtfertigt, erklärten die Abgeordneten. Sie stützen sich dabei auf eine Studie des Öko-Instituts, die im Auftrag der Kommission ausgeführt wurde.
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Am 20. Mai 2015 stellte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zum ersten Mal einen umfassenden Artenschutz-Report vor. Hierin nimmt das BfN eine Analyse der in Deutschland lebenden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten vor. Der Report gibt einen Überblick, wie viele Arten in Deutschland leben, wie hoch der Anteil der gefährdeten Arten ist und wie sich die Artenvielfalt in den letzten Jahren entwickelt hat. Er macht aber auch deutlich, wo im Artenschutz Erfolge zu verzeichnen sind und worauf diese sich zurückführen lassen. Damit liefert der BfN-Artenschutzreport eine wichtige Analyse, um gefährdete Arten identifizieren und schützen zu können. Das BfN legt den Fokus auf acht Bereiche, in denen ein dringender Handlungsbedarf festzustellen ist und schlägt zentrale Maßnahmen zum Artenschutz vor. "Der Zustand der Artenvielfalt in Deutschland ist alarmierend, denn ein Drittel der auf Roten Listen erfassten Arten ist im Bestand gefährdet und weitere Arten sind sogar schon ausgestorben. Damit wird bislang auch das nationale Ziel verfehlt, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten," fasste BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel den Artenschutz-Report zusammen.
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Die Kommission nahm am 20. Mai 2015 einen neuen Bericht an, der das bisher umfassendste Bild zum „Zustand der Natur in der EU“ ergibt. Der Bericht ist die erste Bewertung, die sowohl die Vogelschutzrichtlinie als auch die Habitat-Richtlinie abdeckt, und ist das Ergebnis der größten bisher durchgeführten gemeinsamen Datenerhebung und Bewertung des Zustands der Natur, die im Zeitraum 2007-2012 in den Mitgliedstaaten stattgefunden hat. Im Bezug auf Vogelarten kommt der Bericht zu dem Schluss, dass sich 52 % aller wildlebenden Vogelarten in einem sicheren Erhaltungszustand befindet. Jedoch sind 17 % der Arten nach wie vor gefährdet und weitere 15 % sind potenziell gefährdet, abnehmend oder dezimiert. 23 % der anderen Arten, die durch die Habitat-Richtlinie geschützt sind, befindet sich in einem günstigen Zustand. Allerdings weisen 60 % der Arten einen ungünstigen Zustand. Der Zustand der Lebensräume im Grünland, in Feuchtgebieten und in Dünen ist besonders besorgniserregend. Der Erhaltungszustand und die Trends für Lebensraumtypen im Allgemeinen sind schlechter als bei den Arten, da lediglich 16 % der Lebensraumbewertungen günstig sind. Die überwiegende Mehrheit der Lebensräume weist einen ungünstigen Zustand auf, davon sind 47 % ungünstig-unzureichend und 30 % ungünstig-schlecht. Die größten festgestellten Gefahren für die Lebensräume stellen bestimmte landwirtschaftliche Praktiken und die vom Menschen herbeigeführten „Änderungen der natürlichen Bedingungen“ dar.
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Die Europäische Union hat neue Regelungen zur Messung des Schadstoffausstoßes von Pkw auf den Weg gebracht, die der Abgasnorm Euro 6 unterliegen. Der dafür zuständige EU-Fachausschuss beschloss am 19. Mai 2015 in Brüssel, dass der Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickstoffoxide künftig bei der Typgenehmigung nicht nur unter Laborbedingungen, sondern auch im realen Fahrbetrieb auf der Straße gemessen werden muss.
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Ausgehend vom Jahr 2014 soll der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung bis 2020 verdoppelt werden. Für die Jahre 2016 bis 2019 soll die Entwicklungshilfe um insgesamt 8,3 Milliarden Euro erhöht werden, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede beim Petersberger Klimadialog am 19. Mai 2015.
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Nach Angaben des Umweltbundesamte werden jährlich 480.000 Tonnen Reinigungs- und Pflegemittel in Deutschland verkauft, davon sind mehr als die Hälfte Geschirrspülmittel. Auskunft welches Spülmittel die Umwelt am wenigsten belasten bietet ab sofort das Umweltzeichen der „Blaue Engel“. Pünktlich zum Aktionstag „Nachhaltiges (Ab)Waschen“ am 10. Mai 2015, gibt es ein erstes Produkt mit dem bekanntesten deutschen Umweltzeichen. Nach Angaben des Bundesamt bietet die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG bietet seit kurzem ein Handgeschirrspülmittel seiner Eigenmarke „Denkmit“ an, das die strengen Anforderungen des „Blauen Engels“ erfüllt. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Was wir zum Waschen und Putzen wie selbstverständlich im Haushalt einsetzen, ist für Umwelt und Gesundheit nicht immer unproblematisch. Wasch-, Spül- und Reinigungsmittel enthalten Chemikalien, die ins Abwasser gelangen und die Umwelt belasten oder gar Konservierungsmittel und allergene Duftstoffe, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können."
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Am 30. April 2015 eröffneten Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Schwedens Wirtschaftsminister Mikael Damberg sowie Olaf Scholz, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg und Torsten Albig, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, zusammen mit Magnus Hall, Präsident und CEO von Vattenfall und Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung, im Rahmen einer Festveranstaltung in Hamburg den Offshore-Windpark „DanTysk“ . Das Offshore-Windkraftwerk DanTysk 70 Kilometer westlich der Insel Sylt ist das erste gemeinsame Infrastrukturprojekt, das Vattenfall und die Stadtwerke München im Rahmen der Energiewende erfolgreich umsetzen. An der für den Bau und den Betrieb zuständigen DanTysk Offshore GmbH hält Vattenfall 51 Prozent, die SWM halten 49 Prozent der Anteile. Errichtet wurden 80 Siemens-Windenergieanlagen der 3,6-Megawatt (MW)-Klasse mit einer gesamten installierten Leistung von 288 MW. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf mehr als eine Milliarde Euro. DanTysk wird klimaneutralen Strom erzeugen, der dem Jahresverbrauch von mehr als 400.000 deutschen Durchschnittshaushalten entspricht. Der Baubeginn auf See war im Februar 2013.
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Am 29. April 2015 ordnete der US-Gouverneur Jerry Brown für seinen Bundesstaat Kalifornien das ambitionierteste Klimaziel der USA an. Bis zum Jahr 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen um 40 Prozent sinken in Kalifornien an, verglichen mit 1990.
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Am 29. April 2015 stimmte das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe zu, die den Beitritt Deutschlands zum Nagoya-Protokoll ermöglichen. Zukünftig soll das Bundesamt für Naturschutz kontrollieren, ob Nutzer von genetischen Ressourcen die einschlägigen Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich befolgen. Zudem wird das Patentgesetz geändert, so dass künftig auch bei der Anmeldung von Patenten nachvollzogen werden kann, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und ob dieses gegebenenfalls legal erlangt wurde.
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Am 29. April 2015 stellte die Deutsche Umwelthilfe in Berlin ihre Kampagne „Mehrweg ist Klimaschutz“ vor. Gemeinsam mit mehr als 5.000 teilnehmenden Partnern informiert die aus der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und mehrwegorientierten Verbänden der Getränkewirtschaft bestehende „Mehrweg-Allianz“ im bereits neunten Jahr Verbraucherinnen und Verbraucher über die umweltschonenden Eigenschaften von Mehrwegflaschen. Ziel der Initiative, die auch vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt wird, ist es, Kundinnen und Kunden zu einem umweltbewussten Kauf von Mehrwegflaschen und zum Verzicht auf umweltschädliche Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen zu bewegen. Das Getränke-Mehrwegsystem gerät durch den Vormarsch unökologischer Einwegflaschen immer weiter unter Druck – nicht zuletzt wegen des jüngsten Generalangriffs von Coca-Cola.
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Am 28. April 2015 stellte die Umweltorganisation WWF die Ergebnisse der Studie "Living Forests Report: Chapter 5" in Berlin vor. Global droht bis 2030 ein Waldverlust von bis zu 170 Millionen Hektar, wenn die aktuellen Entwicklungen nicht aufgehalten werden, so der WWF. In der Studie werden elf Entwaldungsfronten identifiziert, an denen weltweit mit den größten Verlusten zu rechnen sei. Die überwiegende Zahl dieser Brennpunkte liegt in den Tropen, zu den wichtigsten zählen der Amazonas, die Mekong-Region sowie Borneo.
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EU-Länder müssen den Verbrauch von leichte Plastiktüten verringern. So steht es in einem Gesetzentwurf, den das Parlament am 28. April 2015 angenommen hat. Nach dem jetzigen Wortlaut der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten zwischen zwei Verpflichtungen wählen: Entweder sie ergreifen Maßnahmen, die sicherstellen, dass der jährliche Verbrauch im Durchschnitt nicht mehr als 90 leichte Kunststofftragetaschen pro Person bis Ende 2019 und nicht mehr als 40 leichte Kunststofftragetaschen pro Person bis 2025 beträgt. Oder sie stellen sicher, dass leichte Kunststofftragetaschen bis Ende 2018 in den Verkaufsstellen von Waren nicht mehr kostenfrei abgegeben werden, falls keine gleichermaßen wirksamen Instrumente angewendet werden. Die EU-Kommission ist außerdem verpflichtet, die Auswirkungen von „oxo-biologisch abbaubaren“ Plastiktüten, bei denen der Kunststoff in Mikropartikel zerfällt, auf die Umwelt zu untersuchen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Bis 2017 muss sie Einzelheiten für eine EU-weite Kennzeichnung von biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffsäcken festlegen.
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Am 28. April 2015 trafen sich UN-Generalsekretär Ban Ki Moon und Papst Franziskus im Vatikan und sprachen unter anderem über die Bekämpfung des Klimawandels. Wie das Presseamt des Heiligen Stuhls mitteilte, hat der Papst eine Enzyklika angekündigt, in der Franziskus die Menschheit zu einem Bewusstseinswandel und einem neuen Lebensstil aufrufen will, um der Erderwärmung Einhalt zu gebieten. Ein entsprechendes päpstliches Rundschreiben soll im Juni veröffentlicht werden. Der UNO-Generalsekretär bezeichnete den Papst als eine der wichtigsten Stimmen für eine sozial gerechtere und ökologisch nachhaltigere Welt. Der UN-Generalsekretär eröffnete außerdem eine Konferenz der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften.
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Der Bund wird bis 2018 300 Millionen Euro in den präventiven Hochwasserschutz investieren. Damit löst diser Zusagen ein, die nach der Flut im Sommer 2013 gemacht und im Nationalen Hochwasserschutzprogramm verankert worden sind. Dies gaben das Bundesumweltministerium und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einer gemeinsamen Pressemiteilung am 28. April 2015 in Berlin bekannt.
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Am 28. April 2015 stimmte das Plenum des Europäischen Parlaments für eine neue EU-Waldstrategie ab. Diese wurde mit 566 Stimmen angenommen, es gab 66 Gegenstimmen und 45 Enthaltungen. Das Parlament betont in seiner Position, dass der Forstwirtschaft in europäischen Strategien mehr Bedeutung zugemessen werden müsse. Energie- sowie Umweltpolitik wirkten sich auf Waldflächen aus. Die neue Strategie soll auch Lösungsansätze für grenzüberschreitende Herausforderungen wie Waldfeuer, Klimawandel, Naturkatastrophen und die Invasion fremder Arten bieten. Außerdem soll es weniger Bürokratie für Waldbesitzer und Forstwirte geben. Die neue EU-Waldstrategie soll diejenige ablösen, die seit 1998 in Kraft ist.
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Am 24. April 2015, erteilte die Europäische Kommission 10 Neuzulassungen für genetisch veränderte Organismen (GVO) zur Verwendung in Lebens-/Futtermitteln. Sie erneuerte 7 bereits geltenden Zulassungen und genehmigte die Einfuhr von 2 GV-Schnittblumensorten genehmigt (nicht zur Verwendung in Lebens- oder Futtermitteln). Diese GVO haben ein vollständiges Zulassungsverfahren durchlaufen, das auch eine positive wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) umfasst. Die Zulassungsbeschlüsse gelten nicht für den Anbau. Die Zulassungen gelten 10 Jahre, und jedes aus diesen GVO hergestellte Erzeugnis unterliegt den EU-Vorschriften in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung.
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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine portugiesische Regelung zur Förderung von Technologien für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Im Rahmen der Regelung sollen Demonstrationsprojekte zur Nutzung erneuerbarer Energie aus dem Meer (Wellenenergie und Gezeitenenergie) sowie innovative Offshore-Windenergie-Technologien gefördert werden. Im Rahmen dieses Vorhabens werden auf einer schwimmenden Plattform montierte Windturbinen im realen Betrieb getestet, während herkömmliche Offshore-Windkraftanlagen auf dem Meeresboden verankert werden. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Anlagen kann die neue Technologie somit auch in tieferen Gewässern genutzt werden. Die Förderung wird für einen Zeitraum von 25 Jahren über einen Einspeisetarif gewährt, mit dem die höheren Kosten der neuen Technologien ausgeglichen werden sollen. Außerdem erhält das Projekt WindFloat eine Investitionsbeihilfe sowie Unterstützung aus dem EU-Förderprogramm NER 300 für innovative Demonstrationsprojekte im Energiesektor zur Verringerung der CO2-Emissionen.
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Am 22. April 2015, am Earth Day, veröffentlichte die Earth League, eine weltweite Initiative führender Klimawissenschaftler, die wichtigsten Elemente eines globalen Klimaabkommens in einer gemeinsamen Erklärung. Verfasst von 17 renommierten Wissenschaftlern umreißt ihr Earth Statement acht zentrale Elemente, die eine am Zwei-Grad-Ziel ausgerichtete Klimavereinbarung in Paris im Dezember enthalten sollte. Um ein erfolgreiches internationales Abkommen zur Begrenzung der Risiken gefährlichen Klimawandels auf den Weg zu bringen, seien mutige Schritte von Entscheidungsträgern nötig, so die Mitglieder der Earth League. 2015 sei ein entscheidendes Jahr: „Es ist unsere moralische Pflicht und in unserem eigenen Interesse, eine grundlegende Dekarbonisierung der globalen Wirtschaft fair und gemeinsam zu erreichen. Das erfordert eine emissionsfreie Gesellschaft bis Mitte des Jahrhunderts oder kurz danach, die so die globale Erwärmung auf unter zwei Grad Celsius begrenzt, ein Ziel, dass die Länder 2010 beschlossen hatten. Dieser Weg ist kein Weg der wirtschaftlichen Mühen, sondern ein Weg wirtschaftlicher Chancen, des Fortschritts und der Gemeinsamkeit. Diese Gelegenheit sollten wir nicht verpassen“. Sie umreißen acht zentrale Elemente für die Verhandlungen in Paris, von der Umsetzung der Zwei-Grad-Leitlinie, über das noch bleibende globale Kohlenstoff-Budget, die Transformation der Wirtschaft, gerechte CO2-Reduktionspfade, Klimainnovationen, den Aufbau von Widerstandsfähigkeit, Schutz von Kohlenstoffsenken und lebenswichtigen Ökosystemen bis hin zur Realisierung neuer Größenordnungen und Quellen der Finanzierung von Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungsländern.
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Ziel eines Naturschutzgroßprojekts, das der Bund bis 2025 mit 10,8 Millionen Euro fördert, ist der Erhalt und die Renaturierung der Natur- und Kulturlandschaft zwischen Siebengebirge und Sieg. Am 20. April 2015 übergab die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Kloster Heisterbach den Förderbescheid an den Rhein-Sieg-Kreis als Projektträger. Das Projekt trägt den Namen "Chance 7", weil sich hier sieben Gemeinden rund um das Siebengebirge zusammengetan haben. Das Fördergebiet umfasst acht Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von 11.300 Hektar. Das bis 2025 projektierte Vorhaben umfasst ein Fördervolumen von rund 14 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent, das Land Nordrhein-Westfalen mit 15 Prozent und der Projektträger mit zehn Prozent an den Kosten des Projektes. Ein kleiner Teil des Fördergebietes umfasst auch die Stadt Bonn, die mit dem Rhein-Sieg-Kreis als Träger eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geschlossen hat und sich entsprechend ihres Anteils am Fördergebiet auch finanziell am Projekt beteiligt.
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Am 20. April 2015 teilte Kyocera TCL Solar LLC mit, dass die Errichtung der weltgrößten schwimmenden Solaranlagen fertiggestellt ist. Die beiden Solarparks wurden Ende März eingeweiht und schwimmen auf den Seen Nishihira und Higashihira in Kato City in der Präfektur Hyogo auf der südlichen Hauptinsel Japans, Honshu. Die Anlagen, die aus insgesamt 11.256 Solarmodulen bestehen, sollen jährlich 3.300 Megawattstunden für rechnerisch 920 Haushalte liefern.
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Zollbehörden in Thailand haben sieben Tonnen geschmuggeltes afrikanisches Elfenbein innerhalb einer Woche beschlagnahmt. Nach Medienberichten wurden 739 Stoßzähne in einem Container im Hafen Klong Toey in Bangkok entdeckt. Der Wert liegt bei umgerechnet etwa 5,8 Millionen Euro. Der Container stammte aus der Demokratischen Republik Kongo und sollte weiter nach Laos verschifft werden. Weitere drei Tonnen Elfenbein im Wert von 5,5 Millionen Euro wurden im Hafen von Chonburi im Osten Thailands sichergestellt. Die insgesamt 511 Elefanten-Stoßzähne seien in Säcken mit Teeblättern versteckt gewesen. Sie kamen aus Kenya und waren ebenfalls Richtung Laos unterwegs. Thailand zählt zu den Top-Zielen für afrikanische Elfenbeinschmuggler. Dem Land drohen internationale Sanktionen, falls es im Kampf gegen dieses Problem keine Fortschritte erzielt.
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Der Ökodesign-Regulierungsausschuss der EU entschied am 17. April 2015, das Verbot von Glühbirnen mit ungebündeltem Licht ab der Energieeffizienzklasse D um zwei Jahre auf den 1. September 2018 zu verschieben. Die EU-Kommission hatte den Aufschub unter Berufung auf Bedenken der Industrie vorgeschlagen, LED-Technologien seien 2016 noch nicht bereit, Halogenlampen zu ersetzen.
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Am 14. April 2015 stoppte ein japanisches Bezirksgericht, die Wiederinbetriebnahme zweier Atomreaktoren des Atomkraftwerk Takahama im November 2015. Mit dem Urteil reagierte das Bezirksgericht in der Präfektur Fukui auf einen Antrag von Anwohnern nahe des Atomkraftwerks Takahama. Die japanische Atomregulierungsbehörde hatte angesichts neuer Sicherheitsstandards erst im Dezember 2014 grünes Licht für den Neustart der Reaktoren 3 und 4 des Kraftwerks gegeben.
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Die Nairobi-Konvention zur Regelung von Schiffswracks ist am 14. April 2015 in Kraft getreten. Die Konvention stellt weltweit für Staaten eine legale Regelung der Entsorgung von Schiffswracks dar, worunter auch Schiffe zählen, die in Gefahr stehen, zu sinken oder zu stranden.
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Der Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen ist das zentrale Instrument, um die im Klimaschutzgesetz festgelegten Minderungsziele für Treibhausgase zu erreichen. Die Grundlagen für den ersten Klimaschutzplan wurden im Rahmen eines zweiphasigen Beteiligungsprozesses gelegt. Im Anschluss wurde der Planentwurf durch die Landesregierung unter der Federführung des NRW-Umwelt- und Klimaschutzministeriums erstellt und am 14. April 2015 vom Kabinett gebilligt. Der Klimaschutzplan NRW konkretisiert Strategien und Maßnahmen, mit denen die Ziele des Klimaschutzgesetzes erreicht werden können – Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 25 Prozent und bis 2050 um mindestens 80 Prozent (jeweils im Vergleich zum Basisjahr 1990) sowie die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels.
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Am 11. April 2015 sprachen sich 50,8 Prozent der Malteser in einem Referendum für die Beibehaltung der Frühjahrsjagd auf Vögel aus. Malta ist der letzte EU-Staat, der die Zugvogeljagd weiterhin erlaubt und sich mit Ausnahmeregeln über Unionsrecht hinwegsetzt. Laut dem europäischen Naturschutzverband BirdLife fallen der Bejagung auch viele geschützte, nicht zum Abschuss freigegebene Arten zum Opfer.
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Am 8. April 2015 teilte der WWF Deutschland mit, dass die Umweltorganisation gegen fünf Unternehmen Anzeige bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn erstattet. Die Umweltschützer werfen Depesche, KiK, Iden, Bentino und Carstensen vor, Papierprodukte aus Tropenwäldern zu vertreiben, ohne deren Ursprung korrekt benennen zu können. Dies sei ein Verstoß gegen die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR), die seit 2013 gilt. Es verpflichtet Unternehmen, beim erstmaligen Import bestimmter Holz- und Papierprodukte deren legale Herkunft sicherzustellen. Die Anzeigen basieren auf Laboranalysen des WWF. Insgesamt 144 unterschiedliche Papierprodukte hatten die Umweltschützer auf ihre Zusammensetzung untersuchen lassen. In fast 20 Prozent der Fälle wurde Tropenholz nachgewiesen. Die Anzeigen müssen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geprüft werden, die die Einhaltung der EUTR in Deutschland überwacht.