Die Umweltchronik
Wichtige Umwelt-Ereignisse
- v. Chr. 2 Ereignisse (Maßnahme)
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- 1910 6 Ereignisse (Maßnahme)
- 1920 6 Ereignisse (Maßnahme)
- 1930 7 Ereignisse (Maßnahme)
- 1940 7 Ereignisse (Maßnahme)
- 1950 15 Ereignisse (Maßnahme)
- 1960 25 Ereignisse (Maßnahme)
- 1970 106 Ereignisse (Maßnahme)
- 1980 139 Ereignisse (Maßnahme)
- 1990 271 Ereignisse (Maßnahme)
- 2000 30 Ereignisse (Maßnahme)
- 2001 32 Ereignisse (Maßnahme)
- 2002 39 Ereignisse (Maßnahme)
- 2003 37 Ereignisse (Maßnahme)
- 2004 44 Ereignisse (Maßnahme)
- 2005 47 Ereignisse (Maßnahme)
- 2006 46 Ereignisse (Maßnahme)
- 2007 57 Ereignisse (Maßnahme)
- 2008 119 Ereignisse (Maßnahme)
- 2009 286 Ereignisse (Maßnahme)
- 2010 315 Ereignisse (Maßnahme)
- 2011 293 Ereignisse (Maßnahme)
- 2012 231 Ereignisse (Maßnahme)
- 2013 331 Ereignisse (Maßnahme)
- 2014 366 Ereignisse (Maßnahme)
- 2015 374 Ereignisse (Maßnahme)
- 2016 341 Ereignisse (Maßnahme)
- 2017 310 Ereignisse (Maßnahme)
- 2018 25 Ereignisse (Maßnahme)
- 2019 4 Ereignisse (Maßnahme)
- 2020 0 Ereignisse (Maßnahme)
- 2021 0 Ereignisse (Maßnahme)
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Am 15. Februar 2016 veröffentlichte das Umweltbundesamt (UBA) eine gemeinsame Studie des Öko-Institut e.V. und der Universität Bonn, die zur Entwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz erstmals detailliert das Konsumverhalten, die Austauschgewohnheiten sowie die Ursachen für Defekte bei Elektro- und Elektronikgeräten in den vier Produktkategorien Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Informations- und Kommunikationstechnik und Unterhaltungselektronik untersucht hat. Die Studie, die im Auftrag des UBA durchgeführt wurde, zeigt, dass die Elektro- und Elektronikgeräte aus vielfältigen Gründen ersetzt werden. Dabei wirken werkstoffliche, funktionale, psychologische und ökonomische Obsoleszenzformen zusammen und erzeugen ein hochkomplexes Muster. Die Analyse bestätigt, dass die Erst-Nutzungsdauer von den meisten untersuchten Produktgruppen in den letzten Jahren abgenommen hat. Im Bereich der Unterhaltungselektronik und Informationstechnik sind Technologiesprünge und der Wunsch nach einem neuen Gerät häufig Auslöser für den Neukauf. Sogar bei Haushaltsgroßgeräten ist bei einem Drittel der Befragten der Wunsch nach einem besseren Gerät ausschlaggebend. Zeitgleich stieg der Anteil der Haushaltsgroßgeräte, die aufgrund eines Defekts bereits innerhalb der ersten fünf Jahre ersetzt wurden, von 3,5 Prozent im Jahr 2004 auf 8,3 Prozent im Jahr 2013. Eine gezielte kurze Produktlebensdauer, die die Hersteller mittels eingebauter Mängel erzeugen – die sogenannte geplante Obsoleszenz konnte in der Studie nicht nachgewiesen werden. Vielmehr kalkulieren Hersteller mit einer bestimmten Produktlebensdauer, die sich auch nach Zielgruppen, Einsatzbereichen und Produktzyklen richtet.
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Am 12. Februar 2016 ratifizierte das Parlament des südpazifischen Inselstaats Fidschi als erste Volksvertretung der Welt das Paris-Abkommen. Damit das im Dezember 2015 in Paris beschlossene Abkommen in Kraft tritt, müssen mindestens 55 Staaten, die für 55 Prozent des weltweiten Treibhausgas-Ausstoßes verantwortlich sind, den Vertrag durch ihre nationalen Parlamente genehmigen. Die Fidschi-Inseln tragen 0,04 Prozent zum globalen Treibhausgas-Ausstoß bei.
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Am 10. Februar 2016 gab das Bundesumweltministerium gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz bekannt, dass im sächsischen Görlitz ein bundesweites Wolfs-Beratungszentrum eingerichtet wird. Nachdem in Deutschland Wölfe rund 150 Jahre lang ausgerottet waren, erobern sich Wölfe langsam ihre alten Lebensräume zurück. Die Rückkehr der Wölfe stellt Bundes- und Landesbehörden jedoch vor Aufgaben, die einer bundesweiten Koordination bedürfen. Die "Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf" soll in erster Linie die Naturschutzbehörden von Bund und Ländern fachlich unterstützen und dafür sorgen, dass die Behörden kontinuierlich und aktuell mit bundesweiten Informationen zum Wolf versorgt werden. Außerdem soll sie bei schwierigen Fällen helfen und zur Koordination und Konfliktlösung beitragen. Sie liefert bei Bedarf wissenschaftliche Beratung zu bestimmten Fällen des Wolfsmanagements. Unter der Führung der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) arbeiten darin das Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz (SMNG), das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland, das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin (IZW) und das Senckenberg Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen.
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Am 9. Februar 2016, teilte der Handelsverband Deutschland mit (HDE), dass sich zahlreiche Unternehmen der Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen anschließend werden. Kunststofftüten sollen künftig nicht mehr unentgeltlich an Kunden abgegeben werden. Die Vereinbarung soll am 1. April 2016 in Kraft treten. Die Höhe des Entgelts für Plastiktüten legen die Unternehmen aus kartellrechtlichen Gründen individuell fest. Nach Aussagen des HDE, beteiligen sich zum Start so viele Unternehmen, dass bereits 60 Prozent der Tüten im Handel erfasst sind. Innerhalb von zwei Jahren sollen mindestens 80 Prozent der Kunststofftüten in Deutschland kostenpflichtig sein.
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Am 9. Februar 2016 einigten sich die Donau-Anrainerstaaten bei einer Konferenz der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau in Wien auf Pläne zur Bewirtschaftung und zur Hochwasservorsorge für den gesamten Donauraum. Die Pläne gelten für den Zeitraum 2015 – 2021 und greifen die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie auf.
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Die StädteRegion Aachen hat beim belgischen Staatsrat Klage gegen Tihange 2 eingereicht. Dies hat die Kanzlei des obersten belgischen Verwaltungsgerichts am 5. Februar 2016 bestätigt. Der Nichtigkeitsantrag richtet sich gegen den Beschluss der belgischen Atomenergiebehörde (FANK) zur Zulassung der Wiederinbetriebnahme von Tihange 2.
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Der Ausschuss des Chemikalienregisters REACH stimmte am 4. Februar 2016 dafür, den chemischen Weichmachers Bisphenol A (BPA) als reproduktionstoxisch Kategorie 1B einzustufen. Die zuständigen Mitgliedsländer setzten die Klassifizierung von BPA von vermutlich gefährlich (Kategorie 2) für die menschliche Fortpflanzung auf bestätigt gefährlich (Kategorie 1B) herauf.
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Am 2. Februar 2016 haben die Mitglieder des Europäische Parlaments in Straßburg für eine Beibehaltung und bessere Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien, Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, gestimmt. Mit einer überwältigen Mehrheit von 592 zu 52 Stimmen hat es seinen Bericht zur Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie angenommen. Das Parlament fordert die Europäische Komission in dem Bericht auf, sich durch verbesserte Maßnahmen und finanzielle Mittel für die Umsetzung der bestehenden Naturschutzrichtlinien einzusetzen, statt diese im Rahmen der Initiative zur besseren Rechtsetzung zu überarbeiten.
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Am 29. Januar 2016 fuhr Japan sein drittes Atomkraftwerk wieder hoch. Fünf Jahre nach der Atomkatastrophe in Fukushima schaltete der Betreiberkonzern Kansai Electric Power den Reaktor Nummer 3 im Atomkraftwerk Takahama in der westlichen Provinz Fukui wieder ein. Es ist das zweite AKW, das die neu eingeführten Sicherheitsvorschriften erfüllt und wieder in Betrieb geht. 2015 waren bereits zwei Reaktoren im Atomkraftwerk Sendai in der südwestlichen Provinz Kagoshima wieder ans Netz gegangen.
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Am 25. Januar 2016 stellte das Land Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Christian-Albrechts-Universität in Kiel den ersten Nährstoffbericht für Schleswig-Holstein vor. Aus diesem ergibt sich, dass in Schleswig-Holstein die Nährstoffüberschüsse viel höher sind als bislang bekannt und Grundwasser und Oberflächengewässer belasten. Dem Nährstoffbericht zufolge, darf nach der geltenden Düngeverordnung der Stickstoffsaldo auf den Flächen 60 Kilogramm N pro Hektar und Jahr (berechnet im 3-jährigen Mittel) nicht übersteigen, tatsächlich liegt der Durchschnitt aber bei 80 kg. Rechnet man noch die Ammoniakemissionen hinzu, liegt der Durchschnitt bei 118 kg je Hektar und Jahr. Besonders problematisch sei der zusätzliche Nährstoffanfall aus Gärresten pflanzlicher Herkunft bei Biogasanlagen, heißt es im Nährstoffbericht. Eine andere Ursache sei die Zunahme beim Milchvieh: 2009 gab es 365.000 Milchkühe in Schleswig-Holstein, die meisten in Intensivhaltung, 2013 waren es bereits 400.000 Tiere.
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Das Leibniz-Zentrum für Agrarlandwirtschaftsforschung, die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, die Deutsche Umwelthilfe sowie der Deutsche Verband für Landschaftspflege und verschiedene Landschaftspflegeverbände arbeiten gemeinsam an der Umsetzung der Idee eines virtuellen Marktplatzes für Ökosystemleistungen und Biodiversität. Am 25. Januar 2016 fiel in Berlin der offizielle Startschuss im Projekt „AgoraNatura“. Auf dem Online-Marktplatz sollen in Zukunft Leistungen gehandelt werden, die die Natur erbringt und die der Mensch nutzt. Ziel ist es, eine Plattform zu schaffen, die zusätzliche Gelder für den Erhalt der Ökosysteme generiert. 2018 soll der Naturmarkt offiziell online gehen. Das Projekt AgoraNatura ist auf insgesamt sechs Jahre angelegt. Es wird im Rahmen der gemeinsamen Förderinitiative von BMBF und BMUB „Forschung zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie“ (F&U NBS) und im BMUB durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt gefördert.
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Am 23. Januar 2016 hat in Bannetze-Hornbostel im Landkreis Celle offiziell der Bau einer Forschungswasserkraftanlage durch die Salzgitter AG in Kooperation mit der Technischen Universität Braunschweig begonnen. Projektziel ist der Nachweis der technischen Machbarkeit einer weltweit einzigartigen Wasserkrafttechnologie zur Erschließung eines bisher technisch und wirtschaftlich nicht nutzbaren Wasserkraftpotenzials im Bereich der niederen Fallhöhen und großen Durchflussmengen. Dabei finden die ökologischen Randbedingungen, wie sie in dem Naturschutzgebiet Hornbosteler Hutweide gegeben sind, sowie die Fischdurchgängigkeit besondere Berücksichtigung.
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Am 17. Januar 2016 wurde in Stuttgart der erste Feinstaub-Alarm ausgelöst, da der Deutsche Wetterdienst für die kommenden Tage besonders schadstoffträchtige Wetterlagen vorhergesagt hatte. Die Bevölkerung sollte freiwillig auf die Nutzung von sogenannten Komfortkaminen verzichten und vom 18. Januar bis zum 22. Januar freiwillig ihre Autos stehenlassen. Stuttgart ist bundesweit die erste Großstadt, die beim Kampf gegen die zu hohe Feinstaubbelastung einen Alarm auslöst. Am 22. Januar beurteilte der baden württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann die Luftreinhaltung in Stuttgart weiterhin als eine große Herausforderung und wertete aber die gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit, die der Feinstaub-Alarm ausgelöst habe, als postives Ergebnis. Jedoch seien die Verhaltensänderungen und der Verzicht auf Pkw-Fahrten bei Weitem noch nicht ausreichend gewesen. Erste Daten anhand von Verkehrszählungen deuteten auf einen geringen Rückgang des Autoverkehrs von etwa 3 Prozent in der Landeshauptstadt hin.
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Greenpeace International benannte am 15. Januar 2016 seine neue internationale Geschäftsführung, die von einer weiblichen Doppelspitze gebildet wird. Jennifer Morgan und Bunny McDiarmid bilden gemeinsam ab dem 4. April 2016 das neue Führungsteam. Bunny McDiarmid war in den vergangenen 30 Jahren als Aktivistin, Crewmitglied und zuletzt als Geschäftsführerin von Greenpeace Neuseeland tätig. Jennifer Morgan war unter anderem Direktorin des Klimaschutzprogramms am World Resources Institute und für den Worldwide Fund for Nature, das Climate Action Network und E3G tätig.
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Das Verwaltungsgericht Wiesbaden veröffentlichte am 12. Januar 2016 seine Beschlüsse, in denen es dem Umweltministerium des Land Hessens ein Zwangsgeld in Höhe von je 10 000 Euro androht, wenn es nicht innerhalb von neun Monaten (Wiesbaden) beziehungsweise zwölf Monaten (Darmstadt) die jeweiligen Luftreinhaltepläne so ändert, dass der seit 2010 geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) so schnell wie möglich eingehalten wird. Das Gericht erwartet Maßnahmen, die gewährleisten, dass eine vollständige Grenzwerteinhaltung so schnell wie möglich, spätestens jedoch in zwei bis maximal drei Jahren gewährleistet ist. Die bisherigen Planungen des Ministeriums sahen dies erst weit nach dem Jahr 2020 vor. Mit seinem Beschluss folgte das Gericht einem Antrag der Deutschen Umwelthilfe.
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Die Stadt Stuttgart wird ab dem 11. Januar 2016 bei schadstoffträchtigen Wetterlagen den sogenannten Feinstaub-Alarm auslösen. Der Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert (Inversionswetterlage). An diesen Tagen steigt die Konzentration der Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid in Stuttgart stark an. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium und die Landeshauptstadt Stuttgart appellieren dann an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von so genannten „Komfort-Kaminen“ zu verzichten. Autofahrern wird empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Wenn möglich sollten Fahrten ganz vermieden werden. Die Bevölkerung wird u.a. über die städtischen Medien, Zeitungsannoncen, Verkehrsmeldungen, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Informationsanzeigen an der Autobahn und über die Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de über den Beginn und das Ende des Feinstaub-Alarms informiert. Zwischen Auslösung des Feinstaub-Alarms am frühen Nachmittag und dem tatsächlichen Beginn liegt ein „Brückentag“, so dass die Bevölkerung rechtzeitig nach Mobilitätsalternativen suchen kann. Der Feinstaub-Alarm kann mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauchvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus. Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht der Appell, freiwillig aufs Auto zu verzichten und Bus oder Bahn zu fahren, nicht weit genug.
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Die slowenische Hauptstadt Ljubljana erhält die Auszeichnung Grüne Hauptstadt Europas 2016. Die Vergabe wurde am 24. Juni 2014 von EU-Umweltkommissar Janez Potoènik bei einem Festakt in Kopenhagen, die den Titel „Grüne Hauptstadt Europas 2014“ innehat, bekannt gegeben. Anerkennung fand Ljubljana insbesondere für die Stärkung des Umweltbewusstseins ihrer Bürger, ihre nachhaltige Strategie „Vision 2025“, die Umsetzung verschiedener städtischer Umweltmaßnahmen im Laufe der vergangenen zehn Jahre und ihr beeindruckendes Verkehrsnetz.
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In mehreren Städte in Italien wurden zum Jahreswechsel 2015/ 2016 Silvester-Feuerwerke verboten. Rom, Mailand, Turin und Venedig verhängten Verbote, zahlreiche andere Gemeinden sprachen Einschränkungen aus. Grund hierfür sind anhaltende Feinstaubkonzentrationen Ende Dezember 2015 in italienischen Großstädten. Trotz Fahrverbote in Italiens Großstädte war die Feinstaubbelastung unverändert hoch. Warmes und windarmes Wetter sorgte dafür, dass sich der Smog nicht auflöste. Durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern steigt die Belastung der Luft mit Schadstoffen "explosionsartig" an, warnt das Umweltbundesamt. Am ersten Tag des neuen Jahres ist die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht.
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Die Europäische Kommission hat offiziell das „Integrated Carbon Observation System“ (ICOS ERIC), eine neue europäische Umweltforschungs-Infrastruktur, ins Leben gerufen. Sie hat das Ziel, Langzeitbeobachtungen des Kohlenstoff- und Treibhausgaskreislaufs in Europa durchzuführen und allen interessierten Nutzern verfügbar zu machen. ICOS ERIC hat acht Gründungsmitglieder: Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweden und Finnland, die Schweiz hat derzeit Beobachterstatus. ICOS ERIC hat einen fast zehnjährigen Vorbereitungs- und Aufbauprozess durchlaufen. Zur Bedeutung der ICOS ERIC Gründung sagte der Generaldirektor für Forschung, Wissenschaft und Innovation der Europäischen Kommission, Robert-Jan Smits: „Durch die Einrichtung europaweiter Langzeitmessungen der Kohlenstoff- und Treibhausgasumsätze wird ICOS eine entscheidende Wissensgrundlage zur Unterstützung der europäischen und globalen Anstrengungen zur Erreichung der Klimaschutzziele liefern. Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass ICOS nun den ERIC Status erreicht hat. Das perfekte Timing unmittelbar vor der Weltklimakonferenz in Paris sendet eine weitere klare Botschaft zum Bekenntnis der EU zum Klimaschutz aus.“ Am 24. November fand in Brüssel die offizielle Gründungszeremonie statt, zu der neben Robert-Jan Smits auch die Finnische Ministerin für Bildung und Kultur, Sanni Grahn-Laasonen, sowie der Generaldirektor von ICOS, Werner Kutsch, anwesend waren.
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Am 23. Dezember 2015 wurde im Tagebau Cottbus-Nord der Betrieb eingestellt. Mit 1000 Tonnen Rohbraunkohle verließ der letzte Kohlezug den Tagebau in Richtung Kraftwerk Jänschwalde. Damit geht erstmals eine Grube des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall in der Lausitz planmäßig außer Betrieb. Es handelt sich um den kleinsten von insgesamt fünf Tagebauen in Brandenburg und Sachsen. Seit 1981 wurden dort rund 220 Millionen Tonnen Kohle gefördert. Aus dem jetzige Tagebau Cottbus-Nord soll sich bis Mitte der 2020-er Jahre der größte Bergbaufolge-See Deutschlands mit einer Wasseroberfläche von 19 Quadratkilometer entwickeln. Mit dem künftigen Cottbuser Ostsee entsteht hier das größte Gewässer im Land Brandenburg.
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Der australische Kohlehafen Abbot Point wird erweitert. Am 21. Dezember 2015 stimmte der australische Umweltminister Greg Hunt der Erweiterung zu, für die etwa 1,1 Millionen Kubikmeter Sand und Schlamm abgebaggert werden sollen in etwa 20 Kilometer Entfernung vom Great Barrier Reef. Der Abraum soll entgegen früheren Plänen nicht in das als Weltnaturerbe geschützte Korallenriff geschüttet werden, sondern wird an Land entsorgt werden.
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Die Umweltminister der Europäischen Union haben sich gegen eine Aufweichung des Naturschutzrechts in der EU ausgesprochen. Die vollständige Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien sei eine unverzichtbare Voraussetzung, um die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie zu erreichen, beschloss der EU-Umweltrat am 16. Dezember 2015 in Brüssel. Die Vogelschutzrichtlinie und die Naturschutzrichtlinie FFH hätten "ihren Wert unter Beweis gestellt" und seien "ein wesentlicher Bestandteil des Biodiversitätsschutzes in Europa". Die Minister waren sich darüber hinaus einig, dass eine verbesserte Finanzierung des Naturschutzes und eine stärkere Berücksichtigung von Naturschutzzielen in der Landwirtschaft nötig seien, um Natur und Artenvielfalt zu erhalten.
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Am 16. Dezember 2015 legte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks dem Bundeskabinett den ersten Fortschrittsbericht über die Umsetzung der "Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel" (DAS) vor, die 2008 beschlossen worden war. Die Deutsche Anpassungsstrategie soll negative Auswirkungen des Klimawandels verringern und verhindern. Dazu legt die Bundesregierung derzeit 140 Maßnahmen vor. Sie betreffen unterschiedliche Politikbereiche wie Verkehr, Bauwesen, Küstenschutz, Gesundheit und Forschung. Eine wesentliche Aufgabe der Klimaanpassung ist der bessere Schutz vor Hochwasser. Dazu hat die Bundesregierung das Nationale Hochwasserschutzprogramm aufgelegt. Es sieht Deichrückverlegungen, Projekte zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung, z. B. durch Flutpolder, sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Schwachstellen beim den derzeitigen Hochwasserschutzanlagen vor. Vorgesehen sind außerdem umfangreiche Aktivitäten zum Erhalt des bundesweiten Schienen-, Straßen- und Wasserwegenetzes. Hier werden mögliche Gefährdungen durch den Klimawandel analysiert und die Regelwerke angepasst. Dazu gehören beispielsweise Anforderungen an die Materialeigenschaften von Asphalt für den Straßenbau um Schäden bei lang anhaltenden hohen Temperaturen vorzubeugen.
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Das Europäische Parlament teilte am 14. Dezember 2015 mit, dass der Umweltausschuss die Vorlage des Technischen Ausschusses für Motorfahrzeuge zu EU-weiten Abgastests von Dieselautos mit großer Mehrheit abgelehnt hat. Die Abgeordneten begründeten die Ablehnung damit, dass die Vorlage bestehenden Emissions-Grenzen widerspreche und somit gegen geltende EU-Gesetze verstoße.
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Am 12. Dezember 2015 einigte sich die Weltklimakonferenz in Paris auf das erste Klimaschutzabkommen, das alle Länder in die Pflicht nimmt. Mit dem Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zum Ziel, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen. Es legt fest, dass die Welt in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral werden muss. Ab 2020 werden die Staaten alle fünf Jahre neue Klimaschutzpläne vorlegen, die so ambitioniert wie irgend möglich sein müssen. Für diese Pläne gilt das verbindliche Prinzip, dass sie nicht abgeschwächt werden dürfen, sondern immer ehrgeiziger werden müssen. Außerdem muss jedes Land über seine Treibhausgasemissionen berichten, damit die Fortschritte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch der Realität entsprechen. Das Abkommen enthält das feste Versprechen, die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Die Staatengemeinschaft soll den ärmsten und verwundbarsten Ländern auch dabei helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen - zum Beispiel durch Klimarisikoversicherungen oder eine bessere Schadensvorsorge. Das Abkommen überwindet die veraltete Zweiteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Anstelle der alten Zweiteilung soll eine faire Differenzierung dafür sorgen, dass jeder so viel beiträgt, wie er kann.
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Der Oberste Gerichtshof der Philippinen ordnete am 8. Dezember 2015 an, dass Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Auberginen dauerhaft eingestellt werden müssen. Auch dürfen vorerst keine Gentechnik-Pflanzen eingeführt oder kommerzialisiert werden. Greenpeace teilte mit, auch der „Goldene Reis“ falle unter das Urteil. Der Stopp für Gentechnik-Aktivitäten gilt laut der Umweltschutzorganisation so lange, bis die Regierung den Umgang neu regelt. Das Oberste Gericht bestätigte damit einen Richterspruch aus dem Jahr 2013. Damit gab er abschließend einer Klage statt, die Greenpeace Südostasien zusammen mit zahlreichen philippinischen Umwelt- und Bauernorganisationen eingereicht hatten.
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Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)teilte am am 7. Dezember 2015 mit, dass es eine Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) in Nordostniedersachsen vergeben hat. Das so genannte Erlaubnisfeld „Weesen" ist etwa 378 km2 groß und berührt die Landkreise Celle, Uelzen, Gifhorn und Heidekreis, teilte das Landesamt mit. Inhaber der bis zum 30. November 2020 befristet erteilten Aufsuchungserlaubnis ist die Vermillion Energy Germany GmbH & Co.KG, eine Tochter des weltweit agierenden kanadischen Energieunternehmens Vermillion Energy mit Sitz in Calgary. Mit der Erlaubnis hat sich das Unternehmen das alleinige Recht gesichert, in dem festgelegten Gebiet Kohlenwasserstoffe aufzusuchen. Damit sind noch keine technischen Maßnahmen verbunden, so Landesamt.
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Am 4. Dezember 2015 während des Klimagipfels in Paris kündigte die philippinische Menschenrechtskommission an, dass sie am 10. Dezember 2015 ein Verfahren gegen 50 internationale Fossil- und Zementkonzerne wegen ihrer Verantwortung für den Klimawandel aufnehmen wird. Im Focus befinden sich die grössten Emittenten von Treibhausgasen in Investorenbesitz: unter anderem Chevron, ExxonMobil, BP, Royal Dutch Shell und ConocoPhillips. Grundlage ist die Studie „Carbon Majors“ des Climate Mitigation Service von 2014. Darin wurden die größten Verursacher von Kohlenstoffdioxid und Methan von 1854 bis 2010 ermittelt. Sie zeigt, dass 90 Unternehmen aus den Bereichen Erdöl, Erdgas, Kohle und Zementproduktion für 63 Prozent der globalen industriellen CO2-Emissionen zwischen 1854 und 2010 verantwortlich sind. Taifun-Opfer und Umweltorganisationen hatten eine Petition bei der philippinischen Menschenrechtskommission eingereicht.
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Am 3. Dezember 2015 kündiget das Bundesumweltministerium an, dass die Bundesregierung künftig klimaneutral reisen wird. Auf Initiative des Bundesumweltministerium wird die Bundesregierung die Treibhausgasemissionen ihrer Dienstreisen durch Investitionen in wirksame Klimaschutzprojekte ausgleichen. Bundesumweltministerin Hendricks beauftragte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt, für diese Kompensation Emissionsgutschriften aus neuen und hochwertigen Klimaschutzprojekten anzukaufen. Die Klimawirkungen von Dienstreisen werden so durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle neutralisiert. Dafür stehen 2015 zwei Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung. Kompensiert werden die Dienstreisen der obersten Bundesbehörden der Bundesregierung rückwirkend zum Beginn der Legislaturperiode. Diese Maßnahme bezieht sich auf Pkw-Fahrten und Flugreisen. Über die Kompensation können Klimaschutzprojekte in den Entwicklungsländern gefördert werden. Die Bundesregierung will damit ein Zeichen setzen und andere Institutionen und Unternehmen ermutigen, ihre Emissionen zu auszugleichen.
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Am 2. Dezember 2015 berichtete die britische Tageszeitung "The Guardian", dass die Regierung Botswanas, Fracking-Bohrrechte für die Hälfte der Fläche des Kgalagadi Transfrontier National Parks an eine britische Firma namens Karoo Energy im September 2014 verkauft habe. Der 38.000 Quadratmeter große Kgalagadi Transfrontier National Park in Botswana und Südafrika ist ein Naturschutzgebiet in der Kalahariwüste, der unter anderem für seine große Löwenpopulation bekannt ist. Naturschützer und Mitarbeiter des Nationalparks waren nicht über den Verkauf informiert worden. Nach Bekannt werden, sorgte man sich über mögliche Auswirkungen der Bohrungen auf die Wildtiere, so der Guardian.
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Wie können Entwicklungsbanken und andere Investoren bewerten, ob eine Anlage klimaverträglich ist oder nicht? Antworten auf diese Frage liefert eine Studie, die im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft entstanden ist. Das Papier wurde 1. Dezember 2015 am Rande der Weltklimakonferenz in Paris vorgestellt. Konkret geht es um Kriterien, die öffentliche wie private Investoren als Orientierung nutzen können, um sicherzustellen, dass ihre Investitionen einen Beitrag zur Begrenzung der globalen Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius leisten. Aus verschiedenen 2°C-Szenarien leiten die ForscherInnen eine Kategorisierung möglicher Investitionen ab. So werden Investitionen in erneuerbare Energien, Energiespeicher und kohlenstoffarme Transportwege und -mittel, die wichtige Bausteine sind, um die globale Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, einer Positivliste zugeordnet. Zu einer Negativliste gehören hingegen Investitionen in den Neubau konventioneller Kohlekraftwerke, die wissenschaftlichen Szenarien zufolge grundsätzlich nicht mit der 2°C-Obergrenze kompatibel sind.
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Maurice Strong, der Gründungsdirektor des UN-Umweltprogramms UNEP, starb im Alter von 86 Jahren. Derzeitiger Exekutivdirektor des Umweltprogramms Achim Steiner würdigte ihn am 28. November 2015 in Nairobi, als Visionär und Pionier der nachhaltigen Entwicklung. Der Kanadier Maurice Strong brachte 1972 auf der UN-Weltkonferenz über die menschliche Umwelt in Stockholm die Gründung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen mit Sitz in Nairobi/Kenia voran. 1992 leitete er die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro, auf der u.a. die Deklaration von Rio, die Agenda 21, die Klimarahmenkonvention und die Biodiversitätskonvention verabschiedet wurden.
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Am 27. November 2015 gab die japanische Fischereibehörde der Internationalen Walfangkommission bekannt, dass der Walfang in der Saison 2015/2016 nach geänderten Plänen wiederaufgenommen werde. Demnach soll der Fang der Zwergwale um zwei Drittel auf 333 Tiere pro Jahr verringert werden. Der Fang wird mit wissenschaftlichen Zwecken begründet.
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Der Streit um Bewertung der chemischen Verbindung Glyphosat setzt sich fort. Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Mitte November 2015 den Stoff als "wahrscheinlich nicht krebserregend für Menschen" einstufte, wandten sich 96 internationale Wissenschaftler in einem offenen Brief vom 27. November 2015 an EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis und erhoben Vorwürfe gegen die EFSA und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die Analyse der BfR sowie die darauf aufbauende Bewertung der EFSA enthalten schwerwiegende Mängel, kritisieren die Forscher. Sie sei in Teilen „wissenschaftlich unakzeptabel“, und die Ergebnisse seien „durch die vorliegenden Daten nicht gedeckt“. In dem Schreiben fordern die Wissenschaftler demnach die EU-Kommission auf, bei ihren Entscheidungen „die fehlerhafte Bewertung der Efsa nicht zu beachten“. Koordinator des offenen Briefes der Wissenschaftler ist Krebsforscher Christopher Portier, Ex-Direktor des US National Toxicology Program. Er gehört zu den Forschern, die Glyphosat im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und deren Krebsagentur IARC bewertet haben. Diese hatte den Wirkstoff im Frühjahr 2015 als "wahrscheinlich krebserregend für Menschen" eingestuft, was einen heftigen Streit ausgelöst hat.
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Am 24. November 2015 gab Brasiliens Umweltbehörde Ibama grünes Licht für den Betrieb des umstrittenen Staudamms Belo Monte. Jahrelang hatten Umweltorganisationen und Organisationen der indigenen Bevölkerung gegen den Bau des Staudamms protestiert. Noch im September 2015 hatte Ibama die Betriebslizenz verweigert, da die Betreiber einige Umwelt- und Sozialauflagen nicht erfüllt hatten. Obwohl nach Medienangaben bisher nicht alle Auflagen erfüllt wurden, darf der Betreiber ab jetzt mit der Aufstauung des Xingu-Flusses beginnen.
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Die EU hat sich neuen, im Rahmen der OECD entwickelten Regeln für Exportkredite für Kohlekraftwerke angeschlossen. Die Teilnehmer an einem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite verständigten sich am 17. November 2015 auf eine Sektorvereinbarung über geplante Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung. Der Rat billigte den Standpunkt der EU am 26. November 2015, so dass sich die EU dem Konsens über die neuen Regeln förmlich anschließen kann. Ziel der Vereinbarung ist es, die Nutzung hocheffizienter Technologien mit niedrigen Emissionen zu fördern und bestehende Regeln zu überprüfen. So werden die Finanzierungsbedingungen festgelegt, die ab 1. Januar 2017 für Exportkredite für geplante Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung gelten werden. Die öffentliche Förderung von Kohlekraftwerken wird dann verboten oder schrittweise abgebaut, um die Nutzung weniger effizienter Kohlekraftwerke deutlich zu verringern. Die Teilnehmer am Übereinkommen sind derzeit Australien, Kanada, die EU, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz und die Vereinigten Staaten. Weitere OECD-Mitglieder und Nicht-Mitglieder können zur Teilnahme eingeladen werden.
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Am 24. November 2015 kündigte die Weltbank einen Aktionsplan für den Kampf gegen die Auswirkungen der Klimaerwärmung in Afrika an. Für die Finanzierung des Programms veranschlagt die Weltbank 16,1 Milliarden Dollar bis zum Jahr 2020. Das Programm soll beim Weltklimagipfel am 30. November 2015 in Paris vorgestellt werden. Die afrikanischen Staaten sollen mithilfe des Aktionsplans der Weltbank widerstandsfähiger gegen die Folgen der Klimaerwärmung gemacht werden.
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Am 24. November 2015 legten 16 Bundesbehörden und -institutionen eine umfassende und deutschlandweiten Studie zur Verwundbarkeit gegenüber dem Klimawandel vor. Die so genannte Vulnerabilitätsanalyse kommt zum Ergebnis, dass die Folgen des Klimawandels sich künftig auch in Deutschland verstärkt bemerkbar machen. Bis zur Mitte dieses Jahrhunderts wird die Gefahr von Hochwassern oder Hitzewellen zunehmen. Damit wird das Schadenspotenzial des Klimawandels für Natur, Gesellschaft und Wirtschaft steigen. Die Vulnerabilitätsstudie bildet die Grundlage für Vorsorge-Maßnahmen der Bundesregierung und dient dazu, die Deutsche Strategie zur Anpassung an den Klimawandel weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse zeigen: Deutschlands Regionen werden unterschiedlich stark vom Klimawandel betroffen sein. So sind beispielsweise Ballungsgebiete in Ostdeutschland und dem Rheintal durch Hitzewellen besonders gefährdet. Hier kann bis zur Mitte des Jahrhunderts die Anzahl der heißen Tage pro Jahr auf 15 bis 25 Tage ansteigen. Heute gibt es 8 bis 12 solcher Tage mit einem Tagesmaximum der Lufttemperatur von mindestens 30 Grad Celsius. Im norddeutschen Tiefland könnte die Anzahl der Überschwemmungen durch Flusshochwasser zunehmen, Süddeutschland ist dagegen durch Überschwemmungen infolge von Starkregen besonders bedroht. Durch eine Veränderung der Artenzusammensetzung wird sich der Klimawandel auch auf solche Pflanzen und Tiere auswirken, die sich wenig an die neuen Wetterverhältnisse anpassen können, zum Beispiel Insekten in höheren Berglagen wie die Alpen-Smaragdlibelle. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts wird es voraussichtlich häufiger zu Frühjahrs- und Sommertrockenheit kommen. Dies wird die Auswahl der Nutzpflanzen und die Erträge in der Land- und Forstwirtschaft beeinflussen. Gleichzeitig kann die deutsche Landwirtschaft durch eine längere Vegetationsperiode durchaus auch vom Klimawandel profitieren, beispielsweise durch den Anbau von wärmeliebenden Kulturpflanzen wie die Sojabohne oder die Sorghum-Hirse.
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Erstmals klagt ein von den Risiken des Klimawandels Betroffener gegen ein Unternehmen in Europa: Der Peruaner Saúl Luciano Lliuya reichte am 24. November 2015 mit seinem Rechtsbeistand beim Essener Landgericht Klage gegen den Energiekonzern RWE ein. Saul Luciano fürchtet um seine von einer möglichen Flutwelle bedrohte Heimatstadt Huaraz. Der Essener Konzern, so die Argumentation, sei maßgeblich mitverantwortlich für das Abschmelzen der Andengletscher und die dadurch entstehende Bedrohungslage für sein im Gebirgstal gelegenes Haus. RWE solle sich an der Finanzierung von Schutzmaßnahmen an dem durch die Gletscherschmelze wachsenden Gebirgssee oberhalb der Stadt beteiligen - und zwar in einer Größenordnung, die dem Anteil des Energiekonzerns an der Verursachung des globalen Klimawandels entspricht. „Wir unterstützen die Forderung von Saúl Luciano Lliuya“, sagt Klaus Milke, Vorsitzender von Germanwatch. „Wenige Tage vor dem Pariser Klimagipfel geht von der Klage gegen RWE ein wichtiges Signal an die Energiebranche und an die Politik aus: Die Emissionen müssen sinken, damit nicht immer mehr Menschen vom Klimawandel bedroht werden. Und die Verursacher von Risiken müssen auch die Kosten für den Schutz der davon betroffenen Menschen übernehmen."
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Mit Blick auf das 2-Grad-Ziel der Klimaverhandlungen in Paris und auf die ökonomischen Risiken kündigt Allianz Vorstandsvorsitzender Oliver Bäte am 23. November 2015 im ZDF-Magazin "Frontal 21" 2 an, dass die Allianz keine Kohle-basierten Geschäftsmodelle mehr finanzieren wird. Die Allianz würde nicht mehr in Unternehmen investieren, wenn sie mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes durch den Abbau von Kohle oder mehr als 30 Prozent ihrer Energieerzeugung aus Kohle erzielen.