Neue EU-Energielabel-Verordnung tritt in Kraft Event
Timestamp
- time of event
- 2017-08-01
Definition
Die Hersteller von Elektro- und Haushaltsgeräten müssen sich auf ein neues System bei der Kennzeichnung des Energieverbrauchs einstellen. Zum 1. August 2017 tritt dazu die neue EU-Energielabel-Verordnung in Kraft. In einem ersten Schritt wird die Kennzeichnung von Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, TV-Geräten und für Beleuchtung überarbeitet. Die schrittweise Umstellung vom A+++-Label zum neuen A-G-Label für den Energieverbrauch soll wieder mehr Klarheit herstellen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die neue Kennzeichnung ab Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar. Die Werbung für Elektro- und Haushaltsgeräte ist ebenfalls von der neuen Verordnung betroffen: Künftig müssen Anbieter bei der Reklame stärker auf die Energieeffizienzklasse der Produkte hinweisen und das jeweilige Spektrum der Effizienzklassen nennen, in dem Produkte auf dem Markt angeboten werden dürfen. Für Waschmaschinen der jetzigen Effizienzklasse A+++ bedeutet dies ab sofort, dass zusätzlich das Spektrum A+++ bis A+ angegeben werden muss. Neu ist auch die Einrichtung einer Online-Produktdatenbank für alle gekennzeichneten Produkte. Damit lassen sich alle Geräte mit Energielabel leichter vergleichen. Sie soll ab 2019 eingerichtet sein. So können sich Kundinnen und Kunden bereits vor dem Kauf eines neuen Fernsehers oder Geschirrspülers für ein besonders energieeffizientes und umweltfreundliches Gerät entscheiden. Gleichzeitig soll mit der Datenbank auch die Marktüberwachung verbessert werden.