Bundestag verabschiedet neues Verpackungsgesetz Event
Timestamp
- time of event
- 2017-03-30
Definition
Am 30. März 2017 stimmte der Bundestag dem Verpackungsgesetz zu. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Die dualen Systeme müssen ab 2019 deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Diese gelten für alle Verpackungen, die bei dualen Systemen lizenziert sind. Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen steigt bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent. Die Recycling-Quoten bei Metallen, Papier und Glas steigen bis 2022 auf 90 Prozent an. Die Lizenzentgelte der dualen Systeme müssen sich zudem stärker an ökologischen Aspekten orientieren. Die Entsorgung von Verpackungsabfällen erfolgt nach wie vor im Wettbewerb. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die von den Produktverantwortlichen finanziert wird. Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle. Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Inwieweit Wertstofftonnen eingeführt werden, kann jeweils die Kommune mit den dualen Systemen entscheiden. Ebenfalls geregelt wird die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen. Das Gesetz verpflichtet den Einzelhandel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung. Außerdem gibt es eine appellative Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent, mit der das Ziel, Mehrweg weiter zu stärken, politisch deutlich gemacht wird. Das Gesetz bedarf als Einspruchsgesetz nicht der Zustimmung durch den Bundesrat.