Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2017 bis 2017 Auswahl aufheben

  1. Das arktisches Meereis erreichte am 7. März 2017 seine größte Ausdehnung. Dieses Maximum ist 2017 so gering wie noch nie seit Beginn der satellitengestützten Messungen vor 38 Jahren. Das teilte das US-amerikanische Datenzentrum für Schnee und Eis am 22. März 2017 mit. Demnach waren in der Arktis etwa 14,4 Millionen Quadratkilometer mit Eis bedeckt. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist das Eis um 100.000 Quadratkilometer geschrumpft. Das ist das dritte Jahr in Folge, in dem die Eisbedeckung geringer wird.

  2. Am 7. März 2017 wurde im Zoo von Thoiry westlich von Paris ein Breitmaulnashorn tot aufgefunden. Nach Medienberichten erschossen Wilderer den Nashornbullen und sägten eines der beiden Hörner ab, schafften es aber nicht das zweite zu entfernen. Sie flohen mit dem Haupthorn, das laut Ermittler einen Schwarzmarktwert zwischen 30.000 bis 40.000 Euro hat. Dem Zoo zufolge ist es das erste Mal, dass Diebe in einen Tierpark eindringen und ein Rhinozeros töten.

  3. Am 4. März 2017 rammte das britische Kreuzfahrtschiff "Caledonian Sky" der Reederei Noble Caledonia ein Korallenriff in der Meeresregion Raja Ampat im Osten Indonesiens. In der an der Grenze zwischen dem Indischen und dem Pazifischen Ozean gelegenen Region liegen hunderte kleine Inseln. Der Archipel gilt als eines der artenreichsten Ökosysteme der Welt. Das Unglück ereignete sich vor der Insel Kri, wo das Schiff mit 102 Passagieren und 79 Besatzungsmitgliedern auf einer Vogelbeobachtungstour war. Bei Niedrigwasser lief das Schiff auf das Riff auf. Erst nach mehreren Anläufen gelang es einem Schlepper das Schiff zu befreien. Meeresforscher der Universität von Papua begutachteten die Schäden und erklärten am 14. März 2017, 13.500 Quadratmeter des Riffs seien durch den Vorfall beschädigt worden. Laut dem Leiter des Forschungsteams, Ricado Tapilatu, könnte die Wiederherstellung des Riffs umgerechnet bis zu 15 Millionen Euro kosten.

  4. Vom 2. bis 7. März 2017 führte das Meinungsforschungsinstitut Kantar Emnid 1.000 Telefoninterviews in der Region bayerischer Spessart und Unterfranken zur Einrichtung eines Nationalparks Spessart durch. Befragt wurden Bewohner der Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg, Main-Spessart, Würzburg sowie den kreisfreien Städten Aschaffenburg und Würzburg. Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage stellten der BUND Naturschutz in Bayern, Greenpeace, der Landesbund für Vogelschutz und der WWF Deutschland am 14. März 2017 in München vor. Eine deutliche Mehrheit von 64 Prozent der Bewohner in der Region Bayerischer Spessart und Unterfranken befürworten demnach die Einrichtung eines Nationalparks. So sind 29 Prozent der Meinung, dass die Einrichtung eines Nationalparks in der Region „sehr gut“ wäre. 35 Prozent halten dies für „eher gut“. 29 Prozent halten einen Nationalpark für „eher schlecht“ (17 Prozent) oder „sehr schlecht“ (12 Prozent). Sechs Prozent der Befragten machten keine Angabe. Außerdem antworteten fast drei Viertel der Befragten, die dem Nationalpark ablehnend gegenüberstehen, dass sie eher zustimmen würden, wenn Zugang und Nutzung des Waldes für die Bevölkerung nicht eingeschränkt werden.

  5. Zur Information der Öffentlichkeit über Fragen des Natur- und Artenschutzes finanzierte das Bundesumweltministerium die Produktion einer Zeitschrift und gab Konzeption und Redaktion vollständig in die Hände freier und unabhängiger Journalisten. Das Produkt erschien in der Reihe "MehrWERT" mit einer Auflage von 25.000. Es entstand ein 68-seitiges, bebildertes Magazin. Es versammelt einige der namhaftesten und besten Umweltjournalisten Deutschlands. In Features, Interviews und Reportagen befassen sie sich mit dem Spannungsfeld zwischen Artenreichtum und Landwirtschaft, Energiewende und Naturschutz, Nutztierhaltung und Artenschutz. Dazu gibt das Heft jede Menge praktischer Tipps und hilfreiche Adressen.

  6. Im Mexikos entdeckten Wissenschaftler eine neue Spinnenart mit ungewöhnlich langen Beinen und einem vergleichsweise kleinen Körper. Sie ist etwa 23 Zentimeter im Durchmesser groß. Die Spinne wurde Califorctenus Cacachilensis getauft, weil sie im Nordwesten Mexikos auf der Halbinsel Baja California beheimatet ist und dort in Höhlen lebt. Sie ist einer brasilianischen Spinne ähnlich, die für ihr starkes Gift bekannt ist. Die mexikanische Art ist nach Angaben der Forscher nicht aggressiv und ihr Gift nicht tödlich für den Menschen.

  7. Am 1. März 2017 gab die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) die verifizierten Temperaturrekorde in der Antarktis bekannt. Für die Antarktis-Region gilt ab sofort der 30. Januar 1982 als Tag der höchsten Messung mit plus 19,8 Grad. Die Messung erfolgte an der Signy-Forschungsstation auf der Signy-Insel. Als niedrigste gemessene Temperatur in der Antarktis und auch weltweit gilt eine Messung vom 21. Juli 1983: minus 89,2 Grad an der russischen Forschungsstation Wostok.

  8. Die neunjährige Inderin Ridhima Pandey hat ihre Regierung verklagt. Weil die Administration nicht versuche, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu begrenzen, reichte die Tochter eines Umweltschützers aus dem nördlichen Bundesstaat Uttarakhand Klage gegen das Umweltministerium ein. Die Regierung hat zwar das Pariser Klimaschutzabkommen ratifiziert, sie unternehme aber nichts, wird in der 52-seitigen Klageschrift argumentiert. Die Klage soll vor dem National Green Tribunal, einem Gericht für Umweltangelegenheiten, verhandelt werden.

  9. Am 27. Februar 2017 demonstrierten Greenpeace-Aktivisten an einer Bohrplattform des Ölkonzerns Statoil. Sie protestierten vor der auslaufende Plattform im Fjord bei Tromsö in Kajaks und Schlauchbooten. Die Plattform soll bis zum Sommer in die äußere Barentssee fahren und dort an einer der weltweit nördlichsten Stellen nach Öl bohren. Erstmals seit mehr als 20 Jahren hat Norwegens Regierung im Sommer 2016 ein vollkommen neues Gebiet der norwegischen Barentssee für die Ölausbeutung geöffnet. Dreizehn Konzerne, darunter auch Dea Norge, Tochterfirma der Dea Deutsche Erdöl AG, sowie Chevron und Lukoil, haben sich Bohrrechte gesichert. Norwegens größte Ölfirma Statoil hat bereits angekündigt, im Sommer 2017 mit den Bohrungen zu starten. Die von Statoil hierfür gecharterte Bohrplattform Songa Enabler überwinterte in dem Fjord in der Nähe von Tromsö.

  10. Erstmals in Baden-Württemberg wurde eine Wand mit Moosen errichtet, um Schadstoffe aus der Luft zu filtern. Zwischen dem 20. Februar und dem 10. März 2017 wurde an der B14/Cannstatter Straße, unweit der Messstation Neckartor in der Landeshauptstadt Stuttgart eine rund 100 Meter lange und drei Meter hohe weiße Wand errichtet und mit Moosmatten behängt. Der Projektversuch ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Es soll getestet werden, inwiefern Moose Feinstaubpartikel aus der Atmosphäre entfernen können. Dies ist unter Laborbedingungen bereits erwiesen, allerdings noch nicht unter Realbedingungen. Ziel ist es, die Feinstaub-Belastung in diesem stark befahrenen Bereich zu reduzieren. Verwendet werden zwei Moos-Arten: das Hornzahnmoos (Ceratodon purpureus) und das Graue Zackenmützenmoos (Racomitrium canescens). Sie werden eigens für den Versuch gezüchtet. Um die Filterwirkung zu erkennen, hat das Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik der Universität Stuttgart zahlreiche Messpunkte errichtet. Neben Feinstaub wird auch die Konzentration von Stickstoffdioxid bestimmt. Damit soll die Luftschadstoff-Belastung an der Mooswand mit der Belastung an der Messstation Neckartor vergleichbar sein. Die Stadt investiert für diesen Pilotversuch 388.000 Euro. Zudem fördert das Verkehrsministerium Baden-Württemberg das Projekt mit 170.233 Euro. Die Studie ist ein Gemeinschaftsprojekt des Amts für Umweltschutz, des städtischen Tiefbauamts, des Instituts für Tragkonstruktionen und konstruktives Entwerfen und des Instituts für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik der Universität Stuttgart sowie des staatlichen Museums für Naturkunde Baden-Württemberg.

  11. Am 22. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett ein Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten. Die EU verbietet die Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung von 37 invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten. In Deutschland treten mindestens 24 dieser Arten wild lebend auf. Für weit verbreitete invasive Arten muss Deutschland nun nach der EU-Verordnung geeignete Managementmaßnahmen festlegen. Außerdem muss ein Aktionsplan erstellt werden, der Maßnahmen beschreibt, mit denen die nicht vorsätzliche Einschleppung und Ausbreitung invasiver Arten verhindert werden kann. Das Vorkommen invasiver Arten in der Umwelt muss zudem überwacht werden. Das Durchführungsgesetz legt außerdem fest, welche Behörden zuständig sind und auf welcher gesetzlichen Grundlage sie bei Verstößen gegen die EU-Verordnung eingreifen können. Weiterhin werden Regelungen geschaffen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der EU-Verordnung, etwa zu Forschungszwecken. Die neuen Regelungen werden im Artenschutzkapitel des Bundesnaturschutzgesetzes aufgenommen. Während der Aktionsplan durch den Bund erstellt werden soll, ist die Festlegung von Managementmaßnahmen Aufgabe der Länder. Für die Durchführung des Managements bei invasiven Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, wird auch eine ergänzende Regelung im Bundesjagdgesetz aufgenommen.

  12. Am 22. Februar 2017 teilte das Bundesamt für Naturschutz mit, dass die Eisente (Clangula hyemalis), die zum Seevogel des Jahres 2017 erklärt wurde, zunehmend in Bedrängnis gerät. Die Entenart überwintert in großen Zahlen in der Ostsee. Durchschnittlich wurden im deutschen Teil der Ostsee große Winterbestände von 350.000 Eisenten ermittelt. Das sind 22 Prozent des westsibirischen-nordeuropäischen Gesamtbestands. Untersuchungen zeigen jedoch, dass in den letzten Jahrzehnten der Bestand der Meeresenten immer weiter zurückgeht. Vergleiche zwischen den Jahren 1992/1993 und 2007 bis 2009 belegten einen Rückgang der westsibirischen-nordeuropäischen Population um 65 Prozent von 4,1 Millionen auf 1,5 Millionen Individuen. Dieser Trend hat sich in den letzten Jahren fortgesetzt. Derzeit ist nicht bekannt, ob hierfür vor allem ein zu geringer Bruterfolg oder eine zu hohe Sterblichkeit verantwortlich sind. In den Brutgebieten werden zum Beispiel Altvögel bejagt und Gelege und Küken fallen Räubern zum Opfer. Doch auch in den Rast- und Durchzugsgebieten der Ostsee lauern Gefahren: So halten sich viele Eisenten insbesondere in Flachwasserbereichen auf, in denen teilweise auch intensive Stellnetzfischerei betrieben wird. Da sich Eisenten tauchend ernähren, können sie sich in Stellnetzen verfangen und ertrinken. Darüber hinaus reagieren Eisenten sehr sensibel auf Störungen, zum Beispiel durch Schiffsverkehr. Auch in Windparkgebieten konnten Meidungseffekte beobachtet werden. Darüber hinaus führen Verölungen insbesondere nahe der Schifffahrtswege zu weiteren hohen Verlusten.

  13. Am 21. Februar 2017 beschloss der Ministerrat von Baden-Württemberg wichtige Maßnahmen für die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart. Die beschlossenen Maßnahmen basierten auf den Ergebnissen eines Gesamtwirkungsgutachtens, welches im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität untersucht hat. Ab 2018 gelten an „Feinstaubtagen“ vorübergehende Verkehrsbeschränkungen im Stuttgarter Talkessel und Feuerbach und Teilen von Zuffenhausen für alle Dieselkraftfahrzeuge, die nicht die aktuell strengste Abgasnorm Euro 6/VI erfüllen. Die geplante Fortschreibung des Luftreinhalteplans umfasst darüber hinaus auch Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, Rad- und Fußverkehrs, Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Förderung alternativer Antriebe für Kraftfahrzeuge sowie die Minderung weiterer Feinstaub PM10-Quellen. Auch Maßnahmen der intelligenten Verkehrssteuerung und innovative Mobilitätskonzepte, wie zum Beispiel Mobilitäts-Apps mit Echtzeit-Daten zu Straßenverkehrsinformationen, Parkplatzbelegungen und ÖPNV-Auskünften, werden von Land und Stadt Stuttgart im Rahmen der Luftreinhalteplanung intensiv verfolgt.

  14. Singapur teilte am 20. Februar 2017 mit, dass der Stadtstaat eine CO2-Steuer einführt. Sie soll ab 2019 gelten und pro Tonne des Treibhausgases zwischen zehn und 20 Singapur-Dollar betragen, umgerechnet sieben bis 14 Euro. Damit ist Singapur das erste Land in Südostasien mit einem CO2-Preis.

  15. Am 20. Februar 2017 beschlossen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam gegen Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht vorzugehen. Gemeinsam werden die EU-Staaten dafür sorgen, dass das Europäische Patentamt (EPA) die bestehenden Verbote schärfer auslegt und die Praxis der Patenterteilung ändert. Mit diesem Beschluss, der im Europäischen Rat für Wettbewerbsfähigkeit gefasst wurde, unterstützen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Positionen des Europäischen Parlamentes und der EU-Kommission unterstützen. Das EPA hatte in den letzten Jahren immer wieder Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung erteilt.

  16. In Nordosten Nordrhein-Westfalens wurde erneut ein einzelner Wolf in diesem Jahr nachgewiesen. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium bestätigte, dass in der Nähe von Lemgo (Kreis Lippe) am Dienstag, 21. Februar 2017, ein Wolf durch Fotoaufnahmen nachgewiesen wurde. Wie tags zuvor im benachbarten Bad Oeynhausen (Kreis Minden-Lübbecke) hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die Fotos zusammen mit der "Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf" geprüft und einen Wolf bestätigt. Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Nähe zu dem Nachweis eines einzelnen Wolfs bei Bad Oeynhausen am 20. Februar kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um ein und dasselbe Tier handelt. Am Beobachtungsort konnten vom zuständigen Wolfsberater keine weiteren Spuren gefunden werden. Es ist nach Angaben des LANUV wahrscheinlich, dass es sich um ein durchziehendes Einzeltier handelt. Eine dauerhafte Rückkehr des Wolfes nach NRW konnte bisher nicht bestätigt werden.

  17. Das Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und die Airbus Defence and Space GmbH haben am 17. Februar 2017 den Industrievertrag für die Konstruktions- und Bauphase des deutsch-französischen Klimasatelliten MERLIN (Methane Remote Sensing LIDAR Mission) geschlossen. Diese Kleinsatellitenmission soll ab 2021 die Methankonzentration in der Erdatmosphäre mit einer bislang unerreichten Genauigkeit messen und damit zur Ursachenforschung des Klimawandels beitragen. Der Vertrag wurde am Airbus-Standort in Ottobrunn unterzeichnet und umfasst den deutschen Beitrag der Mission, also die Entwicklung und den Bau des so genannten Methan-LIDAR (LIght Detection And Ranging), dem Messinstruments an Bord des MERLIN-Satelliten. Herzstück des Instruments ist ein Laser, der kurze Lichtpulse in zwei unterschiedlichen Wellenlängen aussenden kann und dadurch unabhängig vom Sonnenlicht die Methankonzentration auf allen Breitengraden sehr präzise misst. Das LIDAR-Instrument wird im Auftrag des DLR Raumfahrtmanagements mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Deutschland entwickelt und gebaut.

  18. Am 16. Februar 2017 verhandelte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof öffentlich über Luftreinhaltemaßnahmen und Diesel-Fahrverbote in München. Rechtliche Grundlage ist ein seit 2012 bestehendes, rechtskräftiges Urteil, das den Freistaat Bayern dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan München fortzuschreiben. Wegen der weitgehenden Untätigkeit von Freistaat und Landeshauptstadt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im November 2015 das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet und einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in München gestellt. Nach Medienberichten ließ der Vorsitzende Richter Rainer Schenk des Verwaltungsgerichtshofes in München erkennen, dass der Freistaat und die Stadt München bei der Umsetzung des Luftreinhalteplans tatsächlich im Verzug sind und Maßnahmen unter Einhaltung von Fristen schneller umsetzen müssen. Laut Schenk könne als Maßnahme zur Luftreinhaltung auch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge gehören, sofern das „rechtlich so abgesichert“ sei.

  19. Am 15. Februar 2017 richtete die Europäische Kommission ein letztes Mahnschreiben an Deutschland, weil es versäumt hat, die wiederholte Überschreitung der Grenzwerte für die Luftverschmutzung durch Stickstoffdioxid (NO 2) zu beenden. Die Europäische Kommission fordert Deutschland nachdrücklich auf, Maßnahmen in 28 Luftqualitätsgebiete, darunter Berlin, München, Hamburg und Köln zu treffen, um die Luftreinhaltung sicherzustellen und die Gesundheit der Menschen zu schützen.

  20. Am 15. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett eine Reform der Düngeverordnung. Mit der neuen Düngeverordnung sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert, die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 Kilogramm pro Hektar) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind.

  21. Am 15. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum Übereinkommen von Minamata, dem internationalen Vertrag zum Umgang mit Quecksilber. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kann Deutschland das Übereinkommen ratifizieren und Vertragspartei eines weiteren wichtigen Umweltabkommens werden. Das Minamata-Übereinkommen verbietet ab 2020 weltweit die Produktion und den Verkauf quecksilberhaltiger. Ferner soll die Verwendung des Schwermetalls in industriellen Prozessen eingeschränkt werden. Quecksilberabfälle dürfen nach dem Abkommen nur unter strengen Auflagen gelagert und entsorgt werden.

  22. Am 15. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf werden das UVP-Gesetz und andere Vorschriften an die neuen europäischen Standards angepasst. Die neue Richtlinie sieht unter anderem Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Künftig soll die Information der Öffentlichkeit verstärkt auf elektronischem Wege erfolgen. Hierfür sollen im Bund und bei den Ländern jeweils zentrale Internetportale eingerichtet werden. Damit erhalten die Bürgerinnen, Bürger und Umweltverbände direkten Zugang zu den UVP-Unterlagen über das Internet. Darüber hinaus sollen die UVP-Vorschriften insgesamt vereinfacht, klarer und anwenderfreundlicher ausgestaltet werden. Die Novelle wurde deshalb auch in das Programm der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung aufgenommen. Mit der Neufassung sollen zugleich bisherige Umgehungsmöglichkeiten durch die sogenannte "Salami-Taktik" beseitigt werden. Bislang konnten Investoren einer UVP-Pflicht entgehen, indem sie ein großes Vorhaben in mehrere kleine Vorhaben aufteilten, die nacheinander zugelassen wurden. Mit dem neuen Gesetz soll auch in solchen Fällen künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht sein.

  23. Der am 14. Februar vom Bundesumweltministerium veröffentlichte "Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung" ist eine Handlungsempfehlung für die Wasserversorgungsunternehmen und die Vollzugsbehörden. Der Leitfaden wurde von den zuständigen Behörden von Bund und Ländern zusammen mit Experten der Wasserverbände erarbeitet und soll den Behörden vor Ort eine Handreichung für eine harmonisierte Umsetzung der Vorgaben für die Überwachung der Radioaktivitätsparameter und Handlungsempfehlungen bei der Überschreitung von Parameterwerten im Trinkwasser sein.

  24. Mit der Veröffentlichung von Band 8 der "Roten Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands" legt das Bundesamt für Naturschutz am 13. Februar 2017 auch erstmals eine Gesamtartenliste für heimische Ständer- und Schlauchpilze vor. Die Informationen hatte die Deutsche Gesellschaft für Mykologie zusammengetragen. Die Großpilze gehören zu den beiden artenreichsten Gruppen der Echten Pilze, den Ständerpilzen und den Schlauchpilzen. Für 3.025 der in der Liste enthaltenen 6.120 Arten konnte die Gefährdungssituation aufgrund der vorhandenen Daten bewertet werden. Über 27 Prozent dieser Arten sind bestandsgefährdet. Weitere 728 Arten sind aufgrund ihrer extremen Seltenheit latent bedroht. Bei etwa der Hälfte der Pilzarten reichten die bisherigen Kenntnisse für eine Bewertung noch nicht aus. Großpilze werden so genannt, weil die sporenbildenden Strukturen bei ihnen eine gewisse Größe erreichen und somit auch ohne optische Hilfsmittel im Gelände gut erkennbar sind. In der letzten Fassung der Roten Listen 1996 wurden die Pilze noch unter den Pflanzen abgehandelt, entsprechend ihrer traditionellen systematischen Stellung. Ultrastrukturelle und molekulargenetische Untersuchungen haben in der jüngeren Vergangenheit aber die bisherigen Klassifikationssysteme der Pilze erheblich verändert.

  25. Am 11. Februar 2017 traten gesetzliche Regelungen zum Fracking in Kraft. Sie sehen weitreichende Verbote und Einschränkungen für die Anwendung der Frackingtechnologie in Deutschland vor. Sogenanntes unkonventionelles Fracking wird generell verboten. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken können die Bundesländer bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen zulassen, um bestehende Kenntnislücken zu schließen. Dafür sind strenge Bedingungen vorgesehen. Konventionelle Fracking-Vorhaben, die in Deutschland seit den 1960er Jahren in anderen Gesteinsarten vorgenommen werden, können zukünftig nur noch nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit realisiert werden.

  26. Ab dem 1. Juni 2017 muss der Handel bei einem Verstoß gegen seine Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Der Bundesrat stimmte am 10. Februar 2017 einer entsprechenden Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zu. Der Bußgeldtatbestand ermöglicht es den zuständigen Länderbehörden, zukünftig effektiver gegen Händler vorzugehen, die Verbrauchern und Verbraucherinnen die Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte erschweren oder verweigern – sowohl im stationären als auch im Onlinehandel.

  27. Innerhalb von zehn Jahren ist die Verschmutzung an einem Messpunkt in der arktischen Tiefsee um mehr als das 20-fache gestiegen. Dies ergab eine Studie des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI), die im Februar 2017 in der Fachzeitschrift Deep-Sea Research I veröffentlicht wurde. Seit 2002 dokumentieren AWI-Wissenschaftler den Müll an zwei Messpunkten im sogenannten AWI-Hausgarten. Dabei handelt es sich um ein Tiefsee-Observatorium, das aus 21 Messstationen in der Framstraße zwischen Grönland und Spitzbergen besteht. Die Wissenschaftler haben an den beiden Messpunkten den Meeresgrund in einer Tiefe von 2500 Metern beobachtet. Dafür nutzten sie das ferngesteuerte Kamera-System OFOS (Ocean Floor Observation System). Seit Beginn der Messung haben sie auf insgesamt 7058 Fotos 89 Müllteile entdeckt. Da sie mit den Kameras nur ein relativ kleines Gebiet beobachten können, haben die Wissenschaftler die Mülldichte auf eine größere Fläche hochgerechnet. So kommen sie in dem Untersuchungszeitraum von 2002 bis 2014 auf einen Durchschnittswert von 3485 Müllteilen pro Quadratkilometer. Unter den fotografierten Müllteilen konnten vor allem Plastik und Glas ausmacht werden. Glas driftet nicht über größere Distanzen, sondern sinkt sofort an Ort und Stelle auf den Meeresgrund. Die Messreihe zeigt entsprechend, dass die Mülldichte in der arktischen Tiefsee mit der Intensivität der Schifffahrt in der Region zunimmt. Über die genaue Herkunft des Plastikmülls lässt sich dagegen kaum etwas sagen. Denn meist hat das Plastik schon eine weite Reise hinter sich, bevor es den tiefen Meeresgrund erreicht.

  28. Am 8. Februar 2017 legte die Bundesregierung die Grundlagen für einen umfassenderen Schutz der Natur in Nord- und Ostsee sowie für die beschleunigte Errichtung eines Biotopverbunds an Land. Eine entsprechende Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes beschloss das Kabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums. Mit der Novelle wird im Bundesnaturschutzgesetz eine Ermächtigungsgrundlage dafür geschaffen, gefährdete Arten in den Meeresgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone durch Rechtsverordnungen unter Schutz zu stellen. Ein zweiter Schwerpunkt ist der Aufbau eines bundesweiten Biotopverbundes an Land, der zehn Prozent der Fläche eines jeden Landes umfasst. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Bundesländer, diesen Biotopverbund bis 2027 zu schaffen. Ein dritter Schwerpunkt ist die Aufnahme von Höhlen und naturnahen Stollen in die Liste der geschützten Biotope, um zum Beispiel die Lebensräume von Fledermäusen, Schmetterlingen, Spinnen und anderen Insekten zu erhalten. Im Artenschutzrecht sieht der Gesetzentwurf zudem vor, die Vorschriften zur Zulassung von Straßenbauvorhaben, Planungen von Baugebieten oder energiewirtschaftlichen Anlagen an die höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen.

  29. Am 8. Februar 2017 gab das Fisheries Department von Belize die Entdeckung einer bisher unbekannten Hai-Art in Belize bekannt. Lange ging die Forschung davon aus, dass alle Schaufelnasen-Hammerhaie eine gemeinsame Art darstellen. Wissenschaftler der Florida International University untersuchten in Zusammenarbeit mit dem Fisheries Department von Belize die Schaufelnasen-Hammerhaie vor der Küste des zentralamerikanischen Landes. DNA-Proben der Tiere zeigen große genetische Unterschiede zu anderen Schaufelnasen-Hammerhaien auf, wie die Universität in Florida am 2. Februar 2017 mitteilte.

  30. Am 8. Februar 2017 starteten Umwelt- und Bewegungsorganisationen aus 13 EU-Ländern eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) zum Verbot des Pestizids Glyphosat. Bis Ende Juni wollen sie mehr als eine Million Unterschriften sammeln. Danach entscheiden EU-Kommission und Mitgliedstaaten über die erneute Zulassung des Pestizids. In Deutschland wird die Initiative vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der Bürgerbewegung Campact, dem Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN Germany), dem Umweltinstitut München und WeMove.EU getragen.

  31. Das Bundesumweltministerium (BMUB) fördert in Schleswig-Holstein eine Teststrecke für Elektro-Lkw. Mit rund 14 Millionen Euro fördert das BMUB das Pilotprojekt auf einem etwa sechs Kilometer langen Teilstück der Autobahn 1 in beiden Richtungen zwischen Reinfeld und Lübeck. Jochen Flasbarth, Staatssekretär im BMUB, überreichte den Förderbescheid am 3. Februar 2017 in Reinfeld (Kreis Stormarn) an Ministerpräsident Torsten Albig. Der emissionsarme Elektro-Lkw habe einen Wirkungsgrad von circa 80 Prozent und ist damit ungefähr doppelt so effizient wie ein herkömmlicher Lkw. Güterverkehr, Mobilität und Umwelt könnten so zukünftig besser vereinbart werden. Bei der neuen Technik reiche es dabei aus, einzelne Abschnitte der Autobahn zu elektrifizieren, zwischen denen dann mit Strom aus dem Akku gefahren werden könne. Das Wirtschaftsministerium in Kiel als Projektantragsteller kooperiert bei diesem Pilotprojekt mit dem Forschungs- und Entwicklungszentrum der Fachhochschule Kiel. Dort wird der "E-Highway" geplant.

  32. Der Global Nature Fund (GNF) ernennt den Tanganjikasee zum „Bedrohten See des Jahres 2017“. Sedimentation, Verschmutzung und Übernutzung bedrohen den zweitgrößten See Afrikas, der von Burundi, der Demokratischen Republik Kongo, Tansania und Sambia umgeben ist. Mit einem Volumen von 17 % des weltweit verfügbaren Trinkwassers ist der Tanganjikasee von globaler Bedeutung und eine Lebensquelle für mehrere Millionen Menschen. Am Welttag der Feuchtgebiete weist der GNF auf die Bedeutung von Seen und Feuchtgebieten weltweit hin. Zusammen mit der burundischen Living Lakes-Partnerorganisation Biraturaba ruft der GNF zur Umsetzung von nachhaltigen Maßnahmen auf, um den Tanganjikasee zu schützen.

  33. Das Bundeskabinett beschloss am 1. Februar 2017 auf Vorschlag des Verkehrsministeriums und des Umweltministeriums das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland". Ziel ist es, verstärkt in die Renaturierung von Bundeswasserstraßen zu investieren und damit neue Akzente in Natur- und Gewässerschutz, Hochwasservorsorge sowie Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung zu setzen. Das Bundesprogramm bietet für jene Wasserstraßen eine Zukunftsperspektive, die nicht mehr für den Güterverkehr benötigt werden: sogenannten Nebenwasserstraßen mit einer Länge von circa 2800 Kilometern. Auch im verkehrlich intensiv genutzten Kernnetz der Bundeswasserstraßen werden Renaturierungsmaßnahmen für den Aufbau eines bundesweiten Biotopverbunds durchgeführt. Zur Umsetzung des Bundesprogramms werden ein Zeitraum von 30 Jahren und ein jährlicher Investitionsbedarf von 50 Millionen Euro angesetzt. Gemeinsam mit den Akteuren vor Ort werden regionale Entwicklungskonzepte erarbeitet.

  34. Auch 2016 war die Luft in deutschen Städten zu stark mit Stickstoffdioxid belastet. Das zeigt die Auswertung der vorläufigen Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes vom 31. Januar 2017. An gut 57 Prozent der verkehrsnahen Messstationen wurde der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresmittel überschritten. Seit 2010 zeigt sich ein nur leicht abnehmender Trend. Beim Feinstaub sind dagegen deutliche Fortschritte zu verzeichnen: 2016 ist das Jahr mit den niedrigsten Belastungen seit 2000. Auch die Ozonkonzentrationen waren im Vergleich zu den letzten 20 Jahren eher niedrig. Für Ozon und Feinstaub werden aber weiter die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Werte deutlich überschritten; diese sind wesentlich strenger als die geltenden EU-Grenzwerte.

  35. Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von Greenpeace antworten 61 Prozent der Befragten mit Ja die Frage: „Sind Sie der Meinung, dass Dieselfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß im Straßenbetrieb nicht mehr in Stadtteilen mit besonders schlechter Luftqualität fahren sollten?“ Emnid hat zwischen dem 31. Januar und 8. Februar2017 3041 Menschen befragt.

  36. Die Ölkonzerne Total und BP planen einem Bericht des Greenpeace-Portal Energydesk vom 30. Januar 2017 zufolge Erdölbohrungen in der Nähe eines Korallenriff, das vor der Küste Südamerikas, zwischen Französisch-Guayana und dem brasilianischen Bundesstaat Maranhão, liegt. Die Unternehmen verfügen zusammen über fünf Genehmigungen für Tiefwasser-Erkundungen im Atlantik nördlich der Mündung des Amazonas. Die Bohrarbeiten sollen 2017 beginnen, sobald die entsprechenden Umweltverträglichkeits­prüfungen durch die Regierung Brasiliens abgeschlossen sind. Vermutet werden in dem Gebiet Reserven von 14 Milliarden Barrel Öl. Eine der Tiefwasser-Bohrung soll nur acht Kilometer vom Amazonasriff entfernt stattfinden, dessen Existenz seit der genauen Beschreibung im Jahr 2016 als eine der größten Überraschungen in der Meeresforschung gilt. Wissenschaftler befürchten, dass die Ölbohrungen bzw. die Folgen einer Ölverschmutzung drastische Auswirkungen auf das knapp 1.000 Kilometer lange Riff haben könnten.

  37. Die Bundesnetzagentur gab am 30. Januar 2017 die Bedingungen der ersten Ausschreibung für die Netzanbindung und Vergütung von Offshore-Windparks nach dem geänderten Windenergie-auf-See-Gesetz bekannt. Ausgeschrieben sind insgesamt 1.550 Megawatt Offshore-Kapazität, die ab 2020 in Betrieb gehen müssen. Maximal dürfen die Bewerber für den Strom zwölf Cent pro Kilowattstunde verlangen. Den Zuschlag erhalten diejenigen mit den niedrigsten Gebotswerten.

  38. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace Brasilien konnte erstmals Unterwasseraufnahmen des 9500 Quadratkilometer großen Korallenriff im Mündungsgebiet des Amazonas im Atlantik machen. Die Aufnahmen zeigen eine einzigartige Welt von von Schwämmen, Hart- und Weichkorallen, Rotalgen und Millionen von Fischen. Ein Team von Experten, darunter mehrere Ozeanographen, die die Entdeckung des Riffs im 2017 bekannt gegeben haben, sind mit dem Greenpeace-Schiff "Esperanza" auf Expedition, um das gigantische Ökosystem, das vom Französisch Guyana bis zum brasilianischen Bundesstaat Maranhão reicht, zu dokumentieren.

  39. Cybutryn, besser bekannt unter dem Handelsnamen Irgarol®, ist ab dem 27. Januar 2017 nicht mehr als Wirkstoff in Antifouling-Produkten zulässig. Dies hat die EU-Kommission bereits am 27. Januar 2016 beschlossen. Antifouling-Wirkstoffe sollen Aufwuchs (Fouling) durch Einzeller, Algen und kleine Tiere – wie Seepocken oder Muscheln – auf Schiffsrümpfen verhindern, indem sich die Wirkstoffe langsam aus der Farbe lösen und ins umliegende Wasser gelangen. Dort schaden sie auch den lokalen Ökosystemen, zu denen Wasserpflanzen, Ruderfußkrebse und Algen gehören. Wenn im Frühjahr frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden, gelangen auf diesem Weg besonders viele Biozide in die Gewässer. Mit Cybutryn wird zum ersten Mal ein Wirkstoff der Produktart Antifouling aufgrund von unannehmbaren Umweltrisiken nicht genehmigt. Restmengen von Antifouling-Produkten mit Cybutryn müssen bis zum Stichtag – 27. Januar 2017 – entsorgt werden.