Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2014 bis 2014 Auswahl aufheben

  1. Ein internationales Forscherteam um den Potsdamer Wissenschaftler Dr. Markus Rex hat ein bisher unbekanntes Atmosphären-Phänomen über der Südsee entdeckt. In einer Schicht, die durch ihre chemische Zusammensetzung den Transport der meisten natürlichen und menschgemachten Stoffe in die Stratosphäre verhindert, befindet sich über dem tropischen Westpazifik ein natürliches, unsichtbares Loch von mehreren tausend Kilometern Ausdehnung. Wie in einem riesigen Fahrstuhl gelangen in dieser Region viele chemische Verbindungen aus bodennahen Luftschichten ungefiltert durch die so genannte „Waschmittelschicht“ der Atmosphäre. Von Wissenschaftlern wird sie als „OH-Schicht“ bezeichnet. Das neu entdeckte Phänomen über der Südsee verstärkt den Ozonabbau in den Polarregionen und könnte – auch wegen der steigenden Luftverschmutzung in Südostasien - das künftige Klima der Erde erheblich beeinflussen.

  2. Die Mitgliedsverbände des Europäischen Umweltschutzverbandes BirdLife NGO DOPPS (Slowenien) und NABU (Deutschland) reichten am 3. April 2014 Beschwerden gegen ihre Regierungen wegen Artenschutzverletzungen bei der Europäischen Kommission eingereicht. Durch den Umbau von Graslandschaften zu Maisfeldern und den Ausbau der Biogasproduktion schwinden die Lebensräume vieler Vogelarten. Sogar in Natura-2000-Schutzgebieten ist der Bestand von beispielsweise Bekassinen und Kiebitzen rückläufig.

  3. Am 2. April 2014 stimmte das EU-Parlament dem Vorschlag der Kommission zur Verringerung des Geräuschpegels von Fahrzeugen zu. Die Grenzwerte für Lärm werden schrittweise um 4 dB (A) für Pkw, Lieferwagen und Busse sowie um 3 dB (A) für Lastwagen gesenkt. Durch diese Maßnahmen soll die Belästigung durch Fahrzeuglärm zusammengenommen um etwa 25 % verringert. Die Grenzwerte werden in 3 Schritten verschärft: Der erste Schritt erfolgt zwei Jahre nach der Veröffentlichung der endgültigen Annahme des vorgelegten Vorschlags. Der zweite Schritt folgt in 5-7 Jahren und der dritte in 10-12 Jahren.

  4. Am 26. Mai 2014 teilte die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) in Genf mit, dass die Konzentration von Kohlendioxid (CO2) in der Atmosphäre ein neues Rekordniveau erreicht hat. Erstmals wurde in der nördlichen Hemisphäre im April 2014 die Grenze von 400 parts per million (ppm) übertroffen. Die Organisation erklärte, dass die Überschreitung dieser Schwelle symbolische und wissenschaftliche Bedeutung habe. Es handele sich um einen weiteren Beweis dafür, dass die Verbrennung fossiler Energien und weitere vom Menschen ausgelöste Emissionen für den steigenden Ausstoß klimaschädlicher Gase verantwortlich sind. Das Ergebnis aller Messstationen der WMO auf der nördlichen Hemisphäre hat diesen Rekordwert für die CO2-Konzetration ergeben. An sämtlichen Einzelstationen sei ein Wert von über 400 ppm CO2 gemessen worden. Im Frühling sei die Konzentration saisonal bedingt sowieso besonders hoch. Während die Werte im Frühling die 400 ppm-Marke nun bereits überschritten haben, wird dies auf Jahressicht erst 2015 oder 2016 erwartet.

  5. Die Naturschutzorganisation WWF Deutschland forderte am 1. April 2014 in einer Pressemitteilung die Bundesländer auf, bei den zuständigen Landeskriminalämtern Spezialeinheiten für Umweltkriminalität einzurichten. Anlass war der erneute illegale Abschuss eines geschützten und bedrohten Wildtieres. Am 28. März 2014 wurde ein Wolfsrüde in der sächsischen Lausitz im Landkreis Görlitz tot aufgefunden. Der Rüde gehörte zum sogenannten Daubitzer-Rudel. Wölfe sind nach EU-Recht und Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art. Ihre unerlaubte Tötung stellt eine Straftat dar. Deutschland habe, so die WWF-Kritik, bei der Verfolgung von Naturschutzkriminalität großen Nachholbedarf.

  6. Mindestens acht Kilogramm Abfall muss jedes Mitglied einer Expedition auf den Mount Everest beim Abstieg zurückbringen - neben seinem eigenen Müll, sagte ein Beamter im nepalesischen Tourismusministerium, Madhusudan Burlakoti, am 3. März 2014 in Kathmandu. Die neue Regelung gilt für alle Bergsteiger, die ab 1. April 2014 höher als bis zum Basislager des Everest steigen.

  7. Am 1. April 2014 wurden an den Küsten von Usedom und Rügen Ölklumpen angeschwemmt. Das Öl hatte auf Rügen einen 15 Kilometer langen und auf Usedom einen zehn Kilometer langen Küstenabschnitt in unterschiedlichem Ausmaß verschmutzt. Offenbar hat ein Schiff das Öl verloren oder illegal auf hoher See entsorgt. Nach Auswertung eines Driftmodells war der Verursacher unterwegs auf der Route von oder zum Hafen Swinemünde in Polen. Bis zum 10. April 2014 hatten Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks, der Freiwilligen Feuerwehren und der Gemeinden insgesamt rund 450m³ Öl-Sand/Öl-Seegrasgemisch aufgenommen.

  8. Am 31. März 2014 veröffentlichte der Weltklimarat im japanischen Yokohama den zweiten Teil seines fünften Weltklimaberichts: „Climate change 2014: Impacts, Adaptation, and Vulnerability“. Im Fokus dieses zweiten Teilberichts stehen die Folgen des Klimawandels für die Ökosysteme unserer Erde, sowie die Anpassungsmöglichkeiten für Mensch, Tiere und Pflanzen.

  9. Am 31. März 2014 verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag im Fall Australien gegen Japan sein verbindliche Urteil, dass das japanische Walfangprogramm JARPA II in der Antarktis nicht für wissenschaftliche Zwecke stattfindet und ordnete an, dass alle Genehmigungen, die für JARPA II erteilt wurden, aufgehoben werden.

  10. Zwei frühere Vorstandsvorsitzende des größten italienischen Stromkonzerns Enel wurden am 31. März 2014 von einem italienischen Gericht zu drei Jahren Haft verurteilt, weil sie als hauptverantwortlich für die massive Umweltverschmutzung durch das Kraftwerk Porto Tolle in der Po-Ebene befunden wurden. Das Kraftwerk wurde jahrelang mit hoch schwefelhaltigem Öl befeuert. Das Gericht wirft Enel vorsätzliche Umweltverseuchung vor, verursacht durch einen weit über den Grenzwerten liegenden Ausstoß von Schwefeldioxid und Feinstaub.

  11. Dem Natur- und Tierfilmer Jan Haft wurde am 28. März 2014 in Hamburg den mit 10.000 Euro dotierten Deutschen Biodiversitätspreis 2014 der Heinz Sielmann Stiftung verliehen. Mit der Verleihung des Deutschen Biodiversitätspreises an den Natur-und Tierfilmer Jan Haft würdigt die Heinz Sielmann Stiftung dessen herausra­gende Leistungen, die er zum Verständnis der existenziellen Notwendigkeit von Biodiversität beiträgt.

  12. Erstmalig wurde zur Erfüllung von zwei europäischen Richtlinien (FFH‐ und Vogelschutz‐RL) eine umfassende, bundeseinheitliche Inventarisierung von Arten und Lebensräumen mit europaweiter Bedeutung vorgenommen. Da diese Arten repräsentativ für Deutschland sind bzw. die Lebensräume weite Flächen Deutschlands abdecken, liegt damit auch eine Bewertung für wesentliche Bestandteile unserer biologischen Vielfalt vor. Insgesamt ist bei 25% der Arten der von der EU geforderte günstige Erhaltungszustand erreicht, 29% zeigen einen schlechten und 31 % einen unzureichenden Erhaltungszustand (s. Abb. 2). Bei den Lebensräumen sind 28 % in einem günstigen, 39 % in einen unzureichenden und 31% in einem schlechten Zustand. Dabei ist der Status in den Alpen überwiegend günstig, in Nordwestdeutschland mit seiner dichten Besiedlung und seinen landwirtschaftlich oft gut nutzbaren ebenen Flächen (Börden) ist die Situation am ungünstigsten. Besonders ungünstig ist der Zustand bei Amphibien, Wanderfischen, Schmetterlingen, Moosen sowie Meeren und Küsten, Heiden, Süßwasserlebensräumen, Mooren und allen Grünland-Lebensräumen. Den Bericht stellten Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zusammen mit der Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr. Beate Jessel, am 26. März in Berlin vor.

  13. Am 24. März 2014 verhängte der EU-Fischereirat ein Einfuhrverbot für Fischereiprodukte aus Belize, Kambodscha und Guinea. Die Länder halten sich nicht an Regeln gegen illegale und unregulierte Fischerei. EU-Schiffe dürfen nun nicht mehr in den Gewässern dieser Länder fischen und EU-Staaten keine Fischereiprodukte aus den Ländern einführen.

  14. Auf der Wiener Tagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit haben die Vertragsstaaten zur Vermeidung von Freisetzungen von Radioaktivität als Folge von Unfällen beschlossen, technische Sicherheitsziele in dem Übereinkommen zu verankern. Diese können bei den bestehenden Atomkraftwerken Nachrüstungen erforderlich machen. Der von der Schweiz vorgelegte Vorschlag wurde mit 42 Zustimmungen bei 14 Enthaltungen und nur zwei Gegenstimmen von der am Freitag zu Ende gegangenen Wiener Konferenz verabschiedet. Bei der Konferenz, die fast zwei Wochen dauerte, handelt es sich um die sechste Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit. Die genauen Formulierungen für die technischen Sicherheitsziele sollen auf einer diplomatischen Konferenz 2015 verhandelt werden.

  15. Das mexikanische Außenministerium teilte am 23. März 2014 mit, dass Mexiko den Río Colorado in drei Etappen mit insgesamt rund 130 Millionen Kubikmeter Wasser aus dem Stausee Morelos flutet. Bei dem Projekt arbeitet Mexiko eng mit den USA zusammen, auf deren Gebiet sich der grösste Teil des Flusslaufs des Río Colorado befindet. "Das ist ein wichtiger Schritt für den Schutz des einzigartigen Ökosystems am Rio Colorado und seinem Delta", sagte Juan Bezaury von der Umweltschutzorganisation The Nature Conservancy. Wegen des Baus von Staustufen und der Verdunstung während der Trockenzeit führt der Fluss immer weniger Wasser. Darunter leiden Fauna und Flora in der Region. Es ist das erste Mal, dass in Mexiko der Río Colorado aus Umweltschutzgründen geflutet wird.

  16. Wenige Monate vor der geplanten Inbetriebnahme des umstrittenen Steinkohlekraftwerks Hamburg-Moorburg beantragte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am 21. März 2014 einen Stopp der Kühlwassernutzung im Probebetrieb vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hatte bereits im Januar 2013 die Durchlaufkühlung mit Wasser aus der Süderelbe untersagt. Da Vattenfall und die Hamburger Umweltbehörde gegen dieses Urteil Revision einlegten, ist das Urteil jedoch formal nicht rechtskräftig. Auch die EU-Kommission hat nach einer Beschwerde des BUND Hamburg aus dem Jahr 2010 ein offiziellen Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.

  17. In einer am 21. März 2014 veröffentlichten Kurzanalyse, betrachten die Naturschutzverbände BUND und NABU die Anstrengungen von 13 Bundesländern (ausgenommen die Stadtstaaten) zum Erhalt der Artenvielfalt. Dazu wurden Maßnahmen und Entwicklungen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland ausgewertet. Die drei Länder Brandenburg, Hessen und das Saarland schneiden mit der Ampelfarbe Gelb zwar nicht gut, im Vergleich jedoch noch am besten ab. Die Ampeln der restlichen Bundesländer zeigen Rot. Die Länder setzten beschlossene Schutzmaßnahmen nur unzureichend um und stellten für den Artenschutz zu wenig Geld bereit, kritisierten die beiden Verbände. Vor allem versagten sie beim Schutz von naturbelassenen Wäldern und bei der Einrichtung neuer, streng geschützter Wildnisgebiete.

  18. Die Projektgruppe EJOLT stellte am 19. März 2014 in Brüssel ihren Atlas des Umweltrechts vor. Der Internet-Atlas informiert über mehr als 1000 umweltrechtliche Konflikte weltweit. Jeder Konflikt ist in einer Weltkarte durch einen Punkt dargestellt und mit Informationen über den jeweiligen Konflikt verknüpft. In Deutschland sind auf der Karte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung 11 Konflikte verzeichnet.

  19. Im Vorfeld eines EU-Energiegipfels demonstrierten am 18. März 2014 mehr als 60 Greenpeace-Aktivisten aus 14 Ländern am französischen AKW Fessenheim gegen die Energiepolitik in Europa. Den Aktivisten gelang es die Hochsicherheitszone des Kernkraftwerks Fessenheim zu durchdringen. Kletterer am Reaktor 1 entrollten ein Banner mit der Botschaft „Stop Risking Europe“. Nach sechs Stunden wurde der Protest von der Polizei beendet, 57 Aktivisten wurden in Gewahrsam genommen.

  20. Am 17. März 2014 erteilte die französische Regierung zum ersten Mal seit 1997 wegen starker Luftverschmutzung im Großraum Paris Fahrverbote. Bis 24 Uhr waren davon alle Autos, Lastwagen und Motorräder mit gerader Endzahl auf dem Kennzeichen betroffen. Nach Regierungsangabe hatte sich die Luftverschmutzung durch die Maßnahme verringert, dass der ursprünglich geplante zweite Tag - mit Fahrerlaubnis nur für Autos mit geraden Zahlen auf den Kennzeichen -abgesagt wurde.

  21. Am 17. März 2014 fand zum ersten Mal eine angepasste Versteigerung auf der entsprechenden EU-Versteigerungsplattform statt. Die Versteigerungsmenge des Jahres 2014 im europäischen Emissionshandel wird ab sofort um insgesamt 400 Millionen Zertifikate verringert.

  22. Das britische Ölunternehmen BP darf mit den USA drei Jahre nach der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko wieder Geschäfte machen. Darauf verständigten sich die US-Umweltbehörde EPA und der Konzern am 13. März 2014. Die Vereinbarung gilt ab sofort und zunächst für fünf Jahre.

  23. Die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten am 12. März 2014 in Straßburg der im Trilog erzielten Einigung zur Revision der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu (528/135 bei 15 Enthaltungen). Die Revision umfasst Verbesserungen auf europäischer Ebene. Die neuen UVP-Regeln sehen keine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für Schiefergasprojekte das sogenannte Fracking vor.

  24. Ein italienisches Gericht ordnete die Schlißung eines Kohlekraftwerk in Ligurien an, dessen Emissionen für den Tod von 442 Menschen verantwortlich gemacht werden. Die Richterin erklärte in ihrem Urteil, die Betreiber des Kraftwerkes hätten Vorschriften zur Luftreinhaltung nicht eingehalten und unzuverlässige Angaben über den Schadstoffausstoss des Kraftwerkes gemacht. Damit hätten sie eine Umweltkatastrophe und fahrlässige Tötung in mehreren Fällen zu verantworten. Am 11. März vollstreckte die Polizei das Urteil der Richterin und das 330-Megawatt-Kohlekraftwerk wurde heruntergefahren.

  25. Zum ersten Mal wurde eine Rote Liste der wandernden Vogelarten in Deutschland erarbeitet und vom Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 10. März 2014 vorgestellt. Der Gefährdungsgrad einer Art wurde aus ihrer Häufigkeit und ihren Bestandsveränderungen ermittelt. Insgesamt wurde fast ein Viertel aller Arten als bestandsgefährdet eingestuft, darunter Kornweihe, Rotschenkel, Kuckuck und Ortolan. Weitere 10 Prozent stehen auf der Vorwarnliste. Die Bestände dieser Arten gehen bereits merklich zurück. Zu ihnen zählen Kiebitz, Turteltaube und Trauerschnäpper. Nach Ansicht der Autoren der Roten Liste hat Deutschland eine wichtige Funktion als Drehscheibe des Vogelzugs. Das Wattenmeer etwa gilt als das wichtigste Rastgebiet für Watvögel auf dem Weg von Sibirien nach Westafrika und die norddeutsche Tiefebene als wichtigstes Winterquartier arktischer Wildgansarten. 80 Prozent des nordeuropäischen Bestands der Brandgans versammelt sich im Sommer zur Mauser auf Sandbänken vor der Elbmündung. Ein Viertel des global bedrohten Weltbestands der Samtente überwintert in der deutschen Ostsee, wo die Art durch Beifang in Fischernetzen gefährdet ist. Jeder fünfte Sterntaucher überwintert in deutschen Nordseegewässern, wo sein Lebensraum durch Windenergieanlagen eingeschränkt wird. Ein Großteil des Weltbestands der bedrohten Waldsaatgans überwintert in Ostdeutschland und leidet dort unter der Jagd auf ähnliche Verwandte. Die Rote Liste wurde durch ein vom Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV), dem Zusammenschluss deutscher Vogelschutzverbände, -behörden und wissenschaftlichen Institute, eingesetztes Fachgremium erarbeitet. Sie bildet den neuen Fachstandard für die Bewertung der Gefährdung von Vogelarten bei Projekten und Planungen in Deutschland außerhalb der Brutzeit und ergänzt damit die Rote Liste der Brutvögel.

  26. Am 10. März 2014 sprach sich der EU-Umweltausschuss dafür aus, den Verbrauch von Plastiktüten in Europa bis 2019 um 80 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, soll es künftig eine verpflichtende Abgabe auf Einwegtüten geben. EU-Mitgliedsstaaten sollen außerdem die Möglichkeiten bekommen, verschiedene Arten von Plastiktüten komplett zu verbieten.

  27. Britische Wissenschaftler der University of East Anglia entdeckten vier neue Fluorchlorkohlenwasserstoffverbindungen (FCKW) in der Atmosphäre. Sie berichten in der Ausgabe der Nature Geoscience vom 9. März 2014, dass sich 74.000 Tonnen von FCKW-112, -112a, -113a und H-FCKW-133a in der Stratosphäre angesammelt haben. Die Wissenschaftler haben aktuelle Luftproben mit solchen aus dem Polarschnee in Grönland, die hundert Jahre zurückreichen, und Luftproben aus Tasmanien zwischen 1978 und 2012 verglichen. Nach den Messungen sind die vier neuen Gase erst kürzlich in die Atmosphäre gelangt, zwei seit den 1970er Jahren, zwei häufen sich derzeit signifikant an, besonders das FCKW-113a. Für alle bekannten FCKWs wurden seit Einführung der Beschränkungen in den 1990er Jahren keine solchen Anstiege beobachtet.

  28. Parallel zur Veröffentlichung einer internationalen Studie zur Reaktorsicherheit in Europa haben Greenpeace-Aktivisten am 5. März 2014 in sechs europäischen Ländern gegen die Gefahr alternder Atomreaktoren in Europa protestiert.

  29. Vom Anstieg des Meeresspiegels sind nicht nur Siedlungsräume großer Teile der Weltbevölkerung an den Küsten betroffen, sondern auch zahlreiche Stätten des UNESCO Weltkulturerbes. Das zeigt eine Studie von Ben Marzeion von der Universität Innsbruck und Anders Levermann vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, die am 5. März 2014 in der Fachzeitschrift Environmental Research Letters veröffentlicht wurde. Insgesamt umfasst die UNESCO-Liste des Welterbes über 700 Kulturdenkmäler. Nimmt die globale Durchschnittstemperatur auf der Erde um ein Grad Celsius zu, sind weltweit bereits 40 Kulturstätten unmittelbar vom Wasser bedroht, zeigt die Studie. Steigt die Temperatur um drei Grad, dann ist rund ein Fünftel des Weltkulturerbes langfristig gefährdet.

  30. Am 27. Februar 2014 veröffentlichten die US-amerikanische National Acadamy of Sciences (NAS) und die britische Royal Society eine Broschüre, die grundlegende Mechanismen und Risiken des Klimawandels allgemeinverständlich erklärt. Es bestehe kein Zweifel mehr, heißt es darin, dass der Klimawandel existiere und menschengemacht sei.

  31. Am 26. Februar 2014 hat Chiles Regierung vor der chilenischen Küste das 87.500 Hektar großes Meeresschutzgebiet Tic-Toc eingeweiht. Es war eine der letzten Amtshandlungen von Sebastián Piñera als Präsident Chiles, bevor er das Amt am 11. März 2014 an Michelle Bachelet übergab. In der neuen Meeresschutzzone um die Tictoc-Inseln suchen nach Angaben des WWF Blauwale nach Futter und ziehen ihre Jungen gross. Zudem kommen dort der chilenische Delfin und der Peale-Delfin sowie zwei bedrohte Otterarten vor. In der Schutzzone keine Ressourcen mehr abgebaut werden, stattdessen ist das Gebiet von nun für Wissenschaft, Sport, Pflanzen und Natur reserviert.

  32. Der Deutsche Tierschutzbund hat gegen Deutschland Beschwerde vor der Europäischen Kommission eingereicht. Der Verband ist der Auffassung, dass die Bundesregierung die EU-Tierversuchsrichtlinie nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt habe. Im Januar hat das Bundesverwaltungsgericht Genehmigungsbehörden untersagt Tierversuche abzulehnen, die sie als ethisch nicht vertretbar ansehen. Der Deutsche Tierschutzbund moniert, dass dadurch die Prüferlaubnis der Behörden stark eingeschränkt sei. Anstatt wie in der EU-Richtlinie gefordert müssen die Behörden die beantragten Tierversuche unter anderem nicht mehr auf die Rechtfertigung zum Tierleid überprüfen. Stattdessen reichen wissenschaftlich begründete Angaben der Antragsteller.

  33. Erstmals wurde die chinesische Regierung wegen Versagens bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung verklagt. Ein Bewohner der Hauptstadt der Provinz Hebei, Shijiazhuang, reichte die Klage bei einem Bezirksgericht ein, wie staatliche Medien am 25. Februar 2014 berichteten.

  34. Am 25. Februar 2014 hat das Parlament einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine Verringerung der CO2-Emissionen bis 2020 auf 95g/km für alle Neuwagen vorsieht. Es gilt jedoch ein Einführungszeitraum, der auf ein Jahr begrenzt ist (2020). Er ermöglicht zudem Begünstigungen, die sogenannten "Super Credits", die von 2020 bis 2022 gelten sollen. Hier werden die Autos mit den geringsten Emissionen eines jeden Herstellers stärker gewichtet als jene, die der Umwelt am meisten schaden. Der Text wurde mit 499 Stimmen bei 107 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen angenommen.

  35. Am 24. Februar 2014 teilte ein Vertreter der japanischen Regierung den Medien mit, dass am 1. April 2014 ein Teil der Sperrzone um das havarierte Atomkraftwerk Fukushima Daiichi aufgehoben werde. Damit werde etwa 300 Menschen in der Stadt Tamura rund 20 Kilometer westlich des Atomkraftwerks erlaubt, in ihre Häuser zurückzukehren.

  36. Die Europäische Kommission geht gegen das Vereinigte Königreich wegen der unvermindert überhöhten Emissionswerte von Stickstoffdioxid vor. Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs urteilte bereits, dass die Grenzwerte für die Luftverschmutzung in 16 Gebieten des Vereinigten Königreichs regelmäßig überschritten werden. Außerdem stellte der Gerichtshof fest, dass den Plänen zur Verbesserung der Luftqualität zufolge London erst im Jahr 2025 – 15 Jahre nach Ablauf der ursprünglichen Frist – und die 15 anderen Gebiete im Jahr 2020 die EU-Standards einhalten werden. Die EU-Rechtsvorschriften bieten hinsichtlich der Fristen für die Verringerung der Luftverschmutzung auf unbedenkliche Werte eine gewisse Flexibilität. Obwohl der 1. Januar 2010 als ursprüngliche Frist für die Einhaltung der Grenzwerte festgelegt wurde, wurden Verlängerungen mit den Mitgliedstaaten vereinbart, die über einen glaubwürdigen und praktikablen Plan verfügten, nach dem die Luftqualitätsnormen innerhalb von fünf Jahren nach der ursprünglichen Frist, d.h. bis Januar 2015, erreicht werden. Das Vereinigte Königreich hat keinen derartigen Plan für die betreffenden Gebiete vorgelegt. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass das Vereinigte Königreich gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie verstoßen hat, weshalb sie ein Aufforderungsschreiben an das Land gerichtet hat. Das Vereinigte Königreich hat nun zwei Monate Zeit, sich zu äußern.

  37. Im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) haben das Öko-Institut e.V. und die Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia, Hochschule Darmstadt) die Wirksamkeit der Umweltverbandsklage untersucht. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass 48 Prozent aller Klagen von anerkannten Umweltverbänden in den Jahren 2006 bis 2012 vor den Verwaltungsgerichten ganz oder teilweise erfolgreich waren. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Verbände nur in wenigen, besonders aussichtsreichen Fällen von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. So stehen durchschnittlich zwölf Klagen pro Jahr mehr als 700 Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Infrastrukturvorhaben gegenüber. Die Studie widerlegt damit die geäußerten Befürchtungen, die Einführung der Verbandsklagerechte werde zu einer Flut von Klagen führen. Der überdurchschnittliche Erfolg dieser Verfahren zeigt vielmehr, dass die Umweltverbände ihre Klagerechte kompetent und verantwortungsbewusst wahrnehmen.

  38. Die EU-Kommission stellte am 20. Februar 2014 ihren Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) auf Mitgliedstaatenebene vor. Der Bericht zeichnet ein besorgniserregendes Bild der europäischen Meere. Aus der Analyse der Kommission ergibt sich, dass dringend weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, wenn bis 2020 ein guter Zustand der Meeresumwelt erreicht werden soll. Zusammen mit den „Marine messages“ der Europäischen Umweltagentur bietet der Bericht zum ersten Mal einen umfassenden Überblick über den Zustand der Meeresgewässer in der EU. Die Mitgliedstaaten haben Berichte übermittelt, in denen sie den Zustand ihrer Meere bewerten, definieren, was sie als „guten Umweltzustand“ ansehen, und angeben, welche Ziele sie sich gesetzt haben, um diesen guten Zustand zu erreichen.

  39. Die Naturschutzorganisation WWF kritisiert in ihrem am 20. Februar 2014 veröffentlichten Bericht, dass der Bau des Don Sahong Staudamms in Laos die letzten etwa 80 Flussdelphine im Mekong bedroht. Das Hauptverbreitungsgebiet der Delphine liegt nur einen Flusskilometer unterhalb des geplanten Staudammes. Unter vielen anderen schädlichen Einflüssen der nahen Großbaustelle wird mit massiven Druckwellen zu rechnen sein, da für solche Baumaßnahmen enorme Gesteinssprengungen vorgenommen werden. Die Druckwellen seien für die Delphine mit ihrem extrem empfindlichen Gehör möglicherweise nicht nur schädlich, sondern könnten sie sogar töten. Außerdem sei in der Region ein erhöhtes Schiffsaufkommen, Veränderungen der Wasserqualität und die mit dem Bau einhergehende Zerstörung des Ökosystems zu befürchten. Zudem bedrohe der Staudamm die weltweit größte Binnenfischerei, da er die Fischwanderungen im Flusssystem blockieren werde.

  40. Der indonesische Minister für Fischerei und Meeresressourcen, Pak Agus Dermawan unterzeichnete am 20. Februar 2014 in Jakarta ein Abkommen, das die Jagd auf Mantarochen in den indonesischen Gewässern verbietet. Das Schutzgebiet umfasst rund sechs Millionen Quadratkilometer.