BUND Hamburg strengt Eilverfahren gegen Vattenfall wegen Kühlwassernutzung an Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2014-03-21
Beschreibung
Wenige Monate vor der geplanten Inbetriebnahme des umstrittenen Steinkohlekraftwerks Hamburg-Moorburg beantragte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am 21. März 2014 einen Stopp der Kühlwassernutzung im Probebetrieb vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hatte bereits im Januar 2013 die Durchlaufkühlung mit Wasser aus der Süderelbe untersagt. Da Vattenfall und die Hamburger Umweltbehörde gegen dieses Urteil Revision einlegten, ist das Urteil jedoch formal nicht rechtskräftig. Auch die EU-Kommission hat nach einer Beschwerde des BUND Hamburg aus dem Jahr 2010 ein offiziellen Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.