Zeitangabe

Zeitpunkt
2014-02-26

Beschreibung

de

Der Deutsche Tierschutzbund hat gegen Deutschland Beschwerde vor der Europäischen Kommission eingereicht. Der Verband ist der Auffassung, dass die Bundesregierung die EU-Tierversuchsrichtlinie nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt habe. Im Januar hat das Bundesverwaltungsgericht Genehmigungsbehörden untersagt Tierversuche abzulehnen, die sie als ethisch nicht vertretbar ansehen. Der Deutsche Tierschutzbund moniert, dass dadurch die Prüferlaubnis der Behörden stark eingeschränkt sei. Anstatt wie in der EU-Richtlinie gefordert müssen die Behörden die beantragten Tierversuche unter anderem nicht mehr auf die Rechtfertigung zum Tierleid überprüfen. Stattdessen reichen wissenschaftlich begründete Angaben der Antragsteller.

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