Definition

Kleinsiedlungsgebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. (§ 2 - Baunutzungsverordnung (BauNVO), Fassung vom 21.11.2017)

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