Definition

Ware : bewegliche Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte (weite Auslegung; auch z.B. Elektrizität, nicht aber Grundstücke) ... (Springer Verlag Gabler Wirtschaftslexikon https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ware-50827/version-274043 Abgerufen20180912)

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