Definitions

Der Begriff "Öffentlicher Dienst" beinhaltet sowohl die Gesamtheit des Staatspersonals als auch das besondere Arbeitsverhältnis der Staatsbeschäftigten zu ihrem Arbeitgeber. In der Arbeitgeberrolle tritt der Staat in unterschiedlichster Gestalt auf: als Bund, Land, Kommune, als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als Verwaltung im Gewande des Privatrechts (z.B. Stadtwerke GmbH). (http://www.bpb.de/wissen/07781904451877186099003223841775,0,0,%D6ffentlicher_Dienst.html)

Klarstellend ist hinzuzufügen, dass 'öffentliche Dienste' zu unterscheiden sind von 'öffentlicher Dienst' als dem Inbegriff aller vom Staat und von öffentlichen Körperschaften Beschäftigten. (http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/daseinsvorsorge-im-europaeischen-binnenmarkt,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf#search=%22%22%C3%B6ffentliche%20Dienste%22%20%22%C3%B6ffentlicher%20Dienst%22%22)

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