Definition

Zeitraum nach der endgültigen Stilllegung einer Deponie bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zuständige Behörde nach Par. 36 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes den Abschluss der Nachsorge feststellt.(1)

Alternative Labels

de
  • Nachsorge von Deponien
  • Nachsorge von Abfalldeponien

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