Definition

Zusammenschluss von Verkehrsunternehmen, die über die Tarifgemeinschaft hinausgehend gemeinsame Fahrplangestaltung, Netzbildung, Betriebsführung von Linien usw. betreiben. Es wird eine besondere Organisation geschaffen, welche wesentliche Aufgaben (z. B. Verkehrsplanung, Einnahmenaufteilung) übernimmt. Diese Organisation arbeitet mit eigenem Personal und eigenen Sachmitteln (1)

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