Definitionen

Als Brauchtumsfeuer wurden jene betrachtet, welche traditionell zur Brauchtums-/Kulturpflege entfacht werden, wie beispielsweise Osterfeuer (Umweltbundesamt Dessau-Rosslau, TEXTE 11/2018, Forschungsprojekt 89213 UBA-FB 002593 Erhebung der Größen und Zusammensetzung von Brauchtums- und Lagerfeuern durch kommunale Befragungen, von
Jörg Wagner, Sonja Steinmetzer WWW20180226 https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2018-02-19_texte_11-2018_lager-brauchtumsfeuer.pdf)

Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege. Sie sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass 1. eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet 2. das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung jedermann zugänglich ist. (Stadt Rhede, http://rhede.eu/Schlagabraum-Brauchtumsfeuer.3064.0.html?&L=gn.)

Alternative Benennungen

de
  • Feuerbrauchtum
  • Feuerbrauch
  • Traditionsfeuer
  • Osterfeuer
en
  • traditional fire
  • bonfire
  • campfire

Oberbegriffe