Definition

ein ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehender Artikel, der nicht konzipiert, entwickelt und in Verkehr gebracht wird, um während seiner Lebensdauer mehrere Produktkreisläufe zu durchlaufen, indem er zur Wiederbefüllung oder Wiederverwendung zum ursprünglichen Verwendungszweck an einen Hersteller zurückgegeben wird. (Einwegkunststoffverbotsverordnung vom (EWKVerbotsV) vom 20. Januar 2021, §2 Nr.1)

Alternative Benennungen

de
  • Einwegkunststoffartikel
  • Einwegkunststoff
  • Einwegplastik
  • Einwegplastikprodukt
  • Single-Use-Plastik
  • Single-Use-Plastikprodukt
en
  • single-use plastic
  • single-use plastic item

Oberbegriffe