Definition

Geräte zur Verteilung, Filterung oder Umwandlung des von einer oder mehreren Lampen übertragenen Lichts, die alle zur Aufnahme, zur Fixierung und zum Schutz der Lampen notwendigen Teile und erforderlichenfalls Hilfselemente zusammen mit den Vorrichtungen zu ihrem Anschluss an die Stromquelle umfassen; dazu gehören alle Lampen, sofern diese nicht entfernt werden können, ohne dass die Einheit dauerhaft beschädigt wird. (Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), § 3 Abs. 15)

Alternative Benennungen

de
  • Beleuchtungseinrichtung
  • Beleuchtungskörper
  • Beleuchtungssystem
en
  • light fixture
  • light fitting

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe