Geräuschkontingentierung Begriff
Definition
Die Geräuschkontingentierung erfolgt nach der DIN 45691. Sie regelt die Zulässigkeit gewerblich bedingter
Geräuschentwicklungen flächenbezogen zum Schutz der Nachbarschaft vor überhöhten Lärmimmissionen.
Alternative Benennungen
de
- Lärmkontingentierung
- Lärmkontingent
- Geräuschkontingent
- Schallemissionskontingent
en
- noise allotment