Definition

Zeitraum nach der endgültigen Stilllegung einer Deponie bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zuständige Behörde nach Par. 36 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes den Abschluss der Nachsorge feststellt.(1)

Alternative Benennungen

de
  • Nachsorge von Deponien
  • Nachsorge von Abfalldeponien

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe