Definition

drei oder mehr Windkraftanlagen, deren Einwirkungsbereich sich überschneidet und die in einem funktionalen Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob sie von einem oder mehreren Vorhabenträgern errichtet und betrieben werden. Ein funktionaler Zusammenhang wird insbesondere angenommen, wenn sich die Windkraftanlagen in derselben Konzentrationszone oder in einem Gebiet nach § 7 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes befinden. (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010, §2 Nr.5)

Alternative Benennungen

de
  • Windenergiepark
  • Windparkanlage
  • Gebiet für Windenergieanlagen
  • Windfarm
  • Pilotwindpark
en
  • wind energy farm
  • wind power park
  • wind power farm
  • wind energy park

Oberbegriffe