Definition

Der ruhende Verkehr umfasst die Fahrzeuge, die zum Halten und Parken abgestellt sind. Eine Stockung des fließenden Verkehrs, also zum Beispiel eine Ampel oder ein Stau, macht den fließenden Verkehr noch nicht zum ruhenden Verkehr. Auch das erzwungene Warten aufgrund einer Panne stellt kein Parken dar, selbst dann nicht, wenn eine Weiterfahrt nicht möglich ist und das Kraftfahrzeug verlassen wird (OLG Düsseldorf NZV 89, 81).

Alternative Benennungen

de
  • Stehender Verkehr
  • Geparkte Fahrzeuge
en
  • standing traffic

Oberbegriffe