Definition

Grundstücke liegen im Innenbereich, wenn sie entweder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB) liegen. (Anders u. Thome Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Glossar Raumordnungs- und Planungsrecht, Stand: IV 2009, http://www.rohstoffgewinnung.de/pdf/id/105.pdf, abgerufen am 14.12.2020)

Alternative Benennungen

en
  • interior space
  • inner space

Oberbegriffe

Zugewiesene Kollektionen