Rechtsnachfolge Begriff
Definition
bedeutet, dass subjektive Rechte von einem Rechtsträger auf einen anderen übergehen, z. B. durch Übertragung des Eigentums an einer Sache (Übereignung), Abtretung, Erbfolge usw. (http://www.rechtslexikon.net/d/rechtsnachfolge/rechtsnachfolge.htm)
Alternative Benennungen
en
- assignment
- legal succession