Ordnungswidrigkeit Begriff
administrative offence (engl.)
Definitionen
Unter Ordnungswidrigkeiten versteht man eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Dieses Gesetz gilt für Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht und nach Landesrecht. (Infozentrum UmweltWirtschaft (Bayerisches Landesamt für Umwelt))
Ordnungswidrigkeiten im Umweltrecht sind enumerativ in den einzelnen Umweltgesetzen aufgeführt, z.B. in: § 62 BImSchG, § 69 BNatSchG, § 26 ChemG, § 69 KrWG, § 103 WHG
Alternative Benennungen
de
- Umweltschutzverstoß
- Umweltverstoß
- Umweltordnungswidrigkeit
en
- regulatory offence
- environmental administrative offence