Definition

bedeutet, je nachdem was angemessen ist, entweder eine mengenmäßige Beschränkung der Fänge aus einem Fischbestand oder einer Gruppe von Fischbeständen über einen bestimmten Zeitraum, sofern für diesen Fischbestand oder diese Gruppe von Fischbeständen eine Pflicht zur Anlandung gilt, oder aber – sofern keine Pflicht zur Anlandung gilt – eine mengenmäßige Beschränkung der Anlandungen aus einem Fischbestand oder einer Gruppe von Fischbeständen über einen bestimmten Zeitraum. (Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik, Artikel 4 Nr. 15)

Alternative Benennungen

de
  • Fischereiverbot
  • Fangverbot
  • Fischfangverbot
  • Fischereibeschränkung
en
  • prohibition of fishing
  • fishing ban
  • ban on fishing
  • catch limit

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