Definition

Nach DIN EN 13432 bedeutet Bioabbaubarkeit, dass sich ein Material nach einer festgeschriebenen Zeit unter definierten Temperatur-, Sauerstoff- und Feuchtebedingungen in der Anwesenheit von Mikroorganismen oder Pilzen zu mehr als 90 Prozent zu Wasser, Kohlendioxid (CO2) und Biomasse abgebaut haben muss.

Alternative Benennungen

de
  • Kompostierbarkeit
  • Bioabbaubarkeit
  • Biodegradierbarkeit

Oberbegriffe

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