Definition

Das Berliner Mobilitätsgesetz ist ein am 28. Juni 2018 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossenes Gesetz welches Maßnahmen vorschreibt, Fahrräder und öffentliche Verkehrsmittel in der Verkehrsplanung Berlins künftig vorrangig vor dem Autoverkehr zu behandeln.[1] Zweck des Gesetzes ist die Bewahrung und Weiterentwicklung eines auf die Mobilitätsbedürfnisse in Stadt und Umland ausgerichteten und dabei stadt-, umwelt-, sozial- sowie klimaverträglich ausgestalteten, sicheren, barrierefreien Verkehrssystems. (Wikipedia, WWW20200129)

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  • Mobilitätsgesetz für Berlin

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