Definition

Im „Sevilla-Prozess“ wird der Stand der Technik zur Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen aus Industrietätigkeiten für alle Industriebranchen ermittelt und festgelegt. Die Ergebnisse werden in einem sogenannten BVT-Merkblatt (Beste Verfügbare Techniken) gebündelt und enthalten rechtlich bindende BVT-Schlussfolgerungen, die alle EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht übernehmen müssen.

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