Bioabfall Begriff
biowaste (engl.)
Definitionen
Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft oder aus Pilzmaterialien zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen oder Enzyme abgebaut werden können, einschließlich Abfälle zur Verwertung mit hohem organischen Anteil tierischer oder pflanzlicher Herkunft oder an Pilzmaterialien. (Bioabfallverordnung (BioAbfV), § 2 Abs. 1)
Bioabfälle sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende: 1. Garten- und Parkabfälle, 2. Landschaftspflegeabfälle, 3. Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen, aus dem Gaststätten- und Cateringgewerbe, aus dem Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben sowie 4. Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen, die den in den Nummern 1 bis 3 genannten Abfällen nach Art, Beschaffenheit oder stofflichen Eigenschaften vergleichbar sind. (Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 3 Abs. 7)
Alternative Benennungen
- Biomüll
- Biogener Siedlungsabfall
- Biologisch abbaubarer Siedlungsabfall
- Biogener Abfall
- Biogener Müll
- Kompostierbarer Abfall
- putrescible waste
- biodegradable waste
- compostable waste
- biogenic municipal waste
Oberbegriffe
Unterbegriffe
Zugewiesene Kollektionen
Links zu anderen Vokabularen
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