Informationsfreiheit Begriff
Definition
wesentliches Grundrecht, resultiert aus Art. 5 Abs. 1 GG (Grundgesetz). Jedermann hat nach den Vorgaben der Verfassung das Recht, sich „aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“.
Alternative Benennungen
de
- Informationsrecht
- Informationszugangsfreiheit
- Informationstransparenz
- Zugang zu staatlichen Informationen
- Zugang zu Informationen
- Frei verfügbare Information
en
- access to information
- freedom of information