Informationsfreiheit Begriff
Definition
wesentliches Grundrecht, resultiert aus Art. 5 Abs. 1 GG (Grundgesetz). Jedermann hat nach den Vorgaben der Verfassung das Recht, sich „aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“.
Alternative Benennungen
de
- Informationsrecht
- Frei verfügbare Information
- Informationszugangsfreiheit
- Informationstransparenz
- Zugang zu Informationen
- Zugang zu staatlichen Informationen
en
- freedom of information
- access to information
Oberbegriffe
Zugewiesene Kollektionen
Links zu anderen Vokabularen
- http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/3477Close Matches